Für wen sich das P-Konto lohnt
Für viele stellt sich die Frage, ob sie im Juli ihr Girokonto als P-Konto weiterführen sollen. Wer sollte umwandeln, wer sollte eventuell noch ein bischen warten und für wen lohnt ein P-Konto eher weniger?
Wer unbedingt ein P-Konto einrichten sollte:
Nicht viel sollten diejenigen nachdenken, die bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Das gleiche gilt, wenn Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide anhängig sind. Hier gilt, sobald es möglich ist, die Umwandlung in ein P-Konto zu veranlassen. Kurz gesagt: Je wahrscheinlicher eine Kontopfändung ist, desto wichtiger ist das P-Konto.
Wer noch warten kann:
Wer Schulden hat, sich jedoch mit allen Gläubigern geeinigt hat, benötigt noch nicht zwingend ein P-Konto. Wichtig ist hier immer die Risikoabschätzung. Wie wahrscheinlich kann ich die vereeinbarten Rückzahlungsvereinbarungen einhalten und wie wahrscheinlich sind noch irgendwelche “vergessenen” Forderungen. Diese Risikoabschätzung sollte individuell abgewogen werden.
Wer kein P-Konto benötigt:
Definitiv mit NEIN können dies alle beantworten, die keine Schulden haben. Hier macht ein P-Konto wenig Sinn und die Nachteile des P-Konto überwiegen.
Die Nachteile des P-Konto:
Der Hauptnachteil besteht in erster Linie im zwingend erfolgenden SCHUFA-Eintrag. Es wird ein neues SCHUFA Merkmal “P-Konto” geben. Dies soll zwar kein Negativ-Merkmal sein und sich nicht nachteilig auf das Scoring auswirken. Hier sind jedoch gewisse Zweifel angebracht. Die Praxis wird zeigen inwieweit sich das Besitzen eines Pfändungschutzkontos auf Kreditvergaben (auch Handyverträge etc.) auswirkt. Wer noch über einen einigermassen guten SCHUFA Score verfügt, sollte diese Abwägungen besonders sorgfältig durchführen. Bei Scorewerten unter 50 freilich kann man bedenkenlos das P-Konto beantragen.
Kann ich bei einer eingehenden Pfändung noch nachträglich in ein P-Konto wandeln?
Ja. Zum Glück hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen. Nach Eingang des Pfändungsbeschlusses beginnt hier eine 30-Tage Frist zu laufen innerhalb dieser das bestehende Girokonto noch nachträglich in ein P-Konto gewandelt werden kann. Das Kreditinstitut muß diesem Antrag innerhalb von längstens 4 Banktage entsprechen.
Zu beachten ist hierbei, dass während dieser Bearbeitungsfrist das Konto gesperrt ist. Deshalb macht es durchaus Sinn, es nicht darauf ankommen zu lassen und zumindest wenn das Konto überdurchschnittlich gefährdet erscheint schon so früh wie möglich sein Konto als P-Konto weiterzuführen.
Mai 24, 2010
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Am ersten April dieses Jahres veröffentlichte ich hier den Artikel
Eine gute und eine schlechte Nachricht gibt es mal wieder von der Schufa zu vermelden. Zuerst die schlechte:
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