Monthly Archives: März 2010

Bankentgelte, die unzulässig sind

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Unzulässige Bankgebühren

  • Auflösung von Girokonten oder Sparkonten
  • Lastschriftrückgaben
  • Mangels Deckung nicht eingelöste Schecks, Daueraufträge oder Überweisungen
    • Hier besteht eine Benachrichtigungspflicht der Banken, wofür eine Gebühr
      jedoch ebenfalls unzulässig ist
  • Bearbeitung von Reklamationen
  • Bareinzahlungen auf das eigene Konto oder Barauszahlungen vom eigenen Konto
  • Kontoauszüge
    • Es muss dem Kunden wenigstens eine Möglichkeit gegeben werden, kostenlos an seine Kontoauszüge zu kommen. Zulässig ist zum Beispiel
      kostenlose Kontoauszüge am Automat, jedoch kostenpflichtige am Schalter oder auch umgekehrt
  • Kontopfändungen
    • Auch hier sind keinerlei Gebühren zulässig, auch keine sogenannte “Überwachungsgebühr”
Grundsätzlich gilt:

Banken dürfen Gebühren nur dann erheben, sofern sie eine Serviceleistung für den Kunden erbringen. Unzulässig sind Gebühren prinzipiell
dann, wenn die Banken damit eine gesetzliche Pflicht erfüllen.

In der Diskussion sind Momentan auch die Gebühren für die Bargeldabhebung an Fremdautomaten. Manche Banken langen hier fett hin.
Laut Focus Money Online muss
der Verbraucher hier durschnittlich 5,64€ berappen.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner will diese Gebühr auf höchstens 5 Euro begrenzen und es soll dann auch zusätzlich vor dem
Abheben die genau anfallende Gebühr angezeigt werden. Meines erachtens eine gute Idee.

Weitere Seiten zum Thema:

P-Konto Musterbescheinigung

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P-Konto Bescheinigung – Mustervordruck

Bis zur endgültigen Einführung des P-Kontos am 1.7.2010 sind es jetzt noch gute 3 Monate. Ab diesem Zeitpunkt muss jede Bank auf Antrag des Kunden ein bestehendes Konto als Pfändungsschutzkonto weiterführen. Ein Basisfreibetrag von 985,15€ bleibt vor Pfändung geschützt.

Weitere Freibeträge müssen der Bank mittels einer Bescheinigung einer geeigneten Stelle nach §850k Abs. 5 Satz 2 ZPO belegt werden. Dies sind insbesondere die Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte aber auch der Arbeitgeber, Familienkasse und Sozialleistungsträger.

Wer Kindergeldleistungen bekommt bzw. Unterhaltverpflichtungen nachkommen muß oder sonstigen Mehraufwand geltend machen möchte, sollte sich so langsam darum kümmern. Es ist damit zu rechnen, dass die ohnehin schon hohen Wartezeiten bei den Schuldnerberatungen noch rapide nach oben steigen werden.

Ein Mustervordruck der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, der in Absprache mit dem Zentralen Kreditausschuß (ZKA) der Kreditinstitute erstellt wurde, lässt sich hier downloaden:

P-Konto-Mustervordruck-Download

Die Kunst seine Schulden zu bezahlen

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Porträt des Schriftstellers Honore de Balzac

Honore de Balzac, französischer Schriftsteller (1799-1850)

… und seine Gläubiger zu befriedigen ohne auch nur einen Sou selbst aus der Tasche zu nehmen.

Gelehrt in zehn Lektionen

oder

HANDBUCH DES HANDELSRECHTS

zum Gebrauch der ruinierten Leute, der Schuldner, der Aushilfsbeamten, kurz aller jener, die

GELD AUSGEBEN, OHNE ES ZU HABEN … “  (Honore de Balzac, Paris, 1827)

Dies entstammt nicht etwa, wie vielleicht vermutet werden könnte, einem modernen Ebook zum Thema Schuldenregulierung, sondern einem Werk eines der bedeutensten Literaten des 19. Jahrhunderts.

Balzac, der Zeit seines Lebens dem Traum des schnellen Geldverdienens nachhing, brachte es auch zu einem nicht geringen Schuldenberg. Bildhaft läßt sich vorstellen, wie oft er im Paris des 19. Jahrhunderts plötzlich die Straßenseite wechseln musste, sowie er einen der zahlreichen Gläubiger erblickte.

Da ich vor ein paar Tagen eine schöne Ausgabe seines Werkes ersteigerte, nehme ich es mal zum Anlaß die 17 “Aphorismen, Axiome und neue Gedanken, die man sich nicht tief genug einprägen kann, bevor man die verschiedenen Theorien studiert” vorzustellen.

Unglaublich, wie zeitlos dieses Thema ist.

I

Je mehr man Schulden hat, desto mehr Kredit hat man; je weniger Gläubiger man hat, desto weniger Hilfsmittel stehen einem zu Gebote.

II

Wer sich keinen Kredit schafft, muss unweigerlich bankerott machen, denn je mehr Kredit man sich schafft, desto mehr Umsatz hat man auch. Je mehr Umsatz man hat, desto mehr Geschäfte macht man. Je mehr Geschäfte man macht, desto mehr Geld verdient man.

III

Schulden machen bei Leuten, die selbst nicht genug haben, heisst, die Verwirrung der Gesellschaft nur vergrössern, das Unglück vervielfältigen. Leuten aber, die zuviel haben, Geld schuldig sein, bedeutet im Gegenteil: für das Elend ein Gleichgewicht schaffen, sein Teil an der sozialen Nivellierung beitragen.

IV

Wer nur einigermassen Grundsätze hat, muss seine Schulden, wenn er welche hat, zahlen. Auf die eine Art oder auf die andere. Das heisst also mit Geld oder ohne Geld.

V
Ein schlecht erzogener, ungestümer Gläubiger, der nur mit Unverschämtheiten auf die guten Gründe, die Sie ihm anführen, antwortet – vorausgesetzt nämlich, dass es gute sind und Sie ihm sonst nichts geben -, stellt Ihnen so, ohne es selbst zu wissen, eine vollgültige Quittung über jede Summe aus, die Sie ihm nur irgend schuldig sein können.

VI
Selbst bei der besten Verwaltung scheidet sich eine Nation, sie mag so gross sein, wie sie will, so einig, wie sie nur kann,
immer in zwei einander ganz entgegengesetzte Parteien.

Nämlich:
Erste Partei: Individuen, die stehlen. das ist die stärkere Partei.

Zweite Partei: Individuen, die bestohlen werden. Das ist die grössere.

Ich überlasse es dem Leser, die Partei herauszusuchen und in sie einzutreten, die ihm besser passt, denn er kann sich nicht für eine neutrale oder Übergangspartei entscheiden (wie man in der Politik tut); nach unserer Auffassung kann es nämlich eine solche gar nicht geben!

VII

Die Bevölkerung eines Kaiserreiches oder eines Königreiches besteht ebenso nur aus zwei Klassen: nämlich aus den Produzenten und den Konsumenten. Die Produzenten sind nichts anderes als — die Gläubiger. Die Konsumenten, die Geld ausgeben, sind die Schuldner. Also: gäbe es keine Leute, die Geld ausgeben, dann wären auch die Leute, die produzieren, Werte schaffen, überflüssig. Es sind also die ausgebenden Leute, die den Produzenten, den Werte schaffenden, zu leben geben. Als Folge ergibt sich, dass so ein Werte schaffender Mensch ein Produzent, ein Gläubiger also, zumindest den Verzehrenden, den Schuldnern, noch etwas schuldet, nämlich: ihm nicht zu zahlen, was er ihm eigentlich schuldig ist. Denn wenn der ihm nichts schuldig wäre, so würde er ja am Hunger zugrunde gehen.

VIII
Bekanntlich steht die glänzende Situation eines Staates immer in einem gerechten Verhältnis zur Höhe seiner Schulden
(siehe England!) machen Sie einen Analogschluss auf die einzelnen Individuen, nun — was ergibt sich?

IX
Da der Besitz nur kraft der blossen Tatsache des Besitzers existiert, so hat ein Jeder, so wie er nur auf die Welt kommt,
Recht auf irgendeinen Besitz.

X
Es ist evident, dass die Welt sich nur aus Leuten zusammensetzt, die zuviel haben, oder aus Leuten, die nicht genug haben. Ihre Aufgabe ist es, was Ihre eigene Person betrifft, das Gleichgewicht herzustellen.

XI
Es ist besser, hunderttausend Franken einer einzigen, und zwar derselben, Person schuldig zu sein als tausend franken je tausend einzelnen Personen.

XII

Die Zahl der Individuen, die in Verlegenheit sind, weil sie zu viel Geld haben, mit dem sie nicht wissen, was anzufangen,
ist genauso groß wie die zahl jener Individuen, die in Verlegenheit sind, weil sie nicht wissen, was sie anfangen sollen,
um etwas Geld zu haben.

XIII
Unter denen, die Schulden haben, sind nur die, die einmal den bösen Anfang gemacht haben, Schulden zu zahlen, dann ins Gefängnis von Sainte-Pélagie gebracht worden. Man würde sich wohl hüten, den dorthin zu stecken, der schon lange Schulden hat und noch nie etwas gezahlt hat.

XIV
Wer gut zu Fuss ist und ein gutes Auge hat, kann der Freiheit nicht beraubt werden, es sei denn, er will es selbst.

XV

Es gibt auf der welt nur zwei Geisseln, vor denen alle Mächte der Erde einen nicht beschützen können: das sind die Pest und die Gerichtsvollzieher.

XVI
Sich umbringen, weil man seine Schulden nicht zahlen kann und trotzdem die Absicht dazu hat, ist von allem, was man tun kann, das törichteste. Wenn es nämlich wahr ist, dass man Verpflichtungen gegen seine Gläubiger hat, so muss man vielmehr für sie leben, nicht für sie sterben.

XVII
“…… Was ein Anderer in der Tasche hat, wäre viel besser in der meinen! … Geh fort, damit ich mich auf Deinen Platz
setze! ……” Das ist in kurzen Worten das Grundprinzip aller Moral.

Leider ist dieses Buch nur noch sehr schwer zu bekommen, aber wenn Ihr es irgendwo seht, auf einem Flohmarkt zum Beispiel, zögert nicht … es lohnt sich!

Die Sparkassen, das Jedermannkonto und der Kontrahierungszwang, Teil 2

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2. Theorie und Praxis bei den Sparkassen

2.1 Girokonto auf Guthabenbasis – Das Gespräch mit dem Banker

Dies ist die Fortsetzung des Artikels “Die Sparkassen, das Jedermannkonto und der Kontrahierungszwang”

Im ersten Teil habe ich über die Verpflichtung der Sparkassen zur Einrichtung eines Girokontos gesprochen. Hier geht es jetzt um die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Nach meinen Erfahrungen, Recherchen im Internet sowie auch Rückmeldungen von Lesern weiß ich, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ein Girokonto auf Guthabenbasis unkompliziert und schnell eingerichtet wird.

In einigen wenigen Fällen wird versucht, den Kunden schleunigst irgendwie abzuwimmeln und in wirklich ganz wenigen Fällen der Antrag auf Kontoeröffnung auch abgelehnt.

Wichtig ist, sich keinesfalls abwimmeln zu lassen. Klar, es gehört niemand, der ein Guthabenkonto beantragt zur Traumkundschaft einer Bank. Jedoch ist auch ein Geringverdiener, ein Überschuldeter oder Hartz-4 Empfänger ein Kunde an dem verdient wird. Er fällt wohl in aller Regel für die Cross-Selling Produkte aus, an hohen Überziehungszinsen ist auch nichts zu holen, aber er bezahlt doch auch Kontoführungsgebühren und gibt der Sparkasse durch die fehlende oder sehr geringe Guthabenverzinsung günstigen Kredit.

Von daher gibt es überhaupt keinen Grund sich vor diesem Gespräch zu führen. Als Interessent für ein Guthabenkonto ist man potentieller Kunde, wie jeder andere auch. Will heißen, man kann erhobenen Hauptes die Bankfilliale betreten und muß nicht zu Kreuze kriechen.

2.2 Vorüberlegungen – Gespräch alleine führen oder Jemand mitnehmen

Solltest Du irgendwie die Möglichkeit haben, daß dich jemand zu diesem Gespräch begleitet, würde ich diese unbedingt auch nutzen. Vier Ohren hörem mehr als zwei und zum anderen wird es seltener zu dubiosen Entscheidungen des Sachbearbeiters kommen, da ja jetzt ein Zeuge vorhanden ist.

2.3 Unterlagen – Was nehme ich mit zur Sparkasse

Ganz wichtig ist natürlich ein amtliches Ausweisdokument, idealerweise der Personalausweis. Weiterhin würde ich noch Dokumente mitnehmen, die die Einkommenssituation belegen, Gehaltsabrechnungen, Hartz-4 Bescheid etc.

Da wir es mit einer Sparkasse zu tun haben, ist es bestimmt kein Fehler für den Fall der Fälle, eine Kopie der 15 Leitlinien sowie eine Kopie der freiwilligen ZKA Selbstverpflichtung in der Tasche zu haben.

Wir nehmen mit:

2.4 Jetzt wird es ernst – Das Gespräch beginnt

2.4.1 Der Idealfall

Du legst dem Bankmitarbeiter die Situation dar und schilderst ihm, dass Du ein Guthabenkonto bei der betreffenden Sparkasse beantragen möchtest, Du aber leider auch über negative Schufa Einträge verfügst. In aller Regel wird dieser Mitarbeiter dann mit Dir das Antragsformular fertigmachen, Du unterschreibst und erhältst im Idealfall auch sofort die Kontonummer mitgeteilt. Das Guthabenkonto ist eröffnet!

So oder so ähnlich verläuft der überwiegende Anteil an Gesprächen wegen einer Kontoeröffnung.Große Worte brauchen nicht gewechselt werden. Aber was, wenn es nicht so ideal verläuft?

2.4.2 Die Ausnahme – Überzeugungsarbeit ist notwendig

Angenommen, es läuft nicht so ideal. Der Sachbearbeiter runzelt seine Stirn und äußerst Bedenken. Hier kann man jedoch relativ gelassen bleiben. Selbst schwerwiegende Schufaeinträge, wie die Abgabe einer einstweiligen Anordnung stellen keinen Grund dar, die Eröffnung eines Guthabenkontos zu verweigern. Wichtig ist nur von Anfang an nichts wesentliches zu verschweigen oder gar Falschangaben zu machen. Der Bankmitarbeiter wird sowieso in jedem Fall eine Schufaauskunft anfordern. Spätestens dann sieht er was los ist. Wurden dann Falschangaben gemacht, liefert man der Sparkasse nur einen eventuellen Ablehnungsgrund. Also immer bei der Wahrheit bleiben!

Spätestens hier sollte man die “freiwillige Selbstverpflichtung” sowie auch die “15 Leitlinien der Sparkassen” erwähnen und ins Spiel bringen. Und deutlich darlegen, dass man im Falle einer Ablehnung ohne eigenes Girokonto dasteht und einem so die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr verwehrt bleibe.

Weiterhin wichtig, ist immer freundlich zu bleiben. Nichthat fatalere Folgen als ausfallend zu werden und die Beherrschung zu verlieren. Auch hier sollte man der Sparkasse, den Ablehnungsgrund nicht auch noch auf dem Silbertablett liefern.

2.5 Nichts zu machen – Der Banker lehnt das Guthabenkonto ab – Was kann ich tun?

Hierüber wird dann der dritte Teil dieses Artikels berichten, der dann behandelt:

  • 2.5.1 Beschwerde bei der Bank
  • 2.5.2 Das Schlichtungsverfahren
  • 2.5.3 Das Petitionsverfahren bei der BaFin
  • 2.5.4 Klage


Die Sparkassen, das Jedermannkonto und der Kontrahierungszwang

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1. Die Sparkassen und das Jedermannkonto

Die Sparkassen werden zurecht als erste Adresse genannt, wenn es darum geht WO Menschen mit schlechter Bonität und Schufa-Auskünften noch an ein Girokonto auf Guthabbasis, einem sogenannten Jedermannkonto, kommen können.

Die Chancen liegen bei den Sparkassen insbesondere auch deswegen so gut, weil sie aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Struktur einer besonderen sozialen Verantwortung unterliegen.

1.1 Kontrahierungszwang der Sparkassen

In insgesamt 7 sieben Bundesländern unterliegen die Sparkassen einem gesetzlichen Kontrahierungszwang. Festgelegt ist dieser in der jeweiligen  Sparkassenverordnung bzw. dem jeweiligen Sparkassengesetz. Die Bundesländer mit Kontrahierungszwang wären:

  1. Bayern
  2. Brandenburg
  3. Rheinland-Pfalz
  4. Nordrhein-Westfalen
  5. Mecklenburg-Vorpommern
  6. Sachsen
  7. Sachsen-Anhalt

Selbst in den übrigen Bundesländern steht in den Verordnungen, der etwas allgemeiner gehaltene Passus, der in aller Regel in etwa folgenden Wortlaut hat:

“Die Sparkassen sind …. Wirtschaftsunternehmen …  mit der Aufgabe, …  in ihrem Geschäftsgebiet … die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise …  mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen.”

Quelle: §6, Abs.1, SpkG Baden Württemberg — sinngemäß so auch in allen anderen Bundesländern

Zusammenfassend lässt sich hier sagen, dass in den 7 genannten Bundesländern in jedem Fall eine Verpflichtung zum Vertragsabschluß gegeben ist. Hier ist es keine Willensfrage des Kreditinstuts, sondern ein klarer gesetzlicher Auftrag an die Sparkassen. Dieser Kontrahierungszwang lässt sich zur Not auch gerichtlich einklagen. Sinnvoller dürfte es natürlich eher sein, das Schlichtungsverfahren voranzustellen.

Der Passus, der in den anderen Bundesländern zu finden ist, kommt einem Kontrahierungszwang auch ziemlich nahe. Die Juristen sprechen hier wohl dann von einem sogenannten “mittelbaren Kontrahierungszwang”. Das muss auch immer noch in Zusammenhang mit der freiwilligen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute und den 15 Leitlinien der Sparkassen gesehen werden. Dies zusammengenommen schafft eine prima Grundlage für ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Sparkasse.

1.2. Freiwillige Selbstverpflichtung

Bei der freiwilligen Selbstverpflichtung des ZKA (Zentraler Kreditausschuß) verpflichteten sich 1996 die Kreditinstitute, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Mit dieser Erklärung kamen sie einer gesetzlichen Regelung zuvor. Ausnahmen lässt diese Selbstverpflichtung nur wenige zu:

  • Missbrauch des Kontos zu Betrug oder Geldwäsche
  • Der Kunde macht zu wesentlichen Vertragsbedingungen Falschangaben
  • Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern der Bank
  • Konto wird 1 Jahr umsatzlos geführt
  • Konto ist aufgrund Vollstreckungshandlungen von Gläubigern, dauerhaft gesperrt
  • Kreditinstitut bekommt seine Kontoführungsgebühren nicht
  • Kunde hält sich an Vertragsvereinbarungen nicht

Ein weiterer, und wohl der häufigste Ablehnungsgrund ist in der ZKA Verpflichtung nicht erwähnt. Der Kunde verfügt bereits über ein Bankkonto. Es gibt kein Recht auf 2 oder mehr Girokonten!

Die Sparkassen unterliegen auch dieser freiwilligen Selbstverpflichtung. Ein weiterer guter Grund, ein Konto zu bekommen.

1.2 Die 15 Leitlinien

Doch damit nicht genug. Die Sparkassen haben darüber hinaus ihre 15 Leitlinien. Diese können durchaus als Unternehmensleitbild angesehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese 15 Leitlinien auch Bestandteil von Sparkasseninternen Fortbildungen sind und entsprechend geschult werden. Jeder Sparkassenmitarbeiter sollte diese Leitlinien kennen.

Uns interessiert hier vor allen Dingen die 2. Leitlinie:

“II.  Bei den Sparkassen erhält jeder ein Konto
Faire Partnerschaft heißt für die Sparkassen, niemanden von modernen Finanzprodukten auszuschließen und alle Kunden zu bedienen. Konkret bedeutet dies insbesondere, grundsätzlich jedermann ein Girokonto anzubieten, um ihn so am wirtschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Deshalb haben nicht nur die mit eigenem Erwerbseinkommen oder Vermögen ausgestatteten Teile der Bevölkerung, sondern auch rund 80 Prozent aller Empfänger von staatlichen Sozialtransfers eine Kontoverbindung zu einer Sparkasse. Fair heißt für die Sparkassen darüber hinaus,  zwar unterschiedliche Bedürfnisse zu berücksich-
tigen, aber auch Kunden mit geringerem Einkommen oder Vermögen qualifiziert zu betreuen.”
Das Leitbild der Sparkassen
Quelle: http://www.dsgv.de/_download_gallery/files/15_leitlinien.pdf

Theoretisch sollte für niemandem der Weg zu einem Girokonto auf Guthabenbasis bei den Sparkassen verwehrt bleiben. Nicht zuletzt aus der Umfrage aus dem Forum, weiß ich jedoch, daß vielerorts die Realität um 180 Grad anders aussieht. Da gilt es einfach nicht abwimmeln lassen und zeigen, dass man informiert ist und seine Rechte kennt.

Im nächsten Artikel werde ich beschreiben, wie man sich am Besten auf das Gespräch mit der Bankfilliale vorbereitet, welche Unterlagen man mitnehmen sollte, wie man das Gespräch am Besten führt und was man tun kann, wenn wider Erwarten der Sachberarbeiter hartnäckig dabeibleibt und Euch kein Konto eröffnen möchte. Mitunter muß man einfach hartnäckig bleiben und darf sich nicht gleich abwimmeln lassen.

Bis zum nächsten Mal!

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