Die Global Mastercard und das P-Konto
Die Leser und Leserinnen dieses Blogs wissen bereits, dass zum 1. Juli dieses Jahr das P-Konto gesetzlich festgeschrieben ist. Jedes Kreditinstitut welches Kontodienstleistungen für Jedermann erbringt, hat auf Antrag des Kunden ein bereits bestehendes Konto als Pfändungschutzkonto (P-Konto) weiterzuführen. Die wesentliche Neuerung hierbei besteht in der Schaffung eines automatischen Pfändungsschutzes über derzeit knapp Tausend (985,15) Euro. Dieser Sockelfreibetrag kann durch Unterhaltsverpflichtungen bzw Kindergeldbezug aufgestockt werden. Diese den Sockelbetrag übersteigenden Beträge müssen der Bank gegenüber bescheinigt werden. Lesen Sie hierüber auch den Artikel über die P-Konto-Musterbescheinigung.
Sehr unklar war für mich bislang, wie sich die angebotenen Prepaid-Kreditkarten mit Kontofunktionalitäten (Global Master Card, SupremaCard etc) mit dem neuen P-Konto vertragen werden. Immerhin werden diese Karten gerade im Bereich “Girokonto ohne Schufa” zum Teil recht aggressiv beworben und von nicht wenigen Vertriebspartnern als Alternative zum herkömmlichen Girokonto angepriesen.
Olaf Kerner stellte in seinem Blog heute klar, dass es die Global MasterCard ab dem 1. Juli 2010 auch als P-Konto geben wird. –>> Hier sein Artikel: http://www.kerner.de/global-mastercard-premium-ab-juli-als-p-konto_6108.html.
“Schon jetzt ist sicher: Auch das Konto der Global MasterCard-Premium kann zukünftig als P-Konto geführt werden.” (Zitat: Olaf Kerner in o.a. Blogartikel)
Klar, ist ja auch gesetzliche Pflicht. Die Alternative wäre nur gewesen die Prepaidkarte lediglich ohne Kontofunktionalitäten anzubieten.
“Als eine besondere Variante der deutschen Prepaid-Kreditkarten offeriert die Schwäbische Bank AG in Kooperation mit der Dynamicdrive GmbH & Co.KG die Global MasterCard in drei verschiedenen Typen (. Vor allem die Premium-Version sticht hervor, da sie eine Kontofunktion beinhaltet, die eine Teilnahme am Zahlungsverkehr gewährleistet. Für die Genehmigung der Kontoeröffnung ist weder eine Schufa-Abfrage noch ein Eintrag notwendig. Mittlerweile ist sicher, dass das Girokonto der Global MasterCard ab 1. Juli 2010 ebenfalls als P-Konto geführt werden kann. So erfahren Kontoinhaber zukünftig mehr Schutz bei Kontopfändungen.” (Zitat: Olaf Kerner in o.a. Blogartikel)
Ein P-Konto ohne Schufa-Abfrage dürfte schwierig werden. Jede Bank ist vor der Eröffnung/Umwandlung des Girokontos dazu verpflichtet bei der SCHUFA nachzufragen, ob der Antragsteller bereits über ein P-Konto verfügt, da pro Person bekanntlich ja nur ein P-Konto zugelassen ist.
Im Artikel Global MasterCard- Folgen einer Kontopfändung habe ich bereits beschrieben, dass Im Falle eines Pfändungsbeschlusses die Schwäbische Bank die Global MasterCard sofort kündigt. Festgeschrieben ist dies in §13, 4 der AGBs. Sinn des P-Kontos ist es gerade den Schuldnern vor den verheerenden Folgen einer Kontosperrung und damit verbundenen Kontokündigungen zu schützen. So bleiben noch einige Fragen offen, die von Herrn Kerner oder der Schwäbischen Bank bislang leider noch nicht behandelt wurden. Ich stelle sie hier einfach mal so in den Raum:
- Bleibt auch bei der Global MasterCard Premium (P-Konto) der §13,4 AGB stehen, der im Falle einer Kontopfändigung eine sofortige Vertragskündigung vorsieht?
- Wie wird das P-Konto bei der Schwäbischen Bank beantragt? Gibt es entsprechende Formulare? Ab wann kann der Antrag gestellt werden?
- Gebührengestaltung: Wird es eigene (höhere?) Gebühren für die Führung als P-Konto geben?
Viel Zeit bleibt nicht mehr. Noch gute zwei Monate. Ich jedenfalls bin sehr gespannt, wie die Dinge sich entwickeln. Bei kaum einer Bank weiss man bis jetzt, wie die Umstellung auf das P-Konto genau ablaufen wird.
April 16, 2010
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Vor 10 Tagen habe ich hier einen Artikel über die
Gleich 4 solcher Prepaid Master Karten gibt alleine die Schwäbische Bank aus, die da wären
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