Tag: Pfändungsschutzkonto
Zusatzgebühren beim P-Konto unzulässig
Banken dürfen ihren Kunden kein zusätzliches Entgelt für die Weiterführung eines Girokonto als Pfändungsschutzkonto erheben. Dies ist der Tenor zweier Urteile des OLG Bremen (23.3.2012: AZ. 2 U 130/11) und des OLG Frankfurt am Main (28.3.2012: AZ: 19 U 238/11),
Pfändungsschutz ab Januar 2012 nur noch auf dem P-Konto
Januar 2012 – Zehntausende Schuldner ohne Geld Experten beschreiben bereits jetzt das Schreckensszenario. Viele Empfänger von Sozialleistungen werden nächsten Januar mit leeren Taschen dastehen. Der Grund: Ab 1. Januar 2012 entfällt der bisherige Kontopfändungsschutz. Schutz vor Pfändungen bietet alleine noch
Video zu den P-Konto Grundlagen
Wolfgang Appelt von der Verbraucherzentrale Sachsen erläutert in einem Beitrag von Torgau-TV die Grundlagen des neuen Pfändungsschutzkontos. Ich möchte Ihnen dieses Video nicht vorenthalten, da es immer Leute gibt, denen Videos mehr liegen, als theoretische Grundlagen zu lesen. Klicken Sie
Monatsanfangsproblem endlich gelöst
Lange mussten wir darauf warten. Mit Wirkung ab dem 16.04.2011 treten neue gesetzzliche Regelungen in Kraft, die das leidige Monatsanfangsproblem beim P-Konto lösen sollen. Im wesentlichen umfasst es Änderungen in der Zivilprozessordnung. Was war das bisherige Problem? Das Monatsanfangsproblem trat
Für wen sich das P-Konto lohnt
Für viele stellt sich die Frage, ob sie im Juli ihr Girokonto als P-Konto weiterführen sollen. Wer sollte umwandeln, wer sollte eventuell noch ein bischen warten und für wen lohnt ein P-Konto eher weniger? Wer unbedingt ein P-Konto einrichten sollte: