Rechtsanwalt ermittelte undercover in Sachen P-Konto

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Anwalt als Testkunde unterwegs

Am 30.Juni, genau einem Tag vor Einführung des P-Kontos, begab sich Rechtsanwalt Heinz Egerland in die Niederungen Berliner Bankfillialen. RA Egerland (Slogan: “Im Knast, zerstritten, abgebrannt? Stets hilft Dir Anwalt Egerland”) testete die Beratungsqualität zum P-Konto, getarnt als Testkunde. Seine Erfahrungen waren mehr als ernüchternd. Der Anwalt spricht von “peinlichen ,ignoranten und von aberwitziger Unkenntnis geprägten Auskünfte der Bänker“. Nach 25 Versuchen in verschiedenen Fillialen gelang es ihm in nicht einem Fall an kompetente Informationen zu gelangen.

Sein Fazit:

“Falls die Banken auch künftig so oder so ähnlich mit den ungeliebten P-Konto-Inhabern umspringen, also Ihnen ähnlich arrogant und respektlos , in der Sache aber überwiegend ahnungslos gegenübertreten, wie dies bei meinem eigenen Rechercheversuch der Fall gewesen ist, liegt die Annahme nahe , dass die gesetzliche Regelung des P-Kontos handwerklich weitgehend daneben gegangen ist und folglich damit in der Praxis mehr neue Probleme aufgeworfen als alte bereinigt werden.”
Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/das-p-konto-peinliche-panne-oder-prima-pfaendungsschutz_012383.html

Ich empfehle diesen Artikel ausdrücklich zur Lektüre!

Auch Welt-Online kritisiert die praktische Umsetzung

Sehr kritisch setzte sich auch Sabine Schmit in Welt-Online mit der Umsetzung des P-Kontos auseinander. Eine an für sich gute Reform würde durch deren praktische Umsetzung in ihr Gegenteil verkehrt. Insbesondere durch die teilweise hohe Bepreisung des P-Kontos würde ein Zustand entstehen, dass sich diejenigen Kunden, die ein P-Konto am dringendsten benötigen, sich dieses eigentlich gar nicht mehr leisten könnten. Während Kunden, die es sich leisten könnten, von der prophylaktischen Umstellung abgeraten wird. (Zu teuer, teilweise zu stark funktional eingeschränkt, negative Auswirkungen bei Kreditvergaben etc).

Auch diesen Artikel kann ich nur empfehlen –>> http://www.welt.de/die-welt/finanzen/article8309394/Pfaendungsfreies-Konto-ist-fuer-viele-zu-teuer.html

11 Responses to Rechtsanwalt ermittelte undercover in Sachen P-Konto

  1. Olaf sagt:

    Sehr reißerisch formuliert der Artikel…

    Und dass eine Bank Nichtkunden bezügl. des P-Kontos nicht berät, ist nachvollziehbar.

    Glaube, der Herr Rechtsanwalt würde auch nicht hinsichtlich einer Erbschaft aufklären, wenn der Kunde “sich mal ganz unverbindlich beraten lassen möchte”, aber eigentlich von Der Kanzlei Müller-Meier-Schulze vertreten wird.

  2. Didi sagt:

    Die Erfahrungen des Bankers kann ich mühelos nachvollziehen. Die geballte Inkompetenz der Berater in simpelsten Fragen ist schockierend. Wer kommt eigentlich für Verluste durch Pfändungen auf, die einer schludrigen und falschen Aufklärung geschuldet sind?
    Jede Bank über die es solche Beschwerden gibt sollte sich öffentlich für die Umstände entschuldigen, und die erforderlichen Unterlagen wie z.B. bei der Postbank im Web zugänglich machen.

  3. Michi sagt:

    @Didi
    So ein Blödsinn – falsche Beratung bei nem P-Konto gibt es nicht. Wenn du z.Bsp. es verschläfst einen höheren Sockelbetrag zu beantragen bist du selber schuld. Wo soll den Bitte ein “Fehler” bei der Beratung beim P-Konto passieren??

  4. Michi sagt:

    @Olaf
    Vollkommen richtig. Es gibt ja keinen Anspruch auf die Eröffnung des P-Kontos. Und die Banken geben lieber den tatsächlichen “bedürftigen” Kunden die Infos als einem Testkäufer der zwischen Tür und Angel blöde Fragen stellt (zumal vor dem Start des Kontos).

  5. Didi sagt:

    @Michi

    Kein Blödsinn. Wenn ein Bankmitarbeiter einem auf die Anfrage nach einem P-Konto erklärt, daß es selbiges nur Gerichtsbeschluss gibt, ein anderer behauptet die Dresdner Bank würde keine Umstellung auf ein P-Konto anbieten – was rechtlich dann tatsächlich der erwähnte Blödsinn ist – etc. dann ist das falsche Beratung. Und daran ist nichts Blödsinn, das ist die Realität: Inkompetentes Bankpersonal, das simpelste Fragen nicht korrekt beantworten kann. Und dabei geht es nicht um die Entscheidungsfindung, sondern um das begreifen der neuen Rechtslage. Und egal wo im Netz man etwas drüber liest: die Dresdner sticht mit grandioser Inkompetenz und rechtlich fragwürdigen bis schlicht rechtlich nicht haltbaren Begründungen hervor mit denen Kunden die Ihr vorhandenes Konto in ein P-Konto wandeln wollen abgewimmelt werden sollen.
    Schriftlich bekommt man von den Mitarbeitern interessanterweise nichts. Auch keine Ablehnung der Umstellung. Grund der Ablehnung……… »nein, können wir Ihnen nicht schriftlich geben.«

  6. admin sagt:

    @Olaf

    Ich denke keine Bank bricht sich irgendetwas ab, auf Anfrage über ihre P-Konto Konditionen zu informieren. Dies sind ja sowieso Dinge, die eigentlich in die öffentlich einsehbare Gebühren- und Leistungstabelle gehören. Analoges gilt für evtl vorhandene Informationsblätter. Nichts anderes wollte der Rechtsanwalt. Allgemeine Informationen.
    Eine individuelle Einzelberatung macht ohnehin nur für bestehende Kunden Sinn. Doch auch hier liegt vielerorts noch einiges im Argen

  7. admin sagt:

    @Didi

    Schon traurig was da passiert. Lange würde ich da nicht mehr zusehen. Wenn die Dresdner ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt ist es halt eine Sache für den Ombudsmann ODER die BaFin, die oberste Aufsichtsbehörde für die Banken. Wenn man lieber gegenüber diesen Stellungnahme abgeben möchte, aus welchen Gründen man sich nicht an geltendes Recht hält, bitte schön!

    In dringenden Fällen, eingegangenen Pfändungen z.B., läßt sich natürlich auch gleich der Klageweg bestreiten. Hier aber unbedingt einen Anwalt hinzuziehen.

  8. Olaf sagt:

    Hmmm…vielleicht will die CoBa die Dresdner nur noch abwickeln…;)

  9. Didi sagt:

    In dem Fall ist aber egal, was die CoBa will. Es ist eine unglaubliche Sauerei, und ich bin echt schon am überlegen, ob ich nicht, da man mir ja nichts schriftlich geben will, nicht einfach mal mit versteckter Kamera da auflaufe. Da geht es für Menschen mitunter ums nackte Überleben, in finanzieller Hinsicht, und da wird man mit absurden Storys hingehalten, und Gesetze einfach ignoriert.

  10. Olaf sagt:

    @admin:

    Banken generieren ihre Erträge generell mit der Vergabe von Krediten sowie dem Vertrieb von provisionswirksamen Produkten (Versicherungen, Fonds, etc.).

    Bei einem Kunden, gegen den Vollstreckt wird, kommt eine Kreditvergabe ohnehin nicht in Frage. Auch eine Lebensversicherung wird dieser Kunde u.a. auf Grund deren Pfändbarkeit nicht abschließen. Das gleiche gilt für Bausparverträge, Fonds oder WP-Depots.

    Wenn ein Nichtkunde sich nach einem P-Konto erkundigt, dann ist das jemand, an dem die Bank während der Geschäftsbeziehung nahezu kein Geld verdienen wird. Im Gegenteil: Sind Pfändungen zu bearbeiten, dann legt sie i.d.R. sogar drauf.

    Warum sollte ich diesen also beraten?

  11. Sun sagt:

    Naja, diesen Kommentar kann man ja nur unkommentiert stehen lassen…
    Der spricht ja für sich…

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