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Die Banken und die Abzockanwälte

Viele Schufa Einträge, schlechte Bonität, eidesstattliche Vesicherungen, Mahnbescheide, Lohnpfändungen. Diese Dinge schätzen Banken im Allgemeinen nicht so sehr. Davon betroffene Menschen haben es mitunter schwer ein eigenes Girokonto und sei es auch nur auf Guthabenbasis zu bekommen.

Mittlerweile kristalliert sich eine zweite “ungeliebte” Zielgruppe heraus. Bonität spielt hier keine Rolle. Die, um die es hier geht, verspüren keine Geldprobleme. Die Anwälte sogenannter “Abofallen” im Internet.

1. Der Fall Katja Günther

outlets.de logoKatja Günther, Münchner Rechtsanwältin,  im Kollegenkreis liebevoll “KA Law” oder auch kurz “K Lo” (sprich: “Keylo”) genannt, vertritt die pekuniären Interessen der IContent GmbH. IContent ist verantworlich für den Internetdienst “outlets.de”, einem Vertreter der sogenannten Abofallen im Internet. Outlets.de vesrpricht im Membersbereich den Zutritt zu einer umfangreichen Datenbank, wo man hochwertige Neuwaren für bis zu 80% unterhalb des üblichen Neupreises beziehen kann. Wer sich hier anmeldet, schließt automatisch ein Abo für 8 Euro monatlich ab. Mindestlaufzeit 2 Jahre. Wird nicht bezahlt tritt Frau Günther auf den Plan und versucht  mittels Mahnungen die säumigen Zahler einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen.

In September 2008 kündigte die Sparkasse München Frau Günther, laut SAT1 eine der “unbeliebtesten Frauen Deutschlands” das Konto um einem Imageschaden vorzubeugen. Nach langem Hin und her ist dieses Urteil nun rechtskräftig. Laut einem Bericht des Oberbayrischen Volksblattes gingen auf diesem Konto täglich 20.000 Euro ein. Eine, wie ich finde erschreckend hohe Zahl.

Weitere Versuche von Rechtsanwältin Günther in Landshut bzw. Rosenheim ein Konto einzurichten scheiterten. Beide wurden alsbald wieder gekündigt. Auch hier befürchteten die betroffenen Kreditinstitute wohl einen Imageschaden.

Momentan unterhält die RAin ein Konto bei der Sparkasse Gera-Greiz. Mal sehen wie lange noch …

2. Der Fall Oliver Tank

opendownload.de logoOliver Tank, Jurist wie Frau Günther, hat ebenfalls schnell erkannt, dass sich mit der Vertretung dubioser Abofallenanbieter kräftig Geld verdienen lässt. Doch ähnlich wie die Münchener Juristin hat auch RA Oliver Tank erhebliche Probleme ein Girokonto zu bekommen bzw es zu behalten. Ein Konto welches er bei der Taunus Sparkasse unterhielt wurde gekündigt. Die Taunus Sparkasse ging in einer Pressemitteilung auch deutlich auf Distanz .

Die Taunus Sparkasse unterstützt keine Betreiber so genannter Internetfallen oder Internet-Abzocken. Sie distanziert sich klar von jeder Art unseriöser bzw. dubioser Geschäfte. Entsprechende Geschäftsbeziehungen haben wir unter Einhaltung von rechtlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen gekündigt.

Die Taunus Sparkasse wird sich unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten dagegen zur Wehr setzen, dass unseriöse und/oder dubiose Geschäfte über ein Konto der Taunus Sparkasse abgewickelt werden, die geeignet sind, den guten Ruf der Sparkasse in der Öffentlichkeit zu beschädigen

Als unseriös bzw. dubios betrachtet die Taunus Sparkasse insbesondere auch das Anbieten von so genannten Mehrwertdiensten per Telefon bzw. Internet, bei denen gebührenpflichtige Vertragsabschlüsse im Vordergrund stehen und der Gesamteindruck die Bezeichnung „Abzocke“ oder „Abofalle“ nahe legt.

Ihre Taunus Sparkasse (Quelle: https://www.taunussparkasse.de/module/aktion_if/internetfallen/information/index.php).

Ganz Anwalt probierte es Oliver Tank nun inOsnabrück.  Die Sparkasse Osnabrück zeigte sich jedoch wenig erfreut diesem Herren ein Konto zu eröffnen und lehnte dankend ab.

Dies wiederum gefiel RA Tank nicht und er zog vor Gericht, wo er sich auf den bestehenden Kontrahierungszwang der Sparkassen berief.

Nach Auffassung des Gerichts besteht für die jeweilige öffentliche Sparkasse nach dem Niedersächsischen Sparkassengesetz die Pflicht, für die Bürger der Region und für die mittelständischen Gewerbetreibenden Bankdienstleistungen anzubieten. Das gelte auch für Personen, „deren öffentlichen Ansehen zumindest zweifelhaft erscheint“, wie das Gericht mitteilt. Das gelte nicht, wenn die Gelder durch Straftaten erworben worden seine.

Dies sei bei Tank nach derzeitigen Erkenntnissen nicht der Fall. Das Gericht habe zumindest im Eilverfahren  keine strafrechtlichen Verurteilungen gegen Tank wegen dessen Inkassotätigkeit feststellen können. Das Gericht weicht damit auch von einer Entscheidung des Amtsgerichts Marburg ab, das Anfang des Jahres Tank Beihilfe zum Betrug vorgeworfen hatte. Quelle: http://www.neue-oz.de/preexport_startseite/20100430-Skandal-Anwalt-Tank-erk__mpft-sich-ein-Konto-bei-der-Sparkasse.html

3. Was tun, wenn man in eine Abofalle getappt ist?

Verbraucherzentralen und auch das Justizministerium empfehlen gar nichts zu tun. Auf jeden Fall nicht bezahlen und eingehende Mahnungen ignorieren. In aller Regel legen es diese Anwälte nicht auf eine gerichtliche Klärung an, sondern versuchen durch Einschüchterungstaktik zur Zahlung zu bewegen.

Reagiert werden muß erst dann, wenn ein Mahnbescheid eingeht, was jedoch sehr unwahrscheinlich ist. In diesem Fall empfiehlt es sich einen Anwalt einzuschalten und Widerspruch einzulegen.

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  • Anonym und pfändungssicher

Dieses verlockende Angebocht macht uns die Firma “e / c /s – european card systems ltd” mit Sitz in einem Briefkasten in Birmingham. Im Internet bewirbt Sie das Produkt auf der Seite gold-karte-sofort.eu.

Was steckt hinter der schufafreien Kreditkarte?

Eigentlich dürfte einem schon der gesunde Menschenverstand bei einem solchen Angebot zur höchsten Vorsicht mahnen. Keine Bank der Welt würde einem Kunden ohne jegliche Überprüfung seiner Bonität jemals einen Kredit oder eine Kreditkarte geben.

Die Firma “e / c / s” scheint sich jedenfalls sicher zu sein, ein solches Produkt vermitteln zu können. Immerhin gibt sie ja eine “Geld-Zurück-Garantie”. Was eine solche Garantie bei einer englischen Limited, mit Stamm- und Haftungskapital von einem britischen Pfund auch immer in der Praxis wert sein mag. Müsste man ja dann auch noch vor einem englischen Gericht einklagen etc …

Aber nehmen wir die “Geld-zurück-Garantie” dennoch ernst. Ich bin neugierig geworden. Diese Firma will eine Vermittlungsgebühr von 49 Euro. Wenn sie nicht vermitteln kann, gibts das Geld wieder.  Wo zum Teufel liegt der Haken?

Also hab ich mir gedacht  das Kleingedruckte, das was keiner liest, aber jeder lesen sollte, die AGBs mal anzuschauen und siehe da … ich wurde schnell fündig.

“§3 Liefer- u. Zahlungsbedingungen

Sofern die bestellte Karte nicht mehr vorhanden und/oder lieferbar ist, behält sich European Card Systems LTD. das Recht vor, eine vergleichbar ähnliche Debit Card zu liefern.”

Eine Debit Card, die sowieso jeder bekommt, da dort nur über bereits zuvor eingezahltes Guthaben verfügt werden kann. Es ist nun auch keineswegs so, dass diese Debitkarte nun kostenlos wäre, oder mit der Vermittlungsgebühr abgegolten wäre. Nein. Der Kartenpreis und die laufenden Gebühren für diese Karte sind zu tragen und die Vermittlungsgebühr für die “e / c / s”  ist zusätzlich fällig.

Eigentlich eine geniale Geschäftsidee. Man verspricht ein Produkt zu vermitteln, welches man eigentlich niemals wirklich vermitteln kann. Im Falle dass man es nicht vermitteln kann muss sich der Kunde mit der Vermittlung eines anderen Finanzproduktes einverstanden erklären, welches sowieso jeder bekommt.

So kassiert man die 49 Euro vom Kunden und sicherlich noch eine nicht geringe Provision vom Vertreiber dieser Debitkarte. Tolles Geschäft? … oder doch eher nur ein sehr dreister Versuch der Abzocke?

Die Entscheidung überlasse ich der geneigten Leserschaft … ;-)