Monthly Archives: Januar 2010

Kein Recht auf 2 Girokonten

Share in top social networks!

Entscheidungen des Ombudsmannes 2008 zum Themengebiet Jedermannkonto

Die Schlichtungsstelle:

Wenn die Bank die Eröffnung eines Girokontos verweigert, besteht bekanntermaßen die Möglichkeit eine Schlichtungsstelle anzurufen. Für die Privatbanken (Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank etc) ist das  der Ombudsmann (Postfach 030407, 10062 Berlin). Eine Möglichkeit, die man durchaus nutzen sollte. Nebenstehende Grafik zeigt, daß dieser Ombudsmann im Jahr 2008 genau 110 Entscheidungen zu Streitfragen rund um die Eröffnung eines Jedermannkontos getroffen hatte. Etwa 75% gingen zu Gunsten der Beschwerdeführer aus. D.h. im Sinne der Kunden.

Ich werde hier heute und in den nächsten Tagen einige Urteile des Ombudsmannes vorstellen.

Urteil 1: Es gibt kein Recht auf 2 Konten

Der Beschwerdeführer beantragte ein Girokonto bei Bank A. Diese lehnte den Kontoeröffnungsantrag ab, mit der Begründung, der Beschwerdeführer habe bereits ein Konto bei Bank B und könne deshalb kein Recht auf Eröffnung eines Kontos herleiten.

Der Ombudsmann gab der Bank Recht:

Der Beschwerdeführer verfügt nach seinen eigenen Angaben über “ungekündigte Giroverbindungen”. Er kann damit am Zahlungsverkehr teilnehmen und benötigt ein weiteres Konto nicht. Aus der ZKA-Empfehlung zum “Girokonto für Jedermann” kann der Beschwerdeführer nicht herleiten, dass ihm ein weiteres Konto bei der Beschwerdegegnerin eröffnet werden muss. Damit soll nur sichergestellt werden, dass jeder Bürger die Möglichkeit erhält, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Dazu ist ein Konto ausreichend. Die Tatsache, dass die Beschwerdegegnerin ein Konto kostenlos führt und der Beschwerdeführer deshalb wechseln möchte, führte zu keiner anderen Beurteilung.

Quelle:  Ombudsmann der privaten Banken – Tätigkeitsbericht 2008 – Seite 76

Die ZKA-Empfehlung spricht von Recht auf  “EIN!” Girokonto, jedoch nicht vom Recht auf 2, 3 oder noch mehr Konten. Die nächsten Tage werden noch ein paar weitere Entscheidungen folgen.

Erster kleiner Geburtstag und erste kleine Bilanz

Share in top social networks!
Seitwert Analyse über diese Webseite

Seitwert-Snap

Der P-Konto-Blog.de feiert heute den ersten Monat seines noch kurzen Bestehens.

Zeit für eine kleine, bescheidene  erste Bilanz.

Die Besucherresonanz lässt noch (?) etwas zu wünschen übrig. Dennoch freue ich mich täglich im Moment über 15 – 25 Besucher. Ein schönes Ziel für dieses Jahr wäre die 100er Grenze dauerhaft zu überschreiten.

Die unabhängige Bewertungsseite Seitwert.de bewertet den P-Konto Blog mit 14,5 von möglichen 100 Punkten und somit Platz 185737 von 474717  Blogs Webseiten. Auch hier steckt sicherlich noch einiges Potential.

Die Google-Platzierungen zu den beiden Hauptbegriffen “p-konto” und “jedermannkonto” sind ebenfalls noch steigerungsfähig. Der Key “p-konto” belegt Platz 38, Der Begriff “jedermannkonto” ist nicht unter den Top 50 zu finden. Immerhin gibts auch mit der Frage “wo bekomme ich ein p-konto” eine Top 10 Plazierung ;-)

Bis jetzt hab ich 10 Artikel geschrieben, was einer Postfrequenz von 1 Artikel pro 3 Tage entspricht. Für den Februar hab ich mal an mindestens 15 Artikel gedacht.

Kommentare sind bislang leider auch Fehlanzeige. Also Leute, ran an die Tasten und die eine oder andere Zeile schreiben. Als Belohnung gibts dann auch einen Do Follow. Plugin ist seit heute installiert.

So um den 25. Februar wird dann zum 2 Monats Geburtstag das nächste Mal Bilanz gezogen.

Ostsächsische Sparkasse bittet zur Kasse

Share in top social networks!

Der Bundesgerichtshof entschied 1999 in einem Urteil, daß eine Bank im Falle einer Kontopfändung dem Kunden keine Gebühr abverlangen dürfe.

Genau 10 Jahre später,  Ende 2009 kam die Ostsächsische Sparkasse Dresden und erhöhte Ihrer Problemkundschaft die Kontoführungsgebühr von 3 auf 12 Euro.

Sie schrieb folgenden Brief an Kunden, die nach Ansicht der Bank, einen erhöhten Aufwand für die Bank verursachen würden:

Sehr geehrter Herr …

die Führung Ihres Girokonto Nr.  … haben Sie in unsere Hände gelegt. Wir danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns damit entgegenbringen.
Leider liegen die Aufwendungen, die der Sparkasse bei der Führung Ihres Kontos entstehen, deutlich über dem Durchschnitt. Ungeachtet dessen sind wir grundsätzlich gern bereit, Ihr Konto weiterhin zu führen. Allerdings kann dies nicht mehr zu dem bisherigen Preis erfolgen.
Eine Kontoführung über den 30.11.2009 hinaus setzt daher voraus, dass ab dem 01.12.2009 eine Anhebung des Kontoführungsentgeltes auf monatlich 12,00 Euro erfolgt. Sofern wir von Ihrer Seite bis zu dem erstgenannten Termin keine gegenteilige Mitteilung erhalten, gehen wir von Ihrer Zustimmung aus.  Für den Fall einer Ablehnung des erhöhten Kontoführungsentgeltes durch Sie,  kündigen wir den Kontoführungsvertrag hiermit zum Ablauf des 30.11.2009.

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter 0351 455-….

Freundliche Grüße

Diesen Brief erhielten etwa 9000 Kunden der Ostsächsischen Sparkasse. Ein Weihnachtsgeschenk der unangenehmeren Art. Von bislang 3 Euro Kontoführungsgebühr werden jetzt auf einmal 12 Euro verlangt.

Die Bildzeitung fragte nach:

Können Arme wirklich nicht mit Geld umgehen?

Andreas Rieger, Pressesprecher der Ostsächsischen Sparkasse antwortete:

„Natürlich können Arme sehr gut mit Geld umgehen. Die Diskussion bekommt eine völlig falsche Richtung. Mehr als 200 000 Kunden von uns verfügen über sehr wenig Geld im Monat. Diesen erhöhen wir auch nicht die Gebühr. Nur denen, die mit Pfändungen und ständigen Überziehungen ihr Konto belasten. Das sind gerade mal etwa 9000 Konten. Für diese entsteht uns ein erheblicher Kontrollaufwand. Daher die Gebührenerhöhung.“

Quelle: bild.de vom 9.11.2009

Wie war das nochmal mit dem BGH Urteil (XI ZR 219/ 98) von 1999? Kosten für eine Kontopfändung dürfen nicht umgelegt werden?

Das macht diese Sparkasse ja auch nicht. Sie legt nicht tatsächlich entstandene Kosten auf den Kunden um, was ja laut dem Urteil verboten wäre. Es werden vielmehr Kosten umgelegt, die noch gar nicht entstanden sind, aber hypothetisch irgendwann einmal entstehen könnten, aber keineswegs müssen.

Und mit welcher Berechtigung wird eigentlich eine solch krasse Gebühr gerechtfertigt? Bleibt zu hoffen, dass wenigstens 1 Kunde den Klageweg bestreitet. Kaum denkbar,  dass die Bank damit gerichtlich durchkommen wird.

Das P-Konto sorgt weiter für Unklarheiten

Share in top social networks!

Sparkassenhaus Dresden

Noch immer bestehen gewisse Begriffsverwirrungen in diversen Internetberichten zum Thema P-Konto.

So schreibt z.B. Blog Dynamicdrive , ich zitiere:

“Ein rechtsverbindlicher Anspruch auf ein Konto besteht weiterhin nicht. Auch ein P- Konto kann gekündigt, bzw. von der Bank gar nicht erst eröffnet werden.” (Quelle: http://blog.dynamicdrive.de/2010-14-01/p-konto-fuhrt-zu-mehr-wettbewerb-fur-unsere-global-mastercard)

Das ist ein ganz interessanter Auszug aus einem ansonsten informativen Blogbeitrag. In zwei Sätzen werden 3 Behauptungen aufgestellt, von denen 2 halbwahr, und eine schlichtweg fasch sind.

  • “Ein rechstverbindlicher Anspruch auf ein Konto … besteht nicht …” – stimmt so nicht ganz. In sieben deutschen Bundesländern besteht für die Sparkassen eine in den Sparkassenverordnungen niedergeschriebene Verpflichtung zum Vertragsabschluß. Will heißen, hier müssen die Sparkassen ein Guthabenkonto eröffnen, es sei denn eine der in der ZKA-Selbstverpflichtung aufgeführten Gründe greift. Dieser Anspruch ist durchaus rechtsverbindllich und kann auch eingeklagt werden. Für die restlichen Bundesländern stimmt die Aussage leider jedoch.
  • “Auch ein P-Konto kann gekündigt werden …”Ja, aber nicht mehr so leicht. Einer der häufigsten Gründe ein Girokonto gekündigt zu bekommen, ist die dauerhafte Kontoblockade durch vollstreckende  Gläubiger herbeigeführt. Beim P-Konto wird nun dieser Kündigungsgrund hinfällig, da ein P-Konto nicht mehr blockiert werden kann, sondern der gesetzlich festgelegte Sockelbetrag, automatisch geschützt wird.
  • “bzw. von der Bank gar nicht erst eröffnet werden.” – Das P-Konto ist kein eigenständiges Konto. Es handelt sich eigentlich lediglich um einen Statusvermerk eines bereits bestehenden Kontos. Somit kann prinzipiell schon einmal kein P-Konto “eröffnet” werden. Was geht und wozu die Banken ab Juli 2010 auch gesetzlich verpflichtet sind, ist ein bereits bestehendes Bankkonto (sofern gewünscht) als Pfändungsschutzkonto weiterzuführen.

Der Betreiber des Dynamicdrive Blogs betreibt ein Partnerprogramm für die Global Masters Card der schwäbischen Bank und natürlich keine Informationsseite zum Thema P-Konto. Verständlicherweise wird eher das berechtigte Ziel verfolgt neue Kunden für diese Prepaid Masterskarte zu gewinnen,  die auch als “Girokonto light” bezeichnet werden könnte, d.h über gewisse Kontofunktionalitäten verfügt. Ich werde hier demnächtst mal über diese Karte berichten.

Ist der “P-Konto-Report” empfehlenswert? (Teil2)

Share in top social networks!

Etwas später als angekündigt, hier der zweite Teil des Beitrags.

Welche Privatbank eröffnet ein Guthabenkonto?

Oft genannt aber immer wieder ein heisser Tipp ist das Aktivkonto der deutschen Bank AG.

Kosten der Kontoführung?

Beim Aktivkonto fallen monatliche Kosten in Höhe von 4,49 Euro an. Dafür bekommt man ein Guthabenkonto, welches auch online bzw über Telefonbanking betrieben werden kann.  Abhebungen und beleglose Überweisungen sind kostenlos. Die Kostengestaltung kann also als fair bezeichnet werden.

Mit der DB Kontokarte kann deutschlandweit an etwa 7000 Automaten Geld abgehoben werden.

Und was das Beste ist. Dieses Konto bekommt nahezu jeder, somit setzt die Deutsche Bank die in der freiwilligen Selbstverpflichtung der Banken festgelegten Grundsätze vorbildlich um.

Ab Juli 2010 lässt sich das Aktivkonto dann selbstverständlich auch als P-Konto führen.

Sie können das Aktivkonto sowohl in einer DB Filliale eröffnen oder aber dies auch Online tun. Letzteres hat den Vorteil, dass einem evtl lästige bzw peinliche Gespräche mit einem Bankmitarbeiter erspart bleiben.

Beim Online Antrag sollte man nur beachten, daß man keine Kreditkarten und keinen Dispo mitbeantragt.

PS: Alleine diesen Tipp lassen sich einige Anbieter teuer bezahlen. Traurig aber ist so.

Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit dem Aktivkonto mit

Ihre Erfahrungen mit der Deutschen bank, können Sie wenn Sie wollen im neuen Forum mitteilen und zur Diskussion stellen. Ebenfalls können Sie sich an der Umfrage beteiligen, ob Ihr Kontoantrag erfolgreich war. Es würde mich sehr freuen, Sie im Forum begrüßen zu dürfen.

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de