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Wundersame Werbung der Volksbank Köln

Voba Köln Adwords-WerbungGoogle Adwords ist ein Anzeigendienst von Google. Er ermöglicht es Werbetreibenden zielgerichtet zu bestimmten Keywords Anzeigen zu plazieren. Zumeist findet man sie rechts oder oberhalb der organischen Suchergebnissen.

Die links abgebildete Anzeige begegnete mir gestern zum Suchbegriff  “P-Konto”. Bravo, endlich mal ein Kredinstitut, welches mit einem Girokonto für Jedermann wirbt, dachte ich mir.

Also nichts wie hin auf diese Seite und das Angebot einmal näher unter die Lupe nehmen. Gesagt, getan:

Angebot der Kölner Bank

Aha, so war das also gemeint. Mit “Ohne Schufa eintrag” meinte die Kölner Volksbank nicht etwa, dass es das Konto ohne Schufaauskunft eröffnet.

Vielmehr war gemeint, dass bei negativen Einträgen, KEIN Konto errichtet wird.

Trotz alledem sollten die Maßgaben der ZKA-Empfehlung für ein Jedermannkonto auch für die Kölner Volksbank gelten. Dies umsomehr, als man auch noch aktiv in Keywordumgebungen wirbt, wo eher nach Kontolösungen auch bei schlechter Bonität gesucht wird.

Die Sparkassen, das Jedermannkonto und der Kontrahierungszwang, Teil 2

2. Theorie und Praxis bei den Sparkassen

2.1 Girokonto auf Guthabenbasis – Das Gespräch mit dem Banker

Dies ist die Fortsetzung des Artikels “Die Sparkassen, das Jedermannkonto und der Kontrahierungszwang”

Im ersten Teil habe ich über die Verpflichtung der Sparkassen zur Einrichtung eines Girokontos gesprochen. Hier geht es jetzt um die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Nach meinen Erfahrungen, Recherchen im Internet sowie auch Rückmeldungen von Lesern weiß ich, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ein Girokonto auf Guthabenbasis unkompliziert und schnell eingerichtet wird.

In einigen wenigen Fällen wird versucht, den Kunden schleunigst irgendwie abzuwimmeln und in wirklich ganz wenigen Fällen der Antrag auf Kontoeröffnung auch abgelehnt.

Wichtig ist, sich keinesfalls abwimmeln zu lassen. Klar, es gehört niemand, der ein Guthabenkonto beantragt zur Traumkundschaft einer Bank. Jedoch ist auch ein Geringverdiener, ein Überschuldeter oder Hartz-4 Empfänger ein Kunde an dem verdient wird. Er fällt wohl in aller Regel für die Cross-Selling Produkte aus, an hohen Überziehungszinsen ist auch nichts zu holen, aber er bezahlt doch auch Kontoführungsgebühren und gibt der Sparkasse durch die fehlende oder sehr geringe Guthabenverzinsung günstigen Kredit.

Von daher gibt es überhaupt keinen Grund sich vor diesem Gespräch zu führen. Als Interessent für ein Guthabenkonto ist man potentieller Kunde, wie jeder andere auch. Will heißen, man kann erhobenen Hauptes die Bankfilliale betreten und muß nicht zu Kreuze kriechen.

2.2 Vorüberlegungen – Gespräch alleine führen oder Jemand mitnehmen

Solltest Du irgendwie die Möglichkeit haben, daß dich jemand zu diesem Gespräch begleitet, würde ich diese unbedingt auch nutzen. Vier Ohren hörem mehr als zwei und zum anderen wird es seltener zu dubiosen Entscheidungen des Sachbearbeiters kommen, da ja jetzt ein Zeuge vorhanden ist.

2.3 Unterlagen – Was nehme ich mit zur Sparkasse

Ganz wichtig ist natürlich ein amtliches Ausweisdokument, idealerweise der Personalausweis. Weiterhin würde ich noch Dokumente mitnehmen, die die Einkommenssituation belegen, Gehaltsabrechnungen, Hartz-4 Bescheid etc.

Da wir es mit einer Sparkasse zu tun haben, ist es bestimmt kein Fehler für den Fall der Fälle, eine Kopie der 15 Leitlinien sowie eine Kopie der freiwilligen ZKA Selbstverpflichtung in der Tasche zu haben.

Wir nehmen mit:

2.4 Jetzt wird es ernst – Das Gespräch beginnt

2.4.1 Der Idealfall

Du legst dem Bankmitarbeiter die Situation dar und schilderst ihm, dass Du ein Guthabenkonto bei der betreffenden Sparkasse beantragen möchtest, Du aber leider auch über negative Schufa Einträge verfügst. In aller Regel wird dieser Mitarbeiter dann mit Dir das Antragsformular fertigmachen, Du unterschreibst und erhältst im Idealfall auch sofort die Kontonummer mitgeteilt. Das Guthabenkonto ist eröffnet!

So oder so ähnlich verläuft der überwiegende Anteil an Gesprächen wegen einer Kontoeröffnung.Große Worte brauchen nicht gewechselt werden. Aber was, wenn es nicht so ideal verläuft?

2.4.2 Die Ausnahme – Überzeugungsarbeit ist notwendig

Angenommen, es läuft nicht so ideal. Der Sachbearbeiter runzelt seine Stirn und äußerst Bedenken. Hier kann man jedoch relativ gelassen bleiben. Selbst schwerwiegende Schufaeinträge, wie die Abgabe einer einstweiligen Anordnung stellen keinen Grund dar, die Eröffnung eines Guthabenkontos zu verweigern. Wichtig ist nur von Anfang an nichts wesentliches zu verschweigen oder gar Falschangaben zu machen. Der Bankmitarbeiter wird sowieso in jedem Fall eine Schufaauskunft anfordern. Spätestens dann sieht er was los ist. Wurden dann Falschangaben gemacht, liefert man der Sparkasse nur einen eventuellen Ablehnungsgrund. Also immer bei der Wahrheit bleiben!

Spätestens hier sollte man die “freiwillige Selbstverpflichtung” sowie auch die “15 Leitlinien der Sparkassen” erwähnen und ins Spiel bringen. Und deutlich darlegen, dass man im Falle einer Ablehnung ohne eigenes Girokonto dasteht und einem so die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr verwehrt bleibe.

Weiterhin wichtig, ist immer freundlich zu bleiben. Nichthat fatalere Folgen als ausfallend zu werden und die Beherrschung zu verlieren. Auch hier sollte man der Sparkasse, den Ablehnungsgrund nicht auch noch auf dem Silbertablett liefern.

2.5 Nichts zu machen – Der Banker lehnt das Guthabenkonto ab – Was kann ich tun?

Hierüber wird dann der dritte Teil dieses Artikels berichten, der dann behandelt:

  • 2.5.1 Beschwerde bei der Bank
  • 2.5.2 Das Schlichtungsverfahren
  • 2.5.3 Das Petitionsverfahren bei der BaFin
  • 2.5.4 Klage


Die Sparkassen, das Jedermannkonto und der Kontrahierungszwang

1. Die Sparkassen und das Jedermannkonto

Die Sparkassen werden zurecht als erste Adresse genannt, wenn es darum geht WO Menschen mit schlechter Bonität und Schufa-Auskünften noch an ein Girokonto auf Guthabbasis, einem sogenannten Jedermannkonto, kommen können.

Die Chancen liegen bei den Sparkassen insbesondere auch deswegen so gut, weil sie aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Struktur einer besonderen sozialen Verantwortung unterliegen.

1.1 Kontrahierungszwang der Sparkassen

In insgesamt 7 sieben Bundesländern unterliegen die Sparkassen einem gesetzlichen Kontrahierungszwang. Festgelegt ist dieser in der jeweiligen  Sparkassenverordnung bzw. dem jeweiligen Sparkassengesetz. Die Bundesländer mit Kontrahierungszwang wären:

  1. Bayern
  2. Brandenburg
  3. Rheinland-Pfalz
  4. Nordrhein-Westfalen
  5. Mecklenburg-Vorpommern
  6. Sachsen
  7. Sachsen-Anhalt

Selbst in den übrigen Bundesländern steht in den Verordnungen, der etwas allgemeiner gehaltene Passus, der in aller Regel in etwa folgenden Wortlaut hat:

“Die Sparkassen sind …. Wirtschaftsunternehmen …  mit der Aufgabe, …  in ihrem Geschäftsgebiet … die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise …  mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen.”

Quelle: §6, Abs.1, SpkG Baden Württemberg — sinngemäß so auch in allen anderen Bundesländern

Zusammenfassend lässt sich hier sagen, dass in den 7 genannten Bundesländern in jedem Fall eine Verpflichtung zum Vertragsabschluß gegeben ist. Hier ist es keine Willensfrage des Kreditinstuts, sondern ein klarer gesetzlicher Auftrag an die Sparkassen. Dieser Kontrahierungszwang lässt sich zur Not auch gerichtlich einklagen. Sinnvoller dürfte es natürlich eher sein, das Schlichtungsverfahren voranzustellen.

Der Passus, der in den anderen Bundesländern zu finden ist, kommt einem Kontrahierungszwang auch ziemlich nahe. Die Juristen sprechen hier wohl dann von einem sogenannten “mittelbaren Kontrahierungszwang”. Das muss auch immer noch in Zusammenhang mit der freiwilligen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute und den 15 Leitlinien der Sparkassen gesehen werden. Dies zusammengenommen schafft eine prima Grundlage für ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Sparkasse.

1.2. Freiwillige Selbstverpflichtung

Bei der freiwilligen Selbstverpflichtung des ZKA (Zentraler Kreditausschuß) verpflichteten sich 1996 die Kreditinstitute, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Mit dieser Erklärung kamen sie einer gesetzlichen Regelung zuvor. Ausnahmen lässt diese Selbstverpflichtung nur wenige zu:

  • Missbrauch des Kontos zu Betrug oder Geldwäsche
  • Der Kunde macht zu wesentlichen Vertragsbedingungen Falschangaben
  • Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern der Bank
  • Konto wird 1 Jahr umsatzlos geführt
  • Konto ist aufgrund Vollstreckungshandlungen von Gläubigern, dauerhaft gesperrt
  • Kreditinstitut bekommt seine Kontoführungsgebühren nicht
  • Kunde hält sich an Vertragsvereinbarungen nicht

Ein weiterer, und wohl der häufigste Ablehnungsgrund ist in der ZKA Verpflichtung nicht erwähnt. Der Kunde verfügt bereits über ein Bankkonto. Es gibt kein Recht auf 2 oder mehr Girokonten!

Die Sparkassen unterliegen auch dieser freiwilligen Selbstverpflichtung. Ein weiterer guter Grund, ein Konto zu bekommen.

1.2 Die 15 Leitlinien

Doch damit nicht genug. Die Sparkassen haben darüber hinaus ihre 15 Leitlinien. Diese können durchaus als Unternehmensleitbild angesehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese 15 Leitlinien auch Bestandteil von Sparkasseninternen Fortbildungen sind und entsprechend geschult werden. Jeder Sparkassenmitarbeiter sollte diese Leitlinien kennen.

Uns interessiert hier vor allen Dingen die 2. Leitlinie:

“II.  Bei den Sparkassen erhält jeder ein Konto
Faire Partnerschaft heißt für die Sparkassen, niemanden von modernen Finanzprodukten auszuschließen und alle Kunden zu bedienen. Konkret bedeutet dies insbesondere, grundsätzlich jedermann ein Girokonto anzubieten, um ihn so am wirtschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Deshalb haben nicht nur die mit eigenem Erwerbseinkommen oder Vermögen ausgestatteten Teile der Bevölkerung, sondern auch rund 80 Prozent aller Empfänger von staatlichen Sozialtransfers eine Kontoverbindung zu einer Sparkasse. Fair heißt für die Sparkassen darüber hinaus,  zwar unterschiedliche Bedürfnisse zu berücksich-
tigen, aber auch Kunden mit geringerem Einkommen oder Vermögen qualifiziert zu betreuen.”
Das Leitbild der Sparkassen
Quelle: http://www.dsgv.de/_download_gallery/files/15_leitlinien.pdf

Theoretisch sollte für niemandem der Weg zu einem Girokonto auf Guthabenbasis bei den Sparkassen verwehrt bleiben. Nicht zuletzt aus der Umfrage aus dem Forum, weiß ich jedoch, daß vielerorts die Realität um 180 Grad anders aussieht. Da gilt es einfach nicht abwimmeln lassen und zeigen, dass man informiert ist und seine Rechte kennt.

Im nächsten Artikel werde ich beschreiben, wie man sich am Besten auf das Gespräch mit der Bankfilliale vorbereitet, welche Unterlagen man mitnehmen sollte, wie man das Gespräch am Besten führt und was man tun kann, wenn wider Erwarten der Sachberarbeiter hartnäckig dabeibleibt und Euch kein Konto eröffnen möchte. Mitunter muß man einfach hartnäckig bleiben und darf sich nicht gleich abwimmeln lassen.

Bis zum nächsten Mal!

Brigitte Zypries und das Jedermannkonto

Brigitte Zypries

Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz 2002-2009

Brigitte Zypries und das Girokonto für Jedermann

Frage an Frau Zypries (14.1.2009):

Wann wird endlich gesetzlich geregelt das die Selbstverpflichtung der banken bindent ist und jedermann ein Guthaben-Konto einzurichten hat..
Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639-150.html#questions

Antwort von Frau Zypries (19.1.2009)

das Ziel, jedem Bürger Zugang zu einem Girokonto zu verschaffen, wird von der Bundesregierung nach wie vor konsequent verfolgt. Dabei wird trotz Ihrer Kritik an dieser Form zunächst eine auf Selbstverpflichtung und Selbstregulierung der Kreditwirtschaft beruhende Lösung angestrebt. (…)
Sollte sich zeigen, dass für die geforderten Maßnahmen auf Seiten der Kreditwirtschaft keine Bereitschaft besteht oder auf ihrer Grundlage keine signifikante Verbesserung erreicht werden kann, werden wir die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf ein Girokonto auf Guthabenbasis verfolgen.
Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639-150.html#questions

Keine 3 Monate später (23.4.2009):

Zugleich sprach sich Zypries erneut gegen einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto aus. “Beim Girokonto für jedermann haben wir keine verlässlichen Zahlen, wie viele Menschen tatsächlich vom bargeldlosen Geldverkehr ausgeschlossen sind”, so die Ministerin.”

Quelle:  http://www.presseportal.de/pm/57706/1392568/saarbruecker_zeitung

Die Begründung von Frau Zypries hat gewissen Humor. Weil wir nicht wissen, wieviele kein Jedermannkonto bekommen, wird es auch keine gesetzliche Regelung geben.

Die Bundesregierung hat im übrigen die Kreditwirtschaft einigemal direkt aufgefordert Zahlen zu nennen. Diese denkt jedoch überhaupt nicht daran der Bundesregierung solche Zahlen zu übermitteln.

“Weiteres Datenmaterial zur Anzahl der gekündigten Konten sowie der Anzahl der verweigerten Kontoeröffnungen wurde von den Verbänden der Kreditwirtschaft wie in den Vorjahren nicht erfasst und demnach nicht übermittelt.

Hierbei  wird  von  Seiten  der  Kreditwirtschaft  argumentiert, dass zusätzliche statistische Angaben, etwa die Erfassung  der  Gründe  für  Kontokündigungen/-ablehnungen, nur unter großem Arbeitsaufwand ermittelbar seien. Die  Kreditwirtschaft  vertritt  weiterhin  die  Auffassung, dass eine zusätzliche Erfassung von Daten mit Bürokratiekosten  verbunden  sei  und  diese  Daten  eine  geringe Aussagekraft hätten. Dies gelte vor allem für Daten über Kontoablehnungen. Die Kreditwirtschaft befürchtet insoweit Mehrfach- und Doppelzählungen.  Da eine Bürgerin/ ein Bürger bei mehr als einem Institut als Kontoinhaber abgelehnt werden könne, würden von den Instituten keine Daten bei Kontoablehnungen erhoben. Ebenso würde aus Sicht  des  DSGV  mangels  einer  gesetzlichen  Grundlage das  Datenschutzrecht  gegen  eine  solche  Erhebung  sprechen.  Dieses  Argument  ist  jedoch  aus  Sicht  des  BMF nicht nachvollziehbar, da die Verbände bzw. Institute ausdrücklich gebeten worden sind, nur aggregierte und damit anonyme Gesamtzahlen vorzulegen.”

Quelle: Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung des
Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann, 16.12.2008, Bundestagsdrucksache BT 16/11495

Mir persönlich gefiel die kämpferische Brigitte Zypries besser, die noch in 2008 den Banken offen eine gesetzliche Regelung angedroht hatte.

Prepaid MasterCard mit Kontofunktion – Alternative zum Girokonto?

MasterCardGleich 4 solcher Prepaid Master Karten gibt alleine die Schwäbische Bank aus, die da wären

Vom Funktions- und Leistungsumfang konnte ich keine Unterschiede zwischen diesen Karten feststellen. Teils erhebliche Unterschiede gibt es jedoch bei der Jahresgebühr. Von 68 Euro / Jahr für die Global Master Card bis hin zu 100 Euro / Jahr für die Active Cash Card. Eigentlich schon bemerkenswerte Unterschiede für ein an sich dasselbe Produkt.

Alle dieser Karten zeichnen sich durch Kontofunktionalitäten aus. D.h. mit der Karte erwirbt man eine Kontonummer samt deutscher BLZ und kann von jedem beliebigen Bankkonto auf die Karte und umgekehrt von der Karte auf jedes Bankkonto überweisen. So lässt sich diese Kreditkarte Debitkarte auch als Gehaltskonto oder Konto zum Empfang staatlicher Transferleistungen wie Hartz IV benutzen.

Gegenüber regulären Girokonten weisen diese Karten vor allen Dingen 2 Unterschiede aus. Keine Lastschriften, Daueraufträge etc möglich – der maximale Aufladebetrag beträgt 10.000 Euro. Wird bei einer Überweisung dieses Limit überschritten, wird sie zurückgewiesen. Ein Manko, mit dem die Meisten wohl leben können.

Die Prepaid MasterCard doch eine Alternative?

Könnte man evtl sogar darüber reden, wenn nicht die horrenden Gebühren einer Abhebung am Geldautomaten wären. Mit satten 5 Euro Gebühr wird hier kräftig zugelangt.

Nehmen wir jetzt zum Beispiel den arbeitslosen Hartz IV Empfänger, der sich seine Leistungen auf das Kartenkonto überweisen lässt. Gehen wir weiterhin von einer Abhebung die Woche aus, dann kosten diese Karten von 328 Euro (Global Master Card) bis hin zu 360 Euro (Active Cash Card) im Jahr.

Eine unglaublich teure Alternative zum herkömmlichen Girokonto

Diese Karten mögen durchaus ihre Berechtigung haben, als Ersatz für ein Girokonto taugen sie meiner Ansicht nach jedoch nicht.