1. Die Sparkassen und das Jedermannkonto
Die Sparkassen werden zurecht als erste Adresse genannt, wenn es darum geht WO Menschen mit schlechter Bonität und Schufa-Auskünften noch an ein Girokonto auf Guthabbasis, einem sogenannten Jedermannkonto, kommen können.
Die Chancen liegen bei den Sparkassen insbesondere auch deswegen so gut, weil sie aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Struktur einer besonderen sozialen Verantwortung unterliegen.
1.1 Kontrahierungszwang der Sparkassen
In insgesamt 7 sieben Bundesländern unterliegen die Sparkassen einem gesetzlichen Kontrahierungszwang. Festgelegt ist dieser in der jeweiligen Sparkassenverordnung bzw. dem jeweiligen Sparkassengesetz. Die Bundesländer mit Kontrahierungszwang wären:
- Bayern
- Brandenburg
- Rheinland-Pfalz
- Nordrhein-Westfalen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
Selbst in den übrigen Bundesländern steht in den Verordnungen, der etwas allgemeiner gehaltene Passus, der in aller Regel in etwa folgenden Wortlaut hat:
“Die Sparkassen sind …. Wirtschaftsunternehmen … mit der Aufgabe, … in ihrem Geschäftsgebiet … die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise … mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen.”
Quelle: §6, Abs.1, SpkG Baden Württemberg — sinngemäß so auch in allen anderen Bundesländern
Zusammenfassend lässt sich hier sagen, dass in den 7 genannten Bundesländern in jedem Fall eine Verpflichtung zum Vertragsabschluß gegeben ist. Hier ist es keine Willensfrage des Kreditinstuts, sondern ein klarer gesetzlicher Auftrag an die Sparkassen. Dieser Kontrahierungszwang lässt sich zur Not auch gerichtlich einklagen. Sinnvoller dürfte es natürlich eher sein, das Schlichtungsverfahren voranzustellen.
Der Passus, der in den anderen Bundesländern zu finden ist, kommt einem Kontrahierungszwang auch ziemlich nahe. Die Juristen sprechen hier wohl dann von einem sogenannten “mittelbaren Kontrahierungszwang”. Das muss auch immer noch in Zusammenhang mit der freiwilligen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute und den 15 Leitlinien der Sparkassen gesehen werden. Dies zusammengenommen schafft eine prima Grundlage für ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Sparkasse.
1.2. Freiwillige Selbstverpflichtung
Bei der freiwilligen Selbstverpflichtung des ZKA (Zentraler Kreditausschuß) verpflichteten sich 1996 die Kreditinstitute, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Mit dieser Erklärung kamen sie einer gesetzlichen Regelung zuvor. Ausnahmen lässt diese Selbstverpflichtung nur wenige zu:
- Missbrauch des Kontos zu Betrug oder Geldwäsche
- Der Kunde macht zu wesentlichen Vertragsbedingungen Falschangaben
- Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern der Bank
- Konto wird 1 Jahr umsatzlos geführt
- Konto ist aufgrund Vollstreckungshandlungen von Gläubigern, dauerhaft gesperrt
- Kreditinstitut bekommt seine Kontoführungsgebühren nicht
- Kunde hält sich an Vertragsvereinbarungen nicht
Ein weiterer, und wohl der häufigste Ablehnungsgrund ist in der ZKA Verpflichtung nicht erwähnt. Der Kunde verfügt bereits über ein Bankkonto. Es gibt kein Recht auf 2 oder mehr Girokonten!
Die Sparkassen unterliegen auch dieser freiwilligen Selbstverpflichtung. Ein weiterer guter Grund, ein Konto zu bekommen.
1.2 Die 15 Leitlinien
Doch damit nicht genug. Die Sparkassen haben darüber hinaus ihre 15 Leitlinien. Diese können durchaus als Unternehmensleitbild angesehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese 15 Leitlinien auch Bestandteil von Sparkasseninternen Fortbildungen sind und entsprechend geschult werden. Jeder Sparkassenmitarbeiter sollte diese Leitlinien kennen.
Uns interessiert hier vor allen Dingen die 2. Leitlinie:
“II. Bei den Sparkassen erhält jeder ein Konto
Faire Partnerschaft heißt für die Sparkassen, niemanden von modernen Finanzprodukten auszuschließen und alle Kunden zu bedienen. Konkret bedeutet dies insbesondere, grundsätzlich jedermann ein Girokonto anzubieten, um ihn so am wirtschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Deshalb haben nicht nur die mit eigenem Erwerbseinkommen oder Vermögen ausgestatteten Teile der Bevölkerung, sondern auch rund 80 Prozent aller Empfänger von staatlichen Sozialtransfers eine Kontoverbindung zu einer Sparkasse. Fair heißt für die Sparkassen darüber hinaus, zwar unterschiedliche Bedürfnisse zu berücksich-
tigen, aber auch Kunden mit geringerem Einkommen oder Vermögen qualifiziert zu betreuen.”

Quelle: http://www.dsgv.de/_download_gallery/files/15_leitlinien.pdf
Theoretisch sollte für niemandem der Weg zu einem Girokonto auf Guthabenbasis bei den Sparkassen verwehrt bleiben. Nicht zuletzt aus der Umfrage aus dem Forum, weiß ich jedoch, daß vielerorts die Realität um 180 Grad anders aussieht. Da gilt es einfach nicht abwimmeln lassen und zeigen, dass man informiert ist und seine Rechte kennt.
Im nächsten Artikel werde ich beschreiben, wie man sich am Besten auf das Gespräch mit der Bankfilliale vorbereitet, welche Unterlagen man mitnehmen sollte, wie man das Gespräch am Besten führt und was man tun kann, wenn wider Erwarten der Sachberarbeiter hartnäckig dabeibleibt und Euch kein Konto eröffnen möchte. Mitunter muß man einfach hartnäckig bleiben und darf sich nicht gleich abwimmeln lassen.
Bis zum nächsten Mal!
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