P-Konto Musterbescheinigung
![]() |
P-Konto Bescheinigung – MustervordruckBis zur endgültigen Einführung des P-Kontos am 1.7.2010 sind es jetzt noch gute 3 Monate. Ab diesem Zeitpunkt muss jede Bank auf Antrag des Kunden ein bestehendes Konto als Pfändungsschutzkonto weiterführen. Ein Basisfreibetrag von 985,15€ bleibt vor Pfändung geschützt. |
| Weitere Freibeträge müssen der Bank mittels einer Bescheinigung einer geeigneten Stelle nach §850k Abs. 5 Satz 2 ZPO belegt werden. Dies sind insbesondere die Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte aber auch der Arbeitgeber, Familienkasse und Sozialleistungsträger.
Wer Kindergeldleistungen bekommt bzw. Unterhaltverpflichtungen nachkommen muß oder sonstigen Mehraufwand geltend machen möchte, sollte sich so langsam darum kümmern. Es ist damit zu rechnen, dass die ohnehin schon hohen Wartezeiten bei den Schuldnerberatungen noch rapide nach oben steigen werden. Ein Mustervordruck der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, der in Absprache mit dem Zentralen Kreditausschuß (ZKA) der Kreditinstitute erstellt wurde, lässt sich hier downloaden: |


[...] P-Konto Musterbescheinigung [...]
[...] die zukünftig besonderen Schutz geniessen. Diese Mehraufwendungen müssen der Bank durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle (Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte, Arbeitgeber, Sozialbehörden, [...]
[...] P-Konto Musterbescheinigung [...]
[...] P-Konto Musterbescheinigung [...]
Keine Musterbescheinigung sondern eine individuelle Bescheinigung für den erweiterten Freibetrag auf dem P-Konto biete ich auf meiner Website http://www.bescheinigung-p-konto.de an.
Die Bescheinigung für Ihr P-Konto erhalten Sie auf http://www.p-konto-bescheinigung.de
Nützliche Informationen und die Brscheinigung gibt es auf http://www.pkonto.biz
Eine ausführliche Informationsseite über das P-Konto und die Bestimmungen zur Bescheinigung findet sich auch auf P-Konto Bescheinigungs-Informationen
[...] http://p-konto-blog.de/2010/03/p-konto-musterbescheinigung/ [...]
Die Bescheinigung kostet KEIN Geld !!!!!!!