Monthly Archives: Mai 2010

Saftige Gebühren beim neuen P-Konto

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Was kostet das P-Konto:

Bei 2 Sparkassen kennt man bereits die Gebühren für das neue P-Konto:

  • Ostsächsische Sparkasse – keine zusätzlichen Gebühren, Kunden im Saxx Basis Tarif (12€) können das P-Konto zu 6€ monatlich führen)
  • Saalesparkasse – 12 Euro

Bernhard Raidt von der  Südwestpresse befragte gestern Ehinger Geldinstitute zum Thema P-Konto. Veröffentlicht ist dieser Artikel auf http://www.swp.de/ehingen/lokales/ehingen/art4295,494972.

Ich fasse mal die befragten Institute zusammen:

Raiffeisenbank Ehingen-Hochsträß

  • Keine extra Gebühren für das P-Konto
  • Es gibt keine EC Karte
  • Wahrscheinlich sind nur Barabhebungen möglich, die in der Geschäftsstelle Pappelau ausgeführt werden müssen.
  • Keine Neueröffnung von P-Konten

Sparkasse Ulm

  • zusätzliche Gebühr für das P-Konto: 10 Euro
  • EC Karte möglich
  • Möglich auch die Neueröffnung eines P-Kontos

Volksbank Ehingen

  • höhere Gebühren für das P-Konto, genauer Betrag wird vom Vorstand noch festgesetzt
  • Neueröffnung soll auch hier möglich sein

Wie  die Geldinstitute die erhöhten Gebühren begründen:

Erhöhtes Haftungsrisiko

Lustig, die Begründung von Jürgen Frech, Leiter des Mahnwesens der Sparkasse Ulm: “Es besteht ein gewisses Haftungsrisiko” … Sollte sich herausstellen dass der Schuldner doch mehr hätte zahlen können, wäre eine Haftung der Banken denkbar.

Das ist natürlich grober Unfug. Über den Basisfreibetrag hinausgehende Freibeträge wie Unterhalt oder Kindergeldleistungen müssen der Bank gegenüber durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle nachgewiesen werden. Aufgabe der Bank ist lediglich den bescheinigten Betrag pfändungsfrei zu setzen. Eine Überprüfungspflicht besteht für Banken nicht und von daher auch kein Haftungsrisiko. Naja, Hauptsache ein Argument für die 10 Euro zusätzliche Gebühr, die die Sparkasse Ulm monatlich für das P-Konto abkassieren möchte und sei es noch so an den Haaren herbeigezogen.

Erhöhter Verwaltungsaufwand

Auch dieses Argument erweist sich als wenig stichhaltig. Solange keine Pfändungen auf dem Konto eingehen, bereitet das P-Konto exakt den gleichen Aufwand wie ein reguläres Guthabenkonto. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Bei Eingang einer Pfändung muß die Bank lediglich den bereits zuvor pfändungsfrei betstätigten Betrag berücksichtigen. Dieser bleibt dem Schuldner zur freien Verfügung, der Rest ist an den Gläubiger auszubezahlen. Einfacher geht es eigentlich nicht mehr. Mit Sicherheit bedeutet dies für die Kreditinstitute weniger Aufwand als bei der bisherigen Regelung, wo das Konto zuerst gesperrt ist und das zuständige Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners einen individuellen Betrag freigibt, welches von den Kreditinstituten dann manuell bearbeitet werden muss. Zudem entsteht dadurch ein erhöhter Überwachungsaufwand, der mit dem neuen P-Konto weitestgehend automatisiert ablaufen kann.

Ganz abgesehn davon wären Gebühren für die Überwachung von Kontopfändungen prinzipiell unzulässig, wie der BGH bereits vor 11 Jahren urteilte.

Für mich bleibt jedenfalls spannend, ob die Gerichte dies horrenden P-Konto Gebühren mitgehen oder einen Riegel vorschieben werden.

Weitere abenteuerliche Aussagen:

“Wir machen das (Wandlung in ein P-Konto, Anm. P-Konto Blog) nur für Kunden, die schon längerbei uns sind” (Edwin Bayer, Problemkreditbearbeitung Raiffeisenbank Ehingen-Hochsäß.

Aha, das Gesetz ist Ihnen aber bekannt, Herr Bayer? Egal wie lange jemand bereits Kunde bei der Bank ist ob 50 Jahre oder 1 Tag. Auf Antrag des Kunden MUSS die Bank ein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln. Hier besteht keinerlei Ermessensspielraum der Kreditinstitute.

Leider besteht kein Anspruch auf die Neueinrichtung eines P-Kontos. Jedoch gelten auch hier die Maßgaben der freiwilligen ZKA Empfehlung zum Girokonto für Jedermann. Auch für die RaiBa Ehingen.

Zitat der Woche:

“Damit bleiben wir an der unteren Grenze!”

(Manfred Oster, Vorsitzender der Sparkasse Ulm zur Erhöhung der Kontoführungsgebühr für das P-Konto um 10 Euro/Monat)

Alle Zitate der Ehinger/Ulmer Banker sind dem Artikel “Schutz vor Pfändung” von Berngard Raidt, 25.10.2010 entnommen. Quelle: http://www.swp.de/ehingen/lokales/ehingen/art4295,494972

Saalesparkasse Halle greift tief in die Taschen mittelloser Kunden

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Die Ostsächsische Sparkasse machte den Anfang

Bereits Ende Oktober 2009 spielte die Ostsächsische Sparkasse Dresden die Vorreiterrolle und erhöhte die Kontoführungsgebühr für etwa 8000 bonitätsschwache Kunden von 3 Euro auf 12 Euro. Als Begründung wurde ein “erhöhter Überwachungsaufwand” geltend gemacht.

Dieses Blog berichtete bereits im Januar über diesen Fall: Die Ostsächleere Taschensische Sparkasse bittet zur Kasse.

Die Saalesparkasse Halle zieht nach

Mit ähnlicher Begründung folgte nun die Saalesparkasse in Halle. Inspiriert vom Dresdner Modell erhöhte sie ihrer Problemkundschaft die Kontogebühr von 2,50 Euro auf ebenfalls 12 Euro, also immerhin eine Erhöhung auf fast 500%! Wer dies nicht akzeptiert , dem wird vorsorglich das Konto zu Mitte Juli gekündigt.

Hannah Wilhelm schrieb gestern in einem lesenswerten Artikel auf sueddeutsche.de

“Eigentlich müssen Banken mittellosen Bürgern ein Konto anbieten. Sie winden sich aber mit Tricks aus dieser Pflicht heraus.

Er hat sein Konto bei der Saalesparkasse. Schon immer eigentlich. Solange der 32-Jährige denken kann.
Auch als er sich vor ein paar Jahren überschuldete und das Konto gepfändet wurde. Mittlerweile hat
er einen Job und stottert monatlich seine Schulden ab. Doch plötzlich will ihn nun die Saalesparkasse
nicht mehr als Kunden haben. Außer, wenn er plötzlich zwölf statt 2,50 Euro im Monat an Gebühren zahlt.
Das schreibt ihm die Saalesparkasse Ende April. Viel Geld für einen 32-Jährigen, der kaum 1000 Euro im
Monat verdient …

Schuld an dem Vorgang ist vermutlich ein neues Gesetz (das P-Konto Gesetz, Anmerkung P-Konto-Blog), das zum 1. Juli in Kraft tritt …

Die Bank darf das P-Konto nicht kündigen, solange es genutzt wird und der Inhaber die Gebühren dafür zahlt …

In Bankenkreisen ist zu hören, dass einige Institute nun überlegen, zusätzliche Gebühren für das Führen solcher Konten zu erheben. Oder Kunden, die nicht so zahlungskräftig sind, vorsorglich vorher zu kündigen. Schuldner sind eben keine angenehmen Kunden und die Verwaltung der P-Konten aufwändiger.

…”

Hannah Wilhelm in “Bankgebühren – Arme Kunden unerwünscht”,http://www.sueddeutsche.de/geld/bankgebuehren-arme-kunden-unerwuenscht-1.948768, 24.5.20010

Was hat es mit dem angeblich “erhöhten Verwaltungsaufwand” auf sich?

Auch die Saalesparkasse begründet die Erhöhung mit einem dubiosen “erhöhten Verwaltungsaufwand”. Diese Begründung erscheint zumindest fragwürdig. Immerhin erklärte der BGH bereits in 1999 jegliche Extragebühren für Kontopfändungen, auch angebliche “Überwachungsgebühren” für unzulässig.

Jetzt im Zuge des P-Kontos versucht man wohl durch ein Hintertürchen diese als unzulässig erklärten Gebühren wieder einzuführen.

Sollte Hannah Wilhelm mit Ihrer Vermutung, dass auch weitere Kreditinstitute eine Erhöhung der Gebühren für das Führen von P-Konten erwägen, Recht behalten, wird man wohl um eine gerichtliche Klärung nicht umhinkommen. Es macht wieder einmal deutlich, dass der Gesetzgeber leider versäumt hat eine Gebührenobergrenze festzulegen.

Imho scheint eine Kontoführungsgebühr von 12 Euro absolut unangemessen. Für mich als Nicht-Juristen schon fast sittenwidrig. Die Bundesregierung führte das P-Konto unter anderem auch desegen ein, den Verwaltungsaufwand der Banken bei Kontopfändungen zu senken und somit auch bonitätsschwache Schuldner als Kunden für die Banken attraktiver zu machen.

Wie hier jetzt ein “erhöhter Verwaltungsaufwand” begründet werden soll, bleibt mir zumindest schleierhaft. Das P-Konto lässt ja gerade eine Automatisierung der Verwaltungsprozesse zu und reduziert den Verwaltungsaufwand der Banken bei Kontopfändungen enorm. Aus logischen Gesichtspunkten müsste das P-Konto deswegen eher günstiger sein.

Scheinbar kennen jedoch einige Kreditinstitute keine Gnade und bedienen sich auch noch gerne aus den Taschen mittelloser Kunden.

Für wen sich das P-Konto lohnt

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FragezeichenFür viele stellt sich die Frage, ob sie im Juli ihr Girokonto als P-Konto weiterführen sollen. Wer sollte umwandeln, wer sollte eventuell noch ein bischen warten und für wen lohnt ein P-Konto eher weniger?

Wer unbedingt ein P-Konto einrichten sollte:

Nicht viel sollten diejenigen nachdenken, die bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Das gleiche gilt, wenn Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide anhängig sind. Hier gilt, sobald es möglich ist, die Umwandlung in ein P-Konto zu veranlassen. Kurz gesagt: Je wahrscheinlicher eine Kontopfändung ist, desto wichtiger ist das P-Konto.

Wer  noch warten kann:

Wer Schulden hat, sich jedoch mit allen Gläubigern geeinigt hat, benötigt noch nicht zwingend ein P-Konto. Wichtig ist hier immer die Risikoabschätzung. Wie wahrscheinlich kann ich die vereeinbarten Rückzahlungsvereinbarungen einhalten und wie wahrscheinlich sind noch irgendwelche “vergessenen” Forderungen. Diese Risikoabschätzung sollte individuell abgewogen werden.

Wer kein P-Konto benötigt:

Definitiv mit NEIN können dies alle beantworten, die keine Schulden haben. Hier macht ein P-Konto wenig Sinn und die Nachteile des P-Konto überwiegen.

Die Nachteile des P-Konto:

Der Hauptnachteil besteht in erster Linie im zwingend erfolgenden SCHUFA-Eintrag. Es wird ein neues SCHUFA Merkmal “P-Konto” geben. Dies soll zwar kein Negativ-Merkmal sein und sich nicht nachteilig auf das Scoring auswirken. Hier sind jedoch gewisse Zweifel angebracht. Die Praxis wird zeigen inwieweit sich das Besitzen eines Pfändungschutzkontos auf Kreditvergaben (auch Handyverträge etc.) auswirkt. Wer noch über einen einigermassen guten SCHUFA Score verfügt, sollte diese Abwägungen besonders sorgfältig durchführen. Bei Scorewerten unter 50 freilich kann man bedenkenlos das P-Konto beantragen.

Kann ich bei einer eingehenden Pfändung noch nachträglich in ein P-Konto wandeln?

Ja. Zum Glück hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen. Nach Eingang des Pfändungsbeschlusses beginnt hier eine 30-Tage Frist zu laufen innerhalb dieser das bestehende Girokonto noch nachträglich in ein P-Konto gewandelt werden kann. Das Kreditinstitut muß diesem Antrag innerhalb von längstens 4 Banktage entsprechen.

Zu beachten ist hierbei, dass während dieser Bearbeitungsfrist das Konto gesperrt ist. Deshalb macht es durchaus Sinn, es nicht darauf ankommen zu lassen und zumindest wenn das Konto überdurchschnittlich gefährdet erscheint schon so früh wie möglich sein Konto als P-Konto weiterzuführen.

Die Banken und die Abzockanwälte

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Viele Schufa Einträge, schlechte Bonität, eidesstattliche Vesicherungen, Mahnbescheide, Lohnpfändungen. Diese Dinge schätzen Banken im Allgemeinen nicht so sehr. Davon betroffene Menschen haben es mitunter schwer ein eigenes Girokonto und sei es auch nur auf Guthabenbasis zu bekommen.

Mittlerweile kristalliert sich eine zweite “ungeliebte” Zielgruppe heraus. Bonität spielt hier keine Rolle. Die, um die es hier geht, verspüren keine Geldprobleme. Die Anwälte sogenannter “Abofallen” im Internet.

1. Der Fall Katja Günther

outlets.de logoKatja Günther, Münchner Rechtsanwältin,  im Kollegenkreis liebevoll “KA Law” oder auch kurz “K Lo” (sprich: “Keylo”) genannt, vertritt die pekuniären Interessen der IContent GmbH. IContent ist verantworlich für den Internetdienst “outlets.de”, einem Vertreter der sogenannten Abofallen im Internet. Outlets.de vesrpricht im Membersbereich den Zutritt zu einer umfangreichen Datenbank, wo man hochwertige Neuwaren für bis zu 80% unterhalb des üblichen Neupreises beziehen kann. Wer sich hier anmeldet, schließt automatisch ein Abo für 8 Euro monatlich ab. Mindestlaufzeit 2 Jahre. Wird nicht bezahlt tritt Frau Günther auf den Plan und versucht  mittels Mahnungen die säumigen Zahler einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen.

In September 2008 kündigte die Sparkasse München Frau Günther, laut SAT1 eine der “unbeliebtesten Frauen Deutschlands” das Konto um einem Imageschaden vorzubeugen. Nach langem Hin und her ist dieses Urteil nun rechtskräftig. Laut einem Bericht des Oberbayrischen Volksblattes gingen auf diesem Konto täglich 20.000 Euro ein. Eine, wie ich finde erschreckend hohe Zahl.

Weitere Versuche von Rechtsanwältin Günther in Landshut bzw. Rosenheim ein Konto einzurichten scheiterten. Beide wurden alsbald wieder gekündigt. Auch hier befürchteten die betroffenen Kreditinstitute wohl einen Imageschaden.

Momentan unterhält die RAin ein Konto bei der Sparkasse Gera-Greiz. Mal sehen wie lange noch …

2. Der Fall Oliver Tank

opendownload.de logoOliver Tank, Jurist wie Frau Günther, hat ebenfalls schnell erkannt, dass sich mit der Vertretung dubioser Abofallenanbieter kräftig Geld verdienen lässt. Doch ähnlich wie die Münchener Juristin hat auch RA Oliver Tank erhebliche Probleme ein Girokonto zu bekommen bzw es zu behalten. Ein Konto welches er bei der Taunus Sparkasse unterhielt wurde gekündigt. Die Taunus Sparkasse ging in einer Pressemitteilung auch deutlich auf Distanz .

Die Taunus Sparkasse unterstützt keine Betreiber so genannter Internetfallen oder Internet-Abzocken. Sie distanziert sich klar von jeder Art unseriöser bzw. dubioser Geschäfte. Entsprechende Geschäftsbeziehungen haben wir unter Einhaltung von rechtlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen gekündigt.

Die Taunus Sparkasse wird sich unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten dagegen zur Wehr setzen, dass unseriöse und/oder dubiose Geschäfte über ein Konto der Taunus Sparkasse abgewickelt werden, die geeignet sind, den guten Ruf der Sparkasse in der Öffentlichkeit zu beschädigen

Als unseriös bzw. dubios betrachtet die Taunus Sparkasse insbesondere auch das Anbieten von so genannten Mehrwertdiensten per Telefon bzw. Internet, bei denen gebührenpflichtige Vertragsabschlüsse im Vordergrund stehen und der Gesamteindruck die Bezeichnung „Abzocke“ oder „Abofalle“ nahe legt.

Ihre Taunus Sparkasse (Quelle: https://www.taunussparkasse.de/module/aktion_if/internetfallen/information/index.php).

Ganz Anwalt probierte es Oliver Tank nun inOsnabrück.  Die Sparkasse Osnabrück zeigte sich jedoch wenig erfreut diesem Herren ein Konto zu eröffnen und lehnte dankend ab.

Dies wiederum gefiel RA Tank nicht und er zog vor Gericht, wo er sich auf den bestehenden Kontrahierungszwang der Sparkassen berief.

Nach Auffassung des Gerichts besteht für die jeweilige öffentliche Sparkasse nach dem Niedersächsischen Sparkassengesetz die Pflicht, für die Bürger der Region und für die mittelständischen Gewerbetreibenden Bankdienstleistungen anzubieten. Das gelte auch für Personen, „deren öffentlichen Ansehen zumindest zweifelhaft erscheint“, wie das Gericht mitteilt. Das gelte nicht, wenn die Gelder durch Straftaten erworben worden seine.

Dies sei bei Tank nach derzeitigen Erkenntnissen nicht der Fall. Das Gericht habe zumindest im Eilverfahren  keine strafrechtlichen Verurteilungen gegen Tank wegen dessen Inkassotätigkeit feststellen können. Das Gericht weicht damit auch von einer Entscheidung des Amtsgerichts Marburg ab, das Anfang des Jahres Tank Beihilfe zum Betrug vorgeworfen hatte. Quelle: http://www.neue-oz.de/preexport_startseite/20100430-Skandal-Anwalt-Tank-erk__mpft-sich-ein-Konto-bei-der-Sparkasse.html

3. Was tun, wenn man in eine Abofalle getappt ist?

Verbraucherzentralen und auch das Justizministerium empfehlen gar nichts zu tun. Auf jeden Fall nicht bezahlen und eingehende Mahnungen ignorieren. In aller Regel legen es diese Anwälte nicht auf eine gerichtliche Klärung an, sondern versuchen durch Einschüchterungstaktik zur Zahlung zu bewegen.

Reagiert werden muß erst dann, wenn ein Mahnbescheid eingeht, was jedoch sehr unwahrscheinlich ist. In diesem Fall empfiehlt es sich einen Anwalt einzuschalten und Widerspruch einzulegen.

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