In den letzten Tagen und Wochen häuften sich auch hier die Beschwerden, dass man in einigen Bankfillialen angeblich noch nichts vom P-Konto wusste bzw zum Teil inkorrekte Auskünfte hierzu gab. Ich gehe davon aus, dass sich dies ab heute geändert haben sollte.
Falls nicht:
Wie kann ich mich wehren, wenn meine Filliale das P-Konto nicht kennt bzw. die Umwandlung verweigert?
Vor allen Dingen sollte man in keinerlei Panik verfallen. Das Gesetz ist vollständig auf Ihrer Seite. Jedes Kreditinstitut ist gesetzlich dazu verpflichtet ein bestehendes Girokonto auf Antrag als P-Konto weiterzuführen, solange folgende 2 Voraussetzungen vorliegen: 1. Sie führen ein Einzelkonto und 2. Sie unterhalten nicht bereits an anderer Stelle ein P-Konto.
Rechtsweg steht offen – wird jedoch kaum nötig sein
Der Rechtsweg stünde Ihnen also offen, genauso wie das Schlichtungsverfahren über die Ombudsleute oder der Beschwerdeweg über die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin).
Schriftliche Entscheidung der Geschäftsführung verlangen
Aufgrund der klaren und deutlichen Rechtslage wird dies jedoch kaum erforderlich sein. Sollte der Bankmitarbeiter die Wandlung in ein P-konto verweigern, sollte zuerst der direkte Vorgesetzte verlangt werden. Beharrt auch dieser auf derselben Entscheidung, wendet man sich am sinnvollsten schriftlich an die Geschäftsleitung und bittet im Ablehnungsfall um eine schriftliche Begründung. Dazu sollte man den Sachverhalt so genau wie möglich darlegen. Also immer genau merken, wann man mit wem gesprochen hat und immer schön brav die Namen geben lassen. In dem Schreiben darf man auch durchaus andeuten, dass man im Ablehnungsfall, bereit ist, den Rechtsweg zu bestreiten.
Spätestens hier wird jedes Institut einlenken (hoffe ich!), da bestimmt eine kurze Auskunft bei der eigenen Rechtsabteilung eingeholt werden wird, die das neue Gesetz wohl kennt.
Sollte sich zeigen, dass diese Einstellung zu optimistisch ist, werde ich die einzelnen Beschwerdewege an dieser Stelle dann auch vorstellen.

Hallo,
bei der ehemaligen Dresdner kennt man jetzt das P-Konto, allerdings wird gesagt das sie aus technischen Gründen kein P-Konto anbieten können. Auf meine Frage ab wann dies denn möglich sei, wurde gesagt: Nie und ich solle zu einer anderen Bank gehen.
Na da bin ich ja mal gespannt was die mir nachher sagen wenn ich da meinen Termin habe. Unabhängig davon gibt es einen Rechtsanspruch auf das P-Konto!
@Elke
technische Probleme, wie originell. Schriftliche Beschwerde bei der Commerzbankleitung und ich bin mir sicher, dein Konto wird in wenigen Tagen umgestellt sein.
Stimmt und das sollte man nie vergessen. Man bittet hier nicht um irgendeine Gnade seitens der Bank, sondern beantragt etwas, was einem per Gesetz zusteht.
Da scheinen ja einige Probleme mit der »Alt-Dresdner« zu haben…
Aber mal kurz in den Raum geworfen: Alles was ab dem 1.Juli eingeht darf doch binnen 4Wochen erstmal nicht an einen pfändenden Gläubiger ausgezahlt werden? Oder irre ich mich da?
Würde ja immerhin erstmal 4 Wochen Zeit geben um das in den Griff zu kriegen.
Die 4-Wochen-Frist gilt nur für Pfändungen, welche ab dem 01.07.2010 zugestellt werden, nicht für jeden Zahlungseingang!
Moment: das bedeutet, wenn die Pfändung vor dem 1.Juli zugestellt wurde, kann alles was nach dem 1. Juli auf dem Konto eingeht auch VOR Ablauf der 4 Wochen an den Gläubiger weitergeleitet werden?
Auch wenn man das Konto als P-Konto führt? Verstehe ich gerade nicht? Sprich: Umstellung auf ein P-Konto bringt für bereits laufende Pfändungen gar nichts, auch wenn diese erst am 30.6. eingingen?
DOch, der Freibetrag gilt ja. Aber für Pfändungen vor dem 01.07. hat die 2-Wochen-Frist gegolten. Die ist ja i.d.R. bereits abgelaufen. Für die ist pfändbares Guthaben unverzüglich an den Gläubiger zu überweisen. Pfändbares Guthaben heißt: Guthaben, welches den Freibetrag innerhalb eines Kalendermonats übersteigt.
Ok, dann nochmal konkret, ich denke das interessiert viele:
1. 30.6. Guthaben sagen wir 500€
2. Am 30.6. wird der Pfändungsbeschluss zugestellt
3. Am 1.7. gehen Zahlungen ein
4. Am 5-6.7. wird in P-Konto gewandelt
Ist jetzt das (innerhalb des Freibetrags) nach/ab dem 1.7. auflaufende Guthaben vor dem Gläubiger mit Pfändung vom 30.6. geschützt, und nur das was VORHER drauf war nicht?
Danke!
Wenn das Guthaben am 30.06. pfändbar war, dann hilft die das P-Konto nichts. Wenn es zum Zeitpunkt der Umstellung unpfändbar war, dann gilt der Freibetrag ab Umstellung.
Das ist jetzt Juristendeutsch, mit dem die meisten so wenig anfangen können werden wie ich.
Ist Guthaben das nach dem 1.Juli gebildet wird basierend auf einer vorher eingegangenen Pfändung pfändbar, trotz P-Konto Umstellung nach dem 1.Juli?
Oder gilt der Freibetrag P-Konto für Kalendermonat Juli auch dann, wenn die Pfändung bereits vorher bestand?
Also: muß wenn die Pfändung vor dem 1.7. einging trotz P-Konto für laufend eingehende Zahlungen nach dem 1.Juli weiter ein Freigabebeschluss erwirkt werden, weil der Anspruch älter ist. Oder gilt unabhängig ab dem 1.Juli der monatliche Freibetrag dann auch für schon bestehende Pfändungen – mit Bezug auf NACH dem 1.Juli eingehende Zahlungen?
Wo ist denn das Juristendeutsch?
War das Guthaben am 30.06. pfändbar oder nicht?
Waren es Sozialleistungen? Ja -> unpfändbar!
Ist die Pfändung jünger als 2 Wochen? Ja -> unpfändbar!
Ist das Geld durch einen Beschluss freigegeben? Ja -> unpfändbar!
In diesen drei Fällen fällt das Kontoguthaben, welches vor Umstellung in ein P-Konto auf dem Konto ist, in den Freibetrag.
Hallo Ihr Experten,
ich habe exakt dasselbe Problem wie Elke mit der DreBa /Commerzbank. Man sagte mir, eine Umstellung sei aus technischen Gründen (?) nicht möglich, ich müsse ein neues Konto bei einer ehem. Comm.Filiale eröffnen. Soweit ich weiß, darf ich doch für ein gar kein P-Konto neu eröffnen, das geht doch nur in Form der Umstellung eines bestehenden Guthabenkontos, oder? Mir hat das der Filialleiter persönlich gesagt – an wen soll ich mich denn jetzt wenden??
Was ist in diesem Fall: Bank will Geld nicht auszahlen, das vor dem 01.07. unpfändbar war und verlangt einen Freigabebeschluss. Gibt es denn überhaupt noch Freigabebeschlüsse, wenn man ein P-Konto hat?
bei mir zahlte die bank mein hartz 4 nicht am freitag aus.mit der begründung das es beim p konto immer länger mit der auszahlung warten muss . sparkasse westmünsterland!!!
@Achim
Diese Begründung geben einige Institute. Inwieweit das Rechtens ist, werden wohl die Gerichte zu beurteilen haben.
@Achim Grottke
Wertstellung beachtet??
@Admin
Da gibt es bereits Urteile. Ich vermute mal das Wertstellung des Hartz4 der 01.08. ist…wie gesagt meine Vermutung – hat dann aber nix mit dem P-Konto zu tun.
rückumstellung vom p – konto nicht möglich – siehe unten.
Eine Rückumstellung in ein normales Girokonto ist im Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes nicht vorgesehen und somit nicht geregelt worden; einen entsprechenden Rechtsanspruch auf Rückumwandlung gibt es nicht. Ob eine Rückumwandlung (außer in Fällen des § 850 k Abs. 9 ZPO: hier wird aufgrund eines Gerichtsbeschlusses umzustellen sein) möglich ist, hängt somit von der Entscheidung des kontoführenden Kreditinstituts ab.
ich wollte heute geld abholen. dank eines ” erfundenen gesetzes” der sparkasse wollte man mir meiner pfändungsfreibetrag zuerst nicht auszahlen. man sagte mir,das der gesetzgeber es so geregelt hätte. ganz schwierig im schreiben der sparkasse für normale menschen zu verstehen. in etwa wird es so beschrieben,das dein geld,wenn es kommt,erst ab dem übernächsten monat für dich zur verfügung steht.tausende deutsche wären also ohne geld.das hätte zur folge,das der gläubiger dein geld,das ja noch auf dem konto ist,weil du es nicht bekommen hast,zur pfändung offen steht.ICH bin zu einem sachbearbeiter gegengen und bat um hilfe. er zahlte mir anstatt 258e – 238e aus. man war ich froh. aber was kommt im september?? ich hatte die zündende idee. ich mache morgen einen dauerauftrag über die summe die ich jeden monat übrig habe zum leben,auf ein konto eines bekannten. somit ist das geld weg. nicht pfändbar. ich fragte den sachbearbeiter ob das ginge. er sagte – müsste gehen.
Naja, einen Monat könntest du es übertragen und die Summen des alten und neuen Monats sind nicht zusammenzurechnen. (Nach 8 Wochen mußt du das übertragene Geld allerdings abheben!) Aber es klingt oberfaul…!!!???
Was soll das denn für ein Gesetz sein?
Dir muß doch das Geld zur Verfügung stehen, wenn es kommt?! Und nicht einen Monat später.
Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, ist, daß es verhindern soll, daß im ersten Monat der Umstellung 2 Gehälter auf einmal eingehen. (30. des Monats nochmal…)
Paßt das bei dir?
erst ein fax meines anwalts am 1.8.2010 an die geschäftsleitung der commerzbank in frankfurt sorgte dafür das ich sofort über mein geld verfügen konnte.keine filiale kannte sich aus.5 besuche beim amtsgericht und genehmigungen beachteten sie nicht.
commerzbank mitarbeiter waren sehr schlecht bis garnicht geschult
ich kann allen nur raten,holt euch einen beratungsschein beim amtsgericht und klagt ein was euch zusteht,mir hats geholfen
es gibt und gab nie ein technisches problem es war unwissenheit
und dummheit