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Das P-Konto ist da!

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Es ist soweit – das P-Konto betritt die Bühne!

Seit einigen Stunden ist es endlich da – Das neue P-Konto. Ab heute kann jeder Inhaber eines Einzel-Girokontos in ein P-Konto umwandeln. In einigen Bankfillialen muß man sich heute sicherlich auf längere Wartezeiten gefasst machen. Bestimmt wird der Ansturm gewaltig sein. Hunderttausende blöckierter Konten müssen wieder freigegeben werden. Natürlich nur, wenn auch ein entsprechender Antrag gestellt wird.

Die Umwandlung in ein P-Konto geschieht nicht automatisch!

Jeder, der sein Konto in ein P-Konto umwandeln möchte, muß explizit einen entsprechenden Antrag in seiner zuständigen Bankfilliale stellen. Sofern es sich um ein Einzelkonto handelt und nicht woanders bereits ein P-Konto besteht MUSS die Bank diesem Antrag auch entsprechen. Es handelt sich nicht um eine Kann-Bestimmung. Die Bank hat hierbei auch keinerlei Ermessenspielraum.

“(7) In einem der Führung eines Girokontos zugrunde liegenden Vertrag können der Kunde, der eine natürliche Person ist, oder dessen gesetzlicher Vertreter und das Kreditinstitut vereinbaren, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen.”
§850k (7) ZPO

Das grundlegend Neue beim P-Konto

Die revolutionäre Neuerung liegt im Haupstächlichen im automatisierten Pfändungsschutz
. Innerhalb pauschalierter Freibeträge kann frei über das P-Konto verfügt werden. Der Basisfreibetrag beträgt 985,15€ für eine Einzelperson. Unterhaltsverpflichtungen, der Bezug von Kindergeld sowie Einmalleistungen der Sozialbehörde (wie z.B. Erstaustattung) erhöhen diesen Freibetrag entsprechend.
Diese Freibeträge müssen der Bank gegenüber mittels einer Bescheinigung einer geeigneten Stelle nachgewiesen werden.
Sind die pauschalierten Sätze niedriger als der Betrag, der einem gemäß der Pfändungstabelle nach §850c ZPO zustehen würde, kann das zuständige Vollstreckungsgericht auf Antrag auch einen höheren Freibetrag festsetzen. Für einen solchen Antrag empfiehlt es sich selbstredend einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

EC/Maestro Karte wird es wohl in den meisten Fällen nicht mehr geben

Ausgegebene Kreditkarten werden beim P-Konto eingezogen, da das P-Konto zwingend im Guthaben geführt werden muß. Ähnlich sieht es bei EC/Maestro Karten aus, diese werden in aller Regel ebenfalls eingezogen und durch entsprechende Service-Karten ersetzt werden. Das Abheben am Geldautomaten wird in den meisten Fällen nur noch an Institutseigenen Automaten möglich sein, das Bezahlen mit der Karte in Geschäften fällt dann ebenfalls flach. Online-Banking sollte in den meisten Fällen weiterhin möglich sein.

Welche Gebühren zu erwarten sind

Von ersten Banken sind die Gebühren bereits bekannt.

  • Commerzbank – keine gesonderten Gebühren

  • Ostsächsische Sparkasse – keine gesonderten Gebühren (Kunden, denen letztes Jahr die Gebühr auf 12 Euro erhöht wurde, können das P-Konto für 6 Euro monatlich führen)

  • Deutsche Bank+ 5 Euro (noch nicht verifiziert!)

  • Norisbank +5 Euro (Normales Guthabenkonto wird erstaunlicherweise zum Nulltarif geführt!)

  • Wirecardbank +5 Euro (zusätzlich zu den bereits happigen 9,95€ monatlich!)

  • Saalesparkasse 12 Euro

  • Sparkasse Ulm + 10 Euro

Ich brauche Ihre Hilfe!
Ich plane hier eine Liste mit Banken und ihren P-Konto Gebühren zu veröffentlichen. Hierzu benötige ich Ihre Mithilfe.
Was kostet das P-Konto bei Ihrem Institut?
Bitte schreiben Sie es mir, entweder im Kommentar oder auch per Email an admin@p-konto-blog.de.
Interessant wäre zusätzlich noch die Information ob eine EC/Maestro Karte oder nur eine gewöhnliche Servicekarte ausgegeben wird und evtl zusätzliche funktionale Einschränkungen bestehen.
Die Meldung könnte in der Art erfolgen:
Sparkasse Untertupfenhausen – 5 Euro zusätzliche Gebühr – Sparkassenkarte – keine sonstigen Einschränkungen.

Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre freundliche Mithilfe. Gerne dürfen natürlich auch die Kreditinstitute selbst ihre Konditionen mitteilen.

Das war es mal vorerst. Ich wünsche mir, dass heute alles reibungslos in den Geldinstituten abläuft und positive Bilanz gezogen werden kann.

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