Für wen sich das P-Konto lohnt

FragezeichenFür viele stellt sich die Frage, ob sie im Juli ihr Girokonto als P-Konto weiterführen sollen. Wer sollte umwandeln, wer sollte eventuell noch ein bischen warten und für wen lohnt ein P-Konto eher weniger?

Wer unbedingt ein P-Konto einrichten sollte:

Nicht viel sollten diejenigen nachdenken, die bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Das gleiche gilt, wenn Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide anhängig sind. Hier gilt, sobald es möglich ist, die Umwandlung in ein P-Konto zu veranlassen. Kurz gesagt: Je wahrscheinlicher eine Kontopfändung ist, desto wichtiger ist das P-Konto.

Wer  noch warten kann:

Wer Schulden hat, sich jedoch mit allen Gläubigern geeinigt hat, benötigt noch nicht zwingend ein P-Konto. Wichtig ist hier immer die Risikoabschätzung. Wie wahrscheinlich kann ich die vereeinbarten Rückzahlungsvereinbarungen einhalten und wie wahrscheinlich sind noch irgendwelche “vergessenen” Forderungen. Diese Risikoabschätzung sollte individuell abgewogen werden.

Wer kein P-Konto benötigt:

Definitiv mit NEIN können dies alle beantworten, die keine Schulden haben. Hier macht ein P-Konto wenig Sinn und die Nachteile des P-Konto überwiegen.

Die Nachteile des P-Konto:

Der Hauptnachteil besteht in erster Linie im zwingend erfolgenden SCHUFA-Eintrag. Es wird ein neues SCHUFA Merkmal “P-Konto” geben. Dies soll zwar kein Negativ-Merkmal sein und sich nicht nachteilig auf das Scoring auswirken. Hier sind jedoch gewisse Zweifel angebracht. Die Praxis wird zeigen inwieweit sich das Besitzen eines Pfändungschutzkontos auf Kreditvergaben (auch Handyverträge etc.) auswirkt. Wer noch über einen einigermassen guten SCHUFA Score verfügt, sollte diese Abwägungen besonders sorgfältig durchführen. Bei Scorewerten unter 50 freilich kann man bedenkenlos das P-Konto beantragen.

Kann ich bei einer eingehenden Pfändung noch nachträglich in ein P-Konto wandeln?

Ja. Zum Glück hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen. Nach Eingang des Pfändungsbeschlusses beginnt hier eine 30-Tage Frist zu laufen innerhalb dieser das bestehende Girokonto noch nachträglich in ein P-Konto gewandelt werden kann. Das Kreditinstitut muß diesem Antrag innerhalb von längstens 4 Banktage entsprechen.

Zu beachten ist hierbei, dass während dieser Bearbeitungsfrist das Konto gesperrt ist. Deshalb macht es durchaus Sinn, es nicht darauf ankommen zu lassen und zumindest wenn das Konto überdurchschnittlich gefährdet erscheint schon so früh wie möglich sein Konto als P-Konto weiterzuführen.

Wundersame Werbung der Volksbank Köln

Voba Köln Adwords-WerbungGoogle Adwords ist ein Anzeigendienst von Google. Er ermöglicht es Werbetreibenden zielgerichtet zu bestimmten Keywords Anzeigen zu plazieren. Zumeist findet man sie rechts oder oberhalb der organischen Suchergebnissen.

Die links abgebildete Anzeige begegnete mir gestern zum Suchbegriff  “P-Konto”. Bravo, endlich mal ein Kredinstitut, welches mit einem Girokonto für Jedermann wirbt, dachte ich mir.

Also nichts wie hin auf diese Seite und das Angebot einmal näher unter die Lupe nehmen. Gesagt, getan:

Angebot der Kölner Bank

Aha, so war das also gemeint. Mit “Ohne Schufa eintrag” meinte die Kölner Volksbank nicht etwa, dass es das Konto ohne Schufaauskunft eröffnet.

Vielmehr war gemeint, dass bei negativen Einträgen, KEIN Konto errichtet wird.

Trotz alledem sollten die Maßgaben der ZKA-Empfehlung für ein Jedermannkonto auch für die Kölner Volksbank gelten. Dies umsomehr, als man auch noch aktiv in Keywordumgebungen wirbt, wo eher nach Kontolösungen auch bei schlechter Bonität gesucht wird.

Erfahrungsbericht – Meine erste kostenlose Schufa-Auskunft

AusrufezeichenAm ersten April dieses Jahres veröffentlichte ich hier den Artikel “Kein Aprilscherz – Schufa Auskunft ab heute Gebührenfrei”. Dort ging ich darauf ein, dass jeder ein Recht auf eine kostenlose Auskunft im Jahr bei der SCHUFA besitzt.

Natürlich war auch ich interessiert und habe mir sogleich über die Internetseite der SCHUFA das entsprechende Antragsformular heruntergeladen, ausgedruckt und versandt. Heute endlich (21. April) war es dann soweit. Die Schufaauskunft trudelte ein. Anstelle des befürchteten Postpaketes passte sie denn doch in einen normalen 5-seitigen Standardbrief.

Sie bestand aus 2 Teilen. Zum einen, die bis zum 13.4.2010 über mich gespeicherten Daten und wer in den letzten 12 Monaten bezüglich meiner Person Anfragen an die SCHUFA stellte, wie Bonitätsauskünfte  oder Anfragen zur Identitäts- und Altersprüfung, wie sie z.B. von Paypal oder Ebay gemacht werden.

Der zweite interessantere Teil beinhaltete den Scorewert und die Erfüllungswahrscheinlichkeit. Der Schufa-score wird für 8 verschiedene Bereiche getrennt aufgeführt. Dies wären Banken, Telekommunikationsunternehmen, Sparkassen/Genossenschaftsbanken, Handel, Hypothekengeschäft, Versandhandel, e-Commerce und Identitätsmanagement, Freiberufler und Kleingewerbetreibende.

Anhand des Scorewertes und der Erfüllungswahrscheinlichkeit wird das Risiko ermittelt. Eine Erfüllungswahrscheinlichkeit von 80% zum Beispiel besagt, dass von 100 Personen mit diesem Scorwert  80 zuverlässig bezahlen würden und 20 eben nicht.

Anhand des Scorings ermittelt die SCHUFA 6 verschiedene Risikokategorien von “sehr kritischem Risiko” bis “sehr geringes Risiko”.

  • >97,5% –>> sehr geringes Ris
  • 95%-97,5% –>> geringes bis überschaubares Risiko
  • 90%-95% –> zufrieden stellendes bis erhöhtes Risiko
  • 80% – 90% –>> deutlich erhöhtes bis hohes Risiko
  • 50% – 80% –>> sehr hohes Risiko
  • < 50% –>> sehr kritisches Risiko

Im großen und ganzen bin ich von der Übersichtlichkeit und Aufbereitung dieser kostenlosen Auskunft positiv überrascht. Ich bezweifle jedoch sehr stark, dass sie alle über meine Person gespeicherten Daten umfasst. Ich werde hier noch einmal bei der SCHUFA nachhaken ob auch tatsächlich alle gespeicherten Daten zur Überprüfung übermittelt wurden.

Kostenlose Schufa-Auskunft künftig einmal im Jahr

AusrufezeichenEine gute und eine schlechte Nachricht gibt es mal wieder von der Schufa zu vermelden. Zuerst die schlechte:

1. Schufa Auskünfte werden drastisch teurer

Derzeit muß der Verbraucher 7,80 Euro für eine Selbstauskunft berappen. Künftig sollen laut Informationen der “Bild-Zeitung  18 Euro 50 verlangt werden. Die Schufa reagiert so auf die Verpflichtung ab April diesen Jahres … und jetzt kommt die gute Nachricht …

2. Eine Schufa-Verbraucherauskunft im Jahr künftig gratis

Einmal im Jahr kann jetzt jeder Interessierte Bürger, seine bei der Schufa gespeicherten Daten kostenfrei abrufen. Möglich macht dies eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Sie gilt nicht nur für die SCHUFA, sondern auch für die vielen anderen Datensammler, wie z.B. Creditreform, gleichermaßen.

Die Bild-Zeitung mutmasst aber bereits, dass diese kostenlosen Verbraucherauskünfte dermassen unübersichtlich gestaltet sein werden, dass sich kaum jemand damit zurechtfinden wird. —> Und dann womöglich dennoch die fast 20 Euro dann teure kostenpflichtige Auskunft zurückgreifen werden.

Die kostenlose Auskunft soll ab April entweder telefonisch unter der Tel 01805-72 48 32 (14/Min aus dem Festnetz der Telekom), schriftlich, per Email oder auf dem Portal www.meineschufa.de beantragt werden können.