Keine Extra P-Konto Gebühr bei der Ostsächsischen Sparkasse
Positives gibt es ebenfalls von der Ostsächsischen Sparkasse Dresden zu vermelden. Diese erhebt keine zusätzlichen Gebühren für das P-Konto.
Bundesweite Schlagzeilen erzeugte die Ostsächsische Sparkasse Ende letzten Jahres. Tausenden von Kunden, “die durch Ihre Kontoführung einen hohen manuellen Aufwand verursachen”. wurde die monatliche Kontoführungsgebühr auf 12 Euro erhöht.
Mit der Einführung des P-Kontos gibt die Ostsächsische Sparkasse diesen Kunden wieder einen Rückweg.
Voraussetzung: Sie müssen zur Sparkasse und ein P-Konto beantragen:
“Das (die Umwandlung in ein P-Konto, Anm. p-Konto-blog) ist nach unserer Ansicht der erste Schritt zur Klärung der finanziellen Angelegenheiten.Wenn Kunden vertrauensvoll auf uns zukommen um ihre Kontoführung wieder zu ordnen, unterstützen wir dies gern mit unserem P-Konto, das auch mit seinem Preis dem regulären Girokonto der Ostsächsischen Sparkasse Dresden entspricht, ohne jegliche Zusatzkosten. Kontoinhabern von saxx basis, die eine P-Kontoumwandlung beantragen, führen wir damit das Konto zu einem Preis wie unser normales Gehaltskonto (6 Euro).”
Andreas Rieger, Pressesprecher der Ostsächsischen Sparkasse Dresden
Das heisst für alle Kunden im Tarif “saxx basis” (12 Euro monatlich) halbieren sich die Kosten beim P-Konto wieder und es gelten die Konditionen des normalen Gehaltskontotarifs “saxx perfekt”, darin inkludiert ist die 2-s sparkassenkarte, alle beleghaften Buchungen, Kasse, Geldautomat, Auszüge etc. unabhängig von der Anzahl.
Ich finde dieses Angebot kann als äusserst fair betrachtet werden und ich würde jedem Kunden des “saxx basis” Tarifs nahelegen in ein P-Konto zu wandeln.
Als Anhang hier noch die Presseerklärung der Ostsächsischen Sparkasse zum P-Konto:
“Pressemitteilung
Sparkasse führt Pfändungsschutzkonto zum 1. Juli ein / Preise entsprechen den regulärer Girokonten ohne Zusatzkosten
Dresden, 22. Juni 2010
Zum 1. Juli 2010 führt die Ostsächsische Sparkasse Dresden das neue Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ein. Bereits eine Woche vor dem Start ist das regionale Kreditinstitut auf die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bestens vorbereitet.
Vorteil der Neuregelung: Die Kunden verfügen mit einem P-Konto über einen automatischen Pfändungsschutz von mindestens 985,15 Euro. Das bedeutet, dass Guthaben bis zu diesem Betrag nicht gepfändet werden können. Dieser Sockelbetrag steht den Inhabern des P-Kontos frei zur Verfügung, um notwendige Ausgaben zu begleichen. Darüber hinaus gehende Beträge werden für die Begleichung der finanziellen Verpflichtungen verwendet.
Die Ostsächsische Sparkasse Dresden richtet ihren Kunden auf Antrag ein P-Konto ein, indem sie ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandelt. Damit stellt das Kreditinstitut sicher, dass auch diese Kunden am modernen Zahlungsverkehr teilnehmen können und somit zum Beispiel Überweisungen tätigen oder Geld am Automaten abheben können.
Die Einrichtung des P-Kontos erfolgt bei der Sparkasse zu den regulären Preisen eines Girokontos ohne jegliche Zusatzkosten. „Wir nehmen hier als regionales Spitzeninstitut unsere gesellschaftliche Verantwortung war, Kunden auch durch schwierige Zeiten partnerschaftlich und fair zu begleiten“, betont Vorstandsmitglied Heiko Lachmann. „Wenn Kunden vertrauensvoll auf uns zu kommen, um ihre Kontoführung wieder zu ordnen, unterstützen wir dies gern mit unserem P-Konto, das auch mit seinem Preis dem regulären Girokonto der Ostsächsischen Sparkasse Dresden entspricht.“
Jeder Kunde kann grundsätzlich nur ein P-Konto führen. Um sicherzustellen, dass der besondere Schutz nicht durch mehrere Konten missbraucht wird, sind alle Banken und Sparkassen verpflichtet, die Einrichtung eines P-Kontos an die Schufa Holding AG zu melden.
Anträge zur Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto zum 1. Juli werden ab sofort in allen Filialen der Ostsächsischen Sparkasse Dresden entgegengenommen.”
Juni 30, 2010
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Das ist ja mal ein löbliches Beispiel. Einige andere Banken erhöhen angeblich tatsächlich die Gebühren bei der Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto. Ein Bankkunde, der ohnehin schon in einem finanziellen Engpass steckt, wird noch zusätzlich belastet. Meines Erachtens ist hier der Gesetzgeber gefordert diese Lücke im Gesetz zu stopfen.
Sehr richtig!
Zahlt der Kunde in diesem Beispiel für Überweisungen?
Nicht, oder? 6€ all inclisive? Ohne Zusatzkosten für jede Kleinigkeit?
Bei d. SPK muß ich dafür jetzt löhnen…!!!??? Dreist!
@FlorianH, das schlimme ist ja das viele Banken es auch heute noch mit hinterhältigen Mitteln versuchen obwohl die Rechtsprechung es ihnen untersagt hat.
Wieso die großen immer was bei den kleinen abzwacken müssen liegt auf der Hand, nur so werden sie Groß :-/