Die Banken und die Abzockanwälte

Viele Schufa Einträge, schlechte Bonität, eidesstattliche Vesicherungen, Mahnbescheide, Lohnpfändungen. Diese Dinge schätzen Banken im Allgemeinen nicht so sehr. Davon betroffene Menschen haben es mitunter schwer ein eigenes Girokonto und sei es auch nur auf Guthabenbasis zu bekommen.

Mittlerweile kristalliert sich eine zweite “ungeliebte” Zielgruppe heraus. Bonität spielt hier keine Rolle. Die, um die es hier geht, verspüren keine Geldprobleme. Die Anwälte sogenannter “Abofallen” im Internet.

1. Der Fall Katja Günther

outlets.de logoKatja Günther, Münchner Rechtsanwältin,  im Kollegenkreis liebevoll “KA Law” oder auch kurz “K Lo” (sprich: “Keylo”) genannt, vertritt die pekuniären Interessen der IContent GmbH. IContent ist verantworlich für den Internetdienst “outlets.de”, einem Vertreter der sogenannten Abofallen im Internet. Outlets.de vesrpricht im Membersbereich den Zutritt zu einer umfangreichen Datenbank, wo man hochwertige Neuwaren für bis zu 80% unterhalb des üblichen Neupreises beziehen kann. Wer sich hier anmeldet, schließt automatisch ein Abo für 8 Euro monatlich ab. Mindestlaufzeit 2 Jahre. Wird nicht bezahlt tritt Frau Günther auf den Plan und versucht  mittels Mahnungen die säumigen Zahler einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen.

In September 2008 kündigte die Sparkasse München Frau Günther, laut SAT1 eine der “unbeliebtesten Frauen Deutschlands” das Konto um einem Imageschaden vorzubeugen. Nach langem Hin und her ist dieses Urteil nun rechtskräftig. Laut einem Bericht des Oberbayrischen Volksblattes gingen auf diesem Konto täglich 20.000 Euro ein. Eine, wie ich finde erschreckend hohe Zahl.

Weitere Versuche von Rechtsanwältin Günther in Landshut bzw. Rosenheim ein Konto einzurichten scheiterten. Beide wurden alsbald wieder gekündigt. Auch hier befürchteten die betroffenen Kreditinstitute wohl einen Imageschaden.

Momentan unterhält die RAin ein Konto bei der Sparkasse Gera-Greiz. Mal sehen wie lange noch …

2. Der Fall Oliver Tank

opendownload.de logoOliver Tank, Jurist wie Frau Günther, hat ebenfalls schnell erkannt, dass sich mit der Vertretung dubioser Abofallenanbieter kräftig Geld verdienen lässt. Doch ähnlich wie die Münchener Juristin hat auch RA Oliver Tank erhebliche Probleme ein Girokonto zu bekommen bzw es zu behalten. Ein Konto welches er bei der Taunus Sparkasse unterhielt wurde gekündigt. Die Taunus Sparkasse ging in einer Pressemitteilung auch deutlich auf Distanz .

Die Taunus Sparkasse unterstützt keine Betreiber so genannter Internetfallen oder Internet-Abzocken. Sie distanziert sich klar von jeder Art unseriöser bzw. dubioser Geschäfte. Entsprechende Geschäftsbeziehungen haben wir unter Einhaltung von rechtlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen gekündigt.

Die Taunus Sparkasse wird sich unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten dagegen zur Wehr setzen, dass unseriöse und/oder dubiose Geschäfte über ein Konto der Taunus Sparkasse abgewickelt werden, die geeignet sind, den guten Ruf der Sparkasse in der Öffentlichkeit zu beschädigen

Als unseriös bzw. dubios betrachtet die Taunus Sparkasse insbesondere auch das Anbieten von so genannten Mehrwertdiensten per Telefon bzw. Internet, bei denen gebührenpflichtige Vertragsabschlüsse im Vordergrund stehen und der Gesamteindruck die Bezeichnung „Abzocke“ oder „Abofalle“ nahe legt.

Ihre Taunus Sparkasse (Quelle: https://www.taunussparkasse.de/module/aktion_if/internetfallen/information/index.php).

Ganz Anwalt probierte es Oliver Tank nun inOsnabrück.  Die Sparkasse Osnabrück zeigte sich jedoch wenig erfreut diesem Herren ein Konto zu eröffnen und lehnte dankend ab.

Dies wiederum gefiel RA Tank nicht und er zog vor Gericht, wo er sich auf den bestehenden Kontrahierungszwang der Sparkassen berief.

Nach Auffassung des Gerichts besteht für die jeweilige öffentliche Sparkasse nach dem Niedersächsischen Sparkassengesetz die Pflicht, für die Bürger der Region und für die mittelständischen Gewerbetreibenden Bankdienstleistungen anzubieten. Das gelte auch für Personen, „deren öffentlichen Ansehen zumindest zweifelhaft erscheint“, wie das Gericht mitteilt. Das gelte nicht, wenn die Gelder durch Straftaten erworben worden seine.

Dies sei bei Tank nach derzeitigen Erkenntnissen nicht der Fall. Das Gericht habe zumindest im Eilverfahren  keine strafrechtlichen Verurteilungen gegen Tank wegen dessen Inkassotätigkeit feststellen können. Das Gericht weicht damit auch von einer Entscheidung des Amtsgerichts Marburg ab, das Anfang des Jahres Tank Beihilfe zum Betrug vorgeworfen hatte. Quelle: http://www.neue-oz.de/preexport_startseite/20100430-Skandal-Anwalt-Tank-erk__mpft-sich-ein-Konto-bei-der-Sparkasse.html

3. Was tun, wenn man in eine Abofalle getappt ist?

Verbraucherzentralen und auch das Justizministerium empfehlen gar nichts zu tun. Auf jeden Fall nicht bezahlen und eingehende Mahnungen ignorieren. In aller Regel legen es diese Anwälte nicht auf eine gerichtliche Klärung an, sondern versuchen durch Einschüchterungstaktik zur Zahlung zu bewegen.

Reagiert werden muß erst dann, wenn ein Mahnbescheid eingeht, was jedoch sehr unwahrscheinlich ist. In diesem Fall empfiehlt es sich einen Anwalt einzuschalten und Widerspruch einzulegen.

Die Sparkassen, das Jedermannkonto und der Kontrahierungszwang, Teil 2

2. Theorie und Praxis bei den Sparkassen

2.1 Girokonto auf Guthabenbasis – Das Gespräch mit dem Banker

Dies ist die Fortsetzung des Artikels “Die Sparkassen, das Jedermannkonto und der Kontrahierungszwang”

Im ersten Teil habe ich über die Verpflichtung der Sparkassen zur Einrichtung eines Girokontos gesprochen. Hier geht es jetzt um die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Nach meinen Erfahrungen, Recherchen im Internet sowie auch Rückmeldungen von Lesern weiß ich, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ein Girokonto auf Guthabenbasis unkompliziert und schnell eingerichtet wird.

In einigen wenigen Fällen wird versucht, den Kunden schleunigst irgendwie abzuwimmeln und in wirklich ganz wenigen Fällen der Antrag auf Kontoeröffnung auch abgelehnt.

Wichtig ist, sich keinesfalls abwimmeln zu lassen. Klar, es gehört niemand, der ein Guthabenkonto beantragt zur Traumkundschaft einer Bank. Jedoch ist auch ein Geringverdiener, ein Überschuldeter oder Hartz-4 Empfänger ein Kunde an dem verdient wird. Er fällt wohl in aller Regel für die Cross-Selling Produkte aus, an hohen Überziehungszinsen ist auch nichts zu holen, aber er bezahlt doch auch Kontoführungsgebühren und gibt der Sparkasse durch die fehlende oder sehr geringe Guthabenverzinsung günstigen Kredit.

Von daher gibt es überhaupt keinen Grund sich vor diesem Gespräch zu führen. Als Interessent für ein Guthabenkonto ist man potentieller Kunde, wie jeder andere auch. Will heißen, man kann erhobenen Hauptes die Bankfilliale betreten und muß nicht zu Kreuze kriechen.

2.2 Vorüberlegungen – Gespräch alleine führen oder Jemand mitnehmen

Solltest Du irgendwie die Möglichkeit haben, daß dich jemand zu diesem Gespräch begleitet, würde ich diese unbedingt auch nutzen. Vier Ohren hörem mehr als zwei und zum anderen wird es seltener zu dubiosen Entscheidungen des Sachbearbeiters kommen, da ja jetzt ein Zeuge vorhanden ist.

2.3 Unterlagen – Was nehme ich mit zur Sparkasse

Ganz wichtig ist natürlich ein amtliches Ausweisdokument, idealerweise der Personalausweis. Weiterhin würde ich noch Dokumente mitnehmen, die die Einkommenssituation belegen, Gehaltsabrechnungen, Hartz-4 Bescheid etc.

Da wir es mit einer Sparkasse zu tun haben, ist es bestimmt kein Fehler für den Fall der Fälle, eine Kopie der 15 Leitlinien sowie eine Kopie der freiwilligen ZKA Selbstverpflichtung in der Tasche zu haben.

Wir nehmen mit:

2.4 Jetzt wird es ernst – Das Gespräch beginnt

2.4.1 Der Idealfall

Du legst dem Bankmitarbeiter die Situation dar und schilderst ihm, dass Du ein Guthabenkonto bei der betreffenden Sparkasse beantragen möchtest, Du aber leider auch über negative Schufa Einträge verfügst. In aller Regel wird dieser Mitarbeiter dann mit Dir das Antragsformular fertigmachen, Du unterschreibst und erhältst im Idealfall auch sofort die Kontonummer mitgeteilt. Das Guthabenkonto ist eröffnet!

So oder so ähnlich verläuft der überwiegende Anteil an Gesprächen wegen einer Kontoeröffnung.Große Worte brauchen nicht gewechselt werden. Aber was, wenn es nicht so ideal verläuft?

2.4.2 Die Ausnahme – Überzeugungsarbeit ist notwendig

Angenommen, es läuft nicht so ideal. Der Sachbearbeiter runzelt seine Stirn und äußerst Bedenken. Hier kann man jedoch relativ gelassen bleiben. Selbst schwerwiegende Schufaeinträge, wie die Abgabe einer einstweiligen Anordnung stellen keinen Grund dar, die Eröffnung eines Guthabenkontos zu verweigern. Wichtig ist nur von Anfang an nichts wesentliches zu verschweigen oder gar Falschangaben zu machen. Der Bankmitarbeiter wird sowieso in jedem Fall eine Schufaauskunft anfordern. Spätestens dann sieht er was los ist. Wurden dann Falschangaben gemacht, liefert man der Sparkasse nur einen eventuellen Ablehnungsgrund. Also immer bei der Wahrheit bleiben!

Spätestens hier sollte man die “freiwillige Selbstverpflichtung” sowie auch die “15 Leitlinien der Sparkassen” erwähnen und ins Spiel bringen. Und deutlich darlegen, dass man im Falle einer Ablehnung ohne eigenes Girokonto dasteht und einem so die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr verwehrt bleibe.

Weiterhin wichtig, ist immer freundlich zu bleiben. Nichthat fatalere Folgen als ausfallend zu werden und die Beherrschung zu verlieren. Auch hier sollte man der Sparkasse, den Ablehnungsgrund nicht auch noch auf dem Silbertablett liefern.

2.5 Nichts zu machen – Der Banker lehnt das Guthabenkonto ab – Was kann ich tun?

Hierüber wird dann der dritte Teil dieses Artikels berichten, der dann behandelt:

  • 2.5.1 Beschwerde bei der Bank
  • 2.5.2 Das Schlichtungsverfahren
  • 2.5.3 Das Petitionsverfahren bei der BaFin
  • 2.5.4 Klage