Aug 05 2010

Härtefälle beim P-Konto – Das Gesetz zeigt Lücken

Das Problem: Geldeingang am Monatsletzten bei bereits ausgeschöpftem Freibetrag.

Jane K., ALG2-Bezieherin, monatlich 700€ Geldeingang, ledig, keine Kinder. Das Konto ist ein P-Konto, Freibetrag 985,15€. Die Augustleistung geht zum 30.7.2010 auf dem Konto ein. Kontostand nach der Zahlung: 700€. Zum 2.8. geht ein Pfändungsbeschluß über 500€ ein. Am 3.8. hebt Frau K. die kompletten 700€ ab, die ihr auch ausbezahlt werden, da unterhalb des Sockelbetrags liegend.
Zum 31.8 geht jetzt die Sozialleistung für den September über weitere 700€ ein. Frau K. geht zur Bank, will das Geld haben. Das Kreditinstitut weigert sich die vollen 700€ auszuzahlen und will lediglich 285,15€ geben. Die restlichen 414,85 will die Bank an den Gläubiger ausbezahlen, mit der Begründung, der Freibetrag für den Monat August sei ausgeschöpft.

Die Folge: Frau K. kann ihre Miete für September nicht bezahlen und ihr bleiben lediglich knapp über 200€ zum Leben.

Das kann doch nicht Rechtens sein, denkt sich Frau K. — Das P-Konto soll mir mein Existenzminimum sichern helfen und jetzt droht mir der Ruin und von dem sowieso schon viel zu wenigen soll mir noch ein ordentlicher Batzen weggenommen werden? Nie im Leben kann der Gesetgeber dies gewollt haben, oder doch?

In der Tat hat der Gesetgeber diesen Spezialfall nicht geregelt.

Im Paragraphen zum P-Konto (§850k ZPO) findet sich keine Lösung. Dies muss als äusserst unbefriedigend angesehen werden und hier sollte auf Seiten der Gesetzgebung schleunigst nachgebessert werden.

Was im Moment möglich ist – und soweit ich es bis jetzt überblicken kann – auch funktioniert, ist beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag wegen sittenwidriger Härte nach §765a ZPO zu stellen.

User Sylliska schreibt hierzu im Rechtspflegerforum:

Antrag nach § 765a ZPO beim Vollstreckungsgericht (bzw. bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers) auf (einmalige) Aufhebung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme wegen sittenwidriger Härte, da Ihnen die wirtschaftliche Existenzgrundlage für den folgenden Monat entzogen würde. Kann die Aufhebungsentscheidung nicht sofort ergehen, sollte beantragt werden, die Vollstreckung einstweilen einzustellen.
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?19413-P-Konto&p=628155&viewfull=1#post628155

Sollte bereits an den Gläubiger ausbezahlt worden sein, bleibt wohl nur noch der Gang zur Sozialbehörde. Inwieweit in diesem Fall die Kreditinstitute regresspflichtig sind, ist schwer zu beurteilen. Es wäre durchaus interessant zu wissen, ob bereits die Geldinstitute nicht evtl verpflichtet sind ihre Entscheidungen auf sittenwidrige Härte zu überprüfen.

Jetzt bleibt natürlich die spannende Frage, ob man diese Problematik irgendwie bereits im Vorfeld vermeiden könnte.

Möglichkeiten das Geldeingangsproblem zum Monatsende zu lösen:

Die einfachste Möglichkeit wäre das Konto immer gleich zum Monatsende komplett leerzuräumen. Dies dürfte jedoch unbefriedigend und auch nicht immer praktikabel sein.

Eine weitere Möglichkeit ist die Zahlungseingänge zu reduzieren. Wer Leistungen nach ALG2 bezieht, könnte sich zum Beispiel die Miete direkt auf das Konto vom Vermieter überweisen lassen.

Die dritte Möglichkeit wäre sich die Leistung bar auszahlen zu lassen. Dies würde ich auch unbedingt dann empfehlen, wenn bei einer Überweisung das Einbehalten drohen würde.

Das funktioniert bei Sozialleistungen sicherlich alles relativ unproblematisch. Handelt es sich jedoch um Gehaltszahlungen , wird sich wohl kaum ein Arbeitgeber finden, der zu einer Barauszahlung bereit ist. Zumal auch nicht immer erwünscht ist, dass der Arbeitgeber über die Schuldenproblematik Bescheid weiss.

Hier muß unbedingt eine Lösung her. Weder können diese Notlösungen das NonPlusUltra sein, noch der Antrag nach §765a. Es müssen hier klare, verbindliche Regelungen geschaffen werden.

Jul 27 2010

Zurück in die Steinzeit

P-Konto – tatsächlich eine Verbesserung?

Von der Idee her sollte es sich beim neuen P-Konto um eine Verbesserung der Position des Schuldners bei eingehenden Pfändungen handeln. Wie bereits an vielen Stellen im Internet vermerkt, handelt es sich beim P-Konto um kein eigenständiges Konto. Es handelt sich vielmehr um einen Zusatzvermerk eines bereits bestehenden Girokontos, mit dem bestimmt wird, wie das Konto bei eingehenden Pfändungen zu behandeln ist.

P-Konto Kunde zweiter Klasse

Solange das P-Konto nicht pfändungsbelastet ist, handelt es sich um ein ganz normales (Guthaben-)Girokonto. Eigentlich sollte es sich in der Führung von daher nicht unterscheiden. Viele Kreditinstitute nutzen die Gunst der Stunde und belegten die Führung des P-Kontos schwupps  mit Extragebühren, obwohl dies so von der Bundesregierung wohl nicht beabsichtigt oder gewollt war.

Andere Kreditinstitute schränkten das P-Konto auch in seiner Funktion ein. EC-Karte gibt es in den meisten Fällen nicht mehr und wird durch eine institutsinterne Servicekarte ersetzt, die das Abheben lediglich noch an eigenen bzw. Verbundsautomaten ermöglicht. Einige Institute verwehren bzw. beeinträchtigen den Zugang zum  Online-Banking. In Einzelfällen wurde sogar gar keine Karte mehr ausgegeben und der P-Konto Kunde muß für jede Verfügung in die Filliale. Die Steinzeit lässt grüßen.

Es scheint hier wohl eine Klassentrennung vollzogen zu  werden. Auf der einen Seite die (geduldeten, beileibe nicht geliebten) Kunden, die ein Girokonto für Jedermann führen. Auf der anderen Seite, diejenigen Kunden, die die Weiterführung als P-Konto verlangen.

Das P-Konto wird in der Praxis als Bonitätsverschlechterung gewertet

Ziemlich klar scheint mittlerweile, dass die meisten Banken, den Wunsch auf ein Pfändungsschutzkonto als Zeichen schlechterer Bonität werten. Hierbei scheint es keine Rolle zu spielen, ob prophylaktisch in ein P-Konto gewandelt wird oder ob dies aufgrund einer eingegangenen Pfändung passiert.

Ich halte dies für äusserst fragwürdig, da sich mir nicht erschließt, was sich an der Bonitätslage des einzelnen Kunden durch die Einrichtung des P-Kontos tatsächlich ändert. Warum muß ich einem Kunden, dessen Bonität ich ja kenne und dem ich bislang zum Beispiel eine EC-Karte und den Zugang zum Online Banking ermöglicht habe, das Konto auf einmal schlagartig einschränken. Wie bereits erwähnt. Ein P-Konto ohne Pfändung verursacht keine höheren Kosten als ein vergleichbares Guthabenkonto ohne Pfändungsschutz, es unterscheidet sich eigentlich überhaupt nicht. Mit Ausnahme vielleicht des Aufwandes bei der Umstellung. Doch diese Kosten auf den Kunden umzuwälzen hat das Gesetz ausdrücklich untersagt.

Das P-Konto unterscheidet sich vom herkömmlichen Guthaben erst dann, wenn es pfändungsbelastet ist. Eingehende Pfändungen sollten auf dem P-Konto für die Banken dennoch  ebenfalls weniger verwaltungsaufwändig sein als nach der bisherigen Rechtslage. Auch dort hat im übrigen bereits das BGH das Umlegen der Kosten einer Pfändung untersagt.

Prophylaktische Wandlung in ein P-Konto sollte genau überlegt sein

Nach den bisherigen Erfahrungen sollte die prophylaktische Umwandlung genauestens überlegt sein. Insbesondere sollte im Vorfeld mit seiner Bank die genauen Konditionen abgeklärt werden. Was wird die Führung als P-Konto kosten und welche funktionalen Einschränkungen müssen in Kauf genommen werden.

Solange nichts gepfändet ist, besteht im übrigen auch keinerlei Grund zur Eile und Hektik. Das Gesetz sieht einen ausdrücklichen nachträglichen 28 Tage Schutz vor. Schränkt Ihre Bank das P-Konto allzu arg ein bzw. belegt es mit zusätzlichen Kosten,  tendiere ich mittlerweile eher dazu, von der prophylaktischen Umwandlung abzuraten.

Jul 11 2010

Direktbanken vs P-Konto

Direktbanken drehen an Gebührenschraube und minimieren Leistungen

Nachdem bereits schon viel über die P-Konto Gebühren der Fillialbanken geschrieben wurde und diesbezüglich einiges Licht aber auch noch viel Schatten konstatiert werden musste, lohnt sich vielleicht ein Blick auf die Direktbanken.

Ich habe 4 Direktbanken herausgepickt und geschaut, wie es dort mit der Umsetzung des Pfändungsschutzkontos bestellt ist. Im Test sind die Netbank, die Commerzbank-Tochter Comdirect, die IngDiba sowie die DKB Bank.

Um es gleich vorwegzunehmen. Die Ergebnisse sind verheerend. In Schulnoten ausgedrückt haben 3 Banken das Klassenziel nicht erreicht, eine Bank, die DKB Bank, setzt das Pfändungsschutzkonto befriedigend um..

Netbank – Kandidat zum 1. P-Konto Gebührenweltmeister

Die älteste Direktbank Europs ist auch gleichzeitig diejenige, die am kräftigsten bei den Gebühren zulangt. 20 Euro monatliche Gebühr für das P-Konto dürfte rekordverdächtig sein. EC Karte wird eingezogen, auch das Online Banking ist nur mehr eingeschränkt möglich. Der Kunde ist komplett vom Bargeldbezug abgeschnitten, das Konto nahezu nutzlos.

ComDirect – Auch hier wird kräftig zur Kasse gebeten
Auch die Commerzbank-Tochter langt hier mit 10,90€ monatlichen Kosten kräftig zu. Da immerhin die Mutter Commerzbank über ein Fillialnetz verfügt, sind Bar Ein- und Auszahlungen in den Fillialen möglich. Dies ist auch dringend nötig, denn eine EC Karte wird es für P-Konto Kunden keine mehr geben.

IngDiba – kostenlos und wenig Nutzen
Die IngDiba verzichtet auf eine gesonderte P-Konto Gebühr, schränkt jedoch das Online- und Telefonbanking ein und gibt auch keine EC-Karten aus. Von daher ist auch hier keine vernünftige Nutzung des P-Kontos mehr möglich.

DKB Bank – Umsetzung scheint in Ordnung
Die DKB Bank verlangt 5 Euro Monatsgebühr für das P-Konto, die EC Karte darf behalten werden. Online-Banking bleibt weiterhin möglich. Somit bewegt sich der Aufschlag im Rahmen des Üblichen.

Fazit
Zwei Konten kann man mit Fug und Recht als komplett unbrauchbar ansehen. Das wären die der Netbank und die der IngDiba. Für die IngDiba spricht, dass dafür wenigstens nichts verlangt wird. Die 20€ für die Netbank kommentiere ich hier mal lieber nicht. man darf nur eingeschränkt am Online-Banking teilnehmen, bekommt keine EC-Karte darf aber dafür, dass man eigentlich vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen ist, noch kräftig die Geldbörse öffnen. Ob diese Umsetzung so von der Bundesregierung geplant war?
Dass es auch anders geht zeigt die DKB Bank. Im Moment, die einzige, mir bekannte Direktbank, die mit Ihrer Gebühren und Leistungspolitik auf dem Teppich bleibt.

Ich hoffe sehr dass in künftigen Vergleichstests von z.B. Finanztest auch die Umsetzung des P-kontos mit in die Bewertung einfließt. Vielleicht lässt sich so ein Überdenken der Gebührenpolitik erwirken.

Jul 06 2010

Rechtsanwalt ermittelte undercover in Sachen P-Konto

Anwalt als Testkunde unterwegs

Am 30.Juni, genau einem Tag vor Einführung des P-Kontos, begab sich Rechtsanwalt Heinz Egerland in die Niederungen Berliner Bankfillialen. RA Egerland (Slogan: “Im Knast, zerstritten, abgebrannt? Stets hilft Dir Anwalt Egerland”) testete die Beratungsqualität zum P-Konto, getarnt als Testkunde. Seine Erfahrungen waren mehr als ernüchternd. Der Anwalt spricht von “peinlichen ,ignoranten und von aberwitziger Unkenntnis geprägten Auskünfte der Bänker“. Nach 25 Versuchen in verschiedenen Fillialen gelang es ihm in nicht einem Fall an kompetente Informationen zu gelangen.

Sein Fazit:

“Falls die Banken auch künftig so oder so ähnlich mit den ungeliebten P-Konto-Inhabern umspringen, also Ihnen ähnlich arrogant und respektlos , in der Sache aber überwiegend ahnungslos gegenübertreten, wie dies bei meinem eigenen Rechercheversuch der Fall gewesen ist, liegt die Annahme nahe , dass die gesetzliche Regelung des P-Kontos handwerklich weitgehend daneben gegangen ist und folglich damit in der Praxis mehr neue Probleme aufgeworfen als alte bereinigt werden.”
Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/das-p-konto-peinliche-panne-oder-prima-pfaendungsschutz_012383.html

Ich empfehle diesen Artikel ausdrücklich zur Lektüre!

Auch Welt-Online kritisiert die praktische Umsetzung

Sehr kritisch setzte sich auch Sabine Schmit in Welt-Online mit der Umsetzung des P-Kontos auseinander. Eine an für sich gute Reform würde durch deren praktische Umsetzung in ihr Gegenteil verkehrt. Insbesondere durch die teilweise hohe Bepreisung des P-Kontos würde ein Zustand entstehen, dass sich diejenigen Kunden, die ein P-Konto am dringendsten benötigen, sich dieses eigentlich gar nicht mehr leisten könnten. Während Kunden, die es sich leisten könnten, von der prophylaktischen Umstellung abgeraten wird. (Zu teuer, teilweise zu stark funktional eingeschränkt, negative Auswirkungen bei Kreditvergaben etc).

Auch diesen Artikel kann ich nur empfehlen –>> http://www.welt.de/die-welt/finanzen/article8309394/Pfaendungsfreies-Konto-ist-fuer-viele-zu-teuer.html

Jul 03 2010

P-Konto-Umstellung: Viel Licht, aber auch noch viel Schatten

Beratung und Umsetzung meistens in Ordnung – es gab jedoch durchaus auch Ausnahmen:

Die ersten 2 Banktage hat das P-Konto jetzt erlebt. Die Umsetzung scheint meistens einigermaßen bis gut funktioniert zu haben. Bei einigen Banken gibt es noch ein paar Anlaufschwierigkeiten, von denen ich ausgehe, dass diese sich in einigen Tagen bis Wochen gelegt haben werden:Leider berichteten Leser dieses Blogs jedoch auch von ein paar wenigen Fällen von krasser Fehlberatung.

Die “Guten”
Ausschließlich positive Rückmeldungen kamen für die Postbank und die Norisbank. Bei diesen beiden Großbanken scheint es keinerlei Probleme bei der Umstellung gegeben zu haben. Weiterhin gute Noten bekam die Deutsche Bank. Hier wurde oft sogar die gute Beratung noch ausdrücklich erwähnt. Es wurde lediglich eine Filliale genannt, bei der angeblich die Unterlagen für das P-Konto noch nicht angekommen seien. Der Kunde wurde auf einen Termin in einer Woche vertröstet.

Auch einzelne Sparkassen wurden lobend erwähnt, z.B. die Sparkasse Rhon-Rennsteig, Sparkasse Elbe-Elster oder die Sparkasse Mülheim-Styrum. Hier soll die Umwandlung in ein P-konto eine Sache von wenigen Minuten gewesen sein.

Auch bei der Oldenburgischen Landesbank verläuft die Beantragung des P-Kontos unproblematisch.

Hier gabs noch Probleme:

Massive Probleme scheint es noch in den Fillialen der Dresdner Bank / Commerzbank zu geben. In einem Fall wurde behauptet, dass nur Neukunden ein P-Konto einrichten könnten und dass hierfür ein Gerichtsbeschluß notwendig sei. Einem weiteren Kunden wurde gesagt, dass aus “technischen Gründen” derzeit kein P-Konto möglich sei. Wieder einem anderen Kunden der alten Dresdner Bank wurde erklärt, dass die Umstellung bei der Commerzbank vorzunehmen sei. Diesen Tipp befolgend, wurde ihm in der Commerzbank-Filliale angeraten sein Konto bei der Dresdner Bank zu kündigen und ein neues Konto bei der Commerzbank zu eröffnen, welches er dann als P-Konto führen könne.

Einem Kunden der Sparkasse Gumersbach wurde erklärt: “Es gibt zu diesem Thema keine Beratung!”.

Ebenfalls erstaunlich schlecht informiert zeigte sich die Volksbank Heidenheim. Für die Einrichtung eines P-kontos sei ein “Pfändungsschutzbeschluß” des Amtsgerichts notwendig. Der Kunde solle diesen mitbringen plus eventuelle Bescheide über Kindergeld bzw Erziehungsgeld.

Bei einigen Instituten gibt es also durchaus noch Raum für Verbesserung ihrer Beratungsqualität.

Schreiben Sie Ihre Erfahrungen

Ich bin hier natürlich immer an Erfahrungsberichten interessiert. Sie können diese an admin@p-konto-blog.de senden bzw. auch gerne die Kommentarfunktion nutzen.

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