Urteile zum P-Konto

Hier sollen die aktuellen Urteile zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gesammelt werden.

Monatsanfangsproblem:

Pro § 765a ZPO

Landgericht Essen vom 16.8.2010, AZ: 7 T 404/10

Dass der Schuldnerin wegen der vorlaufenden Gewährung von Sozialleistung nicht ausreichend Mittel für den Folgemonat verbleiben, sei eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende Härte.

Es sei eine klare gesetzgeberische Grundwertung erkennbar, dass Sozialleistungen im Regelfall dem Zugriff der Gläubiger entzogen sein sollten.

Landgericht Leipzig vom 29.10.2010, AZ: 6 T 854/10

Nimmt Bezug auf das vorgenannte Urteil des LG Essen und teilt dessen Rechtsauffassung. Dass der Schuldnerin aufgrund der Monatsanfangsproblematik nicht ausreichend Geldmittel für den Folgemonat verbleiben, stellt eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende unzumutbare Härte im Sinne des § 765a ZPO dar-

Nach dem Willen des Gesetzgebers seien für den Lebensunterhalt bestimmte Zahlungseingange, dem Kalendermonat gutzschreiben, für den diese Leistungen auch bestimmt sind. Da hier der Gesetzeswortlaut dem erklärten Willen des Gesetzgebers widerspricht, muss auf sonstige anerkannte Schuldnerschutzregelungen zurückgegriffen werden, wozu auch der Schuldnerschutz nach § 765a ZPO gehört.

Amtsgericht Esslingen vom 11.11.2010,  AZ: 1 M 4601/10

Amtsgericht Hamburg-Barmbek vom 3.11.2010, AZ: 803d M 759/10

Amtsgericht Erfurt, Datum und Aktenzeichen nicht bekannt

Sonstige Urteile:

AG Hannover, Beschl. v. 11.08.2010 – 711 M 115785/10

Nur Verfügungen, die nach Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Kreditinstitut ausgeführt werden, werden vom Pfändungsfreibetrg  abgezogen.

Eingang Pfändung: 2.7.2010, 9.20 Uhr

Abbuchung Schuldner: 2.7.2010, 7.20 Uhr

8 Kommentare

  1. Doris Zäpernick sagt:

    sind P-Konten mit höheren Gebühren zu führen?
    Bei der Sparkasse Altmark West mit 10,00 € Grundgebühr.

  2. HubertP sagt:

    Banken dürfen gar keine Gebühren verlangen. Der Einzug von Gebühren ist dem Staat und seinen Organen vorbehalten, die sich an eine Geührenordnung halten müssen.

    Banken dürfen nur “Kosten” berechnen und dazu ein Preistableau aufstellen. Was meinen Sie mit “Grundgebühr”? Ist die einmalig? Umstellungskosten zum P-Konto dürfen aber nicht verlangt werden. Laufende Kontokosten dürfen beim P-konto nicht höher sein, aber:

    Das P-Konto wird als “Guthabenkonto” geführt, es gewährt keinen Kredit. Durch Kredite (“Überziehung des Kontos”) verdienen die banken aber leicht viel Geld. Da das P-Konto immer im Guthaben ist, darf im Preistableau der bank das “Guthabenkonto” höhere Kontokosten haben. Das ist aber keine Frage des P-Kontos, sondern der Preisliste der Bank.

    Geben Sie im Internet niemals Ihren Realnamen (Doris Zäpernick) an. Bleiben Sie mit allem, was Sie tun, IMMER anonym. Im Zweifelsfall schadet es Ihnen, wenn Sie sich namentlich offenbaren. Nutzen tut es Ihnen hingegen nie.

  3. hbückler sagt:

    Die Mainzer-Volksbank in Mainz verlangt von Altkunden die bisher eine kostenfreies Girokonto (O.K.) hatten für das Pfändungsfreie Konto Quartal 15,€ wegen “erheblicher Mehrarbeit”.
    Auch dort wird das Geschäft mit der Armut gnadenlos ausgenutzt!

  4. Gerd-Peter Kohly sagt:

    Wie wird es gehandhabt,wenn ich ein Konto habe,das Geld aber in die Türkei gesendet werden soll?Es ist somit noch eine zweite Bank in Spiel und lt.Vorschriften,darf man nur eine Bank haben.
    Was muss ich tun,das ich keine Nachteile dann habe?
    Vielen Dank für ihre baldige Antwort. G.P.K.

  5. t sagt:

    @HubertP: In welchen Schwanz beißt sich das denn ??? –>

    Laufende Kontokosten dürfen beim P-Konto nicht höher sein.

    aber:

    Da das P-Konto immer im Guthaben ist, darf im Preistableau der Bank das “Guthabenkonto” höhere Kontokosten haben.

    Darüberhinaus denke ich auch: Es wird das Geschäft mit der Armut gnadenlos ausgenutzt !!!
    Es würde mich nicht wundern, wenn die Banken bei Einbringung des KtoPfRefG in die Hände geklatscht hätten …

  6. joe sagt:

    Wo muss ich hin um meinen Freibetrag anheben zu lassen? Oder wer muss dies bestätigen? Bin verheiratet + 1 Kind

  7. marianne sagt:

    ich finde das mit den p- konto mist wer hartz 4 bekommt und kindergeld sieht man doch das da nichts zu holen ist

  8. marianne sagt:

    das ist alles wieder geld macherei weil wenn man gut verdient oder zahlen kann hat das gericht und so weiter sowieso ein erstes auge drauf, und ich weiss nicht was für ein tralla da gemacht wird die gläubieger haben ja auch noch andere mittel , gerichtsv. einblick auf konto pfä. von autos häuser u.s.w. aber wenn einer garnichts hat was wird da solch aufruhr gemacht nervenstress man kann sivch das leben auch so schwer machen, und von den eigentlichen dingen ablenken

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