Bankentgelte, die unzulässig sind

Unzulässige Bankgebühren
- Auflösung von Girokonten oder Sparkonten
- Lastschriftrückgaben
- Mangels Deckung nicht eingelöste Schecks, Daueraufträge oder Überweisungen
- Hier besteht eine Benachrichtigungspflicht der Banken, wofür eine Gebühr
jedoch ebenfalls unzulässig ist
- Hier besteht eine Benachrichtigungspflicht der Banken, wofür eine Gebühr
- Bearbeitung von Reklamationen
- Bareinzahlungen auf das eigene Konto oder Barauszahlungen vom eigenen Konto
- Kontoauszüge
- Es muss dem Kunden wenigstens eine Möglichkeit gegeben werden, kostenlos an seine Kontoauszüge zu kommen. Zulässig ist zum Beispiel
kostenlose Kontoauszüge am Automat, jedoch kostenpflichtige am Schalter oder auch umgekehrt
- Es muss dem Kunden wenigstens eine Möglichkeit gegeben werden, kostenlos an seine Kontoauszüge zu kommen. Zulässig ist zum Beispiel
- Kontopfändungen
- Auch hier sind keinerlei Gebühren zulässig, auch keine sogenannte “Überwachungsgebühr”
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Grundsätzlich gilt:
Banken dürfen Gebühren nur dann erheben, sofern sie eine Serviceleistung für den Kunden erbringen. Unzulässig sind Gebühren prinzipiell |
In der Diskussion sind Momentan auch die Gebühren für die Bargeldabhebung an Fremdautomaten. Manche Banken langen hier fett hin.
Laut Focus Money Online muss
der Verbraucher hier durschnittlich 5,64€ berappen.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner will diese Gebühr auf höchstens 5 Euro begrenzen und es soll dann auch zusätzlich vor dem
Abheben die genau anfallende Gebühr angezeigt werden. Meines erachtens eine gute Idee.
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März 30, 2010
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