Keine erhöhten P-Konto Gebühren bei der Commerzbank

Positive Nachrichten gibt es für Kunden der Commerzbank zu vermelden. Die Weiterführung eines bestehenden Kontos als P-Konto wird nicht mit zusätzlichen Gebühren belegt werden.

Die Commerzbank hat meine 4 Fragen wie folgt beantwortet:

Frage 1: Ab wann und auf welche Weise kann ein Kunde bei Ihnen das P-Konto beantragen?
“Das Gesetz sieht vor, dass ein Kunde ab dem 01.07.2010 sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto weiterführen kann. Zu diesem Zeitpunkt wird es auch in den Commerzbank-Filialen möglich sein, sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Dazu muss ein schriftlicher Auftrag des Kunden vorliegen. Die Umwandlung kann mithilfe eines Formulars in der Filiale beauftragt werden.”

Frage 2: Werden gesonderte Gebühren für das P-Konto erhoben und wenn ja wie hoch sind diese?
“Gesonderte Gebühren werden wir dafür nicht berechnen.”

Frage 3: Wird das P-Konto gegenüber einem herkömmlichen Guthabenkonto funktional eingeschränkt sein (z.B. keine Bankkarte)?
“Der Kunde erhält eine ServiceCard. Sie ermöglicht Bargeldabhebungen am Geldautomaten, bargeldloses Einkaufen in Geschäften oder den Bezug von Kontoauszügen am Commerzbank-Terminal. Das Konto darf nur kreditorisch geführt werden.”

Frage 4: Können auch Neukunden bei Ihnen ein P-Konto beantragen?
“Nein. Pfändungsschutzkonten für Neukunden sind nicht vorgesehen.”

Ich bedanke mich bei Tim Knorre von der Commerzbank für die freundliche Beantwortung der Fragen.

Da sind, wie ich finde mal gute Neuigkeiten einer deutschen Großbank. Insbesondere, wenn man die P-Konto Gebührenpolitik einiger Sparkassen dagegenstellt. Ich erinnere hier nur an die Saalesparkasse (9,50 Euro Extragebühr) oder die Sparkasse Ulm (Erhöhung um 10 Euro!).

Weiterhin kein Recht auf ein Girokonto

Der einzige Wermutstropfen bleibt, dass keine Neubeantragung von P-Konten vorgesehen ist. Hier bleibt nach wie vor nur der Umweg zuerst ein reguläres Konto zu beantragen, welches dann hoffentlich auch genehmigt wird. Alle Kreditinstitute, die Kontenmodelle für Jedermann anbieten, sind hier angehalten die ZKA-Empfehlung zum Girokonto für Jedermann zu befolgen. Eine gesetzliche Regelung zum Girokonto wird es wohl in absehbarer Zeit nicht geben. Die Bundesregierung hat jedoch in ihrem letzten Bericht zum Girokonto für Jedermann angedeutet, dass die Schlichtungssprüche der Ombudsleute für verbindlich erklärt werden könnten. Das wäre immerhin ein deutlicher Schritt nach vorne.


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Was kostet das P-Konto:

Bei 2 Sparkassen kennt man bereits die Gebühren für das neue P-Konto:

  • Ostsächsische Sparkasse – keine zusätzlichen Gebühren, Kunden im Saxx Basis Tarif (12€) können das P-Konto zu 6€ monatlich führen)
  • Saalesparkasse – 12 Euro

Bernhard Raidt von der  Südwestpresse befragte gestern Ehinger Geldinstitute zum Thema P-Konto. Veröffentlicht ist dieser Artikel auf http://www.swp.de/ehingen/lokales/ehingen/art4295,494972.

Ich fasse mal die befragten Institute zusammen:

Raiffeisenbank Ehingen-Hochsträß

  • Keine extra Gebühren für das P-Konto
  • Es gibt keine EC Karte
  • Wahrscheinlich sind nur Barabhebungen möglich, die in der Geschäftsstelle Pappelau ausgeführt werden müssen.
  • Keine Neueröffnung von P-Konten

Sparkasse Ulm

  • zusätzliche Gebühr für das P-Konto: 10 Euro
  • EC Karte möglich
  • Möglich auch die Neueröffnung eines P-Kontos

Volksbank Ehingen

  • höhere Gebühren für das P-Konto, genauer Betrag wird vom Vorstand noch festgesetzt
  • Neueröffnung soll auch hier möglich sein

Wie  die Geldinstitute die erhöhten Gebühren begründen:

Erhöhtes Haftungsrisiko

Lustig, die Begründung von Jürgen Frech, Leiter des Mahnwesens der Sparkasse Ulm: “Es besteht ein gewisses Haftungsrisiko” … Sollte sich herausstellen dass der Schuldner doch mehr hätte zahlen können, wäre eine Haftung der Banken denkbar.

Das ist natürlich grober Unfug. Über den Basisfreibetrag hinausgehende Freibeträge wie Unterhalt oder Kindergeldleistungen müssen der Bank gegenüber durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle nachgewiesen werden. Aufgabe der Bank ist lediglich den bescheinigten Betrag pfändungsfrei zu setzen. Eine Überprüfungspflicht besteht für Banken nicht und von daher auch kein Haftungsrisiko. Naja, Hauptsache ein Argument für die 10 Euro zusätzliche Gebühr, die die Sparkasse Ulm monatlich für das P-Konto abkassieren möchte und sei es noch so an den Haaren herbeigezogen.

Erhöhter Verwaltungsaufwand

Auch dieses Argument erweist sich als wenig stichhaltig. Solange keine Pfändungen auf dem Konto eingehen, bereitet das P-Konto exakt den gleichen Aufwand wie ein reguläres Guthabenkonto. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Bei Eingang einer Pfändung muß die Bank lediglich den bereits zuvor pfändungsfrei betstätigten Betrag berücksichtigen. Dieser bleibt dem Schuldner zur freien Verfügung, der Rest ist an den Gläubiger auszubezahlen. Einfacher geht es eigentlich nicht mehr. Mit Sicherheit bedeutet dies für die Kreditinstitute weniger Aufwand als bei der bisherigen Regelung, wo das Konto zuerst gesperrt ist und das zuständige Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners einen individuellen Betrag freigibt, welches von den Kreditinstituten dann manuell bearbeitet werden muss. Zudem entsteht dadurch ein erhöhter Überwachungsaufwand, der mit dem neuen P-Konto weitestgehend automatisiert ablaufen kann.

Ganz abgesehn davon wären Gebühren für die Überwachung von Kontopfändungen prinzipiell unzulässig, wie der BGH bereits vor 11 Jahren urteilte.

Für mich bleibt jedenfalls spannend, ob die Gerichte dies horrenden P-Konto Gebühren mitgehen oder einen Riegel vorschieben werden.

Weitere abenteuerliche Aussagen:

“Wir machen das (Wandlung in ein P-Konto, Anm. P-Konto Blog) nur für Kunden, die schon längerbei uns sind” (Edwin Bayer, Problemkreditbearbeitung Raiffeisenbank Ehingen-Hochsäß.

Aha, das Gesetz ist Ihnen aber bekannt, Herr Bayer? Egal wie lange jemand bereits Kunde bei der Bank ist ob 50 Jahre oder 1 Tag. Auf Antrag des Kunden MUSS die Bank ein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln. Hier besteht keinerlei Ermessensspielraum der Kreditinstitute.

Leider besteht kein Anspruch auf die Neueinrichtung eines P-Kontos. Jedoch gelten auch hier die Maßgaben der freiwilligen ZKA Empfehlung zum Girokonto für Jedermann. Auch für die RaiBa Ehingen.

Zitat der Woche:

“Damit bleiben wir an der unteren Grenze!”

(Manfred Oster, Vorsitzender der Sparkasse Ulm zur Erhöhung der Kontoführungsgebühr für das P-Konto um 10 Euro/Monat)

Alle Zitate der Ehinger/Ulmer Banker sind dem Artikel “Schutz vor Pfändung” von Berngard Raidt, 25.10.2010 entnommen. Quelle: http://www.swp.de/ehingen/lokales/ehingen/art4295,494972

Bankentgelte, die unzulässig sind

Unzulässige Bankgebühren

  • Auflösung von Girokonten oder Sparkonten
  • Lastschriftrückgaben
  • Mangels Deckung nicht eingelöste Schecks, Daueraufträge oder Überweisungen
    • Hier besteht eine Benachrichtigungspflicht der Banken, wofür eine Gebühr
      jedoch ebenfalls unzulässig ist
  • Bearbeitung von Reklamationen
  • Bareinzahlungen auf das eigene Konto oder Barauszahlungen vom eigenen Konto
  • Kontoauszüge
    • Es muss dem Kunden wenigstens eine Möglichkeit gegeben werden, kostenlos an seine Kontoauszüge zu kommen. Zulässig ist zum Beispiel
      kostenlose Kontoauszüge am Automat, jedoch kostenpflichtige am Schalter oder auch umgekehrt
  • Kontopfändungen
    • Auch hier sind keinerlei Gebühren zulässig, auch keine sogenannte “Überwachungsgebühr”
Grundsätzlich gilt:

Banken dürfen Gebühren nur dann erheben, sofern sie eine Serviceleistung für den Kunden erbringen. Unzulässig sind Gebühren prinzipiell
dann, wenn die Banken damit eine gesetzliche Pflicht erfüllen.

In der Diskussion sind Momentan auch die Gebühren für die Bargeldabhebung an Fremdautomaten. Manche Banken langen hier fett hin.
Laut Focus Money Online muss
der Verbraucher hier durschnittlich 5,64€ berappen.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner will diese Gebühr auf höchstens 5 Euro begrenzen und es soll dann auch zusätzlich vor dem
Abheben die genau anfallende Gebühr angezeigt werden. Meines erachtens eine gute Idee.

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