Pfändungsschutz ab Januar 2012 nur noch auf dem P-Konto
Januar 2012 – Zehntausende Schuldner ohne Geld
Experten beschreiben bereits jetzt das Schreckensszenario. Viele Empfänger von Sozialleistungen werden nächsten Januar mit leeren Taschen dastehen. Der Grund: Ab 1. Januar 2012 entfällt der bisherige Kontopfändungsschutz. Schutz vor Pfändungen bietet alleine noch das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Die Möglichkeit gerichtliche Freigabebeschlüsse zu erwirken wird ab da nicht mehr bestehen. Bestehende Freigabebeschlüsse verlieren ihre Gültigkeit. Sozialleistungen sind nicht mehr 14 Tage vor Pfändung geschützt.
Das Bundesministerium der Justiz veröffentlichte Ende November 2011 ein Merkblatt mit den am häufigst gestellten Fragen zum Auslaufen des bisherigen Kontenpfändungsschutzes. Im Folgenden ist der Text im Wortlaut:
„Bundesministerium der Justiz
Das neue Pfändungsschutzkonto
Außerkrafttreten des bisherigen Kontopfändungsschutzes zum 31.12.2011
FAQ (Frequently Asked Questions) Stand: November 2011
1. Kann ich mein Konto ab dem 1. Januar 2012 noch vor Pfändungen schützen lassen, wenn ich kein P-Konto führe?
Nein. Zum 1. Januar 2012 besteht Kontopfändungsschutz nur noch bei Inanspruchnahme eines P-Kontos.
Noch bis zum 31. Dezember 2011 besteht Kontopfändungsschutz für solche Konten, die keine P-Konten sind, fort. Ab dem 1. Januar 2012 fällt der herkömmliche Kontopfändungsschutz weg. Dann besteht Kontopfändungsschutz nur noch auf P-Konten.
Kontoinhaber sollten daher rechtzeitig vor dem 1. Januar 2012 die Umwandlung ihres Kontos in ein P-Konto veranlassen, sofern sie auch nach dem 31. Dezember 2011 Schutz gegen die Pfändung ihres Kontos in Anspruch nehmen möchten.
Die Kreditinstitute haben damit begonnen, ihre Kunden über den Wegfall des bisherigen Kontopfändungsschutzes zu informieren. Sie sind hierzu gesetzlich verpflichtet. Kontoinhaber sollen hierdurch rechtzeitig über die Änderung der Rechtslage informiert werden, damit sie rechtzeitig vor dem 1. Januar 2012 die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos in die Wege leiten können.
2. Ich habe beim Vollstreckungsgericht einen Beschluss erwirkt, der mein Girokonto – bis zu einer bestimmten Höhe – vor der Pfändung schützt. Gelten diese Beschlüsse über den 31. Dezember 2011 hinaus fort?
Nein. Das Gesetz bestimmt, dass Vollstreckungsschutz ab dem 1. Januar 2012 ausschließlich auf dem P-Konto gewährt wird.
Wird das Girokonto nicht in ein P-Konto umgewandelt, entfällt ab dem 1. Januar 2012 der durch die Freigabebeschlüsse erwirkte Kontopfändungsschutz.
Die auf der Grundlage des bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Rechts erlassenen Freigabebeschlüsse der Vollstreckungsgerichte gelten nicht über den 31. Dezember 2011 hinaus fort. Sie werden mit Ablauf des 31. Dezember 2011 gegenstandslos. Einer Aufhebung der Beschlüsse bedarf es nicht. Dies beruht darauf, dass die gesetzliche Grundlage für den Erlass der Freigabebeschlüsse weggefallen ist.
Auch soweit das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird, entfalten die Freigabebeschlüsse der Vollstreckungsgerichte – hinsichtlich der Höhe des vor der Pfändung geschützten Betrages – keine Wirkung mehr. Mit Umwandlung eines bereits gepfändeten Girokontos in ein P-Konto werden zuvor erlassene Freigabebeschlüsse gegenstandslos.
Automatisch besteht daher lediglich der Basispfändungsschutz von derzeit 1.028,89 Euro je Kalendermonat. Der Basispfändungsschutz wird durch die Bank nur erhöht, wenn der Schuldner die Erhöhungsbeträge durch Vorlage geeigneter Bescheinigungen nach allgemeinen Vorschriften nachweist. Keine geeignete Bescheinigung ist indes ein Freigabebeschluss des Vollstreckungsgerichts der auf der Grundlage des bis zum 31. Dezember 2011 für ein Girokonto, das kein P-Konto war, erlassen wurde.
3. Auf meinem Konto werden Sozialleistungen gutgeschrieben. Kann ich diese weiterhin innerhalb von 14 Tagen abheben?
Nein. Der bisherige gesonderte Pfändungsschutz für Sozialleistungen entfällt Kontopfändungsschutz und Verrechnungsschutz für überwiesene Sozialleistungen werden ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf dem Pfändungsschutzkonto gewährt.
Auch alle anderen Leistungen und Zuwendungen, für die bislang ein besonderer Schutz galt (z.B. Kindergeld, Zuwendungen der Bundesstiftung Mutter-Kind), werden ab dem 1. Januar 2012 ausschließlich auf dem P-Konto geschützt. Alle Sondervorschriften entfallen zugunsten des einheitlichen Kontopfändungsschutzes auf dem P-Konto.
4. Meine Sozialleistungen für Januar wurden Ende Dezember auf mein Girokonto überwiesen. Kann ich innerhalb der 14-Tagesfrist meine Sozialleistungen auch noch im Januar 2012 abheben?
Nein. Da die alte gesetzliche Regelung zum Stichtag 1. Januar 2012 außer Kraft tritt, sind ab diesem Tag auch Gutschriften für Sozialleistungen, die Ende Dezember auf dem Girokonto des Schuldners eingehen, nicht mehr vor der Vollstreckung geschützt. Auch aus diesem Grund ist die rechtzeitige Einrichtung des P-Kontos dringend zu empfehlen.
5. Ich bin Unterhaltsgläubiger. Mir steht ein erhöhter Betrag nach § 850d ZPO zu.
Bekomme ich den erhöhten Betrag automatisch, wenn der Schuldner sein Girokonto in ein P-Konto umwandelt?
Nein. Den erhöhten Betrag nach § 850d ZPO hat die Bank nur zu berücksichtigen, wenn dieser Betrag bereits auf Antrag des Unterhaltsgläubigers im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss festgesetzt wurde. Aber auch ein Pfändungsbeschluss, der vor dem 1. Januar 2012 erlassen wurde, gilt nach dem 1. Januar 2012 fort. Der Gläubiger erhält den im Pfändungsbeschluss festgesetzten Betrag.
Wurde der Betrag jedoch nach altem Recht durch das Vollstreckungsgericht in einer Freigabeentscheidung, die sich nicht auf ein P-Konto bezog, festgesetzt, so gilt dieser Beschluss nicht für P-Konten weiter. Wandelt der Schuldner sein Girokonto in ein P-Konto um, so erhält er den Basispfändungsschutz. In diesem Fall muss der Unterhaltsgläubiger vom Vollstreckungsgericht den ihm nach § 850d ZPO zustehenden Betrag erneut für das P-Konto festsetzen lassen.
Wer muss schleunigst handeln?
Jeder, der eine laufende Kontopfändung hat, sollte unbedingt bis spätestens 27.12.2011 bei seiner Bankfiliale die Wandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen. Auch Bezieher von Sozialleistungen, deren Konto gepfändet ist, müssen handeln. Der bisherige Schutz von Sozialleistungen entfällt komplett.
Wer nicht zu handeln braucht:
Kein Handlungsbedarf besteht bei Girokonten, auf denen keine Pfändung läuft. Eine rein prophylaktische Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto ist weder erforderlich noch sinnvoll. Ebenfalls kein Handlungsbedarf besteht, wenn bereits in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gewandelt wurde.
Interessante Diskussionen zum Thema:
http://p-konto-forum.de/p-konto-forum-f2/31-12-2011-wegfall-des-alten-pfaendungsschutzes-t1237.html

Hallo,bist du auch Weihnachten da?Hier sicneht es, aber bei dir ist bestimmt super Wetter!Ich kann kaum mit dem Rolli in die Stadt, aber du ……….Deine Infos über Weihnachten in Spanien sind interessant.Hoffentlich schaffe ich es nächstes Jahr mit Rolli mal nach Valencia.Liebe Grüsse Julia
[...] Pro Person darf nur ein P-Konto geführt werden. Um dies zu überwachen, wird die Umwandlung des Girokontos an die Schufa gemeldet. Zudem können Sie ein Pfändungsschutzkonto nicht als Gemeinschaftskonto beispielsweise mit Ihrem Ehepartner nutzen. Hier muss jeder Partner ein separates P-Konto besitzen. Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier. [...]
Wir bewegen uns immer mehr weg vom Sozialstaat. Ich finde das ist wieder ein sehr trauriger Meilenstein.
Ich glaube kaum, dass man das im Bereich “Sozialstaatabbau” einordnen kann oder sollte. Trotzdem wird das viele vor ein kleines Problem stellen. Danke für die Hinweise!
Gibt es einen besonderen Anlass oder Grund, warum das jetzt schon wieder geändert wurde? Ist ja wirklich nervig.
Danke für eine rechtzeitige Warnung, sehr gut beschrieben.
um Ärger im vorraus zu vermeiden, wollte ich gestern mein Konto in ein P-Konto umwandeln. Bei dem Wort P-Konto sah die Angestellt von Santander Rot und wollte es mir erst verweigern. Danach erfuhr ich, das man sein Konto Auflösen muss und ein neues bekommt. Danach muss man jeden Monat ca. 10 € Kontoführungsgebühren bezahlen und wenn man Geld haben möchte, bekommt man dieses nur noch am Schalter und muss auch jedesmal ca. 30 min. warten.
Fazit: – Kein Geld abheben mehr am Automaten
– sehr hohe Kontoführungsgebühren
– lange wartezeiten beim Geld abheben am Schalter
– man ist kein gern gesehener Kunde
mehr und wird auch so behandelt
Wenn man in der Klemme ist, so wird das von den Banken Eiskalt ausgenutzt und ist am Ende noch beschissener dran als vorher.
Es ist schon erstaunlich, dass die Pfändungsfreigrenze auf Konten einfach aufgehoben wurde. Das war mir in dieser drastischen Form bisher garnicht bekannt.
Wer sein Konto zum Jahresanfang nicht rechtzeitig umgestellt hat, hat jetzt anscheinend pech, was sein Geld angeht. Da gilt es, möglichst schnell das Konto umzustellen. Wobei man dann auch den richtigen Anbieter finden muss, weil einige Banken kein Interesse daran haben, Kunden mit P-Konten bei sich aufzunehmen.
Das mit dem Pfändungskonto wusste ich nicht. Sehr informativer Artikel, vielen Dank. Ich gehe auch vermehrt auf die Seiten des Bundes, auch die Newsletter sind gut u.a. von Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Auf jeden fall danke für die Informationen
Der große soziale Knall ist ja ausgeblieben. Etwas mehr Info vorab wäre aber vielleich nicht die schlechteste Idee gewesen.
Sehr interessante und vor allem wichtige Information. Auch wir haben auf unseren Seiten bereits weit vor dem 01. Januar 2012 auf diese Problematik hingewiesen und konnten somit vielen unseren Kunden großen Ärger ersparen.
Ich möchte mich im Nachinein nochmal bedanken, ihr habt mich mit diesem Beitrag vor grossen Problemen bewahrt. LG, Mike
Wichtiger Artikel, in den Medien war ja nichts zu hören, jedenfalls hab ich davon nichts mitbekommen.
Davon habe ich in den Medien auch nichts mitbekommen! Das mit dem Pfändungskonto wusste ich auch nicht. Das ist ein schlag unter die Gürtellinie. (d.h. eine Mutter mit einem Kind, bezieht soziale Leistungen und hat kein P-Konto und es steht eine Forderung, dann muss die unter die Brücke!!!) Ist doch nicht normal?