P-Konto – tatsächlich eine Verbesserung?
Von der Idee her sollte es sich beim neuen P-Konto um eine Verbesserung der Position des Schuldners bei eingehenden Pfändungen handeln. Wie bereits an vielen Stellen im Internet vermerkt, handelt es sich beim P-Konto um kein eigenständiges Konto. Es handelt sich vielmehr um einen Zusatzvermerk eines bereits bestehenden Girokontos, mit dem bestimmt wird, wie das Konto bei eingehenden Pfändungen zu behandeln ist.
P-Konto Kunde zweiter Klasse
Solange das P-Konto nicht pfändungsbelastet ist, handelt es sich um ein ganz normales (Guthaben-)Girokonto. Eigentlich sollte es sich in der Führung von daher nicht unterscheiden. Viele Kreditinstitute nutzen die Gunst der Stunde und belegten die Führung des P-Kontos schwupps mit Extragebühren, obwohl dies so von der Bundesregierung wohl nicht beabsichtigt oder gewollt war.
Andere Kreditinstitute schränkten das P-Konto auch in seiner Funktion ein. EC-Karte gibt es in den meisten Fällen nicht mehr und wird durch eine institutsinterne Servicekarte ersetzt, die das Abheben lediglich noch an eigenen bzw. Verbundsautomaten ermöglicht. Einige Institute verwehren bzw. beeinträchtigen den Zugang zum Online-Banking. In Einzelfällen wurde sogar gar keine Karte mehr ausgegeben und der P-Konto Kunde muß für jede Verfügung in die Filliale. Die Steinzeit lässt grüßen.
Es scheint hier wohl eine Klassentrennung vollzogen zu werden. Auf der einen Seite die (geduldeten, beileibe nicht geliebten) Kunden, die ein Girokonto für Jedermann führen. Auf der anderen Seite, diejenigen Kunden, die die Weiterführung als P-Konto verlangen.
Das P-Konto wird in der Praxis als Bonitätsverschlechterung gewertet
Ziemlich klar scheint mittlerweile, dass die meisten Banken, den Wunsch auf ein Pfändungsschutzkonto als Zeichen schlechterer Bonität werten. Hierbei scheint es keine Rolle zu spielen, ob prophylaktisch in ein P-Konto gewandelt wird oder ob dies aufgrund einer eingegangenen Pfändung passiert.
Ich halte dies für äusserst fragwürdig, da sich mir nicht erschließt, was sich an der Bonitätslage des einzelnen Kunden durch die Einrichtung des P-Kontos tatsächlich ändert. Warum muß ich einem Kunden, dessen Bonität ich ja kenne und dem ich bislang zum Beispiel eine EC-Karte und den Zugang zum Online Banking ermöglicht habe, das Konto auf einmal schlagartig einschränken. Wie bereits erwähnt. Ein P-Konto ohne Pfändung verursacht keine höheren Kosten als ein vergleichbares Guthabenkonto ohne Pfändungsschutz, es unterscheidet sich eigentlich überhaupt nicht. Mit Ausnahme vielleicht des Aufwandes bei der Umstellung. Doch diese Kosten auf den Kunden umzuwälzen hat das Gesetz ausdrücklich untersagt.
Das P-Konto unterscheidet sich vom herkömmlichen Guthaben erst dann, wenn es pfändungsbelastet ist. Eingehende Pfändungen sollten auf dem P-Konto für die Banken dennoch ebenfalls weniger verwaltungsaufwändig sein als nach der bisherigen Rechtslage. Auch dort hat im übrigen bereits das BGH das Umlegen der Kosten einer Pfändung untersagt.
Prophylaktische Wandlung in ein P-Konto sollte genau überlegt sein
Nach den bisherigen Erfahrungen sollte die prophylaktische Umwandlung genauestens überlegt sein. Insbesondere sollte im Vorfeld mit seiner Bank die genauen Konditionen abgeklärt werden. Was wird die Führung als P-Konto kosten und welche funktionalen Einschränkungen müssen in Kauf genommen werden.
Solange nichts gepfändet ist, besteht im übrigen auch keinerlei Grund zur Eile und Hektik. Das Gesetz sieht einen ausdrücklichen nachträglichen 28 Tage Schutz vor. Schränkt Ihre Bank das P-Konto allzu arg ein bzw. belegt es mit zusätzlichen Kosten, tendiere ich mittlerweile eher dazu, von der prophylaktischen Umwandlung abzuraten.

Du bist in deinem Artikel leider gar nicht darauf eingangen, daß sich für die Verbraucher unzählige ungeklärte Fragen ergeben haben, die ihnen aber niemand beantworten kann/konnte.
(Bei der Bank!)
Vor allem nicht rechtzeitig!, so daß vorausschauendes Handeln sein Geld betreffen möglich gewesen wäre…
Die paar gesetzlichen Basis-Infos im Netz ließen/lassen natürlich viele Detailfragen offen.
Das ist doch ein Skandal, daß bis zum 1.7. keine Kenntnisse bestanden und der weitere Ablauf völlig ungewiss war…!
Es gibt ja keinen Grund ein P-Konto zu haben wenn absolut nix für eine Pfändung spricht.
Du hast recht in deinem Artikel – die Bonität verschlechtert sich absolut nicht – der Bank wird aber in dem Moment nur bewusst dass du eine schlechte Bonität hast – sie haben dich bonitätsmäßig bis jetzt halt besser gesehen als du eigentlich bist. Entweder du erwartest eine Pfändung oder du hast schon eine – aus einem anderen Grund machst du kein P-Konto.
Der Vorteil eines P-Konto, liegt doch darin, daß bei einer evtl. anstehenden Kontopfändung bzw.einer laufenden Pfändung, der Kontoinhaber nicht erst lange Anträge beim Amtsgericht stellen muß auf Auszahlung des Freibetrages. Dies führt doch dann regelmäßig zu einer Kontokündigung seitens der Bank? Das kann durch die Wandlung in ein P-Konto vermieden werden. Wenn ich meine Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann, brauche ich mir darum auch keine Sorgen zu machen, und dann ist ein P-Konto auch nicht Notwendig. Entscheidend ist doch, dass Banken weiterhin nicht verpflichted seind ein neues Konto einzurichten. Hier wäre eine Änderung wünschenswert.
Dennis 31.7.2010
@Sun
Das ist sicherlich eine gute Anregung für einen künftigen Artikel. In der Tat wirft das P-Konto genug – bislang leider ungeklärte Fragen – auf. Ich glaube gar nicht mal dass das Problem auch immer bei den Banken liegt. Der Gesetzgeber hat schon versäumt grundlegende Dinge festzuschreiben. Das fängt bei den Gebühren an, geht über den Leistungsumfang weiter. Selbst grundlegende Detailfragen sehe ich nicht geklärt. Als Beispiel sei nur genannt, was passiert wenn in einem Kalendermonat 2 Gehaltszahlungen eingehen …
Wo ich Dir zweifellos Recht gebe, dass viele Banken erstaunlich schlecht vorbereitet auf die neue Situation erscheinen. Wenn ich meine Emails durchschaue und auch lese was im Forum alles so berichtet wird, da können sich schon die Nackenhaare stellen. Hier darf man sich schon fragen, wofür so manche Bank die einjährige Vorlaufzeit genutzt hat. Für jeden M… liegen in den Instituten Hochglanzbroschüren aus. Aber für ein so wichtiges Thema wie dem Pfändungsschutzkonto schafft man es in vielen Fällen noch nicht einmal für ein einfaches Informationsblatt an seine Kunden. Von informierten Mitarbeitern mal gar nicht zu sprechen.
Der Leidtragende ist wieder einmal der Verbraucher. Und hier betrifft es in der Regel die schwächsten der Schwachen. Diejenigen, die keine Lobby haben und leider auch oft diejenigen, die gar nicht in der Lage sind sich zu wehren. Eigentlich gerade die Personengruppe, die der Gesetzgeber schützen wollte.
@Michi
Wenn man die Entstehungsgeschichte des Gesetzes betrachtet, insbesondere auch die Äußerungen des Rechtsausschussses, kann man schon zum Schluß kommen, dass das P-Konto auch als prophylaktischer Schutz angedacht war. Eigentlich äussert man ja lediglich den Wunsch, wie man im Falle einer Pfändung, sein Konto behandelt sehen möchte. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Am eigentlichen Pfändungsrisiko ändert sich durch diese Willensbekundung nichts. Wer eine Lebensversicherung abschließt erhöht ja daurch sein Todesrisiko auch nicht…
Ich gebe Dir aber vollkommen Recht. So wie das Pfändungsschutzkonto derzeit praktisch umgesetzt wird, ist es eigentlich nur bei eingehenden Pfändungen zu empfehlen.
@Richard
Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto wäre durchaus wünschenswert. Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass dies in absehbarer Zeit umgesetzt werden wird. Was meiner Einschätzung nach jedoch kommen wird, ist dass die Entscheidungen des Ombudsmannes zum Girokonto für Jedermann für verbindlich erklärt werden. Das wäre sicherlich auch schon mal ein gewaltiger Schritt nach vorne.
Eine Frage bitte: Ich habe wegen Privatinsolvenz ein Guthabenkonto. ist dies eigentlich damit gleichzeitig und automatisch auch ein pfändungssicheres Konto (also praktisch ein P-Konto) oder muss ich die Umwandlung zusätzlich beantragen?
Ich bedanke mich für eure Antwort.
Jetzt hagelt es aber Probleme! Habe am 2.Juli P-Konto eingerichtet.Am 30.7. kam meine Rente, aufgrund von Pfändung war die SSK Düsseldorf nicht in der Lage Verfügungen zuzulassen. Mußte nun heute zum AG und mir da Antrag gemäß §765 a ZPO holen, morgen gibt es Beschluss, dann bekomme ich meine Rente.Originalantrag einstellen, wird ja vielen so gehen, da AG ausdrücklich von Regelungslücke im Antrag spricht!Bei Interesse bitte Nachricht Gruß Travemuende
@Vargas Ramos
Zum P-Konto wird es erst, wenn du Dein Kreditinstitut beauftragst es zu wandeln.
@travemünde
Erstaunlicherweise wurde dieser Spezialfall von der Gesetzgebung in keinster Weise gewürdigt. Zum Glück geht noch der Antrag nach §765a ZPO, dem so wie ich bislang mitbekommen habe, auch immer stattgegeben wurde. Ich werde zu dem Thema heute auch noch einen Artikel veröffentlichen, da dieses breite Kreise von P-Kunden betrifft.
Meine Einschätzung der Lage: In Zukunft wird es immer breitere Bevölkerungsschichten geben die finaziell am absoluten Minimum leben. Wenn da nicht der Markt reagiert und diesen Verbrauchern attraktive Angebote macht die auf das heute bekannte P-Konto aufbauen wird die Politik agieren müssen.
Kann ich nur zustimmen, wenn dies weiterhin der Fall ist müsste man reagieren, doch wie soll man das am besten umsetzen?
Hallo
ich bin wohl einfach zu blöd um die gesetzes texte zu verstehen, bin mathematiker und kein sprachwissenschaftler
nun zu meinem fall
Auf meinen konto ist seid geraumer zeit eine pfädung vom finanzamt. Beziehen tue ich alg2 in höhe von derzeit 592,80 eur. da das geld aber schon im vormonat überwiesen wird z.b. den 29. des monats ( weil der 30. ein sa. und der 31. ein so. ist) komme ich denn am 1. des folgemonats denn noch am mein geld ran und was noch viel wichtiger ist kann ich einen dauerauftrag, der zum 1. des monats läuft, mit der miete und strom etc. am laufen haben?? und wie sieht das mit lastschriften zum ca 20. des monats aus??
Ansonsten habe ich auf das konto keinerlei geldeingänge nur halt die regelmäßigen 592,80€
bisher hab ich alles in bar gemacht aber meine spk möchte pro bareinzahlung 10,-€ gebühren sehen, was bei drei überweisungen, miete, strom, tel. ganze 30€ ausmacht die ich denen von der bank nicht mehr in den rachen schmeissen will….
bitte um KLARE hilfe da mir nochnicht einmal die sachbearbeiterin von der ArGe etwas konkretes sagen kann…. oder will…