Saalesparkasse Halle greift tief in die Taschen mittelloser Kunden

Die Ostsächsische Sparkasse machte den Anfang

Bereits Ende Oktober 2009 spielte die Ostsächsische Sparkasse Dresden die Vorreiterrolle und erhöhte die Kontoführungsgebühr für etwa 8000 bonitätsschwache Kunden von 3 Euro auf 12 Euro. Als Begründung wurde ein “erhöhter Überwachungsaufwand” geltend gemacht.

Dieses Blog berichtete bereits im Januar über diesen Fall: Die Ostsächleere Taschensische Sparkasse bittet zur Kasse.

Die Saalesparkasse Halle zieht nach

Mit ähnlicher Begründung folgte nun die Saalesparkasse in Halle. Inspiriert vom Dresdner Modell erhöhte sie ihrer Problemkundschaft die Kontogebühr von 2,50 Euro auf ebenfalls 12 Euro, also immerhin eine Erhöhung auf fast 500%! Wer dies nicht akzeptiert , dem wird vorsorglich das Konto zu Mitte Juli gekündigt.

Hannah Wilhelm schrieb gestern in einem lesenswerten Artikel auf sueddeutsche.de

“Eigentlich müssen Banken mittellosen Bürgern ein Konto anbieten. Sie winden sich aber mit Tricks aus dieser Pflicht heraus.

Er hat sein Konto bei der Saalesparkasse. Schon immer eigentlich. Solange der 32-Jährige denken kann.
Auch als er sich vor ein paar Jahren überschuldete und das Konto gepfändet wurde. Mittlerweile hat
er einen Job und stottert monatlich seine Schulden ab. Doch plötzlich will ihn nun die Saalesparkasse
nicht mehr als Kunden haben. Außer, wenn er plötzlich zwölf statt 2,50 Euro im Monat an Gebühren zahlt.
Das schreibt ihm die Saalesparkasse Ende April. Viel Geld für einen 32-Jährigen, der kaum 1000 Euro im
Monat verdient …

Schuld an dem Vorgang ist vermutlich ein neues Gesetz (das P-Konto Gesetz, Anmerkung P-Konto-Blog), das zum 1. Juli in Kraft tritt …

Die Bank darf das P-Konto nicht kündigen, solange es genutzt wird und der Inhaber die Gebühren dafür zahlt …

In Bankenkreisen ist zu hören, dass einige Institute nun überlegen, zusätzliche Gebühren für das Führen solcher Konten zu erheben. Oder Kunden, die nicht so zahlungskräftig sind, vorsorglich vorher zu kündigen. Schuldner sind eben keine angenehmen Kunden und die Verwaltung der P-Konten aufwändiger.

…”

Hannah Wilhelm in “Bankgebühren – Arme Kunden unerwünscht”,http://www.sueddeutsche.de/geld/bankgebuehren-arme-kunden-unerwuenscht-1.948768, 24.5.20010

Was hat es mit dem angeblich “erhöhten Verwaltungsaufwand” auf sich?

Auch die Saalesparkasse begründet die Erhöhung mit einem dubiosen “erhöhten Verwaltungsaufwand”. Diese Begründung erscheint zumindest fragwürdig. Immerhin erklärte der BGH bereits in 1999 jegliche Extragebühren für Kontopfändungen, auch angebliche “Überwachungsgebühren” für unzulässig.

Jetzt im Zuge des P-Kontos versucht man wohl durch ein Hintertürchen diese als unzulässig erklärten Gebühren wieder einzuführen.

Sollte Hannah Wilhelm mit Ihrer Vermutung, dass auch weitere Kreditinstitute eine Erhöhung der Gebühren für das Führen von P-Konten erwägen, Recht behalten, wird man wohl um eine gerichtliche Klärung nicht umhinkommen. Es macht wieder einmal deutlich, dass der Gesetzgeber leider versäumt hat eine Gebührenobergrenze festzulegen.

Imho scheint eine Kontoführungsgebühr von 12 Euro absolut unangemessen. Für mich als Nicht-Juristen schon fast sittenwidrig. Die Bundesregierung führte das P-Konto unter anderem auch desegen ein, den Verwaltungsaufwand der Banken bei Kontopfändungen zu senken und somit auch bonitätsschwache Schuldner als Kunden für die Banken attraktiver zu machen.

Wie hier jetzt ein “erhöhter Verwaltungsaufwand” begründet werden soll, bleibt mir zumindest schleierhaft. Das P-Konto lässt ja gerade eine Automatisierung der Verwaltungsprozesse zu und reduziert den Verwaltungsaufwand der Banken bei Kontopfändungen enorm. Aus logischen Gesichtspunkten müsste das P-Konto deswegen eher günstiger sein.

Scheinbar kennen jedoch einige Kreditinstitute keine Gnade und bedienen sich auch noch gerne aus den Taschen mittelloser Kunden.

Global MasterCard – Folgen einer Kontopfändung

Beim Surfen durch das Netz bin ich mal wieder auf einen interessanten Fall gestoßen. Herr R., ein Kunde der Schwäbischen Bank und Nutzer der Global MasterCard mit Kontofunktionalität hatte Schulden bei seiner Krankenkasse. Jene bekam Kenntnis von der Existenz des Kartenkontos und pfändete es kurzerhand.

Die Schwäbische Bank sperrte darauf natürlich das Kartenkonto, wozu sie gesetzlich auch verpflichtet ist. So weit so gut, nichts wirklich aufregendes, ein Vorgang der jeden Monat bei den verschiedensten Kreditinstituten etwa 350.000 mal vorkommt. Nur hat jeder Kunde der Global Mastercard auch die AGBs unterschrieben. Gelesen haben wird diese kaum jemand. Ein schwerer Fehler, wie sich zeigt.

In §13,4 der AGB steht:

“13.4 Die kartenausgebende Bank kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Vertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Schwäbische Bank AG unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für die kartenausgebende Bank unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen von der kartenausgebenden Bank und des Karteninhabers nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe sind insbesondere die folgenden Ereignisse:

  • Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Karteninhaber,
  • wiederholter, schuldhafter Verstoß des Karteninhabers gegen seine vertraglichen Pflichten, der trotz Abmahnung nicht abgestellt wird
  • polizeiliche Ermittlungen und
  • Pfändungen.

Quelle: https://www.global-mastercard.de/premium/agb Exakt die gleichen Bedingungen gelten auch für die SupremaCard, hier nachzulesen, ebenfalls unter §13.4 www.supremacard.de/pdf/AGB_SupremaCard.pdf

Man ahnt es schon, wie die Geschichte weitergeht. Herr R. bekam die fristlose Kündigung:

“Sehr geehrter Herr R. …

Wir sind verpflichtet das Konto zu sperren, wenn eine Pfändung vorliegt. Eine Benachrichtigung bei Pfändungen gibt es vorher nicht. Jedenfalls nicht von den Banken. Bitte fragen Sie bei der …  nach, die die Pfändung einreichte.

Das gesperrte Konto kann leider nicht wieder aktiviert werden, da es bei Prepaid Kartenkonten leider nicht möglich ist gesperrte Accounts zu aktivieren. Das Restguthaben wird zurück überwiesen, sobald die Bank Rückinfo bzgl der Pfändungsaufhebung erhält.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle:  http://www.gutefrage.net/frage/erfahrungen-mit-der-schufafreien-global-mastercard-incl-girokontofunktion

Jetzt bleiben finde ich doch einige Fragen offen,  die ich der Schwäbischen Bank stellen würde, bevor ich eine MasterCard mit Girokontofunktion erwerben würde. Besonders dann, wenn man zum ich sags mal etwas flappsig “gefährdeteten Kreis” gehört.

1. Was passiert mit unpfändbaren Sozialbezügen, die die Bank innerhalb von 7 Tagen auszahlen muss? Wie werden diese ausgezahlt? Die Karte ist ja gesperrt, also geht keine Barauszahlung am Automaten. Muß der Kunde jetzt zur “Schwäbischen Bank” nach Stuttgart fahren? Wird es angewiesen? Wer übernimmt die Kosten? etc etc…

2. Ab Juli 2010 ist jede Bank verpflichtet ein bestehendes Konto auf Wunsch in ein P-Konto umzuwandeln. Wird es das Modell der Masterkarten mit Kontofunktionalität auch als P-Konto weiterhin geben? Wenn ja, zu gleichen Konditionen? Was passiert dann bei einer eingehenden Pfändung? Wird auch nach §13.4 das Konto gekündigt?

Wie man sieht, es bleibt weiterhin spannend und Fragen bleiben genug offen.

Wenn der Gerichtsvollzieher dreimal klingelt …

Wappen von BritzGerichtsvollzieher und Steuereintreiber kosten Geld. Geld welches die Kommunen nicht haben …

Im tiefen Brandenburg, im Städtchen Britz, residiert das Amt Britz-Chorin-Oderberg. Seit den 90er Jahren leistete sich dieses Amt einen Außendienstmitarbeiter, dessen Aufgabe es ist in erster Linier Aussenstände wie Hundesteuer oder Grundstücksteuer einzutreiben.

Die Vorgehensweise war immer diesselbe. Säumige Schuldner wurden 2 mal angemahnt und dann kam die Stunde des Aussendienstmitarbeiters, welcher der kommunalen Forderung Nachdruck verleihen sollte und im Falle von Nichtzahlung Vollstreckungsmaßnahmen androhte.

In den letzten Jahres stand dieser bedauernswerte Mann immer öfter vor verschlossenen Türen. Die Schuldner waren entweder nicht zahlungswillig oder zahlungsunfähig.

Natürlich war man im Amt Britz-Chorin-Oderberg nicht dumm und erkannte effektivere Methoden  die Steuersünder zur Zahlung zu bewegen und setzte ihren Aussendienstmitarbeiter kurzerhand vor die Tür. Auch in Brandenburg hat man die Lösung gefunden, die da heißt

Kontopfändung

Der Trend bei den Kommunen und Verwaltungen geht weg vom Vollstrecker”, sagt John Wrana, Kassenleiter des Amtes. Viele Verwaltungen setzen stattdessen verstärkt auf die sogenannte Kontopfändung.

Viola Petterson in dem herrlich geschriebenen Artikel in der Märkischen Oderzeitung vom 2.2.2010

John Wrana ist begeistert. So eine effektive Methode der Forderungseintreibung ist ihm in seiner gesamten Karriere bislang nicht untergekommen. Wrana weiter:

Ein gesperrtes Konto – das zeige Wirkung. “Entweder ruft der Schuldner sofort bei uns an oder er zahlt gleich.”

Aber, aber Herr Wrana, haben Sie denn jetzt keine Angst vor dem P-Konto?
Nö!

Zwar tritt am 1. Juli das “Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes” in Kraft, wonach jeder Bürger ein bestehendes Girokonto auf Antrag als Pfändungsschutzkonto (P-Konto mit einem Pfändungsfreibetrag von 985,15 Euro/Monat) führen lassen kann, dennoch glaubt Wrana an die Wirksamkeit dieses letzten Mittels. “Für den Bürger vereinfacht sich das Verfahren, für uns aber ändert sich nicht viel.”

Warten wir es mal ab, Herr Wrana!