Es ist soweit – das P-Konto betritt die Bühne!
Seit einigen Stunden ist es endlich da – Das neue P-Konto. Ab heute kann jeder Inhaber eines Einzel-Girokontos in ein P-Konto umwandeln. In einigen Bankfillialen muß man sich heute sicherlich auf längere Wartezeiten gefasst machen. Bestimmt wird der Ansturm gewaltig sein. Hunderttausende blöckierter Konten müssen wieder freigegeben werden. Natürlich nur, wenn auch ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Die Umwandlung in ein P-Konto geschieht nicht automatisch!
Jeder, der sein Konto in ein P-Konto umwandeln möchte, muß explizit einen entsprechenden Antrag in seiner zuständigen Bankfilliale stellen. Sofern es sich um ein Einzelkonto handelt und nicht woanders bereits ein P-Konto besteht MUSS die Bank diesem Antrag auch entsprechen. Es handelt sich nicht um eine Kann-Bestimmung. Die Bank hat hierbei auch keinerlei Ermessenspielraum.
“(7) In einem der Führung eines Girokontos zugrunde liegenden Vertrag können der Kunde, der eine natürliche Person ist, oder dessen gesetzlicher Vertreter und das Kreditinstitut vereinbaren, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen.”
§850k (7) ZPO
Das grundlegend Neue beim P-Konto
Die revolutionäre Neuerung liegt im Haupstächlichen im automatisierten Pfändungsschutz
. Innerhalb pauschalierter Freibeträge kann frei über das P-Konto verfügt werden. Der Basisfreibetrag beträgt 985,15€ für eine Einzelperson. Unterhaltsverpflichtungen, der Bezug von Kindergeld sowie Einmalleistungen der Sozialbehörde (wie z.B. Erstaustattung) erhöhen diesen Freibetrag entsprechend.
Diese Freibeträge müssen der Bank gegenüber mittels einer Bescheinigung einer geeigneten Stelle nachgewiesen werden.
Sind die pauschalierten Sätze niedriger als der Betrag, der einem gemäß der Pfändungstabelle nach §850c ZPO zustehen würde, kann das zuständige Vollstreckungsgericht auf Antrag auch einen höheren Freibetrag festsetzen. Für einen solchen Antrag empfiehlt es sich selbstredend einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
EC/Maestro Karte wird es wohl in den meisten Fällen nicht mehr geben
Ausgegebene Kreditkarten werden beim P-Konto eingezogen, da das P-Konto zwingend im Guthaben geführt werden muß. Ähnlich sieht es bei EC/Maestro Karten aus, diese werden in aller Regel ebenfalls eingezogen und durch entsprechende Service-Karten ersetzt werden. Das Abheben am Geldautomaten wird in den meisten Fällen nur noch an Institutseigenen Automaten möglich sein, das Bezahlen mit der Karte in Geschäften fällt dann ebenfalls flach. Online-Banking sollte in den meisten Fällen weiterhin möglich sein.
Welche Gebühren zu erwarten sind
Von ersten Banken sind die Gebühren bereits bekannt.
- Commerzbank – keine gesonderten Gebühren
- Ostsächsische Sparkasse – keine gesonderten Gebühren (Kunden, denen letztes Jahr die Gebühr auf 12 Euro erhöht wurde, können das P-Konto für 6 Euro monatlich führen)
- Deutsche Bank+ 5 Euro (noch nicht verifiziert!)
- Norisbank +5 Euro (Normales Guthabenkonto wird erstaunlicherweise zum Nulltarif geführt!)
- Wirecardbank +5 Euro (zusätzlich zu den bereits happigen 9,95€ monatlich!)
- Saalesparkasse 12 Euro
- Sparkasse Ulm + 10 Euro
Ich brauche Ihre Hilfe!
Ich plane hier eine Liste mit Banken und ihren P-Konto Gebühren zu veröffentlichen. Hierzu benötige ich Ihre Mithilfe.
Was kostet das P-Konto bei Ihrem Institut?
Bitte schreiben Sie es mir, entweder im Kommentar oder auch per Email an admin@p-konto-blog.de.
Interessant wäre zusätzlich noch die Information ob eine EC/Maestro Karte oder nur eine gewöhnliche Servicekarte ausgegeben wird und evtl zusätzliche funktionale Einschränkungen bestehen.
Die Meldung könnte in der Art erfolgen:
Sparkasse Untertupfenhausen – 5 Euro zusätzliche Gebühr – Sparkassenkarte – keine sonstigen Einschränkungen.
Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre freundliche Mithilfe. Gerne dürfen natürlich auch die Kreditinstitute selbst ihre Konditionen mitteilen.
Das war es mal vorerst. Ich wünsche mir, dass heute alles reibungslos in den Geldinstituten abläuft und positive Bilanz gezogen werden kann.

Sparkasse Mülheim Styrum
hat 5 min gedauert mein konto in ein p-konto zu ändern, ohne extra gebüren
hallo habe mit dem zuständigen der heidenheimer volksbank gesprochen der sagte zu mir ich muss beim amtsgericht einen pfändungsschutzbeschluss holen und ggf die bescheide über kindergeld und erziehungsgeld mit zusenden??? ist das überall anders?
@Norbert
Super, so soll das sein und würde man sich überall so wünschen.
@Michaela
Für das P-Konto brauchst Du natürlich keinen Gerichts- oder Pfändungsschutzbeschluß. Einfach beantragen und die Bank muß umwandeln und das sogar innerhalb von 4 Banktagen. Wo der Sachbearbeiter allerdings Recht hat, ist dass es sinnvoll ist, sich den Kindergeldbezug/erziehungsgeld bescheinigen zu lassen. Dies erhöht dann den Pfändungsfreibetrag.
Bei mir hat die Deutsche Bank heute gesagt, sie können mein Konto noch nicht ändern, da die Unterlagen fürs P-Konto noch nicht da wären. o.O
@Ralf Diese Begründung klingt im Zeitalter von Internet und Faxgeräten naja … etwas merkwürdig. Haben sie was gesagt, wenn die Formulare da sind?
habe heute am 01.07.10 mein Girokonto in ein P-Konto umschreiben lassen.mein Girokonto wurde gestern gepfändet..das geld was oben war jedoch wird auf das p-konto gutgeschrieben,da ich das Konto unter 4 Tagen Frist in ein p-Konto hab umschreiben lassen…das kostet bei der Sparkasse Elbe-Elster 10 Euro gebühr im Monat. In den Funktionen gibt es absolut keine Einschränkungen. Das Umschreiben dauerte 3 Minuten.
@chris
Super. Das freut mich. So einen reibungslosen und unproblematischen Ablauf wünscht man sich überall.
@Admin Mir wurde gesagt, dass ich in einer Woche nochmal wiederkommen sollte.
Rhön-Rennsteig-Sparkasse 15€ im Monat, Karten bleiben da.
Vor 2 Wochen wollte man noch nichts wissen. Geht abe rnur mit Termin, den hab ich erst nächste Woche.
VR-Bank Schweinfurt Land
15 € monatlich
Das P-Konto geht über 2 Jahre.
In dieser Zeit ist das Konto weder Kündbar noch kann man zu einer anderen Bank.
Hallo,
meine Bank ist die OLB (Oldenbugische Landesbank), eine Tochter der Allianz. Das ist jetzt sicher nicht für jeden hier in Deutschland interessant, denn die OLB deckt mit ihren Filialen “nur” einen Raum von Osnabrück und Bremen bis zur Küste ab, also den gesamten Nordwesten.
Die Umwandlung ging innerhalb von ca. 3-4 Werktagen. Die monatlichen Kosten sind wie beim normalen “Konto für Jedermann” der OLB (9 Euro), also keine einmaligen oder monatl. Extragebühren für das P-Konto. Das war eine positive Überraschung.
Den Umwandlungsantrag haben die in der Filale einfach ausgedruckt, dann habe ich unterschrieben und das war es. Dazu kam noch ein 2-seitiges Merkblatt von der OLB.
Geld am Automaten abheben geht erstmal nicht, nur am Bankschalter, das soll sich aber – habe extra die Zentrale angerufen – bis zum Jahresende ändern wg. Softwareumstellung etc.
Lustigerweise gab die OLB mir 2x den Tip mit dem P-Konto, von sich aus.
In dem Merkblatt steht übringens auch – dass war mir neu – dass auch Abbuchungen beim P-Konto zugelassen sind, also nicht nur normale Überweisungen.
Meine Bank: die Oberbank, bietet das P-Kto gar nicht an. Schade. Bin eigentlich sehr zufrieden mit der Oberbank, aber nun muss ich doch überlegen, ob ich dort bleiben kann….
Guten Morgen Dany,
eine Bank kann sich nicht aussuchen ob sie das P-Konto anbieten oder nicht. Es ist ein Rechtsanspruch auf Führung EINES P-Kontos, bzw. die Umwandlung in ein P-Konto gegeben. Das ist keine freiwillige oder optionale Serviceleistung.
Ich habe damit momentan auch massivsten Stress mit der AltDresdner/CoBa der mittlerweile zu einer Beschwerde bei der BaFin geführt hat, nachdem die Dresdner sich sogar weigert schriftlich ihren Verweis an die CoBa (Neueröffnung und dann als P-Konto) zu bestätigen. Man wird dort wohl schon wissen, daß man im Unrecht ist.
Hallo Didi,
danke für deine Antwort. ich hab heut nochmal einen Versuch gestartet, aber bin wieder gescheitert. Es kam die Aussage, dass der Hauptsitz der Bank in Österreich sei, und daher die Bank, auch wenn Sie in Deutschland anerkannt ist und viele Filialen hat, nicht Deutsche Produkte anbieten muss und-oder sich an Deutsche Regeln halten muss. An wenn kann ich mich diesbezüglich nun wenden?
Wirklch sehr informativ! Werde aufjedenfall wieder kommen. Danke fuer den Beitrag.
Gruss
Andres
Hallo,
ich habe ein P-Konto bei der Stadtsparkasse Köln,die Umstellung war sehr einfach,es kommt zu einem Rechnungsabschluß,aber die laufenden Gebühren erhöhen sich nicht!!!Meine Beraterin sagte auch noch dass die EC Karten für Kontoauszüge und Geldautomaten wieder freigeschaltet werden würden,konnte nur noch nicht sagen wann.Ich hoffe,ich konnte mit dieser Info weiterhelfen.
Gruß Susan
Ich hab schwieringkeiten an mein Hatz4 so wie an mein 1 € Jobber geld zu bekommen..ich soll jetzt zum Amtsgericht gehen um das Geld wie Hartz 4 sowie 1€ Jobbergeld zukommen.Das ist aber erst so seit ich mein Konto auf ein P Konto umgestellt habe..!Auch hab ich gemerkt wenn man jeden Monat am 30 oder 31 das selbe Geld bekommt hat man auch schwieringkeiten an das Geld zukommen…ich bin sauer..davor war das nicht so..die Sparkasse Essen hat mir den selben Montat wo Hartz4 dauf km nur 16 € ausgezahlt..war auch nicht!
Sparkasse Essen
keine Einschränkungen,auch einkaufen mit EC Karte wieder möglich.
Leider wurden ja die Zahlungseingänge eingefroren,da der zur Verfügung stehende Betrag überschritten wird.Amtsgericht Essen völligst überfordert.SPK Essen haat nun eine Kanzlei in Essen beauftragt die Interessen aller P-Kontoinhaber zu vertreten.Bis eine Lösung gefunden ist.Job Center und Antrag auf Mitellosigkeit stellen.
Eine Frage: Ich habe meine Konto weg. Kontopfändung auf P-Konto umschreiben lassen (lief eigentlich reibungslos) nur nach 10 Tagen kriege ich ein Schreiben von der Bank (Sparkasse) mit dem Hinweis: entweder solle ich die Fändung binnen 3 Monaten aufheben lassen, sonst würde die Bank mir die Konto kündigen.
Ist das rechtens???
Hast du es gewandelt?
Hört sich jedenfalls komisch an….
Ich muss zugeben, dass ich bis vor einer halben Stunde keine Ahnung hatte, was ein P-Konto ist… Ich habe mich von Links aus anderen Blogs leiten lassen und finde das Thema der P-Konten sehr interessant.
Grüße
Beto