Global MasterCard – Folgen einer Kontopfändung
Beim Surfen durch das Netz bin ich mal wieder auf einen interessanten Fall gestoßen. Herr R., ein Kunde der Schwäbischen Bank und Nutzer der Global MasterCard mit Kontofunktionalität hatte Schulden bei seiner Krankenkasse. Jene bekam Kenntnis von der Existenz des Kartenkontos und pfändete es kurzerhand.
Die Schwäbische Bank sperrte darauf natürlich das Kartenkonto, wozu sie gesetzlich auch verpflichtet ist. So weit so gut, nichts wirklich aufregendes, ein Vorgang der jeden Monat bei den verschiedensten Kreditinstituten etwa 350.000 mal vorkommt. Nur hat jeder Kunde der Global Mastercard auch die AGBs unterschrieben. Gelesen haben wird diese kaum jemand. Ein schwerer Fehler, wie sich zeigt.
In §13,4 der AGB steht:
“13.4 Die kartenausgebende Bank kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Vertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Schwäbische Bank AG unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für die kartenausgebende Bank unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen von der kartenausgebenden Bank und des Karteninhabers nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe sind insbesondere die folgenden Ereignisse:
- Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Karteninhaber,
- wiederholter, schuldhafter Verstoß des Karteninhabers gegen seine vertraglichen Pflichten, der trotz Abmahnung nicht abgestellt wird
- polizeiliche Ermittlungen und
- Pfändungen.“
Quelle: https://www.global-mastercard.de/premium/agb Exakt die gleichen Bedingungen gelten auch für die SupremaCard, hier nachzulesen, ebenfalls unter §13.4 www.supremacard.de/pdf/AGB_SupremaCard.pdf
Man ahnt es schon, wie die Geschichte weitergeht. Herr R. bekam die fristlose Kündigung:
“Sehr geehrter Herr R. …
Wir sind verpflichtet das Konto zu sperren, wenn eine Pfändung vorliegt. Eine Benachrichtigung bei Pfändungen gibt es vorher nicht. Jedenfalls nicht von den Banken. Bitte fragen Sie bei der … nach, die die Pfändung einreichte.
Das gesperrte Konto kann leider nicht wieder aktiviert werden, da es bei Prepaid Kartenkonten leider nicht möglich ist gesperrte Accounts zu aktivieren. Das Restguthaben wird zurück überwiesen, sobald die Bank Rückinfo bzgl der Pfändungsaufhebung erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Jetzt bleiben finde ich doch einige Fragen offen, die ich der Schwäbischen Bank stellen würde, bevor ich eine MasterCard mit Girokontofunktion erwerben würde. Besonders dann, wenn man zum ich sags mal etwas flappsig “gefährdeteten Kreis” gehört.
1. Was passiert mit unpfändbaren Sozialbezügen, die die Bank innerhalb von 7 Tagen auszahlen muss? Wie werden diese ausgezahlt? Die Karte ist ja gesperrt, also geht keine Barauszahlung am Automaten. Muß der Kunde jetzt zur “Schwäbischen Bank” nach Stuttgart fahren? Wird es angewiesen? Wer übernimmt die Kosten? etc etc…
2. Ab Juli 2010 ist jede Bank verpflichtet ein bestehendes Konto auf Wunsch in ein P-Konto umzuwandeln. Wird es das Modell der Masterkarten mit Kontofunktionalität auch als P-Konto weiterhin geben? Wenn ja, zu gleichen Konditionen? Was passiert dann bei einer eingehenden Pfändung? Wird auch nach §13.4 das Konto gekündigt?
Wie man sieht, es bleibt weiterhin spannend und Fragen bleiben genug offen.
Februar 23, 2010
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Vor 10 Tagen habe ich hier einen Artikel über die
Gleich 4 solcher Prepaid Master Karten gibt alleine die Schwäbische Bank aus, die da wären
Hier kann ich Euch mal eine wirklich interessante Prepaid-Kreditkarte vorstellen, die Net+ Prepaid Card des britischen Bezahlsystems Neteller. Neteller lässt sich vom Prinzip her mit Paypal vergleichen.
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