Articles from Juni 2010



Keine Extra P-Konto Gebühr bei der Ostsächsischen Sparkasse

Positives gibt es ebenfalls von der Ostsächsischen Sparkasse Dresden zu vermelden. Diese erhebt keine zusätzlichen Gebühren für das P-Konto.

Bundesweite Schlagzeilen erzeugte die Ostsächsische Sparkasse Ende letzten Jahres. Tausenden von Kunden, “die durch Ihre Kontoführung einen hohen manuellen Aufwand verursachen”. wurde die monatliche Kontoführungsgebühr auf 12 Euro erhöht.

Mit der Einführung des P-Kontos gibt die Ostsächsische Sparkasse diesen Kunden wieder einen Rückweg.

Voraussetzung: Sie müssen zur Sparkasse und ein P-Konto beantragen:

“Das (die Umwandlung in ein P-Konto, Anm. p-Konto-blog) ist nach unserer Ansicht der erste Schritt zur Klärung der finanziellen Angelegenheiten.Wenn Kunden vertrauensvoll auf uns zukommen um ihre Kontoführung wieder zu ordnen, unterstützen wir dies gern mit unserem P-Konto, das auch mit seinem Preis dem regulären Girokonto der Ostsächsischen Sparkasse Dresden entspricht, ohne jegliche Zusatzkosten. Kontoinhabern von saxx basis, die eine P-Kontoumwandlung beantragen, führen wir damit das Konto zu einem Preis wie unser normales Gehaltskonto (6 Euro).”
Andreas Rieger, Pressesprecher der Ostsächsischen Sparkasse Dresden

Das heisst für alle Kunden im Tarif “saxx basis” (12 Euro monatlich) halbieren sich die Kosten beim P-Konto wieder und es gelten die Konditionen des normalen Gehaltskontotarifs “saxx perfekt”, darin inkludiert ist die 2-s sparkassenkarte, alle beleghaften Buchungen, Kasse, Geldautomat, Auszüge etc. unabhängig von der Anzahl.

Ich finde dieses Angebot kann als äusserst fair betrachtet werden und ich würde jedem Kunden des “saxx basis” Tarifs nahelegen in ein P-Konto zu wandeln.

Als Anhang hier noch die Presseerklärung der Ostsächsischen Sparkasse zum P-Konto:

“Pressemitteilung

Sparkasse führt Pfändungsschutzkonto zum 1. Juli ein / Preise entsprechen den regulärer Girokonten ohne Zusatzkosten

Dresden, 22. Juni 2010

Zum 1. Juli 2010 führt die Ostsächsische Sparkasse Dresden das neue Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ein. Bereits eine Woche vor dem Start ist das regionale Kreditinstitut auf die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bestens vorbereitet.

Vorteil der Neuregelung: Die Kunden verfügen mit einem P-Konto über einen automatischen Pfändungsschutz von mindestens 985,15 Euro. Das bedeutet, dass Guthaben bis zu diesem Betrag nicht gepfändet werden können. Dieser Sockelbetrag steht den Inhabern des P-Kontos frei zur Verfügung, um notwendige Ausgaben zu begleichen. Darüber hinaus gehende Beträge werden für die Begleichung der finanziellen Verpflichtungen verwendet.

Die Ostsächsische Sparkasse Dresden richtet ihren Kunden auf Antrag ein P-Konto ein, indem sie ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandelt. Damit stellt das Kreditinstitut sicher, dass auch diese Kunden am modernen Zahlungsverkehr teilnehmen können und somit zum Beispiel Überweisungen tätigen oder Geld am Automaten abheben können.

Die Einrichtung des P-Kontos erfolgt bei der Sparkasse zu den regulären Preisen eines Girokontos ohne jegliche Zusatzkosten. „Wir nehmen hier als regionales Spitzeninstitut unsere gesellschaftliche Verantwortung war, Kunden auch durch schwierige Zeiten partnerschaftlich und fair zu begleiten“, betont Vorstandsmitglied Heiko Lachmann. „Wenn Kunden vertrauensvoll auf uns zu kommen, um ihre Kontoführung wieder zu ordnen, unterstützen wir dies gern mit unserem P-Konto, das auch mit seinem Preis dem regulären Girokonto der Ostsächsischen Sparkasse Dresden entspricht.“

Jeder Kunde kann grundsätzlich nur ein P-Konto führen. Um sicherzustellen, dass der besondere Schutz nicht durch mehrere Konten missbraucht wird, sind alle Banken und Sparkassen verpflichtet, die Einrichtung eines P-Kontos an die Schufa Holding AG zu melden.

Anträge zur Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto zum 1. Juli werden ab sofort in allen Filialen der Ostsächsischen Sparkasse Dresden entgegengenommen.”

Die Nachrichten um das P-Konto überschlagen sich

Wie erwartet geht es langsam rund. Je näher die Einführung des P-Kontos naht (noch 2 Tage), erhöhen sich explosionsartig die Presseberichte zum neuen P-Konto.

Neben allgemeinen Ausführungen sind in vielen Berichten die Gebühren ein Thema. Auch die Kontrollmeldung an die SCHUA Holding GmBH wird in einigen Artikeln kritisch beäugt. Ich fasse hier mal die meiner Ansicht nach interessantesten Meldungen zusammen.

Focus-Online berichtete gestern unter dem Titel Pfändungsschutz – Das Konto für Finanzschwache:

“Eine Errungenschaft für die Bankenbranche ist es nicht gerade, das neue P-Konto.”

Weiter kritisiert Focus-Online auch die Gebührenpolitik einiger Banken:

“Erste Kreditinstitute erhöhen bereits ihre Kontogebühren. Offenbar sind findige Banker bereits auf neue Gebührenstrukturen gestoßen.”

Weiterhin wird konstatiert, dass es noch immer kein Recht auf ein Girokonto für Jedermann gäbe:

“Das Konto für Jedermann ist nach wie vor mehr Wunsch denn Wirklichkeit.”

Es wird weiter berichtet, dass bei der Wandlung in ein P-Konto Meldung an die SCHUFA erfolgt. Dies solle jedoch keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit haben.

“Ob Score-Wert und Bonität tatsächlich unbeeinflusst bleiben, wollen Verbraucherschützer überprüfen.”


Die Ibbenbürener Volkszeitung schreibt hierzu im Artikel “Neues Girokonto mit Pfändungsschutz“:

“Die Verbraucherschützer raten allerdings nicht jedem zum P-Konto, da es der Schufa gemeldet werden kann und somit eventuell die Kreditwürdigkeit beeinträchtigt.”


Das Schwäbische Tagblatt geht unter der Headline “Jeden Monat werden 350.000 Konten gepfändet” , wobei die Tendenz in den letzten Monaten noch stark steigend war, auf die dringende Notwendigkeit ein, die Position der Schuldner durch das P-Konto zu verbessern. Weiterhin wird auf neue Rekordzahlen bei der Verbraucherinsolvenz hingewiesen. Im ersten Halbjahr 2010 waren fast 55.000 Menschen insolvent gemeldet.
Weiterhin wird ein Vorteil in der Entlastung der Justiz gesehen.

Für Gläubiger werde die Kontopfändung künftig “an praktischer Bedeutung verlieren”, zeigt sich Creditreform überzeugt.


Der Berliner Kurier kann in seinem Artikel “Endich da! Das unpfändbare Konto” leider auch mit einer weit verbreiteten unrichtigen Aussage aufwarten:

Anspruch hat jeder, bei dem eine Kontopfändung droht oder bereits vorliegt. In Berlin sind davon etwa 360 000 Menschen betroffen.

Das stimmt so natürlich nicht. Jeder Besitzer eines Einzelkontos darf in ein P-Konto wandeln. Selbst dann, wenn keine Kontopfändungen drohen. Ob dies da dann Sinn macht, steht jedoch freilich auf einem anderen Blatt Papier.


In Capital schreibt Rechtsanwalt und Steuerberater Gregor Bernward Sprißler im Artikel: “Mein Rechtstipp: Girokonto vor Pfändung schützen“:

“Mein Rechtstipp lautet: Wer in eine finanzielle Schieflage geraten ist und sich mit Pfändungen aufgrund seiner Schulden konfrontiert sieht, sollte sich nicht scheuen, die neue gesetzliche Möglichkeit zum unbürokratischen Schutz seines finanziellen Spielraums zu nutzen.”


Herr Kerner schreibt in seinem Blog den Artikel “Das P-Konto am 1.Juli – Das Konto mit Pfändungsschutz” über die von ihm vertriebene Global MasterCard Premium:

“Die Regelungen zum P-Konto verpflichten die Kreditinstitute aber auch zukünftig nicht zur Kontoeröffnung für Jedermann. Noch immer können bonitätsschwache oder Schufa geplagte Personen abgelehnt werden. Bei der Global MasterCard-Premium inklusive Girokonto und ab Juli inkl. P-Konto der Schwäbischen Bank AG ist das nicht der Fall. Dieses Konto sowie die Prepaid-Kreditkarte bekommt Jedermann ab 18 Jahren.”

Hier würde ich jedoch noch ein bischen zur Vorsicht mahnen. Diese Kreditkarte beinhaltet zwar einige wenige grundlegende Kontofunktionalitäten, ist jedoch weit davon entfernt ein vollwertiges Girokonto zu sein. So sind zum Beispiel weder Lastschriften noch Daueraufträge möglich. Barabhebungen am Automaten sind zudem sehr teuer (6€). Ob gesonderte Gebühren für das P-Konto erhoben werden, wird weiterhin nicht verraten. An anderer Stelle habe ich ja bereits schon einmal erwähnt, dass ich nichts gegen diese Karte habe. Als Ersatz für ein Girokonto taugt sie jedoch nicht, da viel zu teuer und funktional zu stark eingeschränkt.

Wer Schwierigkeiten hat, an ein Girokonto zu kommen, sollte es am Besten bei der Deutschen Bank oder der Norisbank versuchen. Dort geschieht dies nach meinen Erfahrungen und den Erfahrungen vieler Leser relativ unkompliziert und die Gebühren sind auch überschaubar.


Das soll es erstmal gewesen sein. Es wird heute noch ein weiterer Artikel zum P-Konto folgen. Ebenso noch ein weiterer Artikel, der sich mit der Frage beschäftigt, was zu tun ist, wenn man in der Filliale angeblich nichts vom P-Konto wissen möchte.
Bis dahin wünsche ich allen einen sonnigen Sommertag.

Geschäftskonto als P-Konto führen?

Selbständige jetzt besser bei Kontopfändungen geschützt

Intention des “Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutz” war unter anderem der bessere Schutz von Selbständigen bei Kontopfändungen.

Bislang waren ausschließlich Arbeitseinkommen und Sozialleistungen im Falle einer Pfändung geschützt. Die Selbständigen schauten in die Röhre. Beim P-Konto kommt es auf die Art der Einkommen nicht mehr an. Dies stärkt die Rechte der Selbständigen und verhindert den (bislang nicht so selten vorkommenden) Fall in die Abhängigkeit sozialer Transferleistungen.

Kann auch das Geschäftskonto als P-Konto genutzt werden?

Vom Prinzip spricht nichts dagegen. Im Gesetz (§850k ZPO) steht lediglich, dass der Kontoinhaber eine einzelne “natürliche Person” sein muß. Das beträfe dann auch alle Einzelunternehmer,Freiberuflicher und Kleingewerbetreibende. Nicht jedoch Personengesellschaften, wie GmBH, KG, Limited etc.

Was passiert dann mit dem Privatkonto wenn das Geschäftskonto ein P-Konto ist?

Jeder darf nur EIN Konto als P-Konto führen. Das Privatkonto wäre somit komplett ungeschützt, das heisst es könnte komplett gepfändet werden. In der Übergangsfrist lässt sich vielleicht noch über das Vollstreckungsgericht etwas erwirken. Ab dem 1.1.2012 wird es den Pfändungsschutz defintiv nur noch auf dem P-Konto geben.

Was wäre für mich als Selbständigen jetzt am sinnvollsten

Es besteht für Einzelunternehmer, Kleingewerbetreibende und Freiberufler keine Pflicht ein eigenständiges Geschäftskonto zu führen. Dass dies natürlich im Normalfall Sinn macht ist unbestritten. Auch viele Banken sehen es nicht so gerne ,oder schließen es gar per AGB aus, wenn Privatkonten auch zu geschäftlichen Zwecken mitgenutzt werden.

Selbständige die zwei getrennte Konten unterhalten, bekommen jedoch bei eingehenden Kontopfändungen erhebliche Schwierigkeiten. Es kann als sicher davon ausgegangen werden, dass ein Gläubiger versucht auf allen Konten zu pfänden, von denen er Kenntnis hat. Nur eines davon jedoch kann als P-Konto geführt werden.

Wahrscheinlich am Besten ist es nur Ein Konto zu führen!

Von daher denke ich ist es am sinnvollsten nur EIN Konto zu unterhalten und dieses dann als P-Konto zu führen. Die Nachteile dass man dann alle Buchungen manuell in privat und geschäftlich auseinander dividieren muss, Im Falle einer Steuerprüfung dann natürlich auch die Privatbuchungen offengelegt werden müssen, hat man dann in Kauf zu nehmen.

In jedem Fall sollte das optimale Vorgehen mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt abgesprochen werden.

6 Monate P-Konto-Blog – Kleiner Rück- und Ausblick

Happy Birthday!

Vor genau 6 Monaten ging es los. Am 25.12.2009 erschien der erste Blogpost “36 Euro Stundenlohn“, die Geburtsstunde des P-Konto-Blog. Ein Artikel in dem es im übrigen noch nicht einmal um das eigentliche Thema ging.

Meine Absicht war, meine Gedanken über das neue P-Konto zu veröffentlichen. Ein weiterer Schwerpunkt sollte das Thema “Girokonto für Jedermann” sein. Aufgrund eigener leidvoller Erfahrungen mit diesem Thema, wollte ich hier eine Plattform bieten, wo sich ebenfalls Betroffene unabhängig und möglichst brauchbar informieren können. Und vor allen Dingen kostenlos.

Auf der Suche nach einer Bank, die mir ein Girokonto auf Guthabenbasis eröffnet, stieß ich auf etliche Seiten, die gegen zum Teil erheblichen Obolus, die Lösung präsentieren wollten. Von 30 Seiten zum Thema, erschienen 29 mehr oder weniger unseriös zu sein. Die Idee war geboren. Wenn es nichts gutes zum Thema gibt, muß ich eben meine eigene Seiten machen. Der P-Konto-Blog machte den Anfang. Zum 1. Januar erschien die eigentliche Hauptseite p-konto-2010.de.  Im März folgte dann das P-Konto Forum. Auch letzteres kommt langsam, aber sicher in die Gänge.

Zu Beginn waren die Zuschauerränge leer …

Im Januar schrieb ich noch für 15 – 25 tägliche Besucher. Mein Ziel waren innerhalb des ersten Jahres auf 100 tägliche Besucher zu bekommen. Von diesem Stand hat sich der Blog mittlerweile weit entfernt und entwickelt sich bislang stetig nach oben. Am 17. Juni war der bisher beste Tag mit 324 Besuchern.

Die aktuellen Besucherzahlen
Anlässlich des halbjährigen Geburtstages will ich hier mal die Besucherzahlen der letzten 30 Tage (25.5 – 24.6.2010) aller 3 Projekte bekanntgeben:

Hauptseite: 9072 Besucher – 30378 Seitenaufrufe
Blog: 4600 Besucher – 11230 Seitenaufrufe
Forum: 2448 Besucher – 7629 Seitenaufrufe

Diese Zahlen freuen mich natürlich sehr. Damit hätte ich niemals gerechnet. Und die Tendenz zeigt weiterhin nach oben. Natürlich ein herzliches Dank an alle Leser/Innen.

Das P-Konto naht – die Anfragen steigen

Täglich erreichen mich mittlerweile einige Emails (Tendenz ebenfalls sehr stark steigend) zum Thema. Ich freue mich natürlich über jede Mail und es ist mir auch sehr wichtig jede auch schnell zu beantworten. Als Klassiker kristalliert sich so langsam die Frage “Meine Filliale kennt das P-konto nicht – was soll ich tun?” heraus. Darüber wird die nächsten Tagen auch noch ein Blogpost erscheinen.

Ich möchte an dieser Stelle auch nochmal ausdrücklich anmerken, dass alles, was ich zum Thema hier blogge, meine persönliche Meinung darstellt und keinesfalls als Rechtsberatung oder ähnliches anzusehen ist. Dies kann ich nicht, will ich nicht und darf ich auch nicht ;-) Dafür gibt es ja viele notleidende Rechtsanwälte die dies gerne kostenpflichtig übernehmen. ;-)

Wie gehts weiter?

Nächste Woche wird das P-konto eingeführt. Ich gehe davon aus, dass insbesondere in der Anfangszeit sich die Nachrichten überschlagen werden. Hier im Blog werden die Entwicklungen weiterhin kritisch beäugt, beobachtet, kommentiert und diskutiert.
Ich hoffe, Sie werden dieses Blog weiterhin regelmäßig besuchen. Hier arbeite ich täglich daran, dass dieses Blog auch täglich immer ein Stück weit besser wird. Dies ist auch mein Hauptziel für die nächsten Monate:

IMMER BESSER WERDEN!

In diesem Sinne, genehmige ich mir jetzt ein Gläschen Sekt, schwelge ein bischen in Erinnerungen und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und der Deutschen Nationalmannschaft viel Erfolg beim Spiel gegen England am Sonntag. Mein Tipp 1-0 für Deutschland ;-)

Noch ein paar Gedanken zu den P-Konto Gebühren

So ganz lassen mir die P-Konto Gebühren keine Ruhe. Einige Sparkassen verlangen bis zu 10 Euro zusätzliche monatliche Kontoführungsgebühren.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner von der CSU forderte ein möglichst kostenfreies P-Konto. Keinesfalls solle das P-Konto höher tarifiert sein als das herkömmlich geführte Guthabenkonto.
In die gleiche Richtung ging der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages zum P-Konto Gesetzentwurf vom 22.4.2009

” Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung und Überwachung von Pfändungsmaßnahmen gegen Kunden von diesen ein besonderes Entgelt gefordert wird, unwirksam (BGHZ 141, 380). Ein Sonderentgelt für die Umstellung nach § 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO-E ist mit dieser Rechtsprechung nicht vereinbar.

Auch für die Führung desPfändungsschutzkontos darf die Preisgestaltung der Banken jedenfalls das für ein allgemeines Gehaltskonto Übliche nicht übersteigen. Der Ausschuss geht davon aus, dass die Kreditwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten wird, den Zugang ihrer Kunden zu Pfändungsschutzkonten nicht zu erschweren, zumal sie von den erheblichen Verbesserungen bei der Abwicklung von Pfändungen profitiert.

Quelle: Bundestagsdrucksache 16/17417

Eigentlich sollten die Banken über dieses Gesetz froh sein. Aber das genaue Gegenteil ist der Fall.

Was gefällt den Banken am P-konto nicht?
Hierüber lässt sich nur spekulieren. Ein paar Ideen hätte ich:

  1. Banker sind konservative Zeitgenossen. Das P-Konto ist neu, das P-Konto bringt zumindest kurzfristig mehr Arbeit, Mitarbeiter müssen geschult , Formulare gedruckt und die Software muß angepasst werden. So etwas lässt man sich ungern vom Gesetzgeber aufzwingen. Dass die Banken mittel- bis langfristig jedoch davon profitieren können, spielt gegenüber den kurzfristigen Befürchtungen keine große Rolle mehr
  2. Es gibt kaum noch eine Möglichkeit der ungeliebten überschuldeten Klientel das Konto zu kündigen
  3. Man befürchtet, daß die Bundesregierung im gegenzug zur Einführung des P-Kontos den banken jetzt genauer auf die Finger schaut, was die Eröffnung eines Girokontos für Jedermann betrifft.

Um das P-konto so unattraktiv wie möglich zu halten, wird mancherorts versucht, es mit hohen Gebühren zu belegen oder ohne sachlichen Grund funktional einzuschränken. Dass die Überschuldete Kundschaft defacto kein Wahlrecht hat, wird dankend in Kauf genommen