Monatsanfangsproblem endlich gelöst
Lange mussten wir darauf warten. Mit Wirkung ab dem 16.04.2011 treten neue gesetzzliche Regelungen in Kraft, die das leidige Monatsanfangsproblem beim P-Konto lösen sollen. Im wesentlichen umfasst es Änderungen in der Zivilprozessordnung.
Was war das bisherige Problem?
Das Monatsanfangsproblem trat immer dann auf, wenn der individuelle Freibetrag ausgeschöpft wurde und am Monatsende ein weiterer Zahlungseingang auf dem P-Konto eintraf. Hiermit kam es zu der nicht gewollten Problematik, dass Guthaben an die Gläubiger ausgekehrt werden musste, welches eigentlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für den Folgemonat bestimmt war. Dies war weder vom Gesetzgeber so beabsichtigt als es natürlich auch dem grundgesetzlich fixierten Sozialstaatsgebot widerspricht.
Was genau ändert sich denn überhaupt?
Ich möchte Sie jetzt nicht mit juristischen Ballast konfrontieren, sondern einfach an einem Beispiel demonstrieren. Hierzu nehme ich den Hartz 4 Empfänger Julius K.
- monatlicher Zahlungseingang 800 Euro, jeweils zum Monatsletzten
- monatlicher Freibetrag 1000 Euro (damit es besser zu rechnen geht nehm ich jetzt mal nicht die 985,15€)
- Pfändungseingang: Mitte des Monats (15.)
- Kontoguthaben zum Zeitpunkt des Pfändungseingangs: 500 Euro
Das passierte nach dem alten Recht (–>> Monatsanfangsproblem)
Hier kam es zum Monatsende zu folgender Konstellation:
Kontoguthaben (500 Euro zum 15.) + Hartz IV Leistung (800 Euro zum Monatsletzten) = 1300 Euro zu berücksichtigendes Guthaben.
Der Freibetrag von Julius beträgt 1000 Euro. Das bedeute, die Bank lässt Julius über die 1000 Euro verfügen. Der überschüssige Betrag von 300 Euro verschiebt die Bank auf ein Auskehrkonto um es an den pfändenden Gläubiger zu überführen. Möglich war hier noch eine Freigabe wegen sittenwidriger Härte (765a ZPO) zu beantragen. Hierüber wurde je nach Amtsgerichtsbezirk uneinheitlich entschieden. Oft war das Geld weg.
… und so ergeht es Julius nach der Gesetzesnovelle:
Der überschüssige Betrag von 300 Euro landet NICHT auf einem Auskehrkonto, sondern wird auf den Folgemonat übertragen. Es zählt jetzt zum Guthaben für den Folgemonat und über den Betrag darf Julius verfügen. Für den Folgemonat sieht für Julius die Rechnung jetzt so aus:
- Übertrag: 300 Euro
- Hartz IV Leistung zum Monatsende: 800 Euro
Auch hier steht Julius, wie man sieht nochmals vor dem selben Problem. Dem Freibetrag von 1000 Euro steht ein Guthaben von 1100 Euro gegenüber. Hier wird wieder gleich verfahren. Julius darf über 1000 Euro verfügen, die fehlenden 100 Euro zählen dann als Guthaben für den nächsten Monat.
Um Auslegungsprobleme aus dem Weg zu gehen, empfehle ich auf jeden Fall den übertragenen Betrag voll auszuschöpfen und nicht auf dem Konto zu belassen.
Sicherlich wird es in den nächsten Tagen, Wochen und Monate noch viel über die neue Regelung zu sprechen geben. Bestimmt werden sich neue Probleme ergeben, die gelöst werden müssen.
Der Gesetzgeber beging einen längst fälligen Schritt, wie ich meine, in die richtige Richtung.
April 16, 2011
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Das ist wirklich ein längst fälliger Schritt. Ich bin zwar selbst nicht mehr betroffen aber ein Bekannter von mir durfte öfters die Erfahrung mit dieser unglücklichen Konstellation machen und war jedes Mal (ist ihm zwei oder dreimal passiert) sehr entzürnt über die Situation. Wenn man schon am Existenzminimum lebt und dann das Minimum weiter gesenkt wird hat man es verdammt schwer.
Gute Entscheidung seitens der Regierung. Leider eine Ausnahme bei den politischen Entscheidungen!
Beschäftige mich derzeit mit der Frage wenn mein Vater vor der Gesetztänderung einen Antrag auf einmalige Kontofreigabe beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt hat und dieses erst am 31.Mai nach neuem Recht entschieden hat,
und dieser Antrag zwar noch nach altem Recht zulässig war aber zum Zeitpunkt der Entscheidung auf Grund der Gesetzänderung zurückgewiesen wurde, durfte die Sparkasse dann trotzdem an den Gläubiger überweisen.
Wer hier eine einschlägige Antwort geben kann, den belohnen wir auch gerne mit 10 Euro dafür!
Was tun, wenn die Sparkasse zu UNRECHT an den Gläubiger überiwesen hat, ist sie dann auch als Drittschuldner haftbar?
Sie ist ggf. Schadensersatzpflichtig, wenn Deinem Vater durch die Überweisung auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
Ich glaube nicht.
Hallo
ich bin wohl einfach zu blöd um die gesetzes texte zu verstehen, bin mathematiker und kein sprachwissenschaftler
nun zu meinem fall
Auf meinen konto ist seid geraumer zeit eine pfädung vom finanzamt. Beziehen tue ich alg2 in höhe von derzeit 592,80 eur. da das geld aber schon im vormonat überwiesen wird z.b. den 29. des monats ( weil der 30. ein sa. und der 31. ein so. ist) komme ich denn am 1. des folgemonats denn noch am mein geld ran und was noch viel wichtiger ist kann ich einen dauerauftrag, der zum 1. des monats läuft, mit der miete und strom etc. am laufen haben?? und wie sieht das mit lastschriften zum ca 20. des monats aus??
Ansonsten habe ich auf das konto keinerlei geldeingänge nur halt die regelmäßigen 592,80€
bisher hab ich alles in bar gemacht aber meine spk möchte pro bareinzahlung 10,-€ gebühren sehen, was bei drei überweisungen, miete, strom, tel. ganze 30€ ausmacht die ich denen von der bank nicht mehr in den rachen schmeissen will….
bitte um KLARE hilfe da mir nochnicht einmal die sachbearbeiterin von der ArGe etwas konkretes sagen kann…. oder will…
Führe mein Konto, auf das am Monatsende ALG II eingeht, als P-Konto. Die Unterkunftskosten werden direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen – das ist auch im Hinblick auf den Abstand zur Pfändungsfreigrenze sinnvoll.
Über das ALG II kann selbstverständlich auch im GESAMTEN Folgemonat verfügt werden. Das ist ja gerade der Sinn des P-Kontos.
Probleme treten praktisch aber auf im Zusammenhang mit Lastschriften zum Monatswechsel. Warum? Aus zwei Gründen: 1. braucht meine Bank 24h, um nach Geldeingang zu prüfen, dass die Pfändungsgrenze nicht überschritten wurde. D.h. Geld, das am 30.des Monats vom Jobcenter eingeht ist tatsächlich erst am Folgetag, z.B. dem 1.des Folgemonats verfügbar. 2. Treten Schwierigkeiten auf, wenn der Monatswechsel auf ein Wochenende bzw. Feiertag fällt.
Ein konkretes Beispiel: der Energieversorger bucht die Abschlagszahlung per Lastschrift am 30. des Monats ab.
Gleichzeitig ist das Konto durch den Geldeingang von ALG II gedeckt. ABER: da die Bank den Geldeingang erst noch 1 Tag lang prüft, wird die Lastschrift nicht ausgeführt: Extra-Kosten der Bank 8 Euro für die zurück gewiesene Lastschrift.
Oder: der 30. des Monats ist ein Samstag, also arbeitet die Bank nicht, der Energieversorger zieht den Abschlag auch erst am nächsten Montag / Werktag ein – der liegt aber bereits im Folgemonat! Was passiert? Die Abschlagszahlung, die man für den 30. noch auf dem Konto belassen hat, wird sehr wahrscheinlich gepfändet.
Man befindet sich beim P-Konto also in der Zwickmühle, einerseits zum Monatsende für eine Kontodeckung im Hinblick auf Lastschriften sorgen zu müssen, gleichzeitig aber das Konto abgeräumt haben zu wollen, um Pfändungen zu entgehen.
Da Bareinzahlung, wie von Dominik oben genannt, natürlich viel zu teuer sind, könnte man eventuell noch anstelle des Lastschriftverfahrens einen Dauerauftrag wählen, der einige wenige Tage VOR dem Monatsende sicher ausgeführt wird.
noch ergänzend @Dominik:
bei einem monatlichen Geldeingang von 593,- Euro besteht die Gefahr, dass die Pfändungsfreigrenze überschritten wird !
Beispiel: Geldeingang am 31.10. für November. Der Betrag steht dann in der Regel Anfang November noch auf dem Konto.
Wenn nun am 30.11. derselbe Betrag für Dezember überwiesen wird,
rechnet die Bank mit einem Geldeingang von zweimal 593,- im November also mit 1186,- Euro. Damit wird die Standard – Pfändungsfreigrenze von 985,- überschritten, d.h. 201,- Euro werden gepfändet bzw. an den Gläubiger ausgekehrt.
Der Freibetrag für jedermann ist schon lange nicht mehr 985 €, sondern 1028,89 €.
Aber was ich mich frage: Die Verbraucherzentrale NRW, sonst recht zuverlässig, schreibt in ihren FAQ, daß DER Betrag angespart (übertragen) werden darf, der “regelmäßig monatlich eingeht”. Wenn regelmäßig 800 € Sozialleistungen plus einmalig 200 € Geldgeschenke von privat eingehen, dürfen doch dennoch 1028 € übertragen werden, wenn vom Vor-Vor-Monat weitere Ansparungen von 28 € vorliegen.
Beispiel: Konto gepfändet, P-Konto, kein Einkommen, keine Kinder:
Offenbar dürfen doch vom ersten bis zum letzten Monatstag 2x 1028 € auf dem Konto sein, wobei 1028 € im laufenden Monat (auch erst am 31. durh Abhebung) ausgegeben werden müssen.
Damit ist die mißverständliche gesetzliche Vorgabe erfüllt, daß man nur “einmal” den nicht aufgebrauchten “Rest” (der auch 100 % Freibetrag, also 1028 € sein könnte) übertragen darf und dann “ausgeben” muß: Denn was im Folgemonat dazukommt (1028 €) darf ja erneut übertragen werden.
Vielen Dank für wertvolle info, manchmal braucht man sowas.
Man oh man… Ich bin auf etlichen Seiten unterwegs gewesen und irgendwie verstehe ich überall etwas anderes… Oder aber es trifft nicht auf mich zu…
Ich erzähle nun einfach mal, in der Hoffnung das jemand mir antwortet und mir eine ruhige nacht damit verschafft, ich hab nämlich grad echt angst um mein geld =(
Also:
Ich bekomme BAB (ca.460€), Kindergeld (185) und Halbwaisenrente. 202€
Die HW – Rente habe ich nun 2 Monate nicht bekommen, da erst geprüft wurde ob sie mir wieder zusteht…
Nun habe ich den BEscheid bekommen, dass sie mir eine Nachzahlung geben und ab Dezember dann wieder normal zahlen.
Für Monat November habe ich ca. 645€ bekommen.
Heißt ich habe noch genügend “PLatz” für meine Nachzahlung die ja nun 404€ betrifft…
ABER jetzt kommt meine Panik… Meine BAB Zahlung kommt IMMER schon am Ende des Vormonats. UNd die HW Rente auch.
Aber mein Freibetrag ist nun ja schon mit dem Geld vom November und der NAchzahlung erschöpft…
Wird mir nun mein ganzes BAB geld und das KIndergeld gepfändet, wenn dem so ist, dann habe ich ja für Dezember KEIN Geld, denn die NAchzahlung geht an meinen Vermieter, der sich netterweise auf eine Mietminderung eingelassen hatte, bis die HW-Rente kommt…
Über eine ANtwort freue ich mich!
Ich verstehe nur Bahnhof egal wo ich frage und wo ich was Lese selbst die norisbank hat an Informationen Gegeizt,,,,,,,
also Arbeite bekomme bekomme mehr als den satz mir ist klar alles was darüber liegt ist weg!!!
Aber mein Problem ist
das Geld kommt unterschiedlich mall ende des Monats oder auch am 1 eines monats ist auch vorgekommen das es schon 27 eines monats da war…….
wie verfahre ich da wird das Geld dan da sofort gepfändet oder wird es jeden monat auf dem nächsten monat übertragen……………
Aber ein paar infos wäre ich dankbar
Durfte die Sparkasse dann trotzdem an den Gläubiger überweisen.