Geschäftskonto als P-Konto führen?
Selbständige jetzt besser bei Kontopfändungen geschützt
Intention des “Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutz” war unter anderem der bessere Schutz von Selbständigen bei Kontopfändungen.
Bislang waren ausschließlich Arbeitseinkommen und Sozialleistungen im Falle einer Pfändung geschützt. Die Selbständigen schauten in die Röhre. Beim P-Konto kommt es auf die Art der Einkommen nicht mehr an. Dies stärkt die Rechte der Selbständigen und verhindert den (bislang nicht so selten vorkommenden) Fall in die Abhängigkeit sozialer Transferleistungen.
Kann auch das Geschäftskonto als P-Konto genutzt werden?
Vom Prinzip spricht nichts dagegen. Im Gesetz (§850k ZPO) steht lediglich, dass der Kontoinhaber eine einzelne “natürliche Person” sein muß. Das beträfe dann auch alle Einzelunternehmer,Freiberuflicher und Kleingewerbetreibende. Nicht jedoch Personengesellschaften, wie GmBH, KG, Limited etc.
Was passiert dann mit dem Privatkonto wenn das Geschäftskonto ein P-Konto ist?
Jeder darf nur EIN Konto als P-Konto führen. Das Privatkonto wäre somit komplett ungeschützt, das heisst es könnte komplett gepfändet werden. In der Übergangsfrist lässt sich vielleicht noch über das Vollstreckungsgericht etwas erwirken. Ab dem 1.1.2012 wird es den Pfändungsschutz defintiv nur noch auf dem P-Konto geben.
Was wäre für mich als Selbständigen jetzt am sinnvollsten
Es besteht für Einzelunternehmer, Kleingewerbetreibende und Freiberufler keine Pflicht ein eigenständiges Geschäftskonto zu führen. Dass dies natürlich im Normalfall Sinn macht ist unbestritten. Auch viele Banken sehen es nicht so gerne ,oder schließen es gar per AGB aus, wenn Privatkonten auch zu geschäftlichen Zwecken mitgenutzt werden.
Selbständige die zwei getrennte Konten unterhalten, bekommen jedoch bei eingehenden Kontopfändungen erhebliche Schwierigkeiten. Es kann als sicher davon ausgegangen werden, dass ein Gläubiger versucht auf allen Konten zu pfänden, von denen er Kenntnis hat. Nur eines davon jedoch kann als P-Konto geführt werden.
Wahrscheinlich am Besten ist es nur Ein Konto zu führen!
Von daher denke ich ist es am sinnvollsten nur EIN Konto zu unterhalten und dieses dann als P-Konto zu führen. Die Nachteile dass man dann alle Buchungen manuell in privat und geschäftlich auseinander dividieren muss, Im Falle einer Steuerprüfung dann natürlich auch die Privatbuchungen offengelegt werden müssen, hat man dann in Kauf zu nehmen.
In jedem Fall sollte das optimale Vorgehen mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt abgesprochen werden.
Juni 29, 2010
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