Ilse Aigner für kostenfreies P-Konto

Was kostet das neue P-Konto?
Diese Frage wurde Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) in der großen Bild-Telefonaktion zum Thema Schulden gestellt. Die Antwort der Ministerin ist bemerkenswert:

“Die Banken sollten diese Konten nach Möglichkeit kostenfrei anbieten oder zumindest keine Aufschläge zur normalen Gebühr verlangen.”

Ilse Aigner (CSU), Bundesministerin für Verbraucherschutz,  17. Juni 2010, zitiert aus http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-karriere/2010/06/17/schulden-telefonaktion/darf-auch-meine-rente-gepfaendet-werden.html

Das ist finde ich eine klare Ansage an die Kreditinstitute, zumindest an diejenigen, die bereits wegen ihren deftigen P-Konto Gebühren ins Gerede kamen, z.B.  die Saalesparkasse (12 Euro) oder die Sparkasse Ulm (+10 Euro).

Sollten diese Beispiele Schule machen wäre eventuell auch ein Machtwort der Bundesregierung wünschenswert. Die Aussage der Ministerin macht immerhin deutlich, dass es keinesfalls Intention der Bundesregierung war, durch die Einführung des P-Kontos, klamme Schuldner noch durch zusätzliche P-Konto Gebühren zu belasten. Ilse Aigner hat immerhin in der Vergangenheit gezeigt, dass ihr viel an den Belangen des Verbraucherschutzes liegt, so hege ich einige Hoffnung, dass die Gebührenpolitik einzelner Banken zur Not auch durch die Bundesregierung reguliert werden wird.

Die Ministerin äusserte in besagtem Interview weiterhin den Wunsch, dass die Banken ihre P-Konto Tarife endlich bekanntgeben:

“Ich würde es begrüßen, wenn Banken und Sparkassen ihre Tarifinformationen zum P-Konto bald veröffentlichen würden.“

Ilse Aigner, Quelle: Bild-Zeitung, 17.6.2010, Seite 10 auch über o.g. Link online nachzulesen

Immerhin ist von einer deutschen Großbank, der Commerzbank, mittlerweile bekannt, dass keine gesonderen Gebühren für das P-Konto erhoben werden. Dies lässt zumindest Hoffnung aufkeimen, dass die anderen Banken diesem Vorbild folgen werden und die bereits erwähnten einzelnen Sparkassen, die Ausnahme bleiben werden.

Saalesparkasse Halle greift tief in die Taschen mittelloser Kunden

Die Ostsächsische Sparkasse machte den Anfang

Bereits Ende Oktober 2009 spielte die Ostsächsische Sparkasse Dresden die Vorreiterrolle und erhöhte die Kontoführungsgebühr für etwa 8000 bonitätsschwache Kunden von 3 Euro auf 12 Euro. Als Begründung wurde ein “erhöhter Überwachungsaufwand” geltend gemacht.

Dieses Blog berichtete bereits im Januar über diesen Fall: Die Ostsächleere Taschensische Sparkasse bittet zur Kasse.

Die Saalesparkasse Halle zieht nach

Mit ähnlicher Begründung folgte nun die Saalesparkasse in Halle. Inspiriert vom Dresdner Modell erhöhte sie ihrer Problemkundschaft die Kontogebühr von 2,50 Euro auf ebenfalls 12 Euro, also immerhin eine Erhöhung auf fast 500%! Wer dies nicht akzeptiert , dem wird vorsorglich das Konto zu Mitte Juli gekündigt.

Hannah Wilhelm schrieb gestern in einem lesenswerten Artikel auf sueddeutsche.de

“Eigentlich müssen Banken mittellosen Bürgern ein Konto anbieten. Sie winden sich aber mit Tricks aus dieser Pflicht heraus.

Er hat sein Konto bei der Saalesparkasse. Schon immer eigentlich. Solange der 32-Jährige denken kann.
Auch als er sich vor ein paar Jahren überschuldete und das Konto gepfändet wurde. Mittlerweile hat
er einen Job und stottert monatlich seine Schulden ab. Doch plötzlich will ihn nun die Saalesparkasse
nicht mehr als Kunden haben. Außer, wenn er plötzlich zwölf statt 2,50 Euro im Monat an Gebühren zahlt.
Das schreibt ihm die Saalesparkasse Ende April. Viel Geld für einen 32-Jährigen, der kaum 1000 Euro im
Monat verdient …

Schuld an dem Vorgang ist vermutlich ein neues Gesetz (das P-Konto Gesetz, Anmerkung P-Konto-Blog), das zum 1. Juli in Kraft tritt …

Die Bank darf das P-Konto nicht kündigen, solange es genutzt wird und der Inhaber die Gebühren dafür zahlt …

In Bankenkreisen ist zu hören, dass einige Institute nun überlegen, zusätzliche Gebühren für das Führen solcher Konten zu erheben. Oder Kunden, die nicht so zahlungskräftig sind, vorsorglich vorher zu kündigen. Schuldner sind eben keine angenehmen Kunden und die Verwaltung der P-Konten aufwändiger.

…”

Hannah Wilhelm in “Bankgebühren – Arme Kunden unerwünscht”,http://www.sueddeutsche.de/geld/bankgebuehren-arme-kunden-unerwuenscht-1.948768, 24.5.20010

Was hat es mit dem angeblich “erhöhten Verwaltungsaufwand” auf sich?

Auch die Saalesparkasse begründet die Erhöhung mit einem dubiosen “erhöhten Verwaltungsaufwand”. Diese Begründung erscheint zumindest fragwürdig. Immerhin erklärte der BGH bereits in 1999 jegliche Extragebühren für Kontopfändungen, auch angebliche “Überwachungsgebühren” für unzulässig.

Jetzt im Zuge des P-Kontos versucht man wohl durch ein Hintertürchen diese als unzulässig erklärten Gebühren wieder einzuführen.

Sollte Hannah Wilhelm mit Ihrer Vermutung, dass auch weitere Kreditinstitute eine Erhöhung der Gebühren für das Führen von P-Konten erwägen, Recht behalten, wird man wohl um eine gerichtliche Klärung nicht umhinkommen. Es macht wieder einmal deutlich, dass der Gesetzgeber leider versäumt hat eine Gebührenobergrenze festzulegen.

Imho scheint eine Kontoführungsgebühr von 12 Euro absolut unangemessen. Für mich als Nicht-Juristen schon fast sittenwidrig. Die Bundesregierung führte das P-Konto unter anderem auch desegen ein, den Verwaltungsaufwand der Banken bei Kontopfändungen zu senken und somit auch bonitätsschwache Schuldner als Kunden für die Banken attraktiver zu machen.

Wie hier jetzt ein “erhöhter Verwaltungsaufwand” begründet werden soll, bleibt mir zumindest schleierhaft. Das P-Konto lässt ja gerade eine Automatisierung der Verwaltungsprozesse zu und reduziert den Verwaltungsaufwand der Banken bei Kontopfändungen enorm. Aus logischen Gesichtspunkten müsste das P-Konto deswegen eher günstiger sein.

Scheinbar kennen jedoch einige Kreditinstitute keine Gnade und bedienen sich auch noch gerne aus den Taschen mittelloser Kunden.