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Monatsanfangsproblem endlich gelöst

Lange mussten wir darauf warten. Mit Wirkung ab dem 16.04.2011 treten neue gesetzzliche Regelungen in Kraft, die das leidige Monatsanfangsproblem beim P-Konto lösen sollen. Im wesentlichen umfasst es Änderungen in der Zivilprozessordnung.

Was war das bisherige Problem?

Das Monatsanfangsproblem trat immer dann auf, wenn der individuelle Freibetrag ausgeschöpft wurde und am Monatsende ein weiterer Zahlungseingang auf dem P-Konto eintraf. Hiermit kam es zu der nicht gewollten Problematik, dass Guthaben an die Gläubiger ausgekehrt werden musste, welches eigentlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für den Folgemonat bestimmt war. Dies war weder vom Gesetzgeber so beabsichtigt als es natürlich auch dem grundgesetzlich fixierten Sozialstaatsgebot widerspricht.

Was genau ändert sich denn überhaupt?

Ich möchte Sie jetzt nicht mit juristischen Ballast konfrontieren,  sondern einfach an einem Beispiel demonstrieren. Hierzu nehme ich den Hartz 4 Empfänger Julius K.

  • monatlicher Zahlungseingang 800 Euro, jeweils zum Monatsletzten
  • monatlicher Freibetrag 1000 Euro (damit es besser zu rechnen geht nehm ich jetzt mal nicht die 985,15€)
  • Pfändungseingang: Mitte des Monats (15.)
  • Kontoguthaben zum Zeitpunkt des Pfändungseingangs: 500 Euro

Das passierte nach dem alten Recht (–>> Monatsanfangsproblem)

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