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Der Blog meldet sich zurück

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Leider war hier einige Monate Sendepause. Meine gesundheitliche Situation zwang mich eine Auszeit zu nehmen und zeitweise andere Prioritäten zu setzen.

Jetzt sind die Akkus wieder aufgeladen und es geht mit frischem Elan weiter. Ich hoffe auf Ihr/Euer Verständnis und natürlich auch darauf Sie/Euch als Leser und Teilnehmer hier zu behalten.

Wie gehts weiter?

Natürlich hat sich in den letzten Monaten einiges getan. Es gab erste Urteile zum P-Konto, insbesondere zur unverändert bestehenden Problematik des sogenannten Monatsanfangsproblems. Die Gesetzeslücke wurde bis dato noch nicht gefixed.  Ich werde mich am Freitag erneut mit einem Blogpost dieser Problematik annehmen und einige Urteile hier vorstellen.

Weiterhin gab es einige einstweilige Anordnungen und Unterlassungserklärungen was die Bepreisung des P-Kontos betrifft. Hiermit beschäftigt sich ein Blogpost, der am Mittwoch erscheinen wird.

Bei der Durchsicht der Beiträge im P-Konto-Forum habe ich schon viele neue Ideen für weitere Beiträge. Es ist einfach nur phantastisch wie dort in mittlerweile über 3.000 Beiträgen sachkundig und fundiert die Problematiken beim  P-konto diskutiert werden. Ich empfehle wirklich jedem, sich dort in Ruhe umzuschauen und bei Bedarf mitzudiskutieren bzw. Fragen zu stellen.

Natürlich beobachte ich auch genau die Entwicklungen, die noch kommen werden und sowie aktuell wichtige Fragen sich auftun, wird es hier thematisiert werden. Wie immer hoffe ich natürlich auf Ihre Teilnahme und freue mich auf Ihre Kommentare, Anmerkungen, Kritiken etc.

Ich hoffe wir sehen/lesen uns hier am Mittwoch (9.2.2010) weiter und wünsche Ihnen einen angenehmen Wochenbeginn.

Härtefälle beim P-Konto – Das Gesetz zeigt Lücken

Das Problem: Geldeingang am Monatsletzten bei bereits ausgeschöpftem Freibetrag.

Jane K., ALG2-Bezieherin, monatlich 700€ Geldeingang, ledig, keine Kinder. Das Konto ist ein P-Konto, Freibetrag 985,15€. Die Augustleistung geht zum 30.7.2010 auf dem Konto ein. Kontostand nach der Zahlung: 700€. Zum 2.8. geht ein Pfändungsbeschluß über 500€ ein. Am 3.8. hebt Frau K. die kompletten 700€ ab, die ihr auch ausbezahlt werden, da unterhalb des Sockelbetrags liegend.
Zum 31.8 geht jetzt die Sozialleistung für den September über weitere 700€ ein. Frau K. geht zur Bank, will das Geld haben. Das Kreditinstitut weigert sich die vollen 700€ auszuzahlen und will lediglich 285,15€ geben. Die restlichen 414,85 will die Bank an den Gläubiger ausbezahlen, mit der Begründung, der Freibetrag für den Monat August sei ausgeschöpft.

Die Folge: Frau K. kann ihre Miete für September nicht bezahlen und ihr bleiben lediglich knapp über 200€ zum Leben.

Das kann doch nicht Rechtens sein, denkt sich Frau K. — Das P-Konto soll mir mein Existenzminimum sichern helfen und jetzt droht mir der Ruin und von dem sowieso schon viel zu wenigen soll mir noch ein ordentlicher Batzen weggenommen werden? Nie im Leben kann der Gesetgeber dies gewollt haben, oder doch?

In der Tat hat der Gesetgeber diesen Spezialfall nicht geregelt.

Im Paragraphen zum P-Konto (§850k ZPO) findet sich keine Lösung. Dies muss als äusserst unbefriedigend angesehen werden und hier sollte auf Seiten der Gesetzgebung schleunigst nachgebessert werden.

Was im Moment möglich ist – und soweit ich es bis jetzt überblicken kann – auch funktioniert, ist beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag wegen sittenwidriger Härte nach §765a ZPO zu stellen.

User Sylliska schreibt hierzu im Rechtspflegerforum:

Antrag nach § 765a ZPO beim Vollstreckungsgericht (bzw. bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers) auf (einmalige) Aufhebung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme wegen sittenwidriger Härte, da Ihnen die wirtschaftliche Existenzgrundlage für den folgenden Monat entzogen würde. Kann die Aufhebungsentscheidung nicht sofort ergehen, sollte beantragt werden, die Vollstreckung einstweilen einzustellen.
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?19413-P-Konto&p=628155&viewfull=1#post628155

Sollte bereits an den Gläubiger ausbezahlt worden sein, bleibt wohl nur noch der Gang zur Sozialbehörde. Inwieweit in diesem Fall die Kreditinstitute regresspflichtig sind, ist schwer zu beurteilen. Es wäre durchaus interessant zu wissen, ob bereits die Geldinstitute nicht evtl verpflichtet sind ihre Entscheidungen auf sittenwidrige Härte zu überprüfen.

Jetzt bleibt natürlich die spannende Frage, ob man diese Problematik irgendwie bereits im Vorfeld vermeiden könnte.

Möglichkeiten das Geldeingangsproblem zum Monatsende zu lösen:

Die einfachste Möglichkeit wäre das Konto immer gleich zum Monatsende komplett leerzuräumen. Dies dürfte jedoch unbefriedigend und auch nicht immer praktikabel sein.

Eine weitere Möglichkeit ist die Zahlungseingänge zu reduzieren. Wer Leistungen nach ALG2 bezieht, könnte sich zum Beispiel die Miete direkt auf das Konto vom Vermieter überweisen lassen.

Die dritte Möglichkeit wäre sich die Leistung bar auszahlen zu lassen. Dies würde ich auch unbedingt dann empfehlen, wenn bei einer Überweisung das Einbehalten drohen würde.

Das funktioniert bei Sozialleistungen sicherlich alles relativ unproblematisch. Handelt es sich jedoch um Gehaltszahlungen , wird sich wohl kaum ein Arbeitgeber finden, der zu einer Barauszahlung bereit ist. Zumal auch nicht immer erwünscht ist, dass der Arbeitgeber über die Schuldenproblematik Bescheid weiss.

Hier muß unbedingt eine Lösung her. Weder können diese Notlösungen das NonPlusUltra sein, noch der Antrag nach §765a. Es müssen hier klare, verbindliche Regelungen geschaffen werden.

Noch ein paar Gedanken zu den P-Konto Gebühren

So ganz lassen mir die P-Konto Gebühren keine Ruhe. Einige Sparkassen verlangen bis zu 10 Euro zusätzliche monatliche Kontoführungsgebühren.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner von der CSU forderte ein möglichst kostenfreies P-Konto. Keinesfalls solle das P-Konto höher tarifiert sein als das herkömmlich geführte Guthabenkonto.
In die gleiche Richtung ging der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages zum P-Konto Gesetzentwurf vom 22.4.2009

” Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung und Überwachung von Pfändungsmaßnahmen gegen Kunden von diesen ein besonderes Entgelt gefordert wird, unwirksam (BGHZ 141, 380). Ein Sonderentgelt für die Umstellung nach § 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO-E ist mit dieser Rechtsprechung nicht vereinbar.

Auch für die Führung desPfändungsschutzkontos darf die Preisgestaltung der Banken jedenfalls das für ein allgemeines Gehaltskonto Übliche nicht übersteigen. Der Ausschuss geht davon aus, dass die Kreditwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten wird, den Zugang ihrer Kunden zu Pfändungsschutzkonten nicht zu erschweren, zumal sie von den erheblichen Verbesserungen bei der Abwicklung von Pfändungen profitiert.

Quelle: Bundestagsdrucksache 16/17417

Eigentlich sollten die Banken über dieses Gesetz froh sein. Aber das genaue Gegenteil ist der Fall.

Was gefällt den Banken am P-konto nicht?
Hierüber lässt sich nur spekulieren. Ein paar Ideen hätte ich:

  1. Banker sind konservative Zeitgenossen. Das P-Konto ist neu, das P-Konto bringt zumindest kurzfristig mehr Arbeit, Mitarbeiter müssen geschult , Formulare gedruckt und die Software muß angepasst werden. So etwas lässt man sich ungern vom Gesetzgeber aufzwingen. Dass die Banken mittel- bis langfristig jedoch davon profitieren können, spielt gegenüber den kurzfristigen Befürchtungen keine große Rolle mehr
  2. Es gibt kaum noch eine Möglichkeit der ungeliebten überschuldeten Klientel das Konto zu kündigen
  3. Man befürchtet, daß die Bundesregierung im gegenzug zur Einführung des P-Kontos den banken jetzt genauer auf die Finger schaut, was die Eröffnung eines Girokontos für Jedermann betrifft.

Um das P-konto so unattraktiv wie möglich zu halten, wird mancherorts versucht, es mit hohen Gebühren zu belegen oder ohne sachlichen Grund funktional einzuschränken. Dass die Überschuldete Kundschaft defacto kein Wahlrecht hat, wird dankend in Kauf genommen

Reich werden durch Dosen sammeln

Armer Mann mit Schild FinanzprofiSkelleftea ist ein kleines 30.000 Einwohner-Städtchen an der nordschwedischen Osteeküste. Im nahe gelegenen Bergwerk wurde zu früheren Zeiten Gold gewonnen. Heute noch hat Skelleftea den Beinamen “Goldstädtchen”.

In eben diesem Städtchen verstarb kürzlich der 60 jährige Curt Degermann. Er schaffte diesem Beinamen gerecht zu werden.

Curt Degermann ging keiner geregelten Tätigkeit nach. Seinen Lebensunterhalt verdiente er sich durch das Sammeln von alten Dosen, die er dann für ein Kleingeld an die lokalen Schrotthändler verscherbelte. Er ernährte sich hauptsächlich von Essensresten und lief immer in demselben blauen Anorak durch Skellefteas Straßen. Ein armer Hund, sollte man meinen.

Weit gefehlt. Curt Degermann führte ein Doppelleben. Jede Öre, die er durch seine Dosen verdiente, investierte er in Aktiengeschäfte. Das hierzu nötige Wissen und KnowHow eignete er sich durch das Studium der Wirtschaftspresse in der örtlichen Stadtbibliothek. Curt entwickelte sich zu einem echten Finanzprofi und schaffte es ein erkleckliches Vermögen aufzubauen. Er starb Millionenschwer.

Bekannt wurde dies erst durch einen Erbschaftsstreit, da “Dosen Curt” sein Vermögen dem einzigen Verwandten vermachen wollte, der sich in den letzten Monaten noch um ihn gekümmert hatte.

Das Gold liegt doch mitunter dort, wo es keiner vermutet.

Quelle:  http://de.news.yahoo.com/34/20100401/tod-vom-dosensammler-zum-millionaer-045b8e8.html

P-Konto Musterbescheinigung

P-Konto Bescheinigung – Mustervordruck

Bis zur endgültigen Einführung des P-Kontos am 1.7.2010 sind es jetzt noch gute 3 Monate. Ab diesem Zeitpunkt muss jede Bank auf Antrag des Kunden ein bestehendes Konto als Pfändungsschutzkonto weiterführen. Ein Basisfreibetrag von 985,15€ bleibt vor Pfändung geschützt.

Weitere Freibeträge müssen der Bank mittels einer Bescheinigung einer geeigneten Stelle nach §850k Abs. 5 Satz 2 ZPO belegt werden. Dies sind insbesondere die Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte aber auch der Arbeitgeber, Familienkasse und Sozialleistungsträger.

Wer Kindergeldleistungen bekommt bzw. Unterhaltverpflichtungen nachkommen muß oder sonstigen Mehraufwand geltend machen möchte, sollte sich so langsam darum kümmern. Es ist damit zu rechnen, dass die ohnehin schon hohen Wartezeiten bei den Schuldnerberatungen noch rapide nach oben steigen werden.

Ein Mustervordruck der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, der in Absprache mit dem Zentralen Kreditausschuß (ZKA) der Kreditinstitute erstellt wurde, lässt sich hier downloaden:

P-Konto-Mustervordruck-Download