Keine erhöhten P-Konto Gebühren bei der Commerzbank
Positive Nachrichten gibt es für Kunden der Commerzbank zu vermelden. Die Weiterführung eines bestehenden Kontos als P-Konto wird nicht mit zusätzlichen Gebühren belegt werden.
Die Commerzbank hat meine 4 Fragen wie folgt beantwortet:
Frage 1: Ab wann und auf welche Weise kann ein Kunde bei Ihnen das P-Konto beantragen?
“Das Gesetz sieht vor, dass ein Kunde ab dem 01.07.2010 sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto weiterführen kann. Zu diesem Zeitpunkt wird es auch in den Commerzbank-Filialen möglich sein, sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Dazu muss ein schriftlicher Auftrag des Kunden vorliegen. Die Umwandlung kann mithilfe eines Formulars in der Filiale beauftragt werden.”Frage 2: Werden gesonderte Gebühren für das P-Konto erhoben und wenn ja wie hoch sind diese?
“Gesonderte Gebühren werden wir dafür nicht berechnen.”Frage 3: Wird das P-Konto gegenüber einem herkömmlichen Guthabenkonto funktional eingeschränkt sein (z.B. keine Bankkarte)?
“Der Kunde erhält eine ServiceCard. Sie ermöglicht Bargeldabhebungen am Geldautomaten, bargeldloses Einkaufen in Geschäften oder den Bezug von Kontoauszügen am Commerzbank-Terminal. Das Konto darf nur kreditorisch geführt werden.”Frage 4: Können auch Neukunden bei Ihnen ein P-Konto beantragen?
“Nein. Pfändungsschutzkonten für Neukunden sind nicht vorgesehen.”Ich bedanke mich bei Tim Knorre von der Commerzbank für die freundliche Beantwortung der Fragen.
Da sind, wie ich finde mal gute Neuigkeiten einer deutschen Großbank. Insbesondere, wenn man die P-Konto Gebührenpolitik einiger Sparkassen dagegenstellt. Ich erinnere hier nur an die Saalesparkasse (9,50 Euro Extragebühr) oder die Sparkasse Ulm (Erhöhung um 10 Euro!).
Weiterhin kein Recht auf ein Girokonto
Der einzige Wermutstropfen bleibt, dass keine Neubeantragung von P-Konten vorgesehen ist. Hier bleibt nach wie vor nur der Umweg zuerst ein reguläres Konto zu beantragen, welches dann hoffentlich auch genehmigt wird. Alle Kreditinstitute, die Kontenmodelle für Jedermann anbieten, sind hier angehalten die ZKA-Empfehlung zum Girokonto für Jedermann zu befolgen. Eine gesetzliche Regelung zum Girokonto wird es wohl in absehbarer Zeit nicht geben. Die Bundesregierung hat jedoch in ihrem letzten Bericht zum Girokonto für Jedermann angedeutet, dass die Schlichtungssprüche der Ombudsleute für verbindlich erklärt werden könnten. Das wäre immerhin ein deutlicher Schritt nach vorne.
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