Saftige Gebühren beim neuen P-Konto
Was kostet das P-Konto:
Bei 2 Sparkassen kennt man bereits die Gebühren für das neue P-Konto:
- Ostsächsische Sparkasse – keine zusätzlichen Gebühren, Kunden im Saxx Basis Tarif (12€) können das P-Konto zu 6€ monatlich führen)
- Saalesparkasse – 12 Euro
Bernhard Raidt von der Südwestpresse befragte gestern Ehinger Geldinstitute zum Thema P-Konto. Veröffentlicht ist dieser Artikel auf http://www.swp.de/ehingen/lokales/ehingen/art4295,494972.
Ich fasse mal die befragten Institute zusammen:
Raiffeisenbank Ehingen-Hochsträß
- Keine extra Gebühren für das P-Konto
- Es gibt keine EC Karte
- Wahrscheinlich sind nur Barabhebungen möglich, die in der Geschäftsstelle Pappelau ausgeführt werden müssen.
- Keine Neueröffnung von P-Konten
Sparkasse Ulm
- zusätzliche Gebühr für das P-Konto: 10 Euro
- EC Karte möglich
- Möglich auch die Neueröffnung eines P-Kontos
Volksbank Ehingen
- höhere Gebühren für das P-Konto, genauer Betrag wird vom Vorstand noch festgesetzt
- Neueröffnung soll auch hier möglich sein
Wie die Geldinstitute die erhöhten Gebühren begründen:
Erhöhtes Haftungsrisiko
Lustig, die Begründung von Jürgen Frech, Leiter des Mahnwesens der Sparkasse Ulm: “Es besteht ein gewisses Haftungsrisiko” … Sollte sich herausstellen dass der Schuldner doch mehr hätte zahlen können, wäre eine Haftung der Banken denkbar.
Das ist natürlich grober Unfug. Über den Basisfreibetrag hinausgehende Freibeträge wie Unterhalt oder Kindergeldleistungen müssen der Bank gegenüber durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle nachgewiesen werden. Aufgabe der Bank ist lediglich den bescheinigten Betrag pfändungsfrei zu setzen. Eine Überprüfungspflicht besteht für Banken nicht und von daher auch kein Haftungsrisiko. Naja, Hauptsache ein Argument für die 10 Euro zusätzliche Gebühr, die die Sparkasse Ulm monatlich für das P-Konto abkassieren möchte und sei es noch so an den Haaren herbeigezogen.
Erhöhter Verwaltungsaufwand
Auch dieses Argument erweist sich als wenig stichhaltig. Solange keine Pfändungen auf dem Konto eingehen, bereitet das P-Konto exakt den gleichen Aufwand wie ein reguläres Guthabenkonto. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Bei Eingang einer Pfändung muß die Bank lediglich den bereits zuvor pfändungsfrei betstätigten Betrag berücksichtigen. Dieser bleibt dem Schuldner zur freien Verfügung, der Rest ist an den Gläubiger auszubezahlen. Einfacher geht es eigentlich nicht mehr. Mit Sicherheit bedeutet dies für die Kreditinstitute weniger Aufwand als bei der bisherigen Regelung, wo das Konto zuerst gesperrt ist und das zuständige Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners einen individuellen Betrag freigibt, welches von den Kreditinstituten dann manuell bearbeitet werden muss. Zudem entsteht dadurch ein erhöhter Überwachungsaufwand, der mit dem neuen P-Konto weitestgehend automatisiert ablaufen kann.
Ganz abgesehn davon wären Gebühren für die Überwachung von Kontopfändungen prinzipiell unzulässig, wie der BGH bereits vor 11 Jahren urteilte.
Für mich bleibt jedenfalls spannend, ob die Gerichte dies horrenden P-Konto Gebühren mitgehen oder einen Riegel vorschieben werden.
Weitere abenteuerliche Aussagen:
“Wir machen das (Wandlung in ein P-Konto, Anm. P-Konto Blog) nur für Kunden, die schon längerbei uns sind” (Edwin Bayer, Problemkreditbearbeitung Raiffeisenbank Ehingen-Hochsäß.
Aha, das Gesetz ist Ihnen aber bekannt, Herr Bayer? Egal wie lange jemand bereits Kunde bei der Bank ist ob 50 Jahre oder 1 Tag. Auf Antrag des Kunden MUSS die Bank ein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln. Hier besteht keinerlei Ermessensspielraum der Kreditinstitute.
Leider besteht kein Anspruch auf die Neueinrichtung eines P-Kontos. Jedoch gelten auch hier die Maßgaben der freiwilligen ZKA Empfehlung zum Girokonto für Jedermann. Auch für die RaiBa Ehingen.
Zitat der Woche:
“Damit bleiben wir an der unteren Grenze!”
(Manfred Oster, Vorsitzender der Sparkasse Ulm zur Erhöhung der Kontoführungsgebühr für das P-Konto um 10 Euro/Monat)
Alle Zitate der Ehinger/Ulmer Banker sind dem Artikel “Schutz vor Pfändung” von Berngard Raidt, 25.10.2010 entnommen. Quelle: http://www.swp.de/ehingen/lokales/ehingen/art4295,494972
Mai 27, 2010
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Für viele stellt sich die Frage, ob sie im Juli ihr Girokonto als P-Konto weiterführen sollen. Wer sollte umwandeln, wer sollte eventuell noch ein bischen warten und für wen lohnt ein P-Konto eher weniger?
Die Leser und Leserinnen dieses Blogs wissen bereits, dass zum 1. Juli dieses Jahr das P-Konto gesetzlich festgeschrieben ist. Jedes Kreditinstitut welches Kontodienstleistungen für Jedermann erbringt, hat auf Antrag des Kunden ein bereits bestehendes Konto als Pfändungschutzkonto (P-Konto) weiterzuführen. Die wesentliche Neuerung hierbei besteht in der Schaffung eines automatischen Pfändungsschutzes über derzeit knapp Tausend (985,15) Euro. Dieser Sockelfreibetrag kann durch Unterhaltsverpflichtungen bzw Kindergeldbezug aufgestockt werden. Diese den Sockelbetrag übersteigenden Beträge müssen der Bank gegenüber bescheinigt werden. Lesen Sie hierüber auch den Artikel über die
Nennen wir sie Helga H. und lassen sie in Dortmund wohnen. Helga H. hatte ein Konto bei einer privaten Bank. Im Februar 2006 kündigte die Bank ihr das bestehende Girokonto mit der Begründung, sie könne es aufgrund einer laufenden Kontopfändung ohnehin nicht nutzen.
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