Erhöhte Freibeträge beim P-Konto
Basisfreibetrag für Jeden
Der Sockelfreibetrag von 985,15€ gilt für jeden Inhaber eines P-Kontos, ohne dass dieser gesondert bescheinigt werden müsste. Hat der Schuldner jedoch Unterhaltsverpflichtungen bzw bezieht Kindergeldleistungen, so wird dieser Sockelfreibetrag entsprechend erhöht. Diese erhöhten Freibeträge müssen der Bank gegenüber mittels einer Bescheinigung einer geeigneten Stelle nachgewiesen werden.
Geeignete Stellen wären z.B.:
- Arbeitgeber
- Familienkassen
- Sozialleisungsträger
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Zugelassene Schuldnerberatungen
Es gibt eine P-Konto Musterbescheinigung, die von der AG SBV in Zusammenarbeit mit dem ZKA und dem Justizministerium abgestimmt ist. Diese ist bundesweit einheitlich und kann hier downgeloadet werden: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/fileadmin/user_upload/Rubriken/Rechts-Sozialpolitik/2010/AGSBV_P-Konto_Bescheinigung_09022010.pdf
Siehe auch den Artikel hier im Blog: http://p-konto-blog.de/2010/03/p-konto-musterbescheinigung
Freibeträge Unterhalt
370,76 – Eine Unterhaltsverpflichtung
577,32 – Zwei Unterhaltsverpflichtungen
783,88€ – Drei Unterhaltsverpflichtungen
990,94€ – Vier Unterhaltsverpflichtungen
1197€ – Fünf Unterhaltsverpflichtungen
Freibeträge Kindergeld
1 Kind – 184€
2 Kinder – 368€
3 Kinder – 558€
4 Kinder – 773€
5 Kinder – 988€
Beispiele:
Alleinerziehende Mutter, 1 Kind + Unterhaltsverpflichtung:
Basisfreibetrag: 985,15 € + Unterhalt: 370,76€ + Kindergeld: 184€ = 1539,91€ Pfändungsfreibetrag
Alleinerziehende Mutter, 2 Kinder + Unterhaltsverpflichtung:
Basisfreibetrag:985,15€ + Unterhalt: 577,32 + Kindergeld 368€ = 1930,47€ Pfändungsfreibetrag
Juni 10, 2010
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Ich biete als Rechtsanwalt die günstige und schnelle Erstellung einer Bescheinigung über einen Online Antrag auf http://www.p-konto-bescheinigung.de an.
Da ich die Pflegestufe 1 habe, bekomme ich Pflegegeld von 225.-€. Muß der Betrag zusätzlich gewährt werden, heißt 985+225.-€???
Hallo,
Ich beziehe z.Z. Harz IV aber habe ein Job in aussicht. Und werde mehr verdienen, da ich aber 2 Kinder habe und von Meiner Exfrau getrennt lebe, muss ich dann Unterhalt zahlen. Wenn ich einen neuen Arbeitgeber habe möchte ich nihct gleich hingehen und mir diese Erhöhung für die Freibeträge fragen. Jetzt habe ich versucht dieses bei der Arge zu beantragen, die sagen sie sind dafür nicht zuständig das muss die Familienkasse machen. Aber die Familienkasse sagt, dafür sind wir nicht zuständig, nur wenn die Kinder bei Ihnen leben. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll, kann mir jemand helfen?
der pflegesatz ist generell pfändungsfrei!!
bei unterhaltsplicht ist nur der bank dies zu belegen, so erhöht sich der freibetrag um oben i.d. tabelle angeführten beträge.
Der Freibetrag des P-Konto´s wurde hier super erläutert. Echt klasse.
was genau ist mit der unterhaltspflicht gemeint..das geld was ich für mein Kind bekomme..ich habe ein p Konto und eine Tochter…eir hochz wäre der freibetrag bei mir..ohne Kindergeld, das kindergeld geht auf ein anderes Konto..vielen Dank
hallo .
ich habe einen feibetrag von 1586,89 ,ist da das kindergeld schon mit drin