Keine erhöhten P-Konto Gebühren bei der Commerzbank

Positive Nachrichten gibt es für Kunden der Commerzbank zu vermelden. Die Weiterführung eines bestehenden Kontos als P-Konto wird nicht mit zusätzlichen Gebühren belegt werden.

Die Commerzbank hat meine 4 Fragen wie folgt beantwortet:

Frage 1: Ab wann und auf welche Weise kann ein Kunde bei Ihnen das P-Konto beantragen?
“Das Gesetz sieht vor, dass ein Kunde ab dem 01.07.2010 sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto weiterführen kann. Zu diesem Zeitpunkt wird es auch in den Commerzbank-Filialen möglich sein, sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Dazu muss ein schriftlicher Auftrag des Kunden vorliegen. Die Umwandlung kann mithilfe eines Formulars in der Filiale beauftragt werden.”

Frage 2: Werden gesonderte Gebühren für das P-Konto erhoben und wenn ja wie hoch sind diese?
“Gesonderte Gebühren werden wir dafür nicht berechnen.”

Frage 3: Wird das P-Konto gegenüber einem herkömmlichen Guthabenkonto funktional eingeschränkt sein (z.B. keine Bankkarte)?
“Der Kunde erhält eine ServiceCard. Sie ermöglicht Bargeldabhebungen am Geldautomaten, bargeldloses Einkaufen in Geschäften oder den Bezug von Kontoauszügen am Commerzbank-Terminal. Das Konto darf nur kreditorisch geführt werden.”

Frage 4: Können auch Neukunden bei Ihnen ein P-Konto beantragen?
“Nein. Pfändungsschutzkonten für Neukunden sind nicht vorgesehen.”

Ich bedanke mich bei Tim Knorre von der Commerzbank für die freundliche Beantwortung der Fragen.

Da sind, wie ich finde mal gute Neuigkeiten einer deutschen Großbank. Insbesondere, wenn man die P-Konto Gebührenpolitik einiger Sparkassen dagegenstellt. Ich erinnere hier nur an die Saalesparkasse (9,50 Euro Extragebühr) oder die Sparkasse Ulm (Erhöhung um 10 Euro!).

Weiterhin kein Recht auf ein Girokonto

Der einzige Wermutstropfen bleibt, dass keine Neubeantragung von P-Konten vorgesehen ist. Hier bleibt nach wie vor nur der Umweg zuerst ein reguläres Konto zu beantragen, welches dann hoffentlich auch genehmigt wird. Alle Kreditinstitute, die Kontenmodelle für Jedermann anbieten, sind hier angehalten die ZKA-Empfehlung zum Girokonto für Jedermann zu befolgen. Eine gesetzliche Regelung zum Girokonto wird es wohl in absehbarer Zeit nicht geben. Die Bundesregierung hat jedoch in ihrem letzten Bericht zum Girokonto für Jedermann angedeutet, dass die Schlichtungssprüche der Ombudsleute für verbindlich erklärt werden könnten. Das wäre immerhin ein deutlicher Schritt nach vorne.


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Saalesparkasse greift tief in die Taschen mittelloser Kunden

Blogstatistik Mai 2010

Das Halbjährige steht bevor

Am 26. Mai wird dieses Blog 6 Monate alt werden. Grund genug wieder mal ein bischen Blogstatistik zu veröffentlichen. Diese Statistik wird es in Zukunft monatlich geben. Hier werde ich versuchen einen persönlichen Monatsrückblick zu geben, gepaart mit ein paar statistischen Daten.

Die Besucher

Laut Google Analytics hatte dieses Blog im Mai 2415 Besuche (ca 80/Tag) davon 1984 (ca 64/Tag) absolut eindeutige Besucher. Durchschnittlich rief jeder Besucher 2,24 Seiten auf, was zu insgesamt 5462 (ca180/Tag) Seitenzugriffen führte. Die durchschnittliche Verweildauer betrug 2:50 Minuten.

Ziel war es innerhalb eines Jahres einen täglichen Besucherschnitt von über Hundert zu erreichen. Der Weg dorthin stimmt bis jetzt. Herzlichen Dank auf jeden Fall an Alle!

Der Blog und die Suchmaschinen

In den Suchmaschinenpositionen ging es leider wieder etwas nach hinten. Der Key “p-konto” rankt bei Google auf Position 20, bei Bing auf Position 10, Yahoo auf Platz 2 und Ixquick Platz 7. Immerhin belegt die “Mutterseite” p-konto-2010.de bei Google Platz 3. Auch ein kleiner Erfolg.

Zum Key “Jedermannkonto”:  Google (15), Bing (12), Yahoo (4) und Ixquick (10).

Knapp 65% aller Besucher kamen im Mai über die Suchmaschinen, davon über 95% über Google.  28% kamen über verweisende Webseiten und 7% über Direktaufruf der Domain.

Die Artikel

Die Postfrequenz im Mai war extrem niedrig. Gerade mal 4 Artikel waren zu vermelden. Dementsprechend gering war leider auch die Anzahl an Kommentaren. Hier wird es sicherlich im Juni Steigerungen geben. Die Einführung des P-Kontos rückt immer Näher und sicherlich wird es in den nächsten Tagen und Wochen vieles zu berichten geben. Insbesondere wird die Gebührenpolitik der Banken gespannt zu beobachten sein. Ich werde natürlich dranbleiben und weiterhin mit der nötigen Kritik berichten

Wie geht es weiter?

Geplant für den Juni ist ein kleines digitales Ebooklet zum Thema P-Konto. Hier soll nochmal alles wichtige beschrieben und dokumentiert werden. Dieses soll auch ständig aktuell gehalten werden und die Entwicklung des P-Kontos begleiten. Selbstverständlich wird es kostenlos abgegeben werden.

Weiterhin wünsche ich mir natürlich eine rege Beteiligung am Bloggeschehen. Kommentare sind natürlich immer gerne gesehen und werden auch künftig mit einem Dofollow-Link belohnt. Also ran an die Tasten und paar Zeilen schreiben, auch kritische Anmerkungen sind durchaus erwünscht. Ich finde es immer toll ein Feedback zu erhalten. Hier wären wir schon auch gleich beim nächsten Thema.

Wir brauchen Öffentlichkeit!

So wie es aussieht drehen die Kreditinstitute kräftig an der P-Konto Gebührenschraube.  Ich bin von daher immer an Informationen zur Gebührenpolitik einzelner Banken interessiert. Solltet Ihr Informationen zu den Gebühren einzelner Institute haben, wäre es sehr nett mir dies kurz per Email mitzuteilen. Gleiches gilt natürlich für Schreiben einzelner Banken in denen Sie Gebührenerhöhungen ankündigen, Schriftwechsel etc pp. Ich beabsichtige alles was einigermassen relevant ist auch zu veröffentlichen (Schriftwechsel natürlich entpersonalisiert!).

Gerade in der Anfangszeit des P-Kontos gilt es den Banken etwas genauer auf die Finger zu schauen und ich hoffe natürlich auch immer noch auf positive Meldungen. Vielleicht gibt es sie ja, die Banken, die fair mit Ihren neuen P-Konto Kunden umgehen. Auch hierüber berichte ich natürlich gerne.

Gastautoren gesucht!

Es soll hier keine One-Man-Show bleiben. Wer das Bloggeschehen mit einem interessanten Artikel bereichern möchte kann und darf dies gerne tun. Alles was das Thema P-Konto bzw. Jedermannkonto betrifft ist von Haus aus willkommen. Für die Leser interessant könnten auch Artikel über Auslandskonten, Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann oder auch einfach persönliche Erfahrungen mit einzelnen Instituten sein. Eurer Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Einfach den Artikel per Email an mich und schon kann es losgehen. Wer macht den Anfang?

Das soll es für heute gewesen sein. Mir bleibt nur nochmal mich herzlich bei allen Lesern zu bedanken. Ich hoffe Sie bleiben diesem Blog weiterhin treu und freue mich bereits auf die noch kommenden vielen Monate.

Saftige Gebühren beim neuen P-Konto

Was kostet das P-Konto:

Bei 2 Sparkassen kennt man bereits die Gebühren für das neue P-Konto:

  • Ostsächsische Sparkasse – keine zusätzlichen Gebühren, Kunden im Saxx Basis Tarif (12€) können das P-Konto zu 6€ monatlich führen)
  • Saalesparkasse – 12 Euro

Bernhard Raidt von der  Südwestpresse befragte gestern Ehinger Geldinstitute zum Thema P-Konto. Veröffentlicht ist dieser Artikel auf http://www.swp.de/ehingen/lokales/ehingen/art4295,494972.

Ich fasse mal die befragten Institute zusammen:

Raiffeisenbank Ehingen-Hochsträß

  • Keine extra Gebühren für das P-Konto
  • Es gibt keine EC Karte
  • Wahrscheinlich sind nur Barabhebungen möglich, die in der Geschäftsstelle Pappelau ausgeführt werden müssen.
  • Keine Neueröffnung von P-Konten

Sparkasse Ulm

  • zusätzliche Gebühr für das P-Konto: 10 Euro
  • EC Karte möglich
  • Möglich auch die Neueröffnung eines P-Kontos

Volksbank Ehingen

  • höhere Gebühren für das P-Konto, genauer Betrag wird vom Vorstand noch festgesetzt
  • Neueröffnung soll auch hier möglich sein

Wie  die Geldinstitute die erhöhten Gebühren begründen:

Erhöhtes Haftungsrisiko

Lustig, die Begründung von Jürgen Frech, Leiter des Mahnwesens der Sparkasse Ulm: “Es besteht ein gewisses Haftungsrisiko” … Sollte sich herausstellen dass der Schuldner doch mehr hätte zahlen können, wäre eine Haftung der Banken denkbar.

Das ist natürlich grober Unfug. Über den Basisfreibetrag hinausgehende Freibeträge wie Unterhalt oder Kindergeldleistungen müssen der Bank gegenüber durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle nachgewiesen werden. Aufgabe der Bank ist lediglich den bescheinigten Betrag pfändungsfrei zu setzen. Eine Überprüfungspflicht besteht für Banken nicht und von daher auch kein Haftungsrisiko. Naja, Hauptsache ein Argument für die 10 Euro zusätzliche Gebühr, die die Sparkasse Ulm monatlich für das P-Konto abkassieren möchte und sei es noch so an den Haaren herbeigezogen.

Erhöhter Verwaltungsaufwand

Auch dieses Argument erweist sich als wenig stichhaltig. Solange keine Pfändungen auf dem Konto eingehen, bereitet das P-Konto exakt den gleichen Aufwand wie ein reguläres Guthabenkonto. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Bei Eingang einer Pfändung muß die Bank lediglich den bereits zuvor pfändungsfrei betstätigten Betrag berücksichtigen. Dieser bleibt dem Schuldner zur freien Verfügung, der Rest ist an den Gläubiger auszubezahlen. Einfacher geht es eigentlich nicht mehr. Mit Sicherheit bedeutet dies für die Kreditinstitute weniger Aufwand als bei der bisherigen Regelung, wo das Konto zuerst gesperrt ist und das zuständige Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners einen individuellen Betrag freigibt, welches von den Kreditinstituten dann manuell bearbeitet werden muss. Zudem entsteht dadurch ein erhöhter Überwachungsaufwand, der mit dem neuen P-Konto weitestgehend automatisiert ablaufen kann.

Ganz abgesehn davon wären Gebühren für die Überwachung von Kontopfändungen prinzipiell unzulässig, wie der BGH bereits vor 11 Jahren urteilte.

Für mich bleibt jedenfalls spannend, ob die Gerichte dies horrenden P-Konto Gebühren mitgehen oder einen Riegel vorschieben werden.

Weitere abenteuerliche Aussagen:

“Wir machen das (Wandlung in ein P-Konto, Anm. P-Konto Blog) nur für Kunden, die schon längerbei uns sind” (Edwin Bayer, Problemkreditbearbeitung Raiffeisenbank Ehingen-Hochsäß.

Aha, das Gesetz ist Ihnen aber bekannt, Herr Bayer? Egal wie lange jemand bereits Kunde bei der Bank ist ob 50 Jahre oder 1 Tag. Auf Antrag des Kunden MUSS die Bank ein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln. Hier besteht keinerlei Ermessensspielraum der Kreditinstitute.

Leider besteht kein Anspruch auf die Neueinrichtung eines P-Kontos. Jedoch gelten auch hier die Maßgaben der freiwilligen ZKA Empfehlung zum Girokonto für Jedermann. Auch für die RaiBa Ehingen.

Zitat der Woche:

“Damit bleiben wir an der unteren Grenze!”

(Manfred Oster, Vorsitzender der Sparkasse Ulm zur Erhöhung der Kontoführungsgebühr für das P-Konto um 10 Euro/Monat)

Alle Zitate der Ehinger/Ulmer Banker sind dem Artikel “Schutz vor Pfändung” von Berngard Raidt, 25.10.2010 entnommen. Quelle: http://www.swp.de/ehingen/lokales/ehingen/art4295,494972

Wundersame Werbung der Volksbank Köln

Voba Köln Adwords-WerbungGoogle Adwords ist ein Anzeigendienst von Google. Er ermöglicht es Werbetreibenden zielgerichtet zu bestimmten Keywords Anzeigen zu plazieren. Zumeist findet man sie rechts oder oberhalb der organischen Suchergebnissen.

Die links abgebildete Anzeige begegnete mir gestern zum Suchbegriff  “P-Konto”. Bravo, endlich mal ein Kredinstitut, welches mit einem Girokonto für Jedermann wirbt, dachte ich mir.

Also nichts wie hin auf diese Seite und das Angebot einmal näher unter die Lupe nehmen. Gesagt, getan:

Angebot der Kölner Bank

Aha, so war das also gemeint. Mit “Ohne Schufa eintrag” meinte die Kölner Volksbank nicht etwa, dass es das Konto ohne Schufaauskunft eröffnet.

Vielmehr war gemeint, dass bei negativen Einträgen, KEIN Konto errichtet wird.

Trotz alledem sollten die Maßgaben der ZKA-Empfehlung für ein Jedermannkonto auch für die Kölner Volksbank gelten. Dies umsomehr, als man auch noch aktiv in Keywordumgebungen wirbt, wo eher nach Kontolösungen auch bei schlechter Bonität gesucht wird.

Die Sparkassen, das Jedermannkonto und der Kontrahierungszwang, Teil 2

2. Theorie und Praxis bei den Sparkassen

2.1 Girokonto auf Guthabenbasis – Das Gespräch mit dem Banker

Dies ist die Fortsetzung des Artikels “Die Sparkassen, das Jedermannkonto und der Kontrahierungszwang”

Im ersten Teil habe ich über die Verpflichtung der Sparkassen zur Einrichtung eines Girokontos gesprochen. Hier geht es jetzt um die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Nach meinen Erfahrungen, Recherchen im Internet sowie auch Rückmeldungen von Lesern weiß ich, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ein Girokonto auf Guthabenbasis unkompliziert und schnell eingerichtet wird.

In einigen wenigen Fällen wird versucht, den Kunden schleunigst irgendwie abzuwimmeln und in wirklich ganz wenigen Fällen der Antrag auf Kontoeröffnung auch abgelehnt.

Wichtig ist, sich keinesfalls abwimmeln zu lassen. Klar, es gehört niemand, der ein Guthabenkonto beantragt zur Traumkundschaft einer Bank. Jedoch ist auch ein Geringverdiener, ein Überschuldeter oder Hartz-4 Empfänger ein Kunde an dem verdient wird. Er fällt wohl in aller Regel für die Cross-Selling Produkte aus, an hohen Überziehungszinsen ist auch nichts zu holen, aber er bezahlt doch auch Kontoführungsgebühren und gibt der Sparkasse durch die fehlende oder sehr geringe Guthabenverzinsung günstigen Kredit.

Von daher gibt es überhaupt keinen Grund sich vor diesem Gespräch zu führen. Als Interessent für ein Guthabenkonto ist man potentieller Kunde, wie jeder andere auch. Will heißen, man kann erhobenen Hauptes die Bankfilliale betreten und muß nicht zu Kreuze kriechen.

2.2 Vorüberlegungen – Gespräch alleine führen oder Jemand mitnehmen

Solltest Du irgendwie die Möglichkeit haben, daß dich jemand zu diesem Gespräch begleitet, würde ich diese unbedingt auch nutzen. Vier Ohren hörem mehr als zwei und zum anderen wird es seltener zu dubiosen Entscheidungen des Sachbearbeiters kommen, da ja jetzt ein Zeuge vorhanden ist.

2.3 Unterlagen – Was nehme ich mit zur Sparkasse

Ganz wichtig ist natürlich ein amtliches Ausweisdokument, idealerweise der Personalausweis. Weiterhin würde ich noch Dokumente mitnehmen, die die Einkommenssituation belegen, Gehaltsabrechnungen, Hartz-4 Bescheid etc.

Da wir es mit einer Sparkasse zu tun haben, ist es bestimmt kein Fehler für den Fall der Fälle, eine Kopie der 15 Leitlinien sowie eine Kopie der freiwilligen ZKA Selbstverpflichtung in der Tasche zu haben.

Wir nehmen mit:

2.4 Jetzt wird es ernst – Das Gespräch beginnt

2.4.1 Der Idealfall

Du legst dem Bankmitarbeiter die Situation dar und schilderst ihm, dass Du ein Guthabenkonto bei der betreffenden Sparkasse beantragen möchtest, Du aber leider auch über negative Schufa Einträge verfügst. In aller Regel wird dieser Mitarbeiter dann mit Dir das Antragsformular fertigmachen, Du unterschreibst und erhältst im Idealfall auch sofort die Kontonummer mitgeteilt. Das Guthabenkonto ist eröffnet!

So oder so ähnlich verläuft der überwiegende Anteil an Gesprächen wegen einer Kontoeröffnung.Große Worte brauchen nicht gewechselt werden. Aber was, wenn es nicht so ideal verläuft?

2.4.2 Die Ausnahme – Überzeugungsarbeit ist notwendig

Angenommen, es läuft nicht so ideal. Der Sachbearbeiter runzelt seine Stirn und äußerst Bedenken. Hier kann man jedoch relativ gelassen bleiben. Selbst schwerwiegende Schufaeinträge, wie die Abgabe einer einstweiligen Anordnung stellen keinen Grund dar, die Eröffnung eines Guthabenkontos zu verweigern. Wichtig ist nur von Anfang an nichts wesentliches zu verschweigen oder gar Falschangaben zu machen. Der Bankmitarbeiter wird sowieso in jedem Fall eine Schufaauskunft anfordern. Spätestens dann sieht er was los ist. Wurden dann Falschangaben gemacht, liefert man der Sparkasse nur einen eventuellen Ablehnungsgrund. Also immer bei der Wahrheit bleiben!

Spätestens hier sollte man die “freiwillige Selbstverpflichtung” sowie auch die “15 Leitlinien der Sparkassen” erwähnen und ins Spiel bringen. Und deutlich darlegen, dass man im Falle einer Ablehnung ohne eigenes Girokonto dasteht und einem so die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr verwehrt bleibe.

Weiterhin wichtig, ist immer freundlich zu bleiben. Nichthat fatalere Folgen als ausfallend zu werden und die Beherrschung zu verlieren. Auch hier sollte man der Sparkasse, den Ablehnungsgrund nicht auch noch auf dem Silbertablett liefern.

2.5 Nichts zu machen – Der Banker lehnt das Guthabenkonto ab – Was kann ich tun?

Hierüber wird dann der dritte Teil dieses Artikels berichten, der dann behandelt:

  • 2.5.1 Beschwerde bei der Bank
  • 2.5.2 Das Schlichtungsverfahren
  • 2.5.3 Das Petitionsverfahren bei der BaFin
  • 2.5.4 Klage