Ilse Aigner für kostenfreies P-Konto

Was kostet das neue P-Konto?
Diese Frage wurde Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) in der großen Bild-Telefonaktion zum Thema Schulden gestellt. Die Antwort der Ministerin ist bemerkenswert:

“Die Banken sollten diese Konten nach Möglichkeit kostenfrei anbieten oder zumindest keine Aufschläge zur normalen Gebühr verlangen.”

Ilse Aigner (CSU), Bundesministerin für Verbraucherschutz,  17. Juni 2010, zitiert aus http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-karriere/2010/06/17/schulden-telefonaktion/darf-auch-meine-rente-gepfaendet-werden.html

Das ist finde ich eine klare Ansage an die Kreditinstitute, zumindest an diejenigen, die bereits wegen ihren deftigen P-Konto Gebühren ins Gerede kamen, z.B.  die Saalesparkasse (12 Euro) oder die Sparkasse Ulm (+10 Euro).

Sollten diese Beispiele Schule machen wäre eventuell auch ein Machtwort der Bundesregierung wünschenswert. Die Aussage der Ministerin macht immerhin deutlich, dass es keinesfalls Intention der Bundesregierung war, durch die Einführung des P-Kontos, klamme Schuldner noch durch zusätzliche P-Konto Gebühren zu belasten. Ilse Aigner hat immerhin in der Vergangenheit gezeigt, dass ihr viel an den Belangen des Verbraucherschutzes liegt, so hege ich einige Hoffnung, dass die Gebührenpolitik einzelner Banken zur Not auch durch die Bundesregierung reguliert werden wird.

Die Ministerin äusserte in besagtem Interview weiterhin den Wunsch, dass die Banken ihre P-Konto Tarife endlich bekanntgeben:

“Ich würde es begrüßen, wenn Banken und Sparkassen ihre Tarifinformationen zum P-Konto bald veröffentlichen würden.“

Ilse Aigner, Quelle: Bild-Zeitung, 17.6.2010, Seite 10 auch über o.g. Link online nachzulesen

Immerhin ist von einer deutschen Großbank, der Commerzbank, mittlerweile bekannt, dass keine gesonderen Gebühren für das P-Konto erhoben werden. Dies lässt zumindest Hoffnung aufkeimen, dass die anderen Banken diesem Vorbild folgen werden und die bereits erwähnten einzelnen Sparkassen, die Ausnahme bleiben werden.

Keine erhöhten P-Konto Gebühren bei der Commerzbank

Positive Nachrichten gibt es für Kunden der Commerzbank zu vermelden. Die Weiterführung eines bestehenden Kontos als P-Konto wird nicht mit zusätzlichen Gebühren belegt werden.

Die Commerzbank hat meine 4 Fragen wie folgt beantwortet:

Frage 1: Ab wann und auf welche Weise kann ein Kunde bei Ihnen das P-Konto beantragen?
“Das Gesetz sieht vor, dass ein Kunde ab dem 01.07.2010 sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto weiterführen kann. Zu diesem Zeitpunkt wird es auch in den Commerzbank-Filialen möglich sein, sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Dazu muss ein schriftlicher Auftrag des Kunden vorliegen. Die Umwandlung kann mithilfe eines Formulars in der Filiale beauftragt werden.”

Frage 2: Werden gesonderte Gebühren für das P-Konto erhoben und wenn ja wie hoch sind diese?
“Gesonderte Gebühren werden wir dafür nicht berechnen.”

Frage 3: Wird das P-Konto gegenüber einem herkömmlichen Guthabenkonto funktional eingeschränkt sein (z.B. keine Bankkarte)?
“Der Kunde erhält eine ServiceCard. Sie ermöglicht Bargeldabhebungen am Geldautomaten, bargeldloses Einkaufen in Geschäften oder den Bezug von Kontoauszügen am Commerzbank-Terminal. Das Konto darf nur kreditorisch geführt werden.”

Frage 4: Können auch Neukunden bei Ihnen ein P-Konto beantragen?
“Nein. Pfändungsschutzkonten für Neukunden sind nicht vorgesehen.”

Ich bedanke mich bei Tim Knorre von der Commerzbank für die freundliche Beantwortung der Fragen.

Da sind, wie ich finde mal gute Neuigkeiten einer deutschen Großbank. Insbesondere, wenn man die P-Konto Gebührenpolitik einiger Sparkassen dagegenstellt. Ich erinnere hier nur an die Saalesparkasse (9,50 Euro Extragebühr) oder die Sparkasse Ulm (Erhöhung um 10 Euro!).

Weiterhin kein Recht auf ein Girokonto

Der einzige Wermutstropfen bleibt, dass keine Neubeantragung von P-Konten vorgesehen ist. Hier bleibt nach wie vor nur der Umweg zuerst ein reguläres Konto zu beantragen, welches dann hoffentlich auch genehmigt wird. Alle Kreditinstitute, die Kontenmodelle für Jedermann anbieten, sind hier angehalten die ZKA-Empfehlung zum Girokonto für Jedermann zu befolgen. Eine gesetzliche Regelung zum Girokonto wird es wohl in absehbarer Zeit nicht geben. Die Bundesregierung hat jedoch in ihrem letzten Bericht zum Girokonto für Jedermann angedeutet, dass die Schlichtungssprüche der Ombudsleute für verbindlich erklärt werden könnten. Das wäre immerhin ein deutlicher Schritt nach vorne.


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