Noch ein paar Gedanken zu den P-Konto Gebühren

So ganz lassen mir die P-Konto Gebühren keine Ruhe. Einige Sparkassen verlangen bis zu 10 Euro zusätzliche monatliche Kontoführungsgebühren.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner von der CSU forderte ein möglichst kostenfreies P-Konto. Keinesfalls solle das P-Konto höher tarifiert sein als das herkömmlich geführte Guthabenkonto.
In die gleiche Richtung ging der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages zum P-Konto Gesetzentwurf vom 22.4.2009

” Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung und Überwachung von Pfändungsmaßnahmen gegen Kunden von diesen ein besonderes Entgelt gefordert wird, unwirksam (BGHZ 141, 380). Ein Sonderentgelt für die Umstellung nach § 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO-E ist mit dieser Rechtsprechung nicht vereinbar.

Auch für die Führung desPfändungsschutzkontos darf die Preisgestaltung der Banken jedenfalls das für ein allgemeines Gehaltskonto Übliche nicht übersteigen. Der Ausschuss geht davon aus, dass die Kreditwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten wird, den Zugang ihrer Kunden zu Pfändungsschutzkonten nicht zu erschweren, zumal sie von den erheblichen Verbesserungen bei der Abwicklung von Pfändungen profitiert.

Quelle: Bundestagsdrucksache 16/17417

Eigentlich sollten die Banken über dieses Gesetz froh sein. Aber das genaue Gegenteil ist der Fall.

Was gefällt den Banken am P-konto nicht?
Hierüber lässt sich nur spekulieren. Ein paar Ideen hätte ich:

  1. Banker sind konservative Zeitgenossen. Das P-Konto ist neu, das P-Konto bringt zumindest kurzfristig mehr Arbeit, Mitarbeiter müssen geschult , Formulare gedruckt und die Software muß angepasst werden. So etwas lässt man sich ungern vom Gesetzgeber aufzwingen. Dass die Banken mittel- bis langfristig jedoch davon profitieren können, spielt gegenüber den kurzfristigen Befürchtungen keine große Rolle mehr
  2. Es gibt kaum noch eine Möglichkeit der ungeliebten überschuldeten Klientel das Konto zu kündigen
  3. Man befürchtet, daß die Bundesregierung im gegenzug zur Einführung des P-Kontos den banken jetzt genauer auf die Finger schaut, was die Eröffnung eines Girokontos für Jedermann betrifft.

Um das P-konto so unattraktiv wie möglich zu halten, wird mancherorts versucht, es mit hohen Gebühren zu belegen oder ohne sachlichen Grund funktional einzuschränken. Dass die Überschuldete Kundschaft defacto kein Wahlrecht hat, wird dankend in Kauf genommen

10 Kommentare

  1. naddel sagt:

    mir wurde das p-konto nicht
    gegeben weil ich angeblich
    mit dispo von 4000€ keinen anspruch hätte oder
    müsste erst dispo ausgleichen
    laut sparkasse köln-bonn

  2. admin sagt:

    Hallo Naddel,

    1. Die Sparkasse muss ein bestehendes Einzelkonto auf Deinen Antrag in ein P-Konto umzuwandeln.

    2. Das P-Konto muß als reines Guthabenkonto geführt werden.

    Das heisst, die Bank darf Dir das P-Konto nicht verweigern, sie darf jedoch (muß sogar) Deinen Dispo kündigen. Von daher ist das sinnvollste mit der Sparkasse eine Umschuldungsvereinbarung herbeizuführen und akzeptable monatliche Rückzahlungsraten zu vereinbaren.

    Viele Grüße

    Guido

  3. lars sagt:

    meine frau hat gestern ein p-konto bei der sparkasse waldeck-frankenberg beantragt,zuhause haben wir uns die gebühren mal genau angesehen.8,10 euro monatliche gebühren außerdem würde uns jede überweisung mit beleg 2,00 euro kosten.das wären bei durchschnittlich 10 überweisungen jährlich 313,20 mehr an gebühren.heute waren wir da um alles wieder rückgängig zu machen,dabei wurde uns erklärt,jeder kunde hätte nur einmal die möglichkeit bei der sparkasse w-f ein p-konto inanspruch zu nehmen.also wenn wir jetzt alles rückgängig machen hätten wir bei ihnen nicht mehr die möglichkeit eines p-kontos.auf die frage von mir wer das denn bestimme und ob das gesetzt dies zulasse sagte die bankangestellte:ihr chef würde das sagen,um zu vermeiden,daß die kunden immer zwischen p-konto und normalem konto wechseln würden.

  4. Sun sagt:

    Das ist wirklich eine Unverschämtheit, Kosten zu erheben bei Leuten, die sich ohnehinin einer Notlage befinden…!!! Außerdem vergrößert es ja den Schuldenberg und das kann auch nicht im Sinne der Sparkasse sein…??!!

    Und daß man nicht wechseln kann bzw es rückgängig machen kann auch!

    Die sollten sich wirklich was schämen! Diese geldgierigen Geier!

  5. Sun sagt:

    Auskennen tut sich bei denen damit auch keiner! Und diese Gesetztesgrundlagen würden mich auch mal interessieren!!! Wahrscheinlich recht eigennützig ausgelegt!

    Auf deren Aussagen kann man sich nicht verlassen, nachprüfen kann man aber auch nichts! Toll!

  6. Michi sagt:

    @Sun
    es steht Dir frei mal selber das gesetz zu lesen…in den Weiten des Internets ist dies sicherlich zu finden.

  7. Sun sagt:

    Ja, sicher…

    Trotzdem ist es nicht in erster Linie Sache eines normalen Bürgers, sich erstmal umfassend gesetzlich zu informieren, wenn eine Pfändung eintritt. Und speziell, wenn es eine Gesetzesänderung gibt. Das ist Aufgabe der Banken. Vorlaufzeit gab es ja genug! Das kann nicht sein, daß niemand weiß, was ein P-Konto ist und sich erst am 1.7. mit den neuen Bedingungen auseinadergesetzt wird!

    Auf Infos ist man dringend angewiesen und die kann mir ja nur die Bank geben.
    Wenn dir niemand sagen kann, wie lange z.B. dein pfändungsgeschütztes Geld auf dem Konto verbleiben darf oder nicht zu wissen, daß es nach 2 Wochen vom Gäubiger gepfändet wird, ist das schon ein starkes Stück! (Das ginge ja gar nicht einfach so ohne mein Einverständnis…Mhh, da wußte ich aber mehr…Natürlich ging das. Ganz normales Procedere bei einer Pfändung. Schlimm nur, daß mir das aber niemand genau sagen konnte…Das kann verheerende Konsequenzen haben…!)
    Und als Betrofeener gehst du auf dem Zahnfleisch!

  8. Michi sagt:

    @Sun
    Es ist meines Erachtens nicht die Aufgabe der Bank Dich hier zu Deinen Pfändungen zu informieren sondern es müssen Dich die Stellen beraten bei denen Du auch das Formular für die Erhöhung des Freibetrages unterzeichnen lässt. DORT muss die Beratung stattfinden. Die Bank stellt Dir “nur” das Konto zur Verfügung (gemäß deinem rechtlichen Anspruch). Mehr muss die Bank nicht machen und bringt ihr ja auch nix. Die Banken wollen Geld verdienen – und an einem Pfändungskunden ist kein Geld zu verdienen.
    Eine Bankmitarbeiter erhält ja nur von Dir den Auftrag das Konto umzuwandeln – was soll er dir denn da noch groß erzählen??

  9. Nominus sagt:

    Hey,
    nun es mehren sich bei dem P Konto so langsam die schon beim Gesetzesentwurf offensichtlichen Lücken. Das Gesetz wurde mit den Banken und deren Organisationen, ZKA, etc.und einigen Juristen haupsächlich entwickelt. Die Kontoführungsgebühr als ewtaiige erhöhte Gebühr war nicht ausdrücklich untersagt. Mal wieder eine Kannbestimmung auf frewiliiger Basis, es evt. nicht zu machen. Jedoch 100 % Zuschlag, stellt für mich Wucher dar und erscheint mir sittenwidrig. ! Statt 3 Eu im Monat nun 6 Eu im Monat bei der Sparkasse Südwestpfalz. Jeder, der laut Gesetz eine Erhöhung ohne Nachweis von 100 % verlangt unterliegt damit dem Verdacht auf Wucher. Banken dürfen es ja. Das Gesetz hat auch sehr , sehr lange gebraucht !! Man versucht sich dumm zu stellen, egal ob bei Banken, oder gar bei den zuständigen Beschwerdestellen. Wer die Verknüpfungen kennt, weiß auch warum. Könnte ich wie eine Bank meine Schulden und schlechten Papiere auslagern auf eine BAd Bank, wäre ich morgen schuldenfrei und liquide.

  10. naddel sagt:

    naja..nun hat das p-konto auf
    antrag gut funktioniert.
    aber 1000€ zum 29.2.für märz
    und ende märz 1000€ für april.
    und wehe ich gebe am 30.2.auch
    was aus!!! :)

Hinterlasse eine Antwort