Monatelang hielt das sogenannte “Monatsanfangsproblem” beim P-Konto Heerscharen von Schuldnern, Rechtspflegern und Bankern auf Trab. Abertausende standen aufgrund einer vorhersehbaren Gestzeslücke ohne ausreichend Mittel zum Lebensunterhalt da. Verantwortlich hierfür war alleine die Tatsache, dass Sozialleistungen und Gehaltszahlungen häufig zum Monatsende eingehen, ihrer Bestimmung nach aber zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für den Folgemonat angedacht waren.
Beim gepfändeten P-Konto kam es deswegen zu folgender Situation: Der Freibetrag für den Monat ist aufgebraucht- dann kommt zum Monatsende noch die Gehalts-/Sozialleistung, welche für den Folgemonat bestimmt ist. Das Kreditinstitut erklärt jetzt dem Schuldner, dass es ihr herzlich leid täte, aber diese Zahlung ganz oder teilweise an die pfändenden Gläubiger auskehren müsse, da der individuelle Freibetrag ausgeschöpft sei.
Damit soll jetzt Schluss sein. Der Deutsche Bundestag verabschiedete am Mittwoch, dem 23. Februar eine Gesetzesänderung. Hierzu gab das Bundesjustizministerium heute folgende Presseerklärung:
Pressemitteilung: Pfändungsschutzkonto – Mängel werden beseitigt
Der Deutsche Bundestag hat gestern in 2./3. Lesung eine Präzisierung des am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen neuen Pfändungsschutzkontos beschlossen. Dazu erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:
- Erscheinungsdatum
- 25.02.2011
Das Pfändungsschutzkonto hilft allen, die in eine soziale Schieflage geraten sind.
Leider ist es bei der alten Gesetzesfassung immer wieder zu Problemen bei der Auszahlung von Sozialleistungen gekommen. Das alte Gesetz wird jetzt nachgebessert.
Wir machen im Gesetz deutlich, dass die Sozialleistungen künftig vor Pfändungen geschützt werden müssen, auch wenn sie am Monatsende für den Folgemonat gezahlt wurden.
Endlich wird sichergestellt, dass etwa Hartz IV-Zahlungen auch unbürokratisch bei denen ankommen, für die sie gedacht sind.
Hintergrund:
Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes ist in der letzten Legislaturperiode verabschiedet worden. Die Erfahrungen mit dem Pfändungsschutzkonto haben gezeigt, dass es bei einigen Kreditinstituten zu Umsetzungsproblemen gekommen ist. Um weitere Unsicherheiten und Probleme zu Lasten der betroffenen Bankkunden zu vermeiden, hat der Deutsche Bundestag gestern eine gesetzliche Präzisierung verabschiedet.
Die Gesetzesänderung beinhaltet im Wesentlichen folgende 2 Ergänzungen:
1. Nach § 835a ZPO Absatz 3 wird folgernder Absatz 4 eingefügt:
“(4) Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Absatz 7 gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des nächsten auf die jeweilige Gutschrift von eingehenden Zahlungen folgenden Kalendermonats an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen. Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag des Gläubigers eine abweichende Anordnung treffen, wenn die Regelung des Satzes 1 unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Schuldners für den Gläubiger eine unzumutbare Härte verursacht.”
2. Nach § 850k Abs.1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
“Zum Guthaben im Sinne des Satzes 1 gehört auch das Guthaben, das bis zum Ablauf der Frist nach § 835 Absatz 4 nicht an den Gläubiger geleistet oder hinterlegt werden darf.”
Die Gesetzesänderung sieht meines Erachtens erfolgversprechend aus. Die Monatsumstellungproblematik sollte beseitigt sein. Inwieweit neue praktische Probleme auftauchen wird die Zeit zeigen.

Mach diese Gesetzesänderung bzw. die dahinter steckende Systematik mal einem juristisch ungeschulten Menschen klar… Da hat so unsereins ja schon schon Probleme mitzukommen.
Würde man aber solche Gesetzestexte in “einfachem Deutsch” schreiben, dann wäre unsere Gesetzesbücher zehn mal so dick und es würde auch keiner lesen.
Das alles ist doch recht komplex, daher möge man mir verzeihen, wenn mir eine Sache immer noch nicht ganz klar ist.
“…dann kommt zum Monatsende noch die Gehalts-/Sozialleistung, welche für den Folgemonat bestimmt ist.”
Die Agentur für Arbeit zum Beispiel leistet (zahlt) jedoch stets rückwirkend. Soll heißen, dass (z.b.) Ende Mai die Zahlung für den laufenden Monat überwiesen wird und nicht für den Folgemonat.
Nehmen wir einmal an, das Arbeitslosengeld für Mai wird, aus welchen Gründen auch immer, erst am 1. Juni gutgeschrieben und Ende Juni erfolgt die Überweisung für den laufenden Monat – welche Regelung wird dann angewendet?
Hallo,
mein Konto wurde gepfändet da ich vor 8 Jahren mal keine Fahrkarte bei hatte Rechtsanwalt Alexander Dutsch (Potsdam)(Verkehrsbetriebe Potsdam) hat mein Konto gepfändet so ich arbeite in Berlin meine Fahrkarte kostet 91 Euro ich fahre seit 4 Tage ohne Fahrkarte, wie soll ich weiter verfahren der gut Herr RA will keine Ratenzahlung akzeptieren (wollte er nie)… Soll ich jetzt nicht mehr arbeiten gehen oder soll ich weiterhin schwarz fahren. Ich habe ein Kind 4 Jahre. Soll ich wieder Hartzi werden ???? was soll das wofür gibt es Gesetze habe ein P-Konto beantragt das schaltet man mir zum 1.7.2011 frei na toll und nun danke Sparkasse danke Frau Merkel ??? wo soll das hin führen ???
Grüße Marco
Menn man bedenkt das jetzt vor kurzem erst die Gesetzesänderungen in Kraft getreten sind hat das wirklich sehr lange gedauert bis man sich in Regierungskreisen zu einem Entschluss berappeln konnte.
Naja, besser spät als nie. Jetzt werde ich die freudige Nachricht erst mal meinem Bekannten überbringen. Ich bin mir fast sicher er weiss noch gar nichts von den Änderungen im Gesetz.
Neues von RA Alexander Dutsch, ich habe mir eine Auflistung der noch offenen Kosten zusenden lassen nicht nur das diese sich hier 2 Monate lang warten lassen haben nein auch waren so unwage bezeichnungen wie ca. darauf zu lesen weiß der gute Herr Rechtsanwalt Alexander Dutsch den nicht wie er seine Kosten berechnen soll ? mit ca. Werten ?