Hier sollen die aktuellen Urteile zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gesammelt werden.
Monatsanfangsproblem:
Pro § 765a ZPO
Landgericht Essen vom 16.8.2010, AZ: 7 T 404/10
Dass der Schuldnerin wegen der vorlaufenden Gewährung von Sozialleistung nicht ausreichend Mittel für den Folgemonat verbleiben, sei eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende Härte.
Es sei eine klare gesetzgeberische Grundwertung erkennbar, dass Sozialleistungen im Regelfall dem Zugriff der Gläubiger entzogen sein sollten.
Landgericht Leipzig vom 29.10.2010, AZ: 6 T 854/10
Nimmt Bezug auf das vorgenannte Urteil des LG Essen und teilt dessen Rechtsauffassung. Dass der Schuldnerin aufgrund der Monatsanfangsproblematik nicht ausreichend Geldmittel für den Folgemonat verbleiben, stellt eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende unzumutbare Härte im Sinne des § 765a ZPO dar-
Nach dem Willen des Gesetzgebers seien für den Lebensunterhalt bestimmte Zahlungseingange, dem Kalendermonat gutzschreiben, für den diese Leistungen auch bestimmt sind. Da hier der Gesetzeswortlaut dem erklärten Willen des Gesetzgebers widerspricht, muss auf sonstige anerkannte Schuldnerschutzregelungen zurückgegriffen werden, wozu auch der Schuldnerschutz nach § 765a ZPO gehört.
Amtsgericht Esslingen vom 11.11.2010, AZ: 1 M 4601/10
Amtsgericht Hamburg-Barmbek vom 3.11.2010, AZ: 803d M 759/10
Amtsgericht Erfurt, Datum und Aktenzeichen nicht bekannt
Sonstige Urteile:
AG Hannover, Beschl. v. 11.08.2010 – 711 M 115785/10
Nur Verfügungen, die nach Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Kreditinstitut ausgeführt werden, werden vom Pfändungsfreibetrg abgezogen.
Eingang Pfändung: 2.7.2010, 9.20 Uhr
Abbuchung Schuldner: 2.7.2010, 7.20 Uhr

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