P-Konto

Grundsätzliches zum P-Konto

Zum 1.7. 2010 trat das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft. Das Pfändungsschutzkonto, meist kurz P-Konto genannt war geboren.

Ziel des P-Kontos ist es, dem Schuldner einen feststehenden Freibetrag zu verschaffen, innerhalb dessen er frei über sein Konto verfügen kann. Aufgrund von Pfändungen stillgelegte Gehaltskonten und damit einhergehende  Kontokündigungen sollten der Vergangenheit angehören.

Die weitere Motivation das P-Konto einzuführen, war eine Entlastung der Kreditinstitute, Vollstreckungsgerichte und auch Träger staatlicher Transferleistungen (Jobcenter, Sozialbehörden etc.) herbeizuführen. Zumindest nach den Erfahrungen der ersten Monate des P-Kontos wurde diese Zielvorgabe jedoch verfehlt.

Kernpunkte des P-Kontos:

  • automatischen Pfändungsschutz (derzeit 985,15 € für Einzelpersonen ohne Kinder und Unterhaltsverpflichtungen)
  • Erhöhter Freibetrag wegen Unterhaltsverpflichtungen muß dem Kreditinstitut mittels einer geeigneten Bescheinigung nachgewiesen werden (–>> ZKA Musterbescheinigung)
  • Es kommt NICHT auf die Art des Guthabens an (–> Somit auch Schutz von Einkünften Selbständig Tätiger)
  • Entlastung von Banken und Vollstreckungsgerichten
  • Girokonto wird bei Pfändungen nicht gesperrt oder stillgelegt wie bisher
  • Die Kreditinstute sind verpflichtet ein bestehendes Girokonto als P-Konto weiterzuführen
  • Rechtsgrundlage §850k ZPO
  • Die Umwandlung hat kostenfrei zu erfolgen
  • Für die Führung eines Kontos als P-Konto hat der Gesetzgeber keine Kosten bestimmt, von daher ist nach bis jetzt vorliegenden Rechtsentscheidungen eine zusätzliche Gebühr für das Führen als P-Konto abgelehnt worden.
  • Nur ein P-Konto pro Person möglich (Mittels Kontrollabfrage sind die Kreditinstitute berechtigt bei der SCHUFA zu erfragen, ob der Schuldner bereits woanders ein Pfändungsschutzkonto unterhält.)
  • P-Konto ist als Einzelkonto zu führen.
  • Nicht verbrauchtes Guthaben darf EINMAL auf den Folgemonat übertragen werden und erhöht dort dann den Freibetrag.
  • Bis zum 31.12.2011 kann zwischen dem P-Konto Schutz und dem herkömmlichen Schutz gewählt werden. Existiert jedoch ein P-Konto wird ausschließlich auf diesem Pfändungsschutz gewährt.
  • Ab dem 1.1.2012 gibt es Pfändungsschutz ausschließlich auf dem P-Konto!

Automatischer Pfändungsschutz

Beim P-Konto ist ein monatliches Guthaben von derzeit 985,15 Euro  geschützt. Dieser sogenannte Sockelfreibetrag unterliegt einem besonderen Schutz und darf nicht an den Gläubiger ausgekehrt werden. Wird der individuelle monatliche Freibetrag nicht ausgeschöpft, darf der nicht verbrauchte Teil EINMAL in den Folgemonat übetragen werden. Hier muss es dann allerdings verbraucht werden, selbst wenn in demjenigen Monat der Freibetrag nicht erreicht werden sollte.

Aus Schuldnersicht muß auch beim P-Konto deshalb dringend angeraten werden, nur soviel Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto zu belassen, wie für notwendige Abbuchungen wie Strom, Miete etc benötigt werden. Also immer das Guthaben so niedrig wie möglich und nötig  halten.

Kinder und Unterhaltspflichten erhöhen den Freibetrag

Der Sockelfreibetrag über 985,15 erhöht sich bei Vorliegen von Unterhaltsverpflichtungen und wenn Kinder vorhanden sind. Dies muss dem Kreditinstitut jedoch mittels einer geeigneten Bescheinigung nachgewiesen werden. Ausstellen dürfen diese z.B. Arbeitgeber, Kindergeldkassen, anerkannte Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälte. Es empfiehlt sich zuvor beim Kreditinstitut nachzufragen, welche Unterlagen akzeptiert werden.

Bei einem Kind gegenüber dem man auch noch unterhaltspflichtig ist, erhöht sich der Freibetrag beispielsweise dann auf ca 1540 Euro monatlich.

Die Art des Guthabens spielt beim P-Konto keine Rolle

Das P-Konto unterscheidet nicht nach der Art oder Herkunft des Kontoguthabens. So ist es komplett ohne Belang ob es sich bei einem Zahlungseingang um eine Sozialleistung oder um eine Geburtstagsgeschenk von Tante Frieda handelt. Somit sind jetzt zum Beispiel auch die Einkünfte von Selbstständigen innerhalb der gewährten Freibeträge vor Pfändung geschützt.

WICHTIG: Es besteht kein priveligierter Schutz auf Sozialleistungen beim P-Konto!

Probleme beim P-Konto

Hohe Gebühren

Obwohl vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, drehten so manche Kreditinstitute kräftig an der Gebührenschraube. P-Konto Entgelte von 15 Euro monatlich, in Einzelfällen sogar noch darüber, werden verlangt. Eine gesetzliche Grundlage für solche Gebühren gibt es keine. Erste Gerichtsentscheide untersagten einzelnen Banken, zusätzliche Gebühren für das Pfändungsschutzkonto zu erheben. Es ist davon auszugehen, dass mittelfristig alle Kreditinstitute dazu übergehen (müssen), für ein P-Konto keinesfalls höhere Gebühren zu erheben, wie ein vergleichbares Referenzkonto ohne P-Konto- Schutz kosten würde.

Die Führung eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto darf die allgemein üblichen Kosten für ein Girokonto nicht übersteigen!

Die Entwicklung bleibt abzuwarten und wird hier im Blog auch interessiert beobachtet und kommentiert werden.

Monatsanfangaproblem

Als Hauptärgernis kristallierte sich schnell das Monatsanfangsproblem, auch Monatsumstellungsproblem genannt, heraus. Diese Problematik entsteht immer dann, wenn der individuelle Freibetrag des Monats verbraucht ist und zum Monatsende dann eine Gehaltszahlung oder Sozialleistung eingeht, die ihrer Bestimmung nach zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für den Folgemonat bestimmt ist.

Der Gesetzeswortlaut stellt alleine auf den Kalendermonat ab und viele Kreditinstitute folgten/folgen der wörtlichen Gesetzesinterpretation. Der Zahlungseingang wurde teilweise oder komplett auf ein sogenanntes Auskehrkonto verbucht um es an pfändende Gläubiger auszuzahlen. Die Schuldner standen/stehen ohne Mittel da, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Das Bundesjstizministerium versuchte eiligst in einem schleunig bereits August 2010 publizierten Positionspapier, die Banken anzuweisen, dass Zahlungseingänge für den Monat gutzuschreiben seien, für den diese Zahlungen auch bestimmt sind, unabhängig vom Kalendermonat des Eingangs. Die meisten Kreditinstitute folgen dieser Position nicht und kehrten dennoch fleissig, die den Freibetrag übersteigenden Beträge aus.

Schuldnern bleibt alleine der Weg die Freigabe nach §765 a ZPO wegen sittenwidriger Härte  beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu beantragen. Die Gerichte sind sich in der Bewertung bislang uneineinig. Manche bejahten die sittenwidrige Härte, andere verneinten es. In letzterem Fall bleibt dem Schuldner dann nur im Wege der Privatklage gegen das Kreditinstitut vorzugehen und zumeist auch parallel der Gang zur Sozialbehörde um dort Leistungen nach dem SGB zu beantragen, damit sie überhaupt finanziell über den Folgemonat kommen.




65 Kommentare

  1. Nane sagt:

    Was ist ein Kontopfändungsrecht?

  2. Swift sagt:

    Tolle Sache so ein P-Konto, für Gläubiger und Schuldner! Ich hoffe nur, dass das ganze Verfahren automatisiert abläuft und nicht wie bis jetzt manuell Kontrolliert werden muss.

  3. Todward sagt:

    AUs der Sicht eines Selbständigen stellt sich die Pfändungsgrenze in Höhe von 985,15 Euro allerdings mehr als lächerlich dar, denn alleine die Zwangsabgaben mit Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, Steuer und geringster Miete plus Nebenkosten addieren sich auf einen weit höheren Betrag. Ein selbständiger könnte sich also mit Hilfe eines P-Kontos nicht ernähren.

  4. admin sagt:

    @Todward
    Für Selbständige ist die neue Regelung sicher noch alles andere als befriedigend. Hier gebe ich Dir vollkommen Recht. Meiner Ansicht nach wäre es auch wünschenswert gewesen, wenn wenigstens die Zwangsabgaben den Freibetrag erhöhen würden, Im Gegensatz zum bisherigen Recht bedeutet sie jedoch zumindeset eine minimale Verbesserung. Bisher waren Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit überhaupt nicht geschützt, das heisst alles war weg.

  5. BerndD. sagt:

    Bin mal gespannt, ob mit zu hohen Gebühren, die Verbraucher nicht davor zurückschrecken , solch ein P-Konto zu eröffnen. Die Banken sind ja nicht gerade begeistert davon. Und mir kann keiner erzählen, dass diese Schufa-Kennzeichnung keine negativen Auswirkung haben wird.

  6. Manche Banken wissen wenigstens dass es ein P-Konto geben wird. Die Sparkasse Allgaeu hat heute noch gar keine Kenntnis, dass es sowas gibt. Unter 083120510 (Hauptzentrale) meint man es gaebe keinen Handlungsgrund, weil ja grad keine Pfaendung auf meine Konto vorliegt. Email wird (mit Tan ueber Onlinebanking versandt) gar nicht erst beantwortet…

  7. Micha sagt:

    Hallo alle zusammen,
    vieleicht kann mir hier jemand weiter helfen und mir folgende Fragen beantworten weil mir die Sparkasse keine konkreten Antworten geben konnte.Ich habe derzeit 3 Pfändungen am laufen die aber ruhig gestellt sind.Da ich derzeit eine Umschulung mache bekomme ich nicht wirklich viel geld und die Gläubiger drehen mir immer wieder mal den Geldhahn zu.
    Ich bin natürlich gewillt meine Schulden zu bezahlen aber im Moment sieht es finanziell nicht sehr gut aus und so manche male kam es durch die Pfändungen schon zu zuspäter Mietzahlungen.Das P-konto würde mir sehr weiter helfen meine Finanziellen Mittel einzuteilen.
    1.Wird es definitiv das P-Konto geben?
    2.Ab wann und wie kann man dieses beantragen?
    3.Ist die Bank dazu verpflichtet ein bestehendes Girokonto umzuschreiben auf ein P-Konto oder kann die Bank es auch ablehnen?

  8. Micha sagt:

    Nachtrag:Meine Bank ist die Ostseesparkasse…
    Ich danke schon mal im vorraus.

  9. Guido sagt:

    Hallo Micha,

    Zu Deinen Fragen:

    1. Das P-Konto wird es definitiv zum 1. Juli 2010 geben.

    2. Das P-Konto kann ab dem 1.7.2010 beantragt werden. Ab da haben alle Kreditinstitute geeignete Antragsformulare in ihren Fillialen.

    3. Nein, die Bank darf die Fortführung eines bestehenden Kontos als P-Konto nicht ablehnen. Hierauf besteht ein Rechtsanspruch. Einzige Voraussetzung ist, dass es sich um ein Einzelkonto handeln muss.

    Viele Grüße
    Guido

  10. Micha sagt:

    Hallo Guido,
    danke für deine schnelle und hilfreiche Antwort.
    Eine Frage hätte ich da noch.Als ich mich letzten Donnerstag bei der Kundenbetreuung der Ostseesparkasse erkundigen wollte wurde mir mitgeteilt das es auch abgelehnt werden kann und es keinen Anspruch auf das P-Konto gäbe.
    Ist das denn als falsche Aussage zu bewerten?Desweitern wurde mir gesagt das es im Hause der Ostseesparkasse noch keine konkreten Aussagen bzw. Anweisungen zum Thema P-Konto gibt.Kann ich also ruhigen Gewissens einen Antrag auf das P-Konto zum 1.07.2010 stellen?

  11. Guido sagt:

    Hallo Micha,

    Die Behauptung der Ostseesparkasse, dass es keinen Anspruch auf ein P-Konto gäbe, ist definitiv falsch.

    Jedes Kreditinstitut muß auf Antrag des Kunden ein bestehendes (Einzel-)Konto als P-Konto weiterführen. PUNKT. So steht es sinngemäß im Gesetz und das sieht auch keine Ausnahme für die Ostseesparkasse vor ;-)

    Ich tippe hierbei mal auf Unwissenheit des Kundenberaters und nicht auf absichtliche Falschberatung.

    Dass es bei dieser Sparkasse noch keine konkreten Handlungsanweisungen zum P-Konto gibt, kann allerdings stimmen. Spätestens am 1. Juli muß die Ostseesparkasse ihren Kunden aber eine Möglichkeit präsentieren, wie sie ihr bestehendes Konto umwandeln können.

    Du kannst also guten Gewissens am 1.7.2010 bei Deiner Filiale einen entsprechenden Antrag stellen und die Ostseesparkasse hat dann 4 Banktage Zeit zur Umwandlung.

    Da dies ein Rechtsanspruch ist, und keine Ermessensentscheidung der Bank, lässt sich dieser Anspruch auch gerichtlich einklagen.

  12. Micha sagt:

    Danke Guido für deine schnellen und konkreten Aussagen.Hast mir sehr weitergeholfen.

  13. Holger sagt:

    Hallo! Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann man das P-Konto auch dann beantragen wenn schon Pfändungen vorhanden sind die auch zum Teil nicht ruhend gestellt sind.. oder ? :-)
    Wie verhält es sich eigentlich bei Kontopfändungen die z.B. von der Finanzkasse betrieben werden ? Ist der Staat auch daran gebunden ?
    Das ganze ist bei mir zwar nicht der Fall aber es gibt ja sicherlich einige die solch ein Problem haben!

    LG

    Holger

    P.S. Gute und sehr informative Seite

  14. Guido sagt:

    Hallo Holger
    Richtig. Das P-konto kann jederzeit beantragt werden, natürlich auch, wenn bereits Pfändungen eingegangen sind.
    Beantragt man es innerhalb 4 Wochen nach Eingang des Pfändungsbeschlusses, besteht sogar rückwirkender Pfändungsschutz.
    Der P-konto Schutz gilt auch bei öffentlichen Gläubigern, wie z.B. der Finanzbehörde.

    Viele Grüße
    Guido

  15. Micha sagt:

    Hallo,
    ich habe hier vor ein paar tagen schonmal ein Kommentar gepostet und habe jetzt folgendes Problem.
    Ich habe ebend nochmal Rücksprache mit meiner Bank der Ostseesparkasse gehalten und wollte fragen wie ich jetzt mein Konto umschreiben lassen kann.
    Es wurde mir wieder mitgeteilt das es das P-Konto nur bei Konto-neueröffnungen gibt und man sein bestehendes Konto nicht umschreiben lassen kann.
    Desweiteren wurde mir auch wieder gesagt das es eine “Kann Entscheidung” ist und man kein Recht darauf hat.
    Wie soll ich jetzt diese Aussagen bewerten und was soll ich tuen.
    Ich habe Die Kundenbetreuerin darauf hingewiesen das ich mich erkundigt habe und das man ein recht darauf hat und Sie hat denn gesagt das dass falsch sei…
    Was soll ich jetzt machen?

    Lg Micha

  16. admin sagt:

    Hallo Micha,

    da fehlen mir jetzt doch glatt die Worte. Es scheint ja leider keine Seltenheit zu sein, dass man in einzelnen Fillialen noch nichts vom P-Konto gehört haben will. Von einem so krassen Fall von Falschberatung, wie Du ihn beschreibst, war mir bislang nichts bekannt.

    Was kann man tun?
    Erstens mal natürlich warten bis zum 1. Juli, vorher sind die Banken ja sowieso noch zu nichts verpflichtet.

    Sollte dann immer noch die gleiche (Des)”Information” kommen, muß man freilich handeln. Als ersten Schritt würde mir vorschweben den Umwandlungsantrag formlos schriftlich zu stellen, verbunden mit einer gleichzeitigen schriftlichen Beschwerde an die Sparkassendirektion, in welcher man durchaus auch weitere Schritte ankündigen darf, im Falle, dass die Sparkasse an ihrer Politik festhalten sollte.

    Da dieses Thema wohl leider kein Einzelfall ist, werde ich die nächsten Tage einen Blogartikel verfassen, wo ich die einzelnen Möglichkeiten die man haben könnte, noch einmal durchgehe.

  17. Micha sagt:

    Hallo Admin danke für deine schnelle Antwort,
    nach deinen Aussagen hat es mir keine Ruhe gelassen und ich habe einfach frech noch einen Versuch gestartet an das P-Konto zu kommen und habe meine Bank abermals angerufen.Und wieder hatte ich eine Dame am Telefon die von nix ne Ahnung hatte.Ich habe sie denn mit den Fakten konfrontiert und ihr zusätzlich den Paragraphen § 850k Abs.7 S.2 ZPO vorgehalten worin ausdrücklich steht das es nicht verweigert werden darf ein bestehendes Konto umzuschreiben.(hatte mir das ebend rausgesucht)….und siehe da…nach 3 minütiger Warteschleife habe ich denn einen Termin bekommen wo ich denn die nötigen Formulare unterzeichenen soll.
    Danke für eure Hilfe…:)

    Lg Micha

  18. admin sagt:

    Hallo Micha,

    Super, das freut mich. Zeigt wieder einmal deutlich, dass man sich niemals abwimmeln lassen sollte. Das hast Du so richtig gut gemacht und sollte auch Anderen Mut machen sich nichts vom Pferd erzählen zu lassen.

    Viele Grüße

    Guido

  19. Peter Steiner sagt:

    Guten Tag,

    ich habe leider 2 Pfändungen drauf die schon einige Monate alt sind, wie sieht es da mit einem P-Konto aus? Oder gilt es nur für neue Pfändungen?

    Vielen Dank

  20. admin sagt:

    @Peter Steiner
    Kein Problem. Du kannst jederzeit in ein P-konto wandeln, auch wenn schon längere Zeit Pfändungen laufen. Wäre in dem Fall sicherlich auch sehr empfehlenswert.

    Viele Grüße

    Guido

  21. Holger sagt:

    Tach auch!

    Wie sieht es denn mit alten Pfändungen aus, die vor dem 01.07.10 eingegangen sind ? Gilt dann auch das neue Recht.. sprich wenn zum 30.06.10 Guthaben vorhanden ist.. kann dies dann am 010710 ausgezahlt werden oder gilt hier noch das alte Recht ?

    LG

    Holger

    P.S. Gleich ist es soweit… noch gut 8 Minuten :-)

  22. admin sagt:

    @Holger

    Gute Frage ;-) Meine unmaßgebliche Meinung als Nichtjurist. Wenn die Gläubiger es bis zum 30.6.2010 nicht geschafft haben an ihr Geld zu kommen, werden sie sich ab heute an die neue Rechtslage anpassen müssen. Das heisst innerhalb der Freibeträge sollte man das Geld heute dann auch abheben können, falls die Bank so schnell ist und innerhalb des gleichen Tages wandelt. Ansonsten muß man halt längstens 4 GeschäftsTage warten. Da der Schutz ja 4 Wochen rückwirkend (aber nicht vor den 1. Juli 2010) gilt, kann eigentlich nichts passieren.

    Hoffe das stimmt so. Wenn es jemand besser weiß, dann her damit ;-)

  23. Didi sagt:

    Das hier gerade bei Google gefunden, bei der Suche nach Stress wegen dem P-Konto. Bei der Commerzbank/Dresdner sind die Mitarbeiter schon mal gar nicht informiert.
    Gerichtsbeschluss sei weiter zwingend notwendig, ein P-Konto nur bei Neueröffnungen möglich, laufende Pfändungen nicht betroffen und die Umsetzung noch gar nicht fällig… unfassbar. Das ist heute in Kraft getreten, und das es das tut steht seit einem Jahr fest. Und den Banken gelingt es binnen 12 Monaten nicht ihr Personal ordentlich einzuweisen? So komplex ist das Thema ja nun auch nicht. Beschämend!
    Abschliessend der Rat ich möge doch alle paar Wochen mal vorbeikommen, ob sich schon was getan hat. Klar, man hat ja sonst nichts zu tun…
    Irgendwer einen Tipp? Formlosen Antrag per Post stellen?

  24. admin sagt:

    @Didi

    Es ist in der Tat kaum zu glauben, wie manche Fillialen ihre Kunden “beraten”. In Deinem Fall kann man mit Fug und Recht von einer kompletten Falschberatung sprechen

    Ich würde in jedem Fall eine schriftliche Beschwerde an die Commerzbankleitung richten und den Sachverhalt so genau wie möglich darlegen und im Ablehnungsfall eine schriftliche Begründung fordern. Als Anlage kann man durchaus auch einen formlosen (datierten und unterschriebenen) Antrag auf ein P-Konto beifügen, bei Deiner Filliale gehts ja nicht. Weiterhin eine Frist setzen und evtl weitere Konsequenzen (Beschwerde beim Ombudsmann, Beschwerde bei der BaFin oder gar das Einschalten eines Rechtsanwaltes) ankündigen.

    Es besteht ein klar definierter gesetzlicher Anspruch (§850k ZPO) auf Wandlung eines Einzelkontos in ein P-Konto. Hierzu wird in der Filliale ein Formular ausgefüllt und unterachrieben. Normalerweise eine Sache von 5 bis 10 Minuten. Diese Formulare liegen laut Auskunft des Pressesprechers der Commerzbank ab heute in jeder Commerzbankfilliale bereit.

    Es scheint dort wohl in der Tat ein Schulungsproblem zu geben.

    Viele Grüße

    Guido

  25. Holger sagt:

    Hallo!

    Nur mal so zur Info. Ich habe das gleiche Problem wie Didi. Kundenberater Dresdner Bank sagt “generell möglich, Umstellung amcht aber die CoBa”. Ich zur CoBa… “selbstverständlich können Sie ein P-Konto bei uns bekommen. Dazu muss das alte Konto bei der Alt-Dresdner geschlossen werden und bei uns ein neues eröffnet werden.” Dumm nur wenn auf dem Alt-Dresdner-Konto noch Geld ist und das Konto gepfändet ist.

  26. admin sagt:

    @Holger

    Also das Gesetz ist eindeutig. Du hast das Konto bei der Alt-Dresdner, dieses möchtest Du als P-Konto umwandeln, also hat die Alt-Dresdner dies zu tun. Dann kannst auch das Konto sauber abschließen. Auch hier gilt: Zur Not auf eine schriftliche Entscheidung der Geschäftsleitung drängen. Das P-Konto ist ein ab heute zustehendes Recht und nichts um das man betteln müsste.

    Viele Grüße

    Guido

  27. Holger sagt:

    @admin

    Meinst Du das da der Filialleiter/in ausreicht ? Sollte man dies nicht gleich zum Vorstand oder so schicken ?

  28. Holger sagt:

    und vor allem… wenn man sich beschweren möchte… wie erreicht man die “Commerzbankleitung ” Und wer ist damit gemeint ?

  29. Didi sagt:

    Also wenn ich mir den Antrag der Postbank anschaue, dann muß da ja offenbar nicht wirklich viel rein an Angaben. Konto, Persönliche Daten und eine Unterschrift, und ggf. eben die Erklärung zur Erweiterung/Erhöhung des Pfändungsfreibetrags.
    Formlosen Antrag an die Bank, mit dem Hinweis, daß mir in der Filiale leider keine korrekten Infos gegeben werden konnten und man offensichtlich hier die Mitarbeiter nicht richtig instruiert hat?
    Scheint das einfachste.

  30. admin sagt:

    @Holger Man kann natürlich beides tun. Die Fillialleitung sollte jedoch ausreichen, kaum vorstellbar, dass man dort nicht über das P-Konto Bescheid weiß.

  31. Holger sagt:

    @admin

    Nun… meine Kundenberaterin hat sich heute erst eingelesen was ja auch ok ist. Was mich stört ist die Tatsache, das CoBa und Dresdner fusioniert sind und somit eine Bank sind aber eine Umstellung bei Alt-Coba funktioniert und bei Alt-Dresdner nicht…

  32. admin sagt:

    @Didi

    Klar, formloser Antrag geht natürlich auch gut. Da muss das Institut ja reagieren und um genau das geht es ja.

  33. admin sagt:

    @Holger
    Es war natürlich sicherlich damit zu rechnen dass es heute mancherorts noch Probleme mit der Umwandlung gab. Für mich immer das entscheidende ist, wie das Institut mit dem Kunden kommuniziert. Ich schätze mal in spätestens 1 bis 2 Wochen wird das überall sich eingespielt haben und die Umwandlung eine Sache von ein paar Minuten sein.

  34. Tom sagt:

    Die Banken lassen einen schon spüren,dass sie kein Interesse an den P-Konten haben. Die Sparkasse Gummersbach hat mich mit den Worten ” Es gibt zu diesem Thema keine Beratung” und einer Kopie des Gesetzestextes abgespeist.Am Montag werde ich weniger freundlich auftreten und den Filialleiter verlagen.

  35. michele sagt:

    Hallo,
    Ich habe seit dem 1.Juli ein P-Konto bei der Deutschen Bank in Siegen.
    Ich personlich muss sagen es hat alles gut geklappt die Umwandlung mit dem Konto nur die gebühren stören mich ein wenig das P-Konto kostet mich 8.95 Euro im Monat und habe einen Freibetrag in höhe von 985 Euro habe aber noch 2 Unterhaltspflichtige Kinder und die Bank verlangt von mir ich sollte zur Schuldnerberatung und mir diesen zettel austellen lassen wegen der Unterhaltszahlung erst dann wird mein Freibetrag erhöht.
    Meine Frage an euch.
    Was meint ihr zur dieser bescheinigung kann ich die mir auch wo anders austellen lassen weil die schuldnerberatung lange wartezeiten haben und halt die gebühren für das P-Konto sind die nicht zu hoch.
    MFG
    Michele

  36. admin sagt:

    @michele
    Danke für Deinen Kommentar. Meine Meinung ist auch, dass die Gebühren für das P-Konto zu hoch sind. Wünschenswert wäre es, wenn keine extra Gebühren erhoben werden würden.
    Die Bescheinigung könnte auch dein Arbeitgeber oder eine Sozialbehörde ausfüllen. Ebenso wie Rechtsanwälte oder Steuerberater. In der Tat ist es momentan nahezu unmöglich zeitnah einen Termin bei einer Schuldnerberatung zu bekommen. Diese scheinen hoffnunglos überlastet und personell wie finanziell nicht in der Lage den Ansturm zu bewältigen.
    Viele Grüße
    Guido

  37. Holger sagt:

    So… mein tagelanger Kampf mit der Dresdner Bank // CoBa ist beendet… und zwar zu meinen Gunsten. Noch einmal zur Info: Ich hatte ein Guthaben auf einem Konto bei der Ex-Dresdner jedoch auch noch zwei Pfändungen was ja generell kein Problem wäre wenn nicht dieses Dresdner/CoBa-Fusions-Problem bestehen würde… nachdem ich zwar am 01. Juli ein P-Konto bei der CoBa eröffnen konnte, mein Dresdner-Konto jedoch weiter gesperrt war blieb mir nichts anders übrig als mit anderen Mitteln zu kämpfen. Der erste Schritt war, mich mit den Gläubigern zu einigen sprich eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Der zweite Schritt war ein “nettes” Beschwerdeschreiben an die CoBa und an die BaFIN. Ein Gläubiger stellte sich jedoch bzgl des Ratenzahlungsangebot quer so dass ich mir beim Amtsgericht einen Beschluss nach § 850k ZPO abholen durfte. Das war durchaus ein Problem weil ich denen erst einmal das Problem Dresdner /CoBa erklären musste :-) Der nette Rechtspfleger war, nachdem ich alles erklärte hatte, so sauer, das er mit mir zur Dresdner Bank marschiert ist. Er ließ sich noch einmal alles erklären und sagte nur das die Fusion und die Gesetzesänderung wohl zu “plötzlich” für die CoBa kam :-)
    Ich hatte nun also nen Beschluss, ein Beschwerdeschreiben und Einigungen mit den Gläubigern… das einzige was ich nicht hatte war ein freies Konto. Es passierte und passierte nichts. Meinem Berater ging ich richtig auf die Nerven. Zum Glück war dieser jedoch verständnisvoll. Es lag alles an der Pfändungsabteilung in Berlin die einfach nicht in die Puschen kamen. Heute um 10 Uhr wurde ich wieder in der Filiale vorstellig. Den Weg hätte ich mir wie die fünfzehn Mal zuvor sparen können.. ist nichts frei hieß es. Doch dann :-) …Ich war gerade aus der Tür raus und lief wieder zurück ins Büro als mein Handy klingelte und mir gesagt wurde ich könne sofort alles Geld abheben was ich auch sofort machte. Mir wurde dann gesagt das ich doch in Zukunft lieber das P-Konto nutzen solle ( …ach.. ). Als ich nachfragte woher der plötzliche Sinneswandel kam sagte man mir, das dies eine Anweisung von höherer Stelle gewesen sei. Letztendlich weiß ich nicht warum auf einmal alles so schnell ging. Ob es nun meine Beschwerde bzgl. des P-Kontos war oder meine Beschwerde bzgl der seeeeeehr langsamen Bearbeitung der Pfändungsfreigaben.
    Ich kann nur sagen… der Weg ist steinig aber es lohnt sich zu kämpfen wenn man dieses Dresdner/CoBa-Fusions-Problem hat. Bei aktiven Pfändungen hilft zuallererst immer ein Gespräch mit den Gläubigern. Zweitens gibt es ja noch bis Ende 2011 die Möglichkeit das Gericht zu bemühen.
    Und auch wenn man keine aktiven Pfändungen hat lohnt es sich zu kämpfen und nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Wie sagte doch der oben bereits erwähnte Rechtspfleger…: ” Ich finde es gut, das Sie den Rammbock spielen. Und wenn
    das noch mehrere Leute so machen ist es umso besser. Nur so merken die, das die sich nicht alles erlauben können.”

    Das war dann mal meine “Leidensgeschichte”

  38. So… mein tagelanger Kampf mit der Dresdner Bank // CoBa ist beendet… und zwar zu meinen Gunsten. Noch einmal zur Info: Ich hatte ein Guthaben auf einem Konto bei der Ex-Dresdner jedoch auch noch zwei Pfändungen was ja generell kein Problem wäre wenn nicht dieses Dresdner/CoBa-Fusions-Problem bestehen würde… nachdem ich zwar am 01. Juli ein P-Konto bei der CoBa eröffnen konnte, mein Dresdner-Konto jedoch weiter gesperrt war blieb mir nichts anders übrig als mit anderen Mitteln zu kämpfen. Der erste Schritt war, mich mit den Gläubigern zu einigen sprich eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Der zweite Schritt war ein “nettes” Beschwerdeschreiben an die CoBa und an die BaFIN. Ein Gläubiger stellte sich jedoch bzgl des Ratenzahlungsangebot quer so dass ich mir beim Amtsgericht einen Beschluss nach § 850k ZPO abholen durfte. Das war durchaus ein Problem weil ich denen erst einmal das Problem Dresdner /CoBa erklären musste Der nette Rechtspfleger war, nachdem ich alles erklärte hatte, so sauer, das er mit mir zur Dresdner Bank marschiert ist. Er ließ sich noch einmal alles erklären und sagte nur das die Fusion und die Gesetzesänderung wohl zu “plötzlich” für die CoBa kam Ich hatte nun also nen Beschluss, ein Beschwerdeschreiben und Einigungen mit den Gläubigern… das einzige was ich nicht hatte war ein freies Konto. Es passierte und passierte nichts. Meinem Berater ging ich richtig auf die Nerven. Zum Glück war dieser jedoch verständnisvoll. Es lag alles an der Pfändungsabteilung in Berlin die einfach nicht in die Puschen kamen. Heute um 10 Uhr wurde ich wieder in der Filiale vorstellig. Den Weg hätte ich mir wie die fünfzehn Mal zuvor sparen können.. ist nichts frei hieß es. Doch dann …Ich war gerade aus der Tür raus und lief wieder zurück ins Büro als mein Handy klingelte und mir gesagt wurde ich könne sofort alles Geld abheben was ich auch sofort machte. Mir wurde dann gesagt das ich doch in Zukunft lieber das P-Konto nutzen solle ( …ach.. ). Als ich nachfragte woher der plötzliche Sinneswandel kam sagte man mir, das dies eine Anweisung von höherer Stelle gewesen sei. Letztendlich weiß ich nicht warum auf einmal alles so schnell ging. Ob es nun meine Beschwerde bzgl. des P-Kontos war oder meine Beschwerde bzgl der seeeeeehr langsamen Bearbeitung der Pfändungsfreigaben.Ich kann nur sagen… der Weg ist steinig aber es lohnt sich zu kämpfen wenn man dieses Dresdner/CoBa-Fusions-Problem hat. Bei aktiven Pfändungen hilft zuallererst immer ein Gespräch mit den Gläubigern. Zweitens gibt es ja noch bis Ende 2011 die Möglichkeit das Gericht zu bemühen.Und auch wenn man keine aktiven Pfändungen hat lohnt es sich zu kämpfen und nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Wie sagte doch der oben bereits erwähnte Rechtspfleger…: ” Ich finde es gut, das Sie den Rammbock spielen. Und wenndas noch mehrere Leute so machen ist es umso besser. Nur so merken die, das die sich nicht alles erlauben können.”
    +1

  39. steve sagt:

    Das ist mal mehr als sinnvoll, dass es so ein Pfändungsschutzkonto gibt, bzw. geben wird!

  40. Wie kommt es, daß diese P-Konto Geschichte noh so unbekannt ist? Habe durch Zufall davon erfahren.

  41. Sun sagt:

    DAS frage ich mich auch…
    Vor allem, warum bei den Banken…? Wieso beschäftigen sich alle erst jetzt damit?

    Plane ich eine Hochzeit auch erst am betreffenden Tag?! Oder irgendetwas anderes…!?

  42. admin sagt:

    Ich schätze bei so einigen Kreditinstituten hat man versucht das P-Konto auszusitzen. Auf einmal war der 1. Juli 2010 da, viele Kunden verlangten das Pfändungsschutzkonto und intern war noch gar nichts umgesetzt. Keine geeignete Software war entwickelt, Mitarbeiter nicht geschult – eigentlich klar, dass dies schiefgehen musste.

  43. michi sagt:

    @Sun
    Bei ner Zwangsheirat schon ;-) . Das ist das P-Konto ja für die Banken. Mit den Kunden verdienen sie ja auch kein Geld – daher ein eher unattraktives Kundenklientel.

  44. Sun sagt:

    Tja, aber Pfändungen gab es vorher auch…! Es gibt keine Nachteile für die Banken. Es ist ja nun nicht mehr eingefroren…+ Bürokratieabbau.

    Und diese Unwissenheit führt zudem zu unverantwortlichen Folgen bei den Kontoinhabern und im Moment durchaus zu einem erhöhtem Stressfaktor innerhalb der Banken. Denn sie haben mit einem Haufen verärgerter Kunden zu tun und dadurch sowieso eine Menge Ärger… Und evtl. noch folgende negative Berichterstattungen, Imageschaden inklusive..

    Ob das so vorteilhaft ist……? Einfach nur dumm…!

    Meine SPK muß für meine erhöhten Kosten der Rücklastschriften haften…

    Haben sich doch selbst `n Bein gestellt….

  45. Sun sagt:

    Außerdem ist diese dämliche Einstellung “wir verdienen daran kein Geld” nicht das non plus ultra!

    Sowas ist gesellschaftlich nicht aufrecht zu halten und einfach nur unsozial…!

  46. dk sagt:

    Hallo Zusammen,
    ich habe da auch mal eine Frage bzw Problem…..
    Also am 28.06 habe ich Lohn (1289,46€)
    bekommen.da ich 350€ im Minus war und ich paar Abbuchen hatte, blieben mir noch 682,89 €….naja dann ging ich zur Bank am 1.07 und wollte Geld holen….NICHTS…Pfändung….Da habe ich mich informiert, habe ein P-Konto eröffnet…also konnte ich erstmal über mein Freibetrag von 985,15 Euro verfügen, weil ich auch am 13.07 534,33€ Steuern zurück bekommen habe…..Da lief ja noch alles gut…………Ich habe den Freibetrag um Juli also ausgenutzt….
    Jetzt habe ich letzte Woche am 28.07 mein nächsten Lohn bekommen…..ich ging wieder zur bank wollte was holen….baaam…ist nicht(Freibetrag ist ausgereizt, Geld wurde auf den Zwischenkonto überwiesen,der ganze Lohn!?)….seit einer Woche bin ich nur am rumtelefonieren und am machen und tun, aber ich habe immer noch kein Geld…..nur weil mein Arbeitgeber das Geld vor dem ersten Überweist bin ich nun schlecht dran und kann meine Miete und so nicht bezahlen?achso und Essen und so für mein Sohn kann ich auch nicht kaufen!? nur weil die Bank es nicht hin kriegt es entweder erst am 1. gut zu schreiben oder sonst was ?
    ich habe auch eine aufstockung beantragt bzgl des Kindes dann würde mir ja auch mehr zustehen.das hatte nicht geklappt bis dato….. als ich dann mit Gott und der Welt(Amtsgericht,Gläubiger usw) telefoniert hatte, sagte mein Bank Berater am 30.07. schicken Sie mir schnell eine Kündigung bzgl des P-Kontos(das kann man nur zum Ende des Monats Kündigen) dann müssten Sie nur zum Amtsgericht gehen, sich eine Bescheinigung holen und dann kriegen sie Ihr Geld.
    Ich habe meinem Bankberater am Fr den 30.07 gleich die Kündigung zugefaxt.
    Am Montag den 02.08 bin ich gleich Morgens zum Amtsgericht habe mir einen Beschluss geholt ( §850l Abs.2ZPO,$$850Abs.3,732Abs.2ZPO)
    Also da steht drin, das die Bank mir verpflichtet ist, vorab 850 € aus zuzahlen.Vorab deswegen weil der richtige Beschluss 1-2 Wochen dauert.
    Ich bin dann wieder mit dem Bescheid zur Bank, mein Berater meinte nur super,dann ist das Geld heute noch frei.
    Ich habe den ganzen Tag gewartet…..NICHTS….
    Zuerst sagte man mir “das Geld ist schon zum Gläubiger gegangen?!” dann “das Geld ist noch auf dem Zwischenkonto und wir Ihrem Girokonto heute noch wieder gut geschrieben?! ”
    jetzt sagt man mir die ganze Sache liegt bei der Rechtsabteilung meiner Bank…..
    Heute ist jetzt schon der 3.08. Ich habe noch keine Miete überwiesen oder sonstiges,ich kann morgen nicht zur Arbeit weil ich kein Geld für eine Wochekarte oder so habe,ich kann mir kein Essen kaufen und Unterhalt für meinem Sohn kann ich auch nicht zahlen…
    WO LIEGT HIER JETZT BITTE DER FEHLER ?!
    ich weiss einfach nicht mehr weiter ?!

  47. Hallo,
    finde hier sehr gute Artikel üfer Schufa und P-Konto. Werde diesen Blog meinen Lesern weiterempfehlen.
    Liebe Grüße
    Ines Kammerer

  48. Frank Ruske sagt:

    P-Konto und Pfändungsaussetzung geht nicht ???
    Habe bei meiner Sparkasse ein P-Konto eingerichtet und eine Pfändung vom FA draufgebrummt bekommen.
    Soweit alles klar. DOCH …
    Habe mit dem FA eine Ratenvereinbarung getroffen und einen Dauerauftrag eingerichtet. Die Pfändung wurde ruhend gesetzt, jedoch nicht aufgehoben.
    Das bedeutet aber offenbar leider nicht das ich über mein Geld wieder frei verfügen kann (wie mit dem FA abgesprochen, sondern weiterhin Die Bank alles abführt was über die P-Grenze geht abführt.
    Vorteil ich muß nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Amtsgericht, Nachteil ich kann eben NICHT über mein Geld verfügen weil die Pfändung nicht aufgehoben wurde.
    Ich fühle mich irgendwie verarscht.

  49. Robert sagt:

    Habe mir mal die Gebühren für das P-Konto bei der Deutschen Bank angeschaut: 9 € im Monat. 102 € im Jahr. Womit rechtfertigen die das? Eine Frechheit. Wird Zeit, dass sich das ändert.
    Super Blog übrigens!
    Grüße, Robert

  50. ingrid röhner sagt:

    ich habe ab 01.07.2011 ein p-konto und heute ging geld ein was auch meine 985.- euro nicht übersteigt. kann ich heute davon trotzdem dieses geld an eine stelle überweissen? obwohl es noch nicht frei geschaltet ist??

  51. Micha sagt:

    Hallo Ingrid, ich hatte diese Problem auch mal das Ich Geld am Tag des Eingangs abheben wollte. Dies ging aber nicht weil es noch nicht freigegeben war. Hatte denn bei der Bank angerufen und die haben mir höchstpersönlich den Tip gegeben das Überweisungen am Terminal hinhauen.

  52. Micha sagt:

    Hallo und danke für diese Seite. Es ist ja nicht so leicht bei den Bestimmungen und Vorschrifften durchzusehen. Das schaffen ja noch nichtmal alle Bankangestellten.;)Hatte vor einiger Zeit hier schonmal etwas gepostet und habe jetzt wieder ne offene Frage.

    Jetzt zu meiner Frage. Ich habe Ende letzten Jahres das P-Konto bei meiner Bank (Ostseesparkasse) beantragt und es hat auch alles reibungslos hingehauen. Ich war bis jetzt in einer Umschulung und diese hat mich auch son bischen finanziell reingerissen. Naja ich möchte jetzt auch keine Ausreden für meine Lage suchen. Ich war nicht vernünftig genug mit meinem Geld zu wirtschafften. Jetzt fange ich ab nächster Woche wieder an zu arbeiten und werde dort um die 1900 Euro netto verdienen. Das sind ja ca. 700 mehr als meine Pfändungsgrenze. Ich denke das ich bei meinem 5ten Gehalt aus meinen Schulden draussen bin und alle Gläubiger ausbezahlt sind. Meine Frage ist, was mit meinem Geld ist wenn kein Gläubiger mehr vorhanden ist. Erlischt denn das P-Konto automatisch? Kann man es bestehen lassen und trotzdem über das gesamte Geld (1900) verfügen bis evtl. wieder ein Gläubiger auftaucht? Es wäre schön wenn mir das jemand beantworten könnte. Ich danke im Vorraus.

    Lieben Gruß Micha
    Antworten

  53. Bianca sagt:

    ich habe eine frage….kann man trotz p-konto neue pfändungen bekommen sodass das konto neu gesperrt wird und man nichts mehr machen kann???oder werden neue pfändungen abgewehrt? i mach mir arge gedanken…

  54. Olaf sagt:

    @bianca:

    Ein P-Konto schützt nicht vor Pfändungen. Ist es jedoch gepfändet, dann stellt es sicher, dass Du dennoch im Rahmen der Freibeträge über Dein Kontoguthaben verfügen kannst.

  55. Gabriele sagt:

    Ich habe mein (gepfändetes) Guthabenkonto bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam nun in ein P-Konto umgewandelt. Ich war überrascht. Es ging reibungslos, ohne Voranmedlung. Es kostet 6 Euro pro Monat und jede Buchung (egal was) 0,60 Euro. Eine (richtige) EC-/Maestro-Karte mit PIN habe ich zwischenzeitlich auch, ohne Probleme, bekommen.
    Noch vor einem halben Jahr hat man sich bei meiner Fragestellung nach einem P-Konto sehr schwer getan .. und mich immer wieder auf den nächsten Monat vertröstet.

  56. Barbara sagt:

    P-Konto: Das heißt also Schulden machen und dann ein P- Konto eröffnen und so kommt keiner mehr ran und meine Schulden brauche ich auch nicht mehr zu bezahlen, oder?

  57. memo sagt:

    hallo,brauche eine auskunft bitte!

    ich verdiene im monat ca.1650€ + KINDERGELD.
    wieviel würde mir da zustehen bei einem pfändungschutzkonto?
    wird das kindergeld angerechnet auf den freibetrag?

  58. Sebastian H. sagt:

    Hallo Zusammen!

    Meine Mutter ist bei der Commerzbank!Sie ist in Privat Verbraucher Insolvenz und befindet sich in der Gütezeit! Sie bezieht soziale Frührenten, deren Beträge geschützt sind, muss aber, weil sie zu viel Rente erhält an eine Treuhänderin einen monatichen Betrag überweisen!
    Durch das P-Konto scheint es aber nun so, dass sie zum Einen nur noch über den Freibetrag verfügen darf und trotzdem den Betrag an die Treuhänderin zu zahlen hat! D.h. sie würde noch mehr Geld verlieren! Sollte sie dann überhaupt das P-Konto einrichten lassen? Die Commerzbank tut so als müsse man es machen, sonst käme sie ab dem 01.01. nicht mehr an ihr Geld!
    Kann mir jemand dabei weiterhelfen?
    Viele Grüße Sebastian

  59. Milla sagt:

    Interessanter Beitrag, sehr gut beschrieben!

  60. CG sagt:

    Hallo,
    meine Frage ist…Komme ich an das Geld auf meinem Sparbuch, obwohl ich ein P-Konto (gleiche Bank) habe?

    Danke im voraus
    LG CG

  61. tek sagt:

    ich hätte eine frage bezüglich des p- konto´s

    sieht derjenige z.b. Arbeitgeber wenn er Geld überweißt, dass es sich um ein p-konto handelt

  62. Kehwev sagt:

    Hallo, Ich habe folgendes ich hatte eine Pfändung auf meinem Konto 101.82€.
    Konto wurde gesperrt! ich Hatte aber das P Konto schon am 11.01.2011 beantragt!!!! Also vor über einem Jahr, die Bank weis von nix, obwohl ich es vorlegen Konnte ( den Antrag)
    Ich habe die Pfändung getilgt weiterhin ist mein Konto dicht. jetzt habe ich habe erneut das gleiche Konto am 19.1.12 umstellen lassen. Ich habe einen Freibetrag von 1631,84 auf dem konto 1500€ denoch kann ich nicht verfügen. Was soll ich machen

  63. Simone sagt:

    Hallo,

    ich habe schon seit ca. einem halben Jahr das P-Konto.
    Habe heute einen Brief von meiner Bank bekommen, dass ich eine neue Pfändung bekommen habe.
    Welche Konsequenzen kann das für mich bedeuten?

    Liebe Grüße Simone

  64. Simone sagt:

    @CG

    Sobald du ein P-Konto hast, kannst du nicht mehr über dein Sparbuch verwalten.
    So wurde es mir bei meiner Bank gesagt.

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  1. Pfändungsschutz für Konten (P-Konto) | ent-schuldigung.de

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