Ilse Aigner für kostenfreies P-Konto

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Was kostet das neue P-Konto?
Diese Frage wurde Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) in der großen Bild-Telefonaktion zum Thema Schulden gestellt. Die Antwort der Ministerin ist bemerkenswert:

“Die Banken sollten diese Konten nach Möglichkeit kostenfrei anbieten oder zumindest keine Aufschläge zur normalen Gebühr verlangen.”

Ilse Aigner (CSU), Bundesministerin für Verbraucherschutz,  17. Juni 2010, zitiert aus http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-karriere/2010/06/17/schulden-telefonaktion/darf-auch-meine-rente-gepfaendet-werden.html

Das ist finde ich eine klare Ansage an die Kreditinstitute, zumindest an diejenigen, die bereits wegen ihren deftigen P-Konto Gebühren ins Gerede kamen, z.B.  die Saalesparkasse (12 Euro) oder die Sparkasse Ulm (+10 Euro).

Sollten diese Beispiele Schule machen wäre eventuell auch ein Machtwort der Bundesregierung wünschenswert. Die Aussage der Ministerin macht immerhin deutlich, dass es keinesfalls Intention der Bundesregierung war, durch die Einführung des P-Kontos, klamme Schuldner noch durch zusätzliche P-Konto Gebühren zu belasten. Ilse Aigner hat immerhin in der Vergangenheit gezeigt, dass ihr viel an den Belangen des Verbraucherschutzes liegt, so hege ich einige Hoffnung, dass die Gebührenpolitik einzelner Banken zur Not auch durch die Bundesregierung reguliert werden wird.

Die Ministerin äusserte in besagtem Interview weiterhin den Wunsch, dass die Banken ihre P-Konto Tarife endlich bekanntgeben:

“Ich würde es begrüßen, wenn Banken und Sparkassen ihre Tarifinformationen zum P-Konto bald veröffentlichen würden.“

Ilse Aigner, Quelle: Bild-Zeitung, 17.6.2010, Seite 10 auch über o.g. Link online nachzulesen

Immerhin ist von einer deutschen Großbank, der Commerzbank, mittlerweile bekannt, dass keine gesonderen Gebühren für das P-Konto erhoben werden. Dies lässt zumindest Hoffnung aufkeimen, dass die anderen Banken diesem Vorbild folgen werden und die bereits erwähnten einzelnen Sparkassen, die Ausnahme bleiben werden.

12 Responses to Ilse Aigner für kostenfreies P-Konto

  1. Michi sagt:

    So ein Blödsinn kann auch nur die Aigner fordern. Der Zahlungsverkehr ist für die Banken sehr teuer und dann noch ein kostenloses P-Konto fordern? Pfui!

  2. admin sagt:

    @Michi
    Ich denke, wenn keine gesonderten Gebühren für das P-Konto abverlangt werden, können alle prima damit leben. Die Banken, wie auch deren Kunden.
    Ich verstehe die Aussage von Frau Aigner auch eher als ein Fingerzeig an einzelne Banken, es mit ihrer Tarifpolitik nicht zu übertreiben.

  3. Die Sparkassen machen am Ende immer die Ausnahme. Ich bin mir noch nicht einig was ich von der Sache halten soll, ich tendiere eher dazu, dass die Banken, dieses Konto ohne Kosten anbieten sollten.

  4. WM Prognose sagt:

    Die Sparkassen machen am Ende immer die Ausnahme. Ich bin mir noch nicht einig was ich von der Sache halten soll, ich tendiere eher dazu, dass die Banken, dieses Konto ohne Kosten anbieten sollten.

  5. rudi sagt:

    @Michi. Selber pfui ! Für ein normales Girokonto werden Euro 2,50 incl. diverser Transaktionen als Kontoführungsgebühren aufgerufen.Bei einem Gurhabenkonto greifen sich die Banken, im spez. die Sparkassen gleich Euro 12,50 ab. Das nenne ich pfui !!!!!!!!!!

  6. admin sagt:

    @rudi
    Dem kann ich nur zustimmen. Derartige Gebühren sind einfach nicht mehr zu rechtfertigen. Es ist halt am einfachsten von denen zu nehmen, wo am wenigsten Widerstand zu erwarten ist. Ich hoffe wirklich inständig dass entweder die Gerichte oder gar die Bundesregierung diesem Spuk ein Ende bereiten.

  7. Michi sagt:

    @rudi
    Dann geh halt zu einer günstigeren Bank – es gibt doch nicht nur eine! Aber ein kostenloses P-Konto zu fordern finde ich unverschämt!

  8. Elender sagt:

    @ Michi
    Du bist offenbar nicht in der Lage, Sachverhalte sauber zu trennen.
    Die Einrichtung der Pfändungsschutzeigenschaft für ein Konto und eine evtl erfolgte Pfändung sind zwei verschiedene Dinge. Ersteres kostet die Bank überhaupt nichts. Diese P-Eigenschaft wird einfach in die Konto-Kladde eingetragen, das wars. Sollte eine Pfändung erfolgen, hat der BGH längst festgelegt, daß dafür keine Gebühren verlangt werden dürfen. Du und die Banken verknüpfen nun unzulässigerweise beide Sachverhalte und konstruieren quasi eine Pfändungsgebühr in die P-Konto Eigenschaft hinein. Das ist ein netter Versuch, die BGH-Rechtsprechung zu umgehen und wird keinen Erfolg haben.

  9. Michi sagt:

    @Elender
    Also sorry – der Kommentar ist ja jetzt völlig ohne Wissen geschrieben worden! In welcher Kladde wird denn bitte das Kennzeichen gesetzt? Das konnte man vielleicht vor 40 Jahren machen als es noch tatsächlich Bücher für die Konten gab. Schon mal was von Schattenbuchhaltung gehört?? Die muss hier nämlich geführt werden. Das macht zwar das System – die Banken hatten hier aber schon erheblichen Aufwand das Ganze einzuführen!
    Und das mit irgendwelchen Verknüpfungen ist doch Blödsinn! Es gibt bestimmte Kontomodelle und die kosten unterschiedlich. Der Preis für das P-Konto ist festgeschrieben – es darf nicht wesentlich mehr kosten als das meistverkaufteste Kontomodelle der Bank. Du zahlst also ganz normal einen Preis für dein P-Konto so wie jeder andere Kunde für sein “normales” Konto auch. Und ich kenne (bis jetzt) keine Bank die ein Preis verlangt wenn eine Pfändung eingeht.
    Es geht mir nur darum dass eine Frau Aigner nicht ein kostenloses P-Konto fordern kann. Ich zahle mit meinem 08/15-Konto ja auch einen Preis – warum soll dann das P-Konto nix kosten??

  10. Elender sagt:

    @ Michi
    Das Wort ‘Kladde’ ist natürlich im übertragenen , nicht im Papiersinn, zu verstehen. Das allgemeine große Mißverständnis liegt aber doch darin, daß man von einem “P-Konto” spricht und dies als eine eigenständige Kontovariante ansieht und das ist grundfalsch. Das P-Konto ist kein eigenständiges Kontomodell !!! Es ist nur ein Merkmal, das für jedes Konto anzuwenden ist und laut Gesetz nach dessen Beantragung angewendet werden muß. An dem Konto oder dessen Modell ändert sich dadurch überhaupt nichts. Die Banken sind doch nicht berechtigt, die Gesetzesanwendung auf bestimmte Kontomodelle zu beschränken oder für diese Gesetzesdurchführung Strafgebühren zu kassieren. Es kommt von dieser schlampigen Semantik, die umgangssprachlich von einem “P-Konto” spricht. Tatsächlich handelt es sich aber nur um ein simples, nicht kontenspezifisches Merkmal. Demzufolge kann JEDES (Zahlungsverkehrs-)Konto als pfändungsgeschützt deklariert werden und, ich nenne es jetzt mal so, das Merkmal “P” erhalten.
    Ob der Satz der Frau Eigner von dem kostenlosen P-Konto so gemeint war, wie er publiziert wurde, oder ob sie nicht vielmehr gemeint hat, daß keine Zusatzgebühren erhoben werden dürfen, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich selbst habe aber im Gegensatz zu Dir ein völlig kostenloses, online-geführtes Konto bei meiner hiesigen Sparkasse. Es wäre überhaupt nicht einzusehen, wenn das durch das Merkmal “P” plötzlich kostenpflichtig werden sollte, umso weniger, wenn überhaupt keine Pfändung im Raum steht. Das Mermal “P” sagt doch nur, daß im Falle einer Pfändung der Grundfreibetrag freizustellen WÄRE. Hier wäre überhaupt nichts zu überwachen und hier entstehen keine Kosten. Im Falle einer Pfändung muß, im Gegensatz zur alten Regelung, nichts mehr geprüft werden, außer die Einhaltung des monatlichen Soll-Buchungssumme von 985,15 €. Das entspricht aber der Überwachung der Kreditlinie, wie sie auf jedem Konto erfolgt. Der Aufwand nach der neuen Regelung geht ja mithin gerade gegen Null. Es ist überaus absurd, wenn die Banken das argumentativ ins Gegenteil verkehren. Ein paar Rechenprobleme entstehen allenfalls im Grenzbereich und ggf beim gesetzlich vorgesehenen Übertrag auf den Folgemonat. Dafür hatten die Banken jetzt ein Jahr Zeit. Wenn sie diesen langen Zeitraum nutzlos verstreichen lassen und nicht eine solche läppische Softwareanpassung hinbekommen, dann frage ich mich doch, wo deren fachliche Kompetenz (oder deren Softwarefirmen) liegen. Wo bitte ist ein Preis eigentlich (auf das “meistverkaufte Kontomodell” festgeschrieben ? Du stellst da Definitionen auf, bei denen wohl eher der Wunsch nach deren Verwirklichung im Vordergrund steht.

  11. Sun sagt:

    Ich kann Elender nur Zustimmen! Das Dreiste ist, ich führte zuvor ein kostenfreies Giro-Konto (Studentin), auch die eingegeangene Pfändung änderte daran nichts. Jetzt, nach der Umstellung soll ich Gebühren zahlen, da sie nur noch ein bestimmtes, zahlungspflichtiges Kontenmodell (Aktiv Plus, ode so…)anböten…!?

    Aber hätte ich solch ein Konto (ohne Pfändung), würde ich ja folglich als Studentin keine Gebühren zahlen, nehme ich an…!

    Tagesgeldkonto ist ja auch umsonst…

  12. Michi sagt:

    @Elender
    Vielleicht solltest Du erstmal das Gesetz lesen bevor Du hier mitredest.
    Die “P-Eigenschaft” mit der Überwachung der Kreditlinie zu vergleichen ist auch Unsinn. Bei der Linie überwacht man nur ob nicht ein Kontostand unterschritten wird – bei dem P-Konto die Summe der Verfügungen…ist also schon mal ein großer Unterschied.
    Und der Kommentar der Dame Aigner bezog sich NICHT auf irgendwelche Extragebühren sondern auf den mtl. Kontopreis. Im Gesetz (im Gegensatz zu Dir habe ich es gelesen) steht nämlich das Extragebühren nicht zulässig sind – daher kann ihr Kommentar gar nicht daruf abgeziel haben. Übringens hat der Admin hier in den Artikeln meines Wissens den Passus mit den Preisen irgendwo erwähnt.

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