Ostsächsische Sparkasse bittet zur Kasse
Der Bundesgerichtshof entschied 1999 in einem Urteil, daß eine Bank im Falle einer Kontopfändung dem Kunden keine Gebühr abverlangen dürfe.
Genau 10 Jahre später, Ende 2009 kam die Ostsächsische Sparkasse Dresden und erhöhte Ihrer Problemkundschaft die Kontoführungsgebühr von 3 auf 12 Euro.
Sie schrieb folgenden Brief an Kunden, die nach Ansicht der Bank, einen erhöhten Aufwand für die Bank verursachen würden:
Sehr geehrter Herr …
die Führung Ihres Girokonto Nr. … haben Sie in unsere Hände gelegt. Wir danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns damit entgegenbringen.
Leider liegen die Aufwendungen, die der Sparkasse bei der Führung Ihres Kontos entstehen, deutlich über dem Durchschnitt. Ungeachtet dessen sind wir grundsätzlich gern bereit, Ihr Konto weiterhin zu führen. Allerdings kann dies nicht mehr zu dem bisherigen Preis erfolgen.
Eine Kontoführung über den 30.11.2009 hinaus setzt daher voraus, dass ab dem 01.12.2009 eine Anhebung des Kontoführungsentgeltes auf monatlich 12,00 Euro erfolgt. Sofern wir von Ihrer Seite bis zu dem erstgenannten Termin keine gegenteilige Mitteilung erhalten, gehen wir von Ihrer Zustimmung aus. Für den Fall einer Ablehnung des erhöhten Kontoführungsentgeltes durch Sie, kündigen wir den Kontoführungsvertrag hiermit zum Ablauf des 30.11.2009.
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter 0351 455-….
Freundliche Grüße
Diesen Brief erhielten etwa 9000 Kunden der Ostsächsischen Sparkasse. Ein Weihnachtsgeschenk der unangenehmeren Art. Von bislang 3 Euro Kontoführungsgebühr werden jetzt auf einmal 12 Euro verlangt.
Die Bildzeitung fragte nach:
Können Arme wirklich nicht mit Geld umgehen?
Andreas Rieger, Pressesprecher der Ostsächsischen Sparkasse antwortete:
„Natürlich können Arme sehr gut mit Geld umgehen. Die Diskussion bekommt eine völlig falsche Richtung. Mehr als 200 000 Kunden von uns verfügen über sehr wenig Geld im Monat. Diesen erhöhen wir auch nicht die Gebühr. Nur denen, die mit Pfändungen und ständigen Überziehungen ihr Konto belasten. Das sind gerade mal etwa 9000 Konten. Für diese entsteht uns ein erheblicher Kontrollaufwand. Daher die Gebührenerhöhung.“
Quelle: bild.de vom 9.11.2009
Wie war das nochmal mit dem BGH Urteil (XI ZR 219/ 98) von 1999? Kosten für eine Kontopfändung dürfen nicht umgelegt werden?
Das macht diese Sparkasse ja auch nicht. Sie legt nicht tatsächlich entstandene Kosten auf den Kunden um, was ja laut dem Urteil verboten wäre. Es werden vielmehr Kosten umgelegt, die noch gar nicht entstanden sind, aber hypothetisch irgendwann einmal entstehen könnten, aber keineswegs müssen.
Und mit welcher Berechtigung wird eigentlich eine solch krasse Gebühr gerechtfertigt? Bleibt zu hoffen, dass wenigstens 1 Kunde den Klageweg bestreitet. Kaum denkbar, dass die Bank damit gerichtlich durchkommen wird.

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[...] Dieses Blog berichtete bereits im Januar über diesen Fall: Die Ostsächsische Sparkasse bittet zur Kasse. [...]
das ist keine Ausnahme – ich habe leider eine Pfändung auf meinem Konto liegen, die ich als H4-Empfänger nicht begleichen kann – seit fast 3 Jahren zahle ich deshalb 12 Euro pro Monat Kontoführungsgebühren – da diese auch noch quartalsmäßig eingezogen werden, tut das immer richtig weh – meine Autoversicherung kann ich monatlich zahlen, damit nicht einzelne Monate mit hohen Einzelzahlungen belastet werden – die überteuerte Kontoführungsgebühr aber nicht – ganz im Gegenteil muß ich noch dankbar sein, dass ich mein Konto überhaupt behalten durfte – darum schreibe ich hier auch nur, dass es eine Kreissparkasse in Norddeutschland ist.
sparkasse will 10 euro für P-konto,:tipp noris bank will nur 5 euro für P-konto
sparkasse will 10 euro für P-konto,:tipp noris bank will nur 5 euro für P-konto in leipzig stand von heute 29.06.2010
@Rita
Da kann mir jemand sagen was er will. 12 Euro Kontoführungsgebühr lassen sich einfach nicht mehr rechtferigen. Insbesondere auch noch bei Sparkassen, die ja eigentlichen einen besonderen Auftrag haben, was die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Bankdienstleistungen betrifft.
@frank
Die Norisbank ist in der Tat eine gute Bank. Zum einen sind sie bei Kontoeröffnungen nicht pingelig, will heißen,nahezu jeder bekommt dort eines. Auch das reine Guthabenkonto ist komplett gebührenfrei. Da kann man die 5 Euro Gebühr für das P-Konto noch mitgehen, wie ich finde.
Ergänzend vielleicht noch: Die 5 Euro Gebühr bei der Norisbank für ein P-Konto fallen nur an, wenn man sich sein normales (kostenloses) Konto nach dem 31.08.2010 auf P-Konto umstellen lässt. Wer das bis 31.08.2010 macht, dessen Konto bleibt dann auch weiterhin kostenlos.
Tipp an Rita:
Konto bei Norrisbank eröffnen, und dann in P-Konto umwandeln lassen. Müsste eigentlich noch klappen.
@Frank
Guter Tipp. Damit wäre das P-konto bei er Norisbank das einzige mir bekannte gebührenfreie P-Konto ohne monatlichen Mindestgeldeingang. Zumindest wenn man noch bis zum 31.8. wandelt.
Viele Grüße
Guido
[...] Ostsächsische Sparkasse Dresden, die über ihren Pressesprecher eine inhaltliche Korrektur eines Artikels begehrte. Diesem Wunsch kam ich auch nach. Das Ganze geschah in einem “freundlichen” [...]
[...] Ostsächsische Sparkasse Dresden, die über ihren Pressesprecher eine inhaltliche Korrektur eines Artikels begehrte. Diesem Wunsch kam ich auch nach. Das Ganze geschah in einem “freundlichen” [...]