Erhöhte Freibeträge beim P-Konto

Basisfreibetrag für Jeden

Der Sockelfreibetrag von 985,15€ gilt für jeden Inhaber eines P-Kontos, ohne dass dieser gesondert bescheinigt werden müsste. Hat der Schuldner jedoch Unterhaltsverpflichtungen bzw bezieht Kindergeldleistungen, so wird dieser Sockelfreibetrag entsprechend erhöht. Diese erhöhten Freibeträge müssen der Bank gegenüber mittels einer Bescheinigung einer geeigneten Stelle nachgewiesen werden.

Geeignete Stellen wären z.B.:

  • Arbeitgeber
  • Familienkassen
  • Sozialleisungsträger
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Zugelassene Schuldnerberatungen

Es gibt eine P-Konto Musterbescheinigung, die von der AG SBV in Zusammenarbeit mit dem ZKA und dem Justizministerium abgestimmt ist. Diese ist bundesweit einheitlich und kann hier downgeloadet werden: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/fileadmin/user_upload/Rubriken/Rechts-Sozialpolitik/2010/AGSBV_P-Konto_Bescheinigung_09022010.pdf

Siehe auch den Artikel hier im Blog: http://p-konto-blog.de/2010/03/p-konto-musterbescheinigung

Freibeträge Unterhalt

370,76 – Eine Unterhaltsverpflichtung

577,32 – Zwei Unterhaltsverpflichtungen

783,88€ – Drei Unterhaltsverpflichtungen

990,94€ – Vier Unterhaltsverpflichtungen

1197€ – Fünf Unterhaltsverpflichtungen

Freibeträge Kindergeld

1 Kind – 184€

2 Kinder – 368€

3 Kinder – 558€

4 Kinder – 773€

5 Kinder – 988€

Beispiele:

Alleinerziehende Mutter, 1 Kind + Unterhaltsverpflichtung:

Basisfreibetrag: 985,15 € + Unterhalt: 370,76€ + Kindergeld: 184€ = 1539,91€ Pfändungsfreibetrag

Alleinerziehende Mutter, 2 Kinder + Unterhaltsverpflichtung:

Basisfreibetrag:985,15€ + Unterhalt: 577,32 + Kindergeld 368€ = 1930,47€ Pfändungsfreibetrag

Es empfiehlt sich also alsbald der Bank entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. In diesm Fall sind die erhöhten Freibeträge dann automatisch vor Pfändung geschützt ohne dass es einer weiteren Entscheidung des Vollstreckungsgerichtes bedarf.

7 Kommentare

  1. RA Postulka sagt:

    Ich biete als Rechtsanwalt die günstige und schnelle Erstellung einer Bescheinigung über einen Online Antrag auf http://www.p-konto-bescheinigung.de an.

  2. travemuende sagt:

    Da ich die Pflegestufe 1 habe, bekomme ich Pflegegeld von 225.-€. Muß der Betrag zusätzlich gewährt werden, heißt 985+225.-€???

  3. Frank1409 sagt:

    Hallo,
    Ich beziehe z.Z. Harz IV aber habe ein Job in aussicht. Und werde mehr verdienen, da ich aber 2 Kinder habe und von Meiner Exfrau getrennt lebe, muss ich dann Unterhalt zahlen. Wenn ich einen neuen Arbeitgeber habe möchte ich nihct gleich hingehen und mir diese Erhöhung für die Freibeträge fragen. Jetzt habe ich versucht dieses bei der Arge zu beantragen, die sagen sie sind dafür nicht zuständig das muss die Familienkasse machen. Aber die Familienkasse sagt, dafür sind wir nicht zuständig, nur wenn die Kinder bei Ihnen leben. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll, kann mir jemand helfen?

  4. smartdriver sagt:

    der pflegesatz ist generell pfändungsfrei!!

    bei unterhaltsplicht ist nur der bank dies zu belegen, so erhöht sich der freibetrag um oben i.d. tabelle angeführten beträge.

  5. Maja sagt:

    Der Freibetrag des P-Konto´s wurde hier super erläutert. Echt klasse.

  6. anja sagt:

    was genau ist mit der unterhaltspflicht gemeint..das geld was ich für mein Kind bekomme..ich habe ein p Konto und eine Tochter…eir hochz wäre der freibetrag bei mir..ohne Kindergeld, das kindergeld geht auf ein anderes Konto..vielen Dank

  7. ulrich ogait sagt:

    hallo .
    ich habe einen feibetrag von 1586,89 ,ist da das kindergeld schon mit drin

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