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	<title>P-Konto-Blog</title>
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	<description>Alles über das neue Pfändungsschutzkonto und Girokonto für Jedermann</description>
	<lastBuildDate>Thu, 22 Dec 2011 10:55:22 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Pfändungsschutz ab Januar 2012 nur noch auf dem P-Konto</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 10:52:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[P-Konto]]></category>
		<category><![CDATA[Pfändungsschutzkonto]]></category>
		<category><![CDATA[Wegfall des Pfändungsschutzes ab 1.1.2012]]></category>

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		<description><![CDATA[Januar 2012 – Zehntausende Schuldner ohne Geld Experten beschreiben bereits jetzt das Schreckensszenario. Viele Empfänger von Sozialleistungen werden nächsten Januar mit leeren Taschen dastehen. Der Grund: Ab 1. Januar 2012 entfällt der bisherige Kontopfändungsschutz. Schutz vor Pfändungen bietet alleine noch das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Die Möglichkeit gerichtliche Freigabebeschlüsse zu erwirken wird ab da nicht mehr bestehen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong>Januar 2012 – Zehntausende Schuldner ohne Geld</p>
<p>Experten beschreiben bereits jetzt das Schreckensszenario. Viele Empfänger von Sozialleistungen werden nächsten Januar mit leeren Taschen dastehen. Der Grund: Ab 1. Januar 2012 entfällt der bisherige Kontopfändungsschutz. Schutz vor Pfändungen bietet alleine noch das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). <strong>Die Möglichkeit gerichtliche Freigabebeschlüsse zu erwirken wird ab da nicht mehr bestehen. Bestehende Freigabebeschlüsse verlieren ihre Gültigkeit. Sozialleistungen sind nicht mehr 14 Tage vor Pfändung geschützt.</strong></p>
<p>Das Bundesministerium der Justiz veröffentlichte Ende November 2011 ein Merkblatt mit den am häufigst gestellten Fragen zum Auslaufen des bisherigen Kontenpfändungsschutzes. Im Folgenden ist der Text im Wortlaut:</p>
<p>&nbsp;</p>
<blockquote><p>„<em><strong>Bundesministerium der Justiz</strong></em></p>
<p><em><strong>Das neue Pfändungsschutzkonto</strong></em></p>
<p><em><strong>Außerkrafttreten des bisherigen Kontopfändungsschutzes zum 31.12.2011</strong></em></p>
<p><em><strong>FAQ (Frequently Asked Questions) Stand: November 2011</strong></em></p>
<p><em><strong><br />
</strong></em></p>
<p><em><strong>1.  Kann ich mein Konto ab dem 1. Januar 2012 noch vor Pfändungen schützen lassen, wenn ich kein P-Konto führe?</strong></em></p>
<p><em>Nein.    Zum   1.    Januar 2012    besteht Kontopfändungsschutz nur    noch    bei Inanspruchnahme eines P-Kontos.</em></p>
<p><em>Noch bis zum 31.  Dezember 2011 besteht Kontopfändungsschutz für solche Konten, die keine P-Konten sind, fort.   Ab dem  1.   Januar 2012 fällt der herkömmliche Kontopfändungsschutz weg.  Dann besteht Kontopfändungsschutz nur noch auf P-Konten.</em></p>
<p><em>Kontoinhaber sollten daher rechtzeitig vor dem 1. Januar 2012 die Umwandlung ihres Kontos in ein P-Konto veranlassen, sofern sie auch nach dem 31.  Dezember  2011 Schutz gegen die Pfändung ihres Kontos in Anspruch nehmen möchten.</em></p>
<p><em>Die Kreditinstitute haben damit begonnen, ihre Kunden über den Wegfall des bisherigen Kontopfändungsschutzes zu informieren.   Sie sind hierzu gesetzlich verpflichtet.   Kontoinhaber sollen hierdurch rechtzeitig über die Änderung der Rechtslage informiert werden, damit sie rechtzeitig vor dem  1.  Januar 2012 die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos in die Wege leiten können.</em></p>
<p><em><br />
</em></p>
<p><em><strong>2. Ich habe beim 	Vollstreckungsgericht einen Beschluss erwirkt, der mein Girokonto – 	bis zu einer bestimmten Höhe – vor der Pfändung schützt. Gelten 	diese Beschlüsse über den 31. Dezember 2011 hinaus fort?</strong></em></p>
<p><em>Nein.  Das Gesetz bestimmt, dass Vollstreckungsschutz ab dem  1.  Januar  2012 ausschließlich auf dem P-Konto gewährt wird.</em></p>
<p><em> Wird das Girokonto nicht in ein P-Konto umgewandelt, entfällt ab dem 1. Januar 2012 der 	durch die Freigabebeschlüsse erwirkte Kontopfändungsschutz.</em></p>
<p><em>Die auf der Grundlage des bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Rechts erlassenen Freigabebeschlüsse der Vollstreckungsgerichte gelten nicht über den 31.  Dezember 2011 hinaus fort. Sie werden mit Ablauf des 31. Dezember 2011 gegenstandslos. Einer Aufhebung der Beschlüsse bedarf es nicht. Dies beruht darauf, dass die gesetzliche Grundlage für den Erlass der Freigabebeschlüsse weggefallen ist.</em></p>
<p><em>Auch soweit das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird, entfalten die Freigabebeschlüsse der Vollstreckungsgerichte – hinsichtlich der Höhe des vor der Pfändung geschützten Betrages – keine Wirkung mehr. Mit Umwandlung eines bereits gepfändeten Girokontos in ein P-Konto werden zuvor erlassene Freigabebeschlüsse gegenstandslos.</em></p>
<p><em>Automatisch besteht daher lediglich der Basispfändungsschutz von derzeit 1.028,89 Euro je Kalendermonat. Der Basispfändungsschutz wird durch die Bank nur erhöht, wenn der Schuldner die Erhöhungsbeträge durch Vorlage geeigneter Bescheinigungen nach allgemeinen Vorschriften nachweist. Keine geeignete Bescheinigung ist indes ein Freigabebeschluss des Vollstreckungsgerichts der auf der Grundlage des bis zum 31. Dezember 2011 für ein Girokonto, das kein P-Konto war, erlassen wurde.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>3.  Auf meinem Konto werden Sozialleistungen gutgeschrieben. Kann ich diese weiterhin innerhalb von 14 Tagen abheben?</strong></em></p>
<p><em>Nein.   Der bisherige gesonderte Pfändungsschutz für Sozialleistungen entfällt Kontopfändungsschutz und Verrechnungsschutz für überwiesene Sozialleistungen werden ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf dem Pfändungsschutzkonto gewährt.</em></p>
<p><em>Auch alle anderen Leistungen und Zuwendungen,  für  die  bislang  ein  besonderer Schutz galt (z.B. Kindergeld, Zuwendungen der Bundesstiftung Mutter-Kind), werden ab dem 1. Januar 2012 ausschließlich auf dem P-Konto geschützt. Alle Sondervorschriften entfallen zugunsten des einheitlichen Kontopfändungsschutzes auf dem P-Konto.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>4.      Meine Sozialleistungen für Januar wurden Ende Dezember auf mein Girokonto überwiesen. Kann ich innerhalb der 14-Tagesfrist meine Sozialleistungen auch noch im Januar 2012 abheben?</strong></em></p>
<p><em>Nein. Da die alte gesetzliche Regelung zum Stichtag 1. Januar 2012 außer Kraft tritt, sind ab diesem Tag auch Gutschriften für Sozialleistungen, die Ende Dezember auf dem Girokonto des Schuldners eingehen, nicht mehr vor der Vollstreckung geschützt. Auch aus diesem Grund ist die rechtzeitige Einrichtung des P-Kontos dringend zu empfehlen.</em></p>
<p><em><br />
</em></p>
<p><em><strong>5. Ich bin Unterhaltsgläubiger.  Mir steht ein erhöhter Betrag nach § 850d ZPO zu.</strong></em></p>
<p><em>Bekomme ich den erhöhten Betrag automatisch, wenn der Schuldner sein Girokonto in ein P-Konto umwandelt?</em></p>
<p><em>Nein.  Den erhöhten Betrag nach § 850d  ZPO hat die Bank nur zu berücksichtigen, wenn dieser Betrag bereits auf Antrag des Unterhaltsgläubigers im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss festgesetzt wurde.  Aber  auch ein  Pfändungsbeschluss,  der vor dem 1.  Januar 2012  erlassen  wurde,  gilt nach  dem  1.  Januar 2012  fort.  Der Gläubiger erhält den im Pfändungsbeschluss festgesetzten Betrag.</em></p>
<p><em>Wurde der Betrag jedoch nach altem Recht durch das Vollstreckungsgericht in einer Freigabeentscheidung, die sich nicht auf ein P-Konto bezog, festgesetzt, so gilt dieser Beschluss nicht für P-Konten weiter. Wandelt der Schuldner sein Girokonto in ein P-Konto  um,   so  erhält  er  den  Basispfändungsschutz.   In  diesem  Fall   muss  der Unterhaltsgläubiger vom Vollstreckungsgericht den ihm nach § 850d ZPO zustehenden Betrag erneut für das P-Konto festsetzen lassen. </em></p>
<p>Quelle: <a href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Fragen_und_Antworten_zum_Au%C3%9Ferkrafttreten_des_bisherigen_Kontopf%C3%A4ndungsschutzes.pdf">http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Fragen_und_Antworten_zum_Au%C3%9Ferkrafttreten_des_bisherigen_Kontopf%C3%A4ndungsschutzes.pdf</a><em>“</em></p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wer muss schleunigst handeln?</strong></p>
<p>Jeder, der eine laufende Kontopfändung hat, sollte unbedingt bis spätestens 27.12.2011 bei seiner Bankfiliale die Wandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen. Auch Bezieher von Sozialleistungen, deren Konto gepfändet ist, müssen handeln. Der bisherige Schutz von Sozialleistungen entfällt komplett.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wer nicht zu handeln braucht:</strong></p>
<p>Kein Handlungsbedarf besteht bei Girokonten, auf denen keine Pfändung läuft. Eine rein prophylaktische Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto ist weder erforderlich noch sinnvoll. Ebenfalls kein Handlungsbedarf besteht, wenn bereits in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gewandelt wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Interessante Diskussionen zum Thema:</strong></p>
<p><a href="http://p-konto-forum.de/p-konto-forum-f2/31-12-2011-wegfall-des-alten-pfaendungsschutzes-t1237.html">http://p-konto-forum.de/p-konto-forum-f2/31-12-2011-wegfall-des-alten-pfaendungsschutzes-t1237.html</a></p>
<p><a href="http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?57627-Pf%E4ndbarkeit-von-Guthaben-auf-nicht-P-Konten-ab-dem-2.1.2012">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?57627-Pf%E4ndbarkeit-von-Guthaben-auf-nicht-P-Konten-ab-dem-2.1.2012</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Zwei Krisen, viele Turbulenzen</title>
		<link>http://p-konto-blog.de/2011/12/zwei-krisen-viele-turbulenzen/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 19:29:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Jürg Zeltner]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Euroraum ist für seine finanzielle Situation gerade nicht zu beneiden. Seit Monaten steckt die Währungsunion in einer tiefen Schuldenkrise und trotz Regierungswechsels in den betroffenen Ländern, wie Italien und Griechenland, zeichnet sich keine Besserung ab. Auch die Börsen leiden unter der Situation, und zwar nicht nur die europäischen, sondern die Börsen weltweit. Asien verzeichnet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a name="_GoBack"></a>Der Euroraum ist für seine finanzielle Situation gerade nicht zu beneiden. Seit Monaten steckt die Währungsunion in einer tiefen Schuldenkrise und trotz Regierungswechsels in den betroffenen Ländern, wie Italien und Griechenland, zeichnet sich keine Besserung ab. Auch die Börsen leiden unter der Situation, und zwar nicht nur die europäischen, sondern die Börsen weltweit. Asien verzeichnet Rückschläge und auch in den USA sind die Ausläufer der Krise zu spüren. Schon Anfang des Jahres gab UBS Wealth Management CEO, <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrg_Zeltner">Jürg Zeltner</a>, zu bedenken, dass in diesem Jahr durch Regierungen und Zentralbanken weitreichende Entscheidungen getroffen werden könnten, die in Handels- und Währungskonflikten enden könnten. Mit dieser Annahme sollte Herr Zeltner Recht behalten.</p>
<p><span id="more-902"></span></p>
<p>Doch wenn man mal näher hinsieht, ist es tatsächlich nicht alles nur dem Euroraum zu Schulden zu legen, was derzeit in der Finanzwelt alles schief geht. Auch in den USA läuft nicht alles so glatt, wie man es gerne hätte. Dabei geht es hauptsächlich um die immense Staatsverschuldung. Man ist auf der Hut, nachdem es im Sommer schon einmal beinahe zu einer Zahlungsunfähigkeit des Staates gekommen wäre. Egal in welches der beiden Krisengebiete man also guckt, alle Zeiger deuten auf eine deutliche Abkühlung an den Märkten. An der Börse geht es schon jetzt auf und ab. Die Anleger retten sich weiterhin in die sicheren Anlagen Gold, Silber oder Immobilien und verschmähen alles, was das Wort Risiko auf der Stirn trägt. Risikoreduzierung ist derzeit so ziemlich das Einzige, was zählt.</p>
<p>Besonders Aktien und europäische Staatsanleihen sind in den vergangenen Wochen immer weiter abgerutscht. Darunter sind nunmehr nicht nur Anleihen der kritischen Länder Italien, Griechenland und Spanien, sondern auch die bisher als stabil geltender Staaten wie Frankreich, Österreich oder die Niederlande. Besonders hart getroffen hat es jedoch tatsächlich die krisengebeutelten Mittelmeerländer Spanien und Italien, die ihre Anleihen nur noch mit extrem hohen Zinsen verkaufen können. Auch die Bundesanleihe, die als besonders sicher gilt, konnte keinen Gewinn verzeichnen. Ihre Rendite stieg nämlich um acht Basispunkte auf 1,96 Prozent. Im Gegensatz dazu galt die US Anleihe als gefragt, deren Rendite um fünf Basispunkte auf 2,01 Prozent sank.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Angst vor Rezession in Europa schlägt sich weltweit nieder</title>
		<link>http://p-konto-blog.de/2011/11/angst-vor-rezession-in-europa-schlagt-sich-weltweit-nieder/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 14:30:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[P-Konto]]></category>

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		<description><![CDATA[Die US Börse hatte in diesem Jahr so einiges zu erleiden. Negative Einflüsse durch die Geschehnisse in der europäischen Finanzwelt haben Anleger und Kurse zutiefst verunsichert. Auch aktuell wirkt sich die Lage in Europa einmal wieder alles andere als positiv auf die US Kurse aus. Noch bis vor kurzem war bloß von einer Schuldenkrise die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die US Börse hatte in diesem Jahr so einiges zu erleiden. Negative Einflüsse durch die Geschehnisse in der europäischen Finanzwelt haben Anleger und Kurse zutiefst verunsichert. Auch aktuell wirkt sich die Lage in Europa einmal wieder alles andere als positiv auf die US Kurse aus. Noch bis vor kurzem war bloß von einer Schuldenkrise die Rede gewesen. Doch nun droht der Eurozone eine Rezession. Von einer Rezession ist genau dann die Rede, wenn das reale Bruttoinlandsprodukt eines Landes in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen sinkt. Genau dies befürchtet man nun in Europa.</p>
<p>In der vergangenen Woche konnten zumindest die politischen Neuigkeiten aus Ländern wie Italien und Griechenland, über die dort stattfindenden Regierungswechsel, für eine gewisse Erleichterung an den Märkten sorgen. Doch dieser Auftrieb schien schneller vorbei zu gehen, als er gekommen war. Die gedrosselte Industrieproduktion in Europa sorgt für eine erneute Verunsicherung an den internationalen Finanzmärkten und lässt eine Rezession nur wahrscheinlicher wirken. So schloss der Dow Jones bereits am Montag wieder im Minus bei 12.078 Punkten. Das entspricht einem Minus von 0,6 Prozent. Auch der S&amp;P 500 und der Index der Nasdaq hatten mit einem Minus von einem, beziehungsweise 0,8 Prozent zu kämpfen.</p>
<p><a name="_GoBack"></a>Schon zu Beginn des Jahres hatte der CEO des UBS Wealth Management,<strong> </strong><a href="https://profiles.google.com/106712799183002482553">Jürg Zeltner,</a> verlauten lassen, dass man es im Laufe dieses Jahres mit internationalen Währungs- und Handelskonflikten zu tun bekommen würde. Ob er damals schon wusste, dass sich die Eurozone auf eine Rezession zubewegt, ist eher unwahrscheinlich. Es ist fraglich, ob Europa alleine die Kraft hat, sich aus der Krise zu befreien. Mit mehreren finanziell schwächelnden Mitgliedsstaaten ist dies keine leichte Aufgabe. Auch in den USA macht man sich darüber Gedanken und deshalb wird derzeit von verschiedenen Experten davon abgeraten, in europäische Staatsanleihen oder Banken zu investieren. Dass auch die Banken unter der derzeitigen Lage zu kämpfen haben, ist kein Geheimnis. Die Börsen in Europa haben im Moment ebenfalls keinen Grund zum Jubeln. Der Dax in Frankfurt schloss am Montag mit einem deutlichen Minus von 1,2 Prozent bei 5985 Zählern. US Anleger werden sich demnach in den kommenden Wochen wohl davor hüten, in europäische Anlagen zu investieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Video zu den P-Konto Grundlagen</title>
		<link>http://p-konto-blog.de/2011/05/video-zu-den-p-konto-grundlagen/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 May 2011 06:45:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[P-Konto]]></category>
		<category><![CDATA[Video]]></category>
		<category><![CDATA[Pfändungsschutzkonto]]></category>
		<category><![CDATA[Videoeinführung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wolfgang Appelt von der Verbraucherzentrale Sachsen erläutert in einem Beitrag von Torgau-TV die Grundlagen des neuen Pfändungsschutzkontos. Ich möchte Ihnen dieses Video nicht vorenthalten, da es immer Leute gibt, denen Videos mehr liegen, als theoretische Grundlagen zu lesen. Klicken Sie bitte auf den Weiterlesen Button um sich diese TV-Aufzeichnung anzusehen. VZS &#8211; Pfändungsschutzkonto (P-Konto) von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Wolfgang Appelt von der Verbraucherzentrale Sachsen erläutert in einem Beitrag von Torgau-TV die Grundlagen des neuen Pfändungsschutzkontos.</div>
<div style="margin-top: 20px; margin-bottom:20px;">Ich möchte Ihnen dieses Video nicht vorenthalten, da es immer Leute gibt, denen Videos mehr liegen, als theoretische Grundlagen zu lesen. Klicken Sie bitte auf den Weiterlesen Button um sich diese TV-Aufzeichnung anzusehen.</div>
<div style=margin-bottom:20px;><span id="more-878"></span></div>
<div style="margin-top: 20px;"><object width="480" height="384"><param name="movie" value="http://www.dailymotion.com/swf/video/xftwhh" /><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="wmode" value="transparent" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="480" height="384" src="http://www.dailymotion.com/swf/video/xftwhh" wmode="transparent" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always"></embed></object><br />
<a href="http://www.dailymotion.com/video/xftwhh_vzs-pfandungsschutzkonto-p-konto" target="_blank">VZS &#8211; Pfändungsschutzkonto (P-Konto)</a> <em>von <a href="http://www.dailymotion.com/TORGAU-TV" target="_blank">TORGAU-TV</a></em></div>
<div style="margin-top: 20px;"><em><br />
</em></div>
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		</item>
		<item>
		<title>Monatsanfangsproblem endlich gelöst</title>
		<link>http://p-konto-blog.de/2011/04/monatsanfangsproblem-endlich-gelost/</link>
		<comments>http://p-konto-blog.de/2011/04/monatsanfangsproblem-endlich-gelost/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 16 Apr 2011 07:00:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Monatsanfangsproblem]]></category>
		<category><![CDATA[P-Konto]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesnovelle]]></category>
		<category><![CDATA[Pfändungsschutzkonto]]></category>
		<category><![CDATA[ZPO]]></category>

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		<description><![CDATA[Lange mussten wir darauf warten. Mit Wirkung ab dem 16.04.2011 treten neue gesetzzliche Regelungen in Kraft, die das leidige Monatsanfangsproblem beim P-Konto lösen sollen. Im wesentlichen umfasst es Änderungen in der Zivilprozessordnung. Was war das bisherige Problem? Das Monatsanfangsproblem trat immer dann auf, wenn der individuelle Freibetrag ausgeschöpft wurde und am Monatsende ein weiterer Zahlungseingang [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-852" style="margin-right: 20px;" title="daumen-hoch" src="http://p-konto-blog.de/wp-content/uploads/daumen-hoch.png" alt="" width="109" height="107" />Lange mussten wir darauf warten. Mit Wirkung ab dem 16.04.2011 treten neue gesetzzliche Regelungen in Kraft, die das leidige Monatsanfangsproblem beim P-Konto lösen sollen. Im wesentlichen umfasst es Änderungen in der Zivilprozessordnung.</p>
<p><strong>Was war das bisherige Problem?</strong></p>
<p>Das Monatsanfangsproblem trat immer dann auf, wenn der individuelle Freibetrag ausgeschöpft wurde und am Monatsende ein weiterer Zahlungseingang auf dem P-Konto eintraf. Hiermit kam es zu der nicht gewollten Problematik, dass Guthaben an die Gläubiger ausgekehrt werden musste, welches eigentlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für den Folgemonat bestimmt war. Dies war weder vom Gesetzgeber so beabsichtigt als es natürlich auch dem grundgesetzlich fixierten Sozialstaatsgebot widerspricht.</p>
<p><strong>Was genau ändert sich denn überhaupt?</strong></p>
<p>Ich möchte Sie jetzt nicht mit juristischen Ballast konfrontieren,  sondern einfach an einem Beispiel demonstrieren. Hierzu nehme ich den Hartz 4 Empfänger Julius K.</p>
<ul>
<li>monatlicher Zahlungseingang 800 Euro, jeweils zum Monatsletzten</li>
<li>monatlicher Freibetrag 1000 Euro (damit es besser zu rechnen geht nehm ich jetzt mal nicht die 985,15€)</li>
<li>Pfändungseingang: Mitte des Monats (15.)</li>
<li>Kontoguthaben zum Zeitpunkt des Pfändungseingangs: 500 Euro</li>
</ul>
<p><strong>Das passierte nach dem alten Recht (&#8211;&gt;&gt; Monatsanfangsproblem)</strong></p>
<p><span id="more-851"></span>Hier kam es zum Monatsende zu folgender Konstellation:</p>
<p>Kontoguthaben (500 Euro zum 15.) + Hartz IV Leistung (800 Euro zum Monatsletzten) = 1300 Euro zu berücksichtigendes Guthaben.</p>
<p>Der Freibetrag von Julius beträgt 1000 Euro. Das bedeute, die Bank lässt Julius über die 1000 Euro verfügen. Der überschüssige Betrag von 300 Euro verschiebt die Bank auf ein Auskehrkonto um es an den pfändenden Gläubiger zu überführen. Möglich war hier noch eine Freigabe wegen sittenwidriger Härte (765a ZPO) zu beantragen. Hierüber wurde je nach Amtsgerichtsbezirk uneinheitlich entschieden. Oft war das Geld weg.</p>
<p><strong>&#8230; und so ergeht es Julius nach der Gesetzesnovelle:</strong></p>
<p>Der überschüssige Betrag von 300 Euro landet <strong>NICHT</strong> auf einem Auskehrkonto, sondern wird auf den Folgemonat übertragen. Es zählt jetzt zum Guthaben für den Folgemonat und über den Betrag darf Julius verfügen. Für den Folgemonat sieht für Julius die Rechnung jetzt so aus:</p>
<ul>
<li>Übertrag: 300 Euro</li>
<li>Hartz  IV Leistung zum Monatsende: 800 Euro</li>
</ul>
<p>Auch hier steht Julius, wie man sieht nochmals vor dem selben Problem. Dem Freibetrag von 1000 Euro steht ein Guthaben von 1100 Euro gegenüber. Hier wird wieder gleich verfahren. Julius darf über 1000 Euro verfügen, die fehlenden 100 Euro zählen dann als Guthaben für den nächsten Monat.</p>
<p>Um Auslegungsprobleme aus dem Weg zu gehen, empfehle ich auf jeden Fall den übertragenen Betrag voll auszuschöpfen und nicht auf dem Konto zu belassen.</p>
<p>Sicherlich wird es in den nächsten Tagen, Wochen und Monate noch viel über die neue Regelung zu sprechen geben. Bestimmt werden sich neue Probleme ergeben, die gelöst werden müssen.</p>
<p>Der Gesetzgeber beging einen längst fälligen Schritt, wie ich meine, in die richtige Richtung.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Monatsanfangsproblem beim P-Konto &#8211; Bundestag verabschiedet Gesetzesreform</title>
		<link>http://p-konto-blog.de/2011/02/monatsanfangsproblem-beim-p-kon/</link>
		<comments>http://p-konto-blog.de/2011/02/monatsanfangsproblem-beim-p-kon/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 25 Feb 2011 19:58:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[P-Konto]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://p-konto-blog.de/?p=839</guid>
		<description><![CDATA[Monatelang hielt das sogenannte &#8220;Monatsanfangsproblem&#8221; beim P-Konto Heerscharen von Schuldnern, Rechtspflegern und Bankern auf Trab. Abertausende standen aufgrund einer vorhersehbaren Gestzeslücke ohne ausreichend Mittel zum Lebensunterhalt da. Verantwortlich hierfür war alleine die Tatsache, dass Sozialleistungen und Gehaltszahlungen häufig zum Monatsende eingehen, ihrer Bestimmung nach aber zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für den Folgemonat angedacht waren. Beim [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-844" style="margin: 20px;" title="stempel" src="http://p-konto-blog.de/wp-content/uploads/stempel1.png" alt="" width="150" height="150" />Monatelang hielt das sogenannte &#8220;Monatsanfangsproblem&#8221; beim P-Konto Heerscharen von Schuldnern, Rechtspflegern und Bankern auf Trab. Abertausende standen aufgrund einer vorhersehbaren Gestzeslücke ohne ausreichend Mittel zum Lebensunterhalt da. Verantwortlich hierfür war alleine die Tatsache, dass Sozialleistungen und Gehaltszahlungen häufig zum Monatsende eingehen, ihrer Bestimmung nach aber zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für den Folgemonat angedacht waren.</p>
<p>Beim gepfändeten P-Konto kam es deswegen zu folgender Situation: Der Freibetrag für den Monat ist aufgebraucht- dann kommt zum Monatsende noch die Gehalts-/Sozialleistung, welche für den Folgemonat bestimmt ist. Das Kreditinstitut erklärt jetzt dem Schuldner, dass es ihr herzlich leid täte, aber diese Zahlung ganz oder teilweise an die pfändenden Gläubiger auskehren müsse, da der individuelle Freibetrag ausgeschöpft sei.</p>
<p>Damit soll jetzt Schluss sein.  Der Deutsche Bundestag verabschiedete am Mittwoch, dem 23. Februar eine Gesetzesänderung. Hierzu gab das Bundesjustizministerium heute folgende Presseerklärung:</p>
<blockquote>
<h1>Pressemitteilung: Pfändungsschutzkonto &#8211; Mängel werden beseitigt</h1>
<p>Der Deutsche Bundestag hat  gestern in 2./3. Lesung eine Präzisierung des am 1. Juli 2010 in Kraft  getretenen neuen Pfändungsschutzkontos beschlossen. Dazu erklärt  Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:</p>
<dl>
<dt>Erscheinungsdatum</dt>
<dd>25.02.2011</dd>
</dl>
<p>Das Pfändungsschutzkonto hilft allen, die in eine soziale Schieflage geraten sind.</p>
<p>Leider ist es bei der alten Gesetzesfassung immer wieder zu Problemen  bei der Auszahlung von Sozialleistungen gekommen. Das alte Gesetz wird  jetzt nachgebessert.</p>
<p>Wir machen im Gesetz deutlich, dass die Sozialleistungen künftig vor  Pfändungen geschützt werden müssen, auch wenn sie am Monatsende für den  Folgemonat gezahlt wurden.</p>
<p>Endlich wird sichergestellt, dass etwa Hartz IV-Zahlungen auch unbürokratisch bei denen ankommen, für die sie gedacht sind.</p>
<p><strong>Hintergrund:</strong><br />
Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes ist in der letzten  Legislaturperiode verabschiedet worden. Die Erfahrungen mit dem  Pfändungsschutzkonto haben gezeigt, dass es bei einigen Kreditinstituten  zu Umsetzungsproblemen gekommen ist. Um weitere Unsicherheiten und  Probleme zu Lasten der betroffenen Bankkunden zu vermeiden, hat der  Deutsche Bundestag gestern eine gesetzliche Präzisierung verabschiedet.</p></blockquote>
<blockquote><p>Quelle: <a href="http://www.bmj.de/cln_102/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/20110225_P_Konto_Maengel_werden_beseitigt.html?nn=1356288" target="_blank">http://www.bmj.de/cln_102/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/20110225_P_Konto_Maengel_werden_beseitigt.html?nn=1356288</a></p></blockquote>
<p>Die Gesetzesänderung beinhaltet im Wesentlichen folgende 2 Ergänzungen:</p>
<blockquote><p>1. Nach § 835a ZPO Absatz 3 wird folgernder Absatz 4 eingefügt:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;(4) Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Absatz 7 gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des nächsten auf die jeweilige Gutschrift von eingehenden Zahlungen folgenden Kalendermonats an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen. Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag des Gläubigers eine abweichende Anordnung treffen, wenn die Regelung des Satzes 1 unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Schuldners für den Gläubiger eine unzumutbare Härte verursacht.&#8221;</p>
<p>2. Nach § 850k Abs.1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;Zum Guthaben im Sinne des Satzes 1 gehört auch das Guthaben, das bis zum Ablauf der Frist nach § 835 Absatz 4 nicht an den Gläubiger geleistet oder hinterlegt werden darf.&#8221;</p>
<p style="padding-left: 30px;">
</blockquote>
<p>Die Gesetzesänderung sieht meines Erachtens erfolgversprechend aus. Die Monatsumstellungproblematik sollte beseitigt sein. Inwieweit neue praktische Probleme auftauchen wird die Zeit zeigen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>P-Konto Gebühren &#8211; Erste Gerichte pfeifen Banken zurück</title>
		<link>http://p-konto-blog.de/2011/02/p-konto-gebuhren-erste-gerichte-pfeifen-banken-zuruck/</link>
		<comments>http://p-konto-blog.de/2011/02/p-konto-gebuhren-erste-gerichte-pfeifen-banken-zuruck/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 09 Feb 2011 08:00:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[P-Konto]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie bereits im letzten Post angekündigt. Es gibt erste Entscheidungen von Landgerichten, die es Banken untersagt, ihren Kunden gesonderte Entgelte für das Führen eines Girokonto als P-Konto zu verlangen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. , anwaltlich vertreten durch Frau Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, Wiesbaden, erwirkte einstweilige Verfügungen gegen 3 Kreditinstitute. Fall 1 &#8211; Sparkasse Forchheim Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bereits im letzten Post angekündigt. Es gibt erste Entscheidungen von Landgerichten, die es Banken untersagt, ihren Kunden gesonderte Entgelte für das Führen eines Girokonto als P-Konto zu verlangen.</p>
<p>Die <a title="Schutzgemeinschaft für Bankkunden" href="http://www.schutz-vor-banken.de/" target="_blank">Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.</a> , anwaltlich vertreten durch Frau <a href="http://www.kanzleijakobs.de/" target="_blank">Rechtsanwältin Heidrun Jakobs</a>, Wiesbaden, erwirkte einstweilige Verfügungen gegen 3 Kreditinstitute.</p>
<p><strong>Fall 1 &#8211; Sparkasse Forchheim</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;">Die Sparkasse Forchheim bepreiste in ihrem Gebührenverzeichnis das P-Konto wie folgt:</p>
<p style="padding-left: 60px;"><em>&#8220;Pfändungsschutzkonto &#8211; Paketpreis inkl. aller Buchungen beleglos + beleghaft &#8211; 7 Euro&#8221;</em></p>
<p style="padding-left: 30px;">Die o.g. Schutzgemeinschaft für Bankkunden mahnte die Sparkasse Forchheim daraufhin ab und forderte die Abgabe einer Unterlassungeserklärung. Dies verweigerte die Sparkasse und die Sache kam zum Landgericht Bamberg.So kam es zur einstweiligen Verfügung, die es der Sparkasse untersagt, die beanstandete Vergütungsklausel weiter zu verwenden:</p>
<blockquote>
<p style="padding-left: 60px;">&#8220;Der Antragsgegnerin (Sparkasse Forchheim) wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten &#8230; wegen jeder  Zuwiderhandlung untersagt in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis die folgende oder eine inhaltsgleiche Vergütungsklausel zu verwenden, soweit es sich nicht um Verträge mit einem Unternehmer handelt:<br />
&#8220;Pfändungsschutzkonto &#8211; Paketpreis inkl. aller Buchungen beleglos + beleghaft &#8211; 7 Euro&#8230;</p>
<p style="padding-left: 60px;">&#8230; [Die Klausel weicht] &#8220;von der gesetzlichen Regelung ab, ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren und benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.</p>
<p style="padding-left: 60px;">Es handelt sich aber gerade nicht um die Bepreisung eines eigenständigen Kontomodells &#8230;<em><strong> Denn die beanstandete Klausel ermöglicht es &#8230; von ihren Kunden ein Entgelt für eine Leistung zu verlangen, die sie nach dispositivem Recht entgeltfrei zu erbringen hätte </strong></em>&#8230;</p>
<p style="padding-left: 60px;">Der Gesetzgeber hat aber in Kenntnis eines bei den Kreditinstituten anfallenden erhöhten Bearbeitungsaufwandes anlässlich der Einführung des sog. P-Kontos bewusst keine Kosten oder Entgelte hierfür vorgesehen. Vielmehr war er der Auffassung, das P-Konto dürfe für den Kunden keine zusätzlichen Kosten verursachen, insbesondere nicht für die Umstellung. Es sollte vielmehr nicht mehr kosten als ein allgemeines Gehaltskonto&#8230;</p>
<p>Im Hinblick auf die Intention des Gesetzgebers lässt sich die Klausel daher nicht mit dem Gesetz vereinbaren und ist unwirksam.</p>
<p style="padding-left: 60px;"><a href="http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/fileadmin/user_upload/Rubriken/Praxisthema/2010/LG-Bamberg_v_081110-1_O_472-10.pdf" target="_blank">Landgericht  Bamberg vom 8.11.2010 (AZ:1 O 472/10)</a></p>
</blockquote>
<p><strong>Fall 2:  Sparkasse Muldental</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;">Die Sparkasse Muldental bepreiste das Pfändungsschutzkonto mit monatlichen 10 Euro. Auch hier verlangte o.g. Schutzgemeinschaft die Abgabe einer strafvewehrten Unterlassungserklärung. Der Fall landete vor dem Landgericht Leipzig.</p>
<blockquote>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;In § 850k Abs.7 Satz 2 ZPO in der seit 1.7.2010 gültigen Fassung heisst es:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt.&#8221;</p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong>Das Führen des Girokontos als Pfändungskonto gehört zu den gesetzlichen Pflichten der Bank gegenüber ihren Kunden. Für Dienstleistungen, zu denen sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet ist, darf die Bank kein Entgelt erheben</strong>.&#8221;</p>
<p style="padding-left: 30px;"><a href="http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/fileadmin/user_upload/Rubriken/Praxisthema/2010/LG-Leipzig_08_O_3529-10_.pdf" target="_blank">Landgericht Leipzig vom 2.12.2010,  AZ 8 O 3529/10</a></p>
</blockquote>
<p><strong>Fall 3:  Sparkasse Mansfeld-Südharz</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;">Die Sparkasse Mansfeld ging mit 12 Euro monatlicher Gebühr gleich in die Vollen. Hinzu kamenn noch die Postenpreise nach ihrem Basistarif. Hiergegen begehrte Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden eine Unterlassungserklärung. Auch dieser Fall landete vor dem Landgericht Halle, welches eine einstweilige Verfügung erließ.</p>
<blockquote>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;Beim Kontenmodell P-Konto gilt ein monatlicher Grundpreis in Höhe von 12 Euro /Monat. Alle Postenpreise  werden analog dem Kontomodell GiroBasis abgerechnet.&#8221;</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt das Prinzip, dass die Banken Arbeiten nicht bepreisen dürfen, die keine Dienstleistungen für den Kunden darstellen. Dies führte auch zur Verwerfung der Preisklausel für die Bearbeitung von Kontopfändungen (vgl. BGHZ 141, 380 ff.). <strong>Ausgangspunkt der Überlegungen ist der, dass zu den wesentlichen Grundgedanken des dispositiven Rechts gehört, dass jeder Rechtsunterworfene seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen hat, ohne dafür ein gesondertes Entgelt verlangen zu können. Ein Anspruch auf Ersatz anfallender Kosten besteht nur dann, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist. Wenn das nicht der Fall ist, können anfallende Kosten nicht auf Dritte abgewälzt werden, indem gesetzlich auferlegte Aufgaben in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu individuellen Dienstleistungen gegenüber Vertragspartnern erklärt werden</strong>&#8220;</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;Nach §850k Abs. 7 Satz 2 kann der Kunde jederzeit verlangen, dass das (jeweilige) Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Daraus ergibt sich die gesetzliche Verpflichtung der Banken, der Führung sogenannter P-Kontos. Trotz der Problematik, dass auf Seiten der Banken zum Teil erheblicher Mehraufwand durch die Schaffung/Führung von P-Konten entstehen wird, hat der Gesetzgeber dennoch keine Kosten oder Entgelte gesetzlich dafür vorgesehen. Entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 20.4.2009, BT-DRS 16/1271, Seite 17, soll ein Sonderentgelt für die Umstellung nach § 850 k Abs. 7 Satz 2 ZPO mit der oben aufgezeigten Rechtssprechung nicht vereinbar sein. Vorliegend erfolgt die Bepreisung zwar nicht unmittelbar für die Umstellung, sondern für die weitere Führung des ursprünglichen Girokontos als P-Konto. Dazu äusserte sich der Rechtsausschuss wie folgt: &#8220;Auch für die Führung des Pfändungsschutzkontos darf die Preisgestaltung der Banken jedenfalls das für ein allgemeines Gehaltskonto Übliche nicht übersteigen.&#8221; <strong>Daraus wird zwar ersichtlich, dass den Banken die Möglichkeit bleiben soll, auf die ursprünglich verlangten Kontoführungsentgelte Zuschläge zu vereinbaren, die jedoch &#8211; wenn man das Kontoführungsentgelt für das P-Konto mit dem für allgemeine Gehaltskonto üblichen vergleicht, diese Kosten nicht übersteigen darf.</strong><br />
Selbst wenn man also &#8230; davon ausgeht, dass grundsätzlich zwar nicht für die Umwandlung, aber für die Führung von P-Konten ein besonderes Kontoführungsentgelt vereinbart werden kann, soll als Orientierungsgrenze das für ein allgemeines Gehaltskonto übliche eingehalten werden. <strong>So dürfte ein Bankkunde wohl keinen Anspruch darauf haben, dass, soweit er ein ursprünglich mit besonders günstigen Kosten ausgestattetes Konto gewählt hat, nach Umstellung auf die Führung dieses Kontos als P-Konto nach der Orientierung im bereits zitierten Beschlussentwurf das ursprüngliche (besonders günstige) Kontoführungsentgelt beibehalten bleibt.</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;">Unter Berücksichtung des Preisblattes der Beklagten wird ersichtlich, dass für Privatkunden drei verschiedene Kontenmodelle angeboten werden, die im Grundpreis zwischen 2,00 Euro und 8,99 Euro liegen. Der für das P-Konto angesetzte Grundpreis übersteigt daher auch die Obergrenze des höchsten Grundpreises um ein Viertel. Abgesehen davon dürfte wohl als Vergleichsbasis auch nur das GiroBasis-Konto herangezogen werden, da auch bei dem Kontomodell P-konto sämtliche Postenpreise analog dem Kontomodell GiroBasis abgerechnet werden sollen, wobei diese Postenpreise in den anderen beiden kontoformen inklusive und daher bereits der Ermittlung des Grundpreises einkalkuliert worden sind. <strong>Somit wird deutlich, dass ein Mehrbetrag von 10 Euro (in Relation zum Konto GiroBasis, welches unabhängig vom Pfändungsschutz das gleiche Leistungsspektrum beinhaltet) mit der angegriffenen Klausel gefordert wird. Bei Berücksichtigung der oben aufgeführten Orientierungen des Rechtsausschusses ist dieser Mehrbetrag als unangemessen einzustufen.</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;"><a href="http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/fileadmin/user_upload/Rubriken/Praxisthema/2010/LG-Halle_5_O_1759-10_.pdf">Landgericht Halle vom 22.10.2010, AZ: 5 O 1759/10</a></p>
</blockquote>
<p><strong>Fall 4: VR-Bank Mittelsachsen</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;">Dieses Kreditinstitut verlangte gar 15 Euro monatlich für das Führen eines Girokonto als Pfändungsschutzkonto. Dies rief die Verbraucherzentrale Sachsen auf den Plan, die die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung begehrte. Eventuell in Kenntnis der vorgenannten Beschlüsse wollte sich die VR Bank Mittelsachsen das Ganze nicht zeigen lassen und unterzeichnete die verlangte Unterlassungserklärung.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Der Fall ging durch die Presse und ist u.a. <a href="http://wirtschaft.t-online.de/abmahnung-gegen-hohe-gebuehren-beim-p-konto/id_44232878/index">hier</a> nachzulesen.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Fazit:</strong></p>
<p style="text-align: left; padding-left: 30px;">Die ersten Entscheidungen sind allesamt als verbraucherfreundlich einzuschätzen. Die Gerichte haben sich an die bereits 1999 vom <a href="http://lexetius.com/1999,890" target="_blank">BGH</a> vorgegebene Linie gehalten, dass bei Kontopfändungen keine extra Gebühren erhoben werden dürfen. Einer Einführung dieser als unzulässig eingestuften Gebühren durch die Hintertür erteilten die Gerichte bisher eine Abfuhr. Es sieht  gut aus, dass zumindest mittelfristig, dem P-Konto Gebührenwahn ein Ende gesetzt wird. Ich hoffe dass die Verbraucherverbände weiterhin fleissig abmahnen oder besser noch, dass die Kreditinstitute von sich aus zu einer fairen Gebührengestaltung übergehen.</p>
<p style="text-align: left; padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 60px;">
<p style="padding-left: 60px;"><a href="http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/fileadmin/user_upload/Rubriken/Praxisthema/2010/LG-Bamberg_v_081110-1_O_472-10.pdf" target="_blank"><br />
</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Der Blog meldet sich zurück</title>
		<link>http://p-konto-blog.de/2011/02/der-blog-meldet-sich-zuruck/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 Feb 2011 03:00:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gott und die Welt]]></category>

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		<description><![CDATA[Welcome Back Leider war hier einige Monate Sendepause. Meine gesundheitliche Situation zwang mich eine Auszeit zu nehmen und zeitweise andere Prioritäten zu setzen. Jetzt sind die Akkus wieder aufgeladen und es geht mit frischem Elan weiter. Ich hoffe auf Ihr/Euer Verständnis und natürlich auch darauf Sie/Euch als Leser und Teilnehmer hier zu behalten. Wie gehts [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-786" style="margin: 20px;" title="willkommen" src="http://p-konto-blog.de/wp-content/uploads/willkommen-e1297009214596.png" alt="Willkommen" width="100" height="175" /></p>
<p><strong>Welcome Back</strong></p>
<p>Leider war hier einige Monate Sendepause. Meine gesundheitliche Situation zwang mich eine Auszeit zu nehmen und zeitweise andere Prioritäten zu setzen.</p>
<p>Jetzt sind die Akkus wieder aufgeladen und es geht mit frischem Elan weiter. Ich hoffe auf Ihr/Euer Verständnis und natürlich auch darauf Sie/Euch als Leser und Teilnehmer hier zu behalten.</p>
<p><strong>Wie gehts weiter?</strong></p>
<p>Natürlich hat sich in den letzten Monaten einiges getan. Es gab erste Urteile zum P-Konto, insbesondere zur unverändert bestehenden Problematik des sogenannten Monatsanfangsproblems. Die Gesetzeslücke wurde bis dato noch nicht gefixed.  Ich werde mich am Freitag erneut mit einem Blogpost dieser Problematik annehmen und einige Urteile hier vorstellen.</p>
<p>Weiterhin gab es einige einstweilige Anordnungen und Unterlassungserklärungen was die Bepreisung des P-Kontos betrifft. Hiermit beschäftigt sich ein Blogpost, der am Mittwoch erscheinen wird.</p>
<p>Bei der Durchsicht der Beiträge im <a href="http://p-konto-forum.de" target="_blank">P-Konto-Forum</a> habe ich schon viele neue Ideen für weitere Beiträge. Es ist einfach nur phantastisch wie dort in mittlerweile über 3.000 Beiträgen sachkundig und fundiert die Problematiken beim  P-konto diskutiert werden. Ich empfehle wirklich jedem, sich dort in Ruhe umzuschauen und bei Bedarf mitzudiskutieren bzw. Fragen zu stellen.</p>
<p>Natürlich beobachte ich auch genau die Entwicklungen, die noch kommen werden und sowie aktuell wichtige Fragen sich auftun, wird es hier thematisiert werden. Wie immer hoffe ich natürlich auf Ihre Teilnahme und freue mich auf Ihre Kommentare, Anmerkungen, Kritiken etc.</p>
<p>Ich hoffe wir sehen/lesen uns hier am Mittwoch (9.2.2010) weiter und wünsche Ihnen einen angenehmen Wochenbeginn.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Härtefälle beim P-Konto &#8211; Das Gesetz zeigt Lücken</title>
		<link>http://p-konto-blog.de/2010/08/hartefalle-beim-p-konto-das-gesetz-zeigt-lucken/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Aug 2010 09:19:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gott und die Welt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://p-konto-blog.de/?p=773</guid>
		<description><![CDATA[Das Problem: Geldeingang am Monatsletzten bei bereits ausgeschöpftem Freibetrag. Jane K., ALG2-Bezieherin, monatlich 700€ Geldeingang, ledig, keine Kinder. Das Konto ist ein P-Konto, Freibetrag 985,15€. Die Augustleistung geht zum 30.7.2010 auf dem Konto ein. Kontostand nach der Zahlung: 700€. Zum 2.8. geht ein Pfändungsbeschluß über 500€ ein. Am 3.8. hebt Frau K. die kompletten 700€ [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Problem: Geldeingang am Monatsletzten bei bereits ausgeschöpftem Freibetrag.</strong></p>
<p>Jane K., ALG2-Bezieherin, monatlich 700€ Geldeingang, ledig, keine Kinder. Das Konto ist ein P-Konto, Freibetrag 985,15€. Die Augustleistung geht zum 30.7.2010 auf dem Konto ein. Kontostand nach der Zahlung: 700€. Zum 2.8. geht ein Pfändungsbeschluß über 500€ ein. Am 3.8. hebt Frau K. die kompletten 700€ ab, die ihr auch ausbezahlt werden, da unterhalb des Sockelbetrags liegend.<br />
Zum 31.8 geht jetzt die Sozialleistung für den September über weitere 700€ ein. Frau K. geht zur Bank, will das Geld haben. Das Kreditinstitut weigert sich die vollen 700€ auszuzahlen und will lediglich 285,15€ geben. Die restlichen 414,85 will die Bank an den Gläubiger ausbezahlen, mit der Begründung, der Freibetrag für den Monat August sei ausgeschöpft.</p>
<p><strong>Die Folge: Frau K. kann ihre Miete für September nicht bezahlen und ihr bleiben lediglich knapp über 200€ zum Leben.</strong></p>
<p>Das kann doch nicht Rechtens sein, denkt sich Frau K. &#8212; Das P-Konto soll mir mein Existenzminimum sichern helfen und jetzt droht mir der Ruin und von dem sowieso schon viel zu wenigen soll mir noch ein ordentlicher Batzen weggenommen werden? Nie im Leben kann der Gesetgeber dies gewollt haben, oder doch?</p>
<p><strong>In der Tat hat der Gesetgeber diesen Spezialfall nicht geregelt.</strong></p>
<p>Im Paragraphen zum P-Konto (§850k ZPO) findet sich keine Lösung. Dies muss als äusserst unbefriedigend angesehen werden und hier sollte auf Seiten der Gesetzgebung schleunigst nachgebessert werden.</p>
<p>Was im Moment möglich ist &#8211; und soweit ich es bis jetzt überblicken kann &#8211;  auch funktioniert, ist beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag wegen sittenwidriger Härte nach §765a ZPO zu stellen.</p>
<p>User Sylliska schreibt hierzu im Rechtspflegerforum:</p>
<blockquote><p>Antrag nach § 765a ZPO beim Vollstreckungsgericht (bzw. bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers) auf (einmalige) Aufhebung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme wegen sittenwidriger Härte, da Ihnen die wirtschaftliche Existenzgrundlage für den folgenden Monat entzogen würde. Kann die Aufhebungsentscheidung nicht sofort ergehen, sollte beantragt werden, die Vollstreckung einstweilen einzustellen.<br />
<a href="http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?19413-P-Konto&#038;p=628155&#038;viewfull=1#post628155">http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?19413-P-Konto&#038;p=628155&#038;viewfull=1#post628155</a></p></blockquote>
<p>Sollte bereits an den Gläubiger ausbezahlt worden sein, bleibt wohl nur noch der Gang zur Sozialbehörde. Inwieweit in diesem Fall die Kreditinstitute regresspflichtig sind, ist schwer zu beurteilen. Es wäre durchaus interessant zu wissen, ob bereits die Geldinstitute nicht evtl verpflichtet sind ihre Entscheidungen auf sittenwidrige Härte zu überprüfen.</p>
<p>Jetzt bleibt natürlich die spannende Frage, ob man diese Problematik irgendwie bereits im Vorfeld vermeiden könnte.<br />
<strong><br />
Möglichkeiten das Geldeingangsproblem zum Monatsende zu lösen:</strong></p>
<p>Die einfachste Möglichkeit wäre das Konto immer gleich zum Monatsende komplett leerzuräumen. Dies dürfte jedoch unbefriedigend und auch nicht immer praktikabel sein.</p>
<p>Eine weitere Möglichkeit ist die Zahlungseingänge zu reduzieren. Wer Leistungen nach ALG2 bezieht, könnte sich zum Beispiel die Miete direkt auf das Konto vom Vermieter überweisen lassen.</p>
<p>Die dritte Möglichkeit wäre sich die Leistung bar auszahlen zu lassen. Dies würde ich auch unbedingt dann empfehlen, wenn bei einer Überweisung das Einbehalten drohen würde.</p>
<p>Das funktioniert bei Sozialleistungen sicherlich alles relativ unproblematisch. Handelt es sich jedoch um Gehaltszahlungen , wird sich wohl kaum ein Arbeitgeber finden, der zu einer Barauszahlung bereit ist. Zumal auch nicht immer erwünscht ist, dass der Arbeitgeber über die Schuldenproblematik Bescheid weiss.</p>
<p>Hier muß unbedingt eine Lösung her. Weder können diese Notlösungen das NonPlusUltra sein, noch der Antrag nach §765a. Es müssen hier klare, verbindliche Regelungen geschaffen werden. </p>
]]></content:encoded>
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		<slash:comments>27</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Zurück in die Steinzeit</title>
		<link>http://p-konto-blog.de/2010/07/zuruck-in-die-steinzeit/</link>
		<comments>http://p-konto-blog.de/2010/07/zuruck-in-die-steinzeit/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 07:35:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[P-Konto]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://p-konto-blog.de/?p=767</guid>
		<description><![CDATA[P-Konto &#8211; tatsächlich eine Verbesserung? Von der Idee her sollte es sich beim neuen P-Konto um eine Verbesserung der Position des Schuldners bei eingehenden Pfändungen handeln. Wie bereits an vielen Stellen im Internet vermerkt, handelt es sich beim P-Konto um kein eigenständiges Konto. Es handelt sich vielmehr um einen Zusatzvermerk eines bereits bestehenden Girokontos, mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>P-Konto &#8211; tatsächlich eine Verbesserung?</strong></p>
<p>Von der Idee her sollte es sich beim neuen P-Konto um eine Verbesserung der Position des Schuldners bei eingehenden Pfändungen handeln. Wie bereits an vielen Stellen im Internet vermerkt, handelt es sich beim P-Konto um kein eigenständiges Konto. Es handelt sich vielmehr um einen Zusatzvermerk eines bereits bestehenden Girokontos, mit dem bestimmt wird, wie das Konto bei eingehenden Pfändungen zu behandeln ist.</p>
<p><strong>P-Konto Kunde zweiter Klasse</strong></p>
<p>Solange das P-Konto nicht pfändungsbelastet ist, handelt es sich um ein ganz normales (Guthaben-)Girokonto. Eigentlich sollte es sich in der Führung von daher nicht unterscheiden. Viele Kreditinstitute nutzen die Gunst der Stunde und belegten die Führung des P-Kontos schwupps  mit Extragebühren, obwohl dies so von der Bundesregierung wohl nicht beabsichtigt oder gewollt war.</p>
<p>Andere Kreditinstitute schränkten das P-Konto auch in seiner Funktion ein. EC-Karte gibt es in den meisten Fällen nicht mehr und wird durch eine institutsinterne Servicekarte ersetzt, die das Abheben lediglich noch an eigenen bzw. Verbundsautomaten ermöglicht. Einige Institute verwehren bzw. beeinträchtigen den Zugang zum  Online-Banking. In Einzelfällen wurde sogar gar keine Karte mehr ausgegeben und der P-Konto Kunde muß für jede Verfügung in die Filliale. Die Steinzeit lässt grüßen.</p>
<p>Es scheint hier wohl eine Klassentrennung vollzogen zu  werden. Auf der einen Seite die (geduldeten, beileibe nicht geliebten) Kunden, die ein Girokonto für Jedermann führen. Auf der anderen Seite, diejenigen Kunden, die die Weiterführung als P-Konto verlangen.</p>
<p><strong>Das P-Konto wird in der Praxis als Bonitätsverschlechterung gewertet</strong></p>
<p>Ziemlich klar scheint mittlerweile, dass die meisten Banken, den Wunsch auf ein Pfändungsschutzkonto als Zeichen schlechterer Bonität werten. Hierbei scheint es keine Rolle zu spielen, ob prophylaktisch in ein P-Konto gewandelt wird oder ob dies aufgrund einer eingegangenen Pfändung passiert.</p>
<p>Ich halte dies für äusserst fragwürdig, da sich mir nicht erschließt, was sich an der Bonitätslage des einzelnen Kunden durch die Einrichtung des P-Kontos tatsächlich ändert. Warum muß ich einem Kunden, dessen Bonität ich ja kenne und dem ich bislang zum Beispiel eine EC-Karte und den Zugang zum Online Banking ermöglicht habe, das Konto auf einmal schlagartig einschränken. Wie bereits erwähnt. Ein P-Konto ohne Pfändung verursacht keine höheren Kosten als ein vergleichbares Guthabenkonto ohne Pfändungsschutz, es unterscheidet sich eigentlich überhaupt nicht. Mit Ausnahme vielleicht des Aufwandes bei der Umstellung. Doch diese Kosten auf den Kunden umzuwälzen hat das Gesetz ausdrücklich untersagt.</p>
<p>Das P-Konto unterscheidet sich vom herkömmlichen Guthaben erst dann, wenn es pfändungsbelastet ist. Eingehende Pfändungen sollten auf dem P-Konto für die Banken dennoch  ebenfalls weniger verwaltungsaufwändig sein als nach der bisherigen Rechtslage. Auch dort hat im übrigen bereits das BGH das Umlegen der Kosten einer Pfändung untersagt.</p>
<p><strong>Prophylaktische Wandlung in ein P-Konto sollte genau überlegt sein</strong></p>
<p>Nach den bisherigen Erfahrungen sollte die prophylaktische Umwandlung genauestens überlegt sein. Insbesondere sollte im Vorfeld mit seiner Bank die genauen Konditionen abgeklärt werden. Was wird die Führung als P-Konto kosten und welche funktionalen Einschränkungen müssen in Kauf genommen werden.</p>
<p>Solange nichts gepfändet ist, besteht im übrigen auch keinerlei Grund zur Eile und Hektik. Das Gesetz sieht einen ausdrücklichen nachträglichen 28 Tage Schutz vor. Schränkt Ihre Bank das P-Konto allzu arg ein bzw. belegt es mit zusätzlichen Kosten,  tendiere ich mittlerweile eher dazu, von der prophylaktischen Umwandlung abzuraten.</p>
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